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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: börgie am 13. Januar 2024, 01:31:13

Titel: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: börgie am 13. Januar 2024, 01:31:13
Hallo Freunde,

ich bzw. mein Papa hat eine Gutschrift erhalten und ich wusste, dass es aufgeteilt und angerechnet wird. Jedoch hatte ich das Schreiben nicht erhalten und bat die Stadtwerke mir erneut eins rauszusenden. Das hat ewig gedauert und das habe ich dem JC auch mitgeteilt. Im Dez. habe ich es dann nachgereicht. Das waren 308,05€. Jetzt ist jedoch die Rede von 444€ weil uns letztes Jahr ein Bonus oder sowas ausgezahlt wurde? Kann mir das bitte jemand erklären und aufschlüsseln? Hat das jeder bekommen und wurde das bei allen angerechnet? Lieben Dank im voraus. Ahja ich soll nun auch einen Fragebogen ausfüllen und evtl. Grüne für eine Aufrechnung nennen, was ist damit gemeint?

Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: amare am 13. Januar 2024, 01:53:47
Es geht mit Sicherheit darum:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/entlastung-fuer-deutschland/soforthilfe-dezember-abschlag-2144666#:~:text=Der%20Bund%20%C3%BCbernimmt%20die%20Kosten,November%202022%20in%20Kraft%20getreten.

Es wurden von allen Bürgern die Heizkosten für den Dezember 22 vom Staat übernommen.Da ja die Heizkosten eh vom Amt übernommen werden ,für damalige Hartz4 Empfänger,und diese damit "doppelt" profitiert hätten, wird dann dieser Abschlag bei der nächsten Jahresabrechnung vom Amt gegengerechnet.
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: börgie am 13. Januar 2024, 03:36:16
Aber dann hat man doch nichts übernommen wenn man es am ende gegenrechnet? leicht verwirrend ;(

und wieso werden mir so viele gründe aufgezählt die wegen einer aufhebung? was wollen die aufheben? Meine leistungen?
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 13. Januar 2024, 16:40:16
börgie

Zitat von: börgie am 13. Januar 2024, 03:36:16Aber dann hat man doch nichts übernommen wenn man es am ende gegenrechnet? leicht verwirrend ;(
Das ist halt Bürokratie.
Bei JC hört/liest die sich leider so als ob man ein Verbrecher o. anderes ..... wäre.

Zitat von: börgie am 13. Januar 2024, 01:31:13evtl. Grüne für eine Aufrechnung nennen, was ist damit gemeint?
Ob auf einmal oder mtl. 10% des RL zu zahlen ist.

MfG FN
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: börgie am 13. Januar 2024, 17:54:42
Hmhmhmhm die würden sich bestimmt auf keinen vergleich einlassen oder?  :weisnich:
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 14. Januar 2024, 11:21:34
börgie

Was für ein Vergleich du bist beim JC und nicht irgendwo.

Du kannst antworten das du mit der Rückzahlung in mtl. Abzügen einverstanden bist da es dir bei der Summe unmöglich ist einen Monat zu überbrücken. Steht ja im Schreiben drinnen.
Wo sonst gibt es ein zinsloses Darlehen.

MfG FN
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: börgie am 14. Januar 2024, 23:36:48
Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Januar 2024, 11:21:34börgie

Was für ein Vergleich du bist beim JC und nicht irgendwo.

Du kannst antworten das du mit der Rückzahlung in mtl. Abzügen einverstanden bist da es dir bei der Summe unmöglich ist einen Monat zu überbrücken. Steht ja im Schreiben drinnen.
Wo sonst gibt es ein zinsloses Darlehen.

MfG FN

Ich verstehe leider noch immer nicht wie die Summe zustande gekommen ist.

August kam Gutschrift 308€ davon die Hälfte mein Anteil.
Dann 2022 185€ davon muss doch wieder die Hälfte genommen werden? Ich komme einfach nicht auf die 445€  :weisnich:
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: MAC517 am 15. Januar 2024, 02:57:08
Die 308,05€ sind auf deinen Konto als Gutschrift eingegangen?

In deiner Antwort würde ich dann schreiben das die Behauptung "Mit Heizkostenabrechnung vom 31.08.2023 erhielten Sie am eine Gutschrift in Höhe von 445,45 Euro." falsch ist. Evtl. Kontoauszug beilegen.

Von diesen 308,05€ steht die Hälfe mir/Vater zu da er auch die Hälfte der Kosten trägt. Anzurechnen sind nur 154,03€.

Die 137,40€ aus dem EWSG auf die Gutschrift zu addieren ist nicht richtig. Ohne diesen Betrag hätte meine Gutschrift nur 170,65 betragen.  Der Beitrag des EWSG ist also schon in der Gutschrift von 308,05 enthalten.

Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: PetraL am 15. Januar 2024, 12:49:42
Zitat von: MAC517 am 15. Januar 2024, 02:57:08Die 137,40€ aus dem EWSG auf die Gutschrift zu addieren ist nicht richtig. Ohne diesen Betrag hätte meine Gutschrift nur 170,65 betragen.  Der Beitrag des EWSG ist also schon in der Gutschrift von 308,05 enthalten.
:sehrgut:
Zitat von: börgie am 14. Januar 2024, 23:36:48Ich komme einfach nicht auf die 445€
Ist in der Antwort von @MAC517 enthalten: Das JC hat die komplette Gutschrift (308 Euro) plus der EWSG-Zahlung (137) gerechnet - die machen es sich halt einfach (ein Schelm, der Böses dabei denkt  :zwinker: )
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. Januar 2024, 14:32:45
Zitat von: MAC517 am 15. Januar 2024, 02:57:08Von diesen 308,05€ steht die Hälfe mir/Vater zu da er auch die Hälfte der Kosten trägt. Anzurechnen sind nur 154,03€.
Nachgerechnet habe ichn nicht und wenn dann gilt das nur wenn er mit seinem Vater eine KbV oder einen Untermietvertrag abgeschlossen hat.
Im Schreiben wurde nur ein Herr erwähnt und im Anhang schaut es auch nicht so aus als ob in der BG zwei Personen berechnet werden.

Der erste Satz (Mit der HK Abrechnung erfolgte eine Gutschrift in Höhe von......) ist natürlich komplett falsch und erst später gehen die vom JC darauf ein das zur Gutschrift noch die ESWG Summe dazu gerechnet wird.


MfG FN
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: TripleH am 15. Januar 2024, 16:59:48
Zitat von: PetraL am 15. Januar 2024, 12:49:42die machen es sich halt einfach

Wieso macht es sich das Jobcenter einfach? Das ist gesetzlich so vorgeschrieben, dass es nicht auf den tatsächlichen Zufluss der Rückzahlung des Dezemberabschlags ankommt, sondern zur nächsten Abrechnung zuzurechnen ist:

Zitat(1) Wird Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten, von ihrem Erdgaslieferanten nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Alternative 2 die für den Monat Dezember 2022 vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung überwiesen, gilt diese Einnahme mit der nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes, die diese Personen nach dem 1. Dezember 2022 erhalten, als zugeflossen.


https://www.gesetze-im-internet.de/ewsg/__11.html
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: Rotti am 15. Januar 2024, 17:19:02
Zitat von: TripleH am 15. Januar 2024, 16:59:48Wieso macht es sich das Jobcenter einfach? Das ist gesetzlich so vorgeschrieben, dass es nicht auf den tatsächlichen Zufluss der Rückzahlung des Dezemberabschlags ankommt, sondern zur nächsten Abrechnung zuzurechnen ist:
die Miete/KDU wird im nächsten Monat mit dem Guthaben verrechnet und dann wieder normal überwiesen vom JC,der TE fragt aber wegen dem Bonus und der gehört eben dem JC da er ja nichts aus dem Regelsatz zuzahlt zu den Heizkosten wenn beide im Bürgergeld.
Und dann auch noch Grobfahrlässig verspätet gemeldet.
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: TripleH am 15. Januar 2024, 17:23:43
Zitat von: Rotti am 15. Januar 2024, 17:19:02die Miete/KDU wird im nächsten Monat mit dem Guthaben verrechnet und dann wieder normal überwiesen vom JC,der TE fragt aber wegen dem Bonus und der gehört eben dem JC da er ja nichts aus dem Regelsatz zuzahlt zu den Heizkosten wenn beide im Bürgergeld.

Ich weiß nicht, was du mir damit jetzt sagen willst.

Es ging darum, dass der TE nicht versteht, warum das angerechnete Guthaben höher ist als das ausgezahlte.

Das ist deswegen, weil der Abschlag für Dezember vom Versorger auch zurück überwiesen wurde.

Daraufhin meinte Userin =PetraL, dass es sich das Jobcenter da ziemlich einfach macht. Was nicht stimmt, weil gesetzlich vorgeschrieben ist, dass, das Jobcenter es genau so machen muss.
 
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: Rotti am 15. Januar 2024, 18:04:25
Zitat von: TripleH am 15. Januar 2024, 17:23:43Ich weiß nicht, was du mir damit jetzt sagen willst.
auch ein Bonus wird angerechnet.
Zitat von: TripleH am 15. Januar 2024, 17:23:43Es ging darum, dass der TE nicht versteht, warum das angerechnete Guthaben höher ist als das ausgezahlte.
Rechne es aus der Bescheid liegt ja vor.
Zitat von: TripleH am 15. Januar 2024, 17:23:43Das ist deswegen, weil der Abschlag für Dezember vom Versorger auch zurück überwiesen wurde.
die Abrechnung kam aber schon am 31.08.2023 und das wurde nicht unverzüglich gemeldet darin enthalten waren die 185€ EWSG-Zahlung.
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: MAC517 am 15. Januar 2024, 18:29:18
Zitat von: TripleH am 15. Januar 2024, 17:23:43Das ist deswegen, weil der Abschlag für Dezember vom Versorger auch zurück überwiesen wurde.

Wenn das so ist hast du Recht.
Ich kenne es anders, bei mir wurde Dezember normal abgebucht und erst in der Endabrechnung im April EWSG verrechnet.


 
 
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: Rotti am 15. Januar 2024, 18:35:40
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Januar 2024, 14:32:45Im Schreiben wurde nur ein Herr erwähnt und im Anhang schaut es auch nicht so aus als ob in der BG zwei Personen berechnet werden.
doch es steht beim Papa anteilig da noch eine Person in der Haushaltsgemeinschaft. 445,45 :2 = 222,725
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: börgie am 15. Januar 2024, 19:03:13
Aber wieso 445€ 308€ und 185€ ergeben doch was anderes? Der Abschlag war 2022 noch 185€ Das wird immer von Konto meines Papas abgezogen. Ich will nie das Geld haben bei gutschriften weil er im haushalt von sich aus mehr übernimmt. er ist auch rentner. leben in einer bg.
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: Rotti am 15. Januar 2024, 19:54:22
Ist etwas schwieriger zu rechnen, wenn Eigentum als wenn ein VM die Abrechnung macht oder man direkt beim Gasversorger abrechnet.

Zitat von: börgie am 13. Januar 2024, 01:31:13Jedoch hatte ich das Schreiben nicht erhalten und bat die Stadtwerke mir erneut eins rauszusenden. Das hat ewig gedauert und das habe ich dem JC auch mitgeteilt. Im Dez. habe ich es dann nachgereicht. Das waren 308,05€. Jetzt ist jedoch die Rede von 444€ weil uns letztes Jahr ein Bonus oder sowas ausgezahlt wurde? Kann mir das bitte jemand erklären und aufschlüsseln? Hat das jeder bekommen und wurde das bei allen angerechnet?
????
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: PetraL am 15. Januar 2024, 20:05:34
Zitat von: TripleH am 15. Januar 2024, 16:59:48Wieso macht es sich das Jobcenter einfach?
Einfach deshalb, weil sie einfach alles, was sie finden, aufaddieren und fertig. Auch Beträge, die nicht aufzuaddieren sind. Und auch Beträge, die nur zur Hälfte - nämlich nach dem Kopfteilprinzip - anzurechnen sind. Deshalb "einfach"  :zwinker:
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: börgie am 15. Januar 2024, 20:16:01
Zitat von: PetraL am 15. Januar 2024, 20:05:34
Zitat von: TripleH am 15. Januar 2024, 16:59:48Wieso macht es sich das Jobcenter einfach?
Einfach deshalb, weil sie einfach alles, was sie finden, aufaddieren und fertig. Auch Beträge, die nicht aufzuaddieren sind. Und auch Beträge, die nur zur Hälfte - nämlich nach dem Kopfteilprinzip - anzurechnen sind. Deshalb "einfach"  :zwinker:

Also müsste ich dann weniger bezahlen und nicht 222€?

ach klasse dass ich bis zum 21.1.24 mich melden soll. das ist ein sonntag -.-
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: PetraL am 15. Januar 2024, 20:43:14
Zitat von: börgie am 15. Januar 2024, 19:03:13Aber wieso 445€ 308€ und 185€ ergeben doch was anderes? Der Abschlag war 2022 noch 185€ Das wird immer von Konto meines Papas abgezogen. Ich will nie das Geld haben bei gutschriften weil er im haushalt von sich aus mehr übernimmt. er ist auch rentner. leben in einer bg.
Ich hatte die Zahlen aus der Antwort von @MAC517 übernommen: Gutschrift (308 Euro) plus der EWSG-Zahlung (137) = 445 Euro. Die 137 Euro stehen ja auch so in diesem Bescheid drin. Aber, jetzt habe ich (nach nochmaligem Lesen des Bescheids) auch die 185 Euro gefunden und verstehe, was damit gemeint ist: Das JC hat 185 Euro und der Staat zusätzlich die 137 Euro an den Energieversorger gezahlt.
Dann ist die Rechnung vom JC tatsächlich korrekt: Wenn das JC alles komplett für euch beide gezahlt hat, stehen ihm auch alle Erstattungen daraus zu, also auch die 137 Euro vom Staat. Da ist dann tatsächlich nichts abzuziehen oder aufzuteilen.
Anders sieht das aus, wenn das JC nur für dich alleine und dein Vater seinen Anteil (also ebenfalls 185 Euro) aus eigener Tasche zahlt, ebenfalls 137 vom Staat bekommen hat und das Guthaben von 308 Euro insgesamt (also für euch beide zusammen) ist - das habe ich jetzt noch nicht wirklich verstanden, sorry.
P.S.: Oder zahlt jeder 185 Euro und ihr habt zusammen 137 Euro bekommen und die Gutschrift ist für euch beide?
P.P.S.: Da das JC Guthaben und Zuschuss vom Staat durch 2 geteilt hat, wohl letzteres beim nochmaligen überdenken. Und ja, der Betrag stimmt so. Leider.

Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: TripleH am 15. Januar 2024, 22:16:17
Zitat von: PetraL am 15. Januar 2024, 20:05:34Einfach deshalb, weil sie einfach alles, was sie finden, aufaddieren und fertig. Auch Beträge, die nicht aufzuaddieren sind.

Was hier aber nunmal nicht der Fall ist. Zum einen war die Addition gesetzlich vorgeschrieben und zum anderen wurde das Kopfteilsprinzip sehr wohl beachtet.
 
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: börgie am 15. Januar 2024, 22:32:44
Zitat von: PetraL am 15. Januar 2024, 20:43:14
Zitat von: börgie am 15. Januar 2024, 19:03:13Aber wieso 445€ 308€ und 185€ ergeben doch was anderes? Der Abschlag war 2022 noch 185€ Das wird immer von Konto meines Papas abgezogen. Ich will nie das Geld haben bei gutschriften weil er im haushalt von sich aus mehr übernimmt. er ist auch rentner. leben in einer bg.
Ich hatte die Zahlen aus der Antwort von @MAC517 übernommen: Gutschrift (308 Euro) plus der EWSG-Zahlung (137) = 445 Euro. Die 137 Euro stehen ja auch so in diesem Bescheid drin. Aber, jetzt habe ich (nach nochmaligem Lesen des Bescheids) auch die 185 Euro gefunden und verstehe, was damit gemeint ist: Das JC hat 185 Euro und der Staat zusätzlich die 137 Euro an den Energieversorger gezahlt.
Dann ist die Rechnung vom JC tatsächlich korrekt: Wenn das JC alles komplett für euch beide gezahlt hat, stehen ihm auch alle Erstattungen daraus zu, also auch die 137 Euro vom Staat. Da ist dann tatsächlich nichts abzuziehen oder aufzuteilen.
Anders sieht das aus, wenn das JC nur für dich alleine und dein Vater seinen Anteil (also ebenfalls 185 Euro) aus eigener Tasche zahlt, ebenfalls 137 vom Staat bekommen hat und das Guthaben von 308 Euro insgesamt (also für euch beide zusammen) ist - das habe ich jetzt noch nicht wirklich verstanden, sorry.
P.S.: Oder zahlt jeder 185 Euro und ihr habt zusammen 137 Euro bekommen und die Gutschrift ist für euch beide?
P.P.S.: Da das JC Guthaben und Zuschuss vom Staat durch 2 geteilt hat, wohl letzteres beim nochmaligen überdenken. Und ja, der Betrag stimmt so. Leider.



Nein 185€ war der Abschlag. Der ist dann seit letztes Jahr auf 247€ gestiegen für den ganzen Haushalt. Das wird aber von seinem Konto immer abgezogen und ich gebe ihm immer die Hälfte oder gleiche das mit Einkauf oder anderen Sachen aus.

Wieso zahlt der Staat 137€ wenn der Abschlag doch 185€ war? Kann mit den 137€ nichts anfangen weil das bis jetzt nirgendwo aufgetaucht ist. Aber wenn hier alle sagen ist korrekt dann wird es stimmen. ; (
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: MAC517 am 15. Januar 2024, 22:36:12
Zitat von: TripleH am 15. Januar 2024, 22:16:17Was hier aber nunmal nicht der Fall ist. Zum einen war die Addition gesetzlich vorgeschrieben

Wenn ich das richtig verstehe steht im Gesetz unter 1. Wenn der Energieversorger den Betrag überwiesen oder unter 2. nicht abgebucht hat. Dann wird er in der Endabrechnung dazu addiert.

Wenn aber beides nicht passiert ist dann ist es Teil des Guthabens und kann nicht noch Mal dazugerechnet werden, oder?

Was passiert ist sollte börgie klären.
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: TripleH am 15. Januar 2024, 22:45:01
Zitat von: MAC517 am 15. Januar 2024, 22:36:12Wenn der Energieversorger den Betrag überwiesen oder unter 2. nicht abgebucht hat.

Was, wenn man der Anhörung glauben darf, erfolgt ist. Der Versorger hat den Abschlag zurück überwiesen.
 
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: Rotti am 16. Januar 2024, 18:32:45
Zitat von: börgie am 15. Januar 2024, 20:16:01ach klasse dass ich bis zum 21.1.24 mich melden soll. das ist ein sonntag -.-
wenn das so stimmt mit dem Guthaben, braucht man sich auch nicht äußern und der Änderungsbescheid wird dann rechtskräftig.
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: PetraL am 16. Januar 2024, 20:14:41
Zitat von: börgie am 15. Januar 2024, 22:32:44Wieso zahlt der Staat 137€ wenn der Abschlag doch 185€ war? Kann mit den 137€ nichts anfangen weil das bis jetzt nirgendwo aufgetaucht ist.
Ich weiß leider nicht, ob es über diesen Zuschuss irgendwann einmal eine schriftliche Mitteilung an jeden Berechtigten z.B. vom Energieversorger gegeben hat. Du kannst aber doch froh sein, dass du überhaupt was bekommen hast (naja, gut, das JC kann froh sein  :zwinker: ): Ich gehöre zu den Gear...ten, die mit teuren alten bis uralten und entsprechend ineffektiven Nachtspeicherheizungen und teurem Strom heizen müssen und habe nichts bekommen. Außer der Strompreisbremse von 40 Cent (der Energieversorger hat vorher den Heizstrom von um die 22-23 Cent auf um die 56 Cent erhöht - genaue Zahlen habe ich nicht mehr im Kopf) und das JC zahlt mir nur einen Teil meiner Heizkosten - na Suppentopf!  :no:
Auch wenn jetzt bei dir nur das Jobcenter was von der Gutschrift und dem staatlichen Zuschuss hat: Schlimmer geht immer!  :zwinker:
Zitat von: Rotti am 16. Januar 2024, 18:32:45wenn das so stimmt mit dem Guthaben, braucht man sich auch nicht äußern und der Änderungsbescheid wird dann rechtskräftig.
Vielleicht wäre es aber schon sinnvoll, dass @börgie sich dazu äußert, um nicht alles auf einmal zurück zahlen zu müssen?
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: Rotti am 16. Januar 2024, 20:41:52
Zitat von: PetraL am 16. Januar 2024, 20:14:41Vielleicht wäre es aber schon sinnvoll, dass @börgie sich dazu äußert, um nicht alles auf einmal zurück zahlen zu müssen?
entscheidend ist doch die Abrechnung vom Versorger und was bezahlt wurde vom JC von März 2023-Juli 2023 an Heizkosten und was man in der Zeit selbst an den Versorger überwiesen hat.
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: börgie am 17. Januar 2024, 04:55:12
ich weiß das leider nicht mehr und kann es so schnell nicht von der stadtwerke beantwortet bekommen.
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: september23 am 17. Januar 2024, 07:51:22
Zitat von: börgie am 15. Januar 2024, 22:32:44Das wird aber von seinem Konto immer abgezogen und ich gebe ihm immer die Hälfte oder gleiche das mit Einkauf oder anderen Sachen aus.
Das solltest Du lieber nicht tun. Rechne das sauber ab. Die Hälfte der Energiekosten und fertig.

Sonst wird es eventuell schwierig nachzuweisen, was Du Deinem Vater nun zahlst oder nicht, außerdem kann man ohne exakte Buchführung selten über Einkäufe genau den Betrag solcher Kosten ausgleichen. Das ist ein unnötiger Aufwand.

P.S.
Zitat von: börgie am 15. Januar 2024, 20:16:01ach klasse dass ich bis zum 21.1.24 mich melden soll. das ist ein sonntag -.-
Ja, ist ein Fehler, aber da steht ja nicht, dass Du Dich AM 21. melden sollst.
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: börgie am 17. Januar 2024, 19:27:07
Zitat von: september23 am 17. Januar 2024, 07:51:22
Zitat von: börgie am 15. Januar 2024, 22:32:44Das wird aber von seinem Konto immer abgezogen und ich gebe ihm immer die Hälfte oder gleiche das mit Einkauf oder anderen Sachen aus.
Das solltest Du lieber nicht tun. Rechne das sauber ab. Die Hälfte der Energiekosten und fertig.

Sonst wird es eventuell schwierig nachzuweisen, was Du Deinem Vater nun zahlst oder nicht, außerdem kann man ohne exakte Buchführung selten über Einkäufe genau den Betrag solcher Kosten ausgleichen. Das ist ein unnötiger Aufwand.

P.S.
Zitat von: börgie am 15. Januar 2024, 20:16:01ach klasse dass ich bis zum 21.1.24 mich melden soll. das ist ein sonntag -.-
Ja, ist ein Fehler, aber da steht ja nicht, dass Du Dich AM 21. melden sollst.

ja wir sind da nicht so genau. stehen uns nah und können top miteinander da gibt und gab es nie probleme. das datum ist ungünstig. hoffe das klärt sich bis freitag.
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: september23 am 17. Januar 2024, 22:44:52
Zitat von: börgie am 17. Januar 2024, 19:27:07ja wir sind da nicht so genau. stehen uns nah und können top miteinander da gibt und gab es nie probleme.
das hat nichts mit eurer Verbundenheit zu tun, sondern mit einer nicht klaren Buchführung, die bei Leistungsbezug Probleme machen kann. Es rechnerisch "nicht so genau nehmen" kann man nun mal nur, wenn man nur selbst erwirtschaftetes Geld hat

Zitat von: börgie am 17. Januar 2024, 19:27:07das datum ist ungünstig. hoffe das klärt sich bis freitag.
Das Datum ist offenbar ein Irrtum. Und Du musst ja nicht bis zum letzten Tag, der auch noch ein Sonntag ist, warten.
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: börgie am 18. Januar 2024, 03:09:07
Zitat von: september23 am 17. Januar 2024, 22:44:52
Zitat von: börgie am 17. Januar 2024, 19:27:07ja wir sind da nicht so genau. stehen uns nah und können top miteinander da gibt und gab es nie probleme.
das hat nichts mit eurer Verbundenheit zu tun, sondern mit einer nicht klaren Buchführung, die bei Leistungsbezug Probleme machen kann. Es rechnerisch "nicht so genau nehmen" kann man nun mal nur, wenn man nur selbst erwirtschaftetes Geld hat

Zitat von: börgie am 17. Januar 2024, 19:27:07das datum ist ungünstig. hoffe das klärt sich bis freitag.
Das Datum ist offenbar ein Irrtum. Und Du musst ja nicht bis zum letzten Tag, der auch noch ein Sonntag ist, warten.

welche probleme können denn auftauchen?
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: september23 am 18. Januar 2024, 23:35:46
Zitat von: börgie am 18. Januar 2024, 03:09:07welche probleme können denn auftauchen?
Wenn Du die Hälfte der Energiekosten statt in einer Summe gezahlt in 4x Wocheneinkauf + 3 x Kartoffeln und 2+ Brot begleichst, ist das nicht gut prüfbar. Und dürfte selten in genau der Summe aufgehen. Sagst ja auch selbst
Zitat von: börgie am 18. Januar 2024, 03:09:07wir sind da nicht so genau
Daher nur der Tipp, das konkret abzurechnen. Hälfte der Energiekosten und fertig.
 :bye:
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: börgie am 19. Januar 2024, 03:13:33
Zitat von: september23 am 18. Januar 2024, 23:35:46
Zitat von: börgie am 18. Januar 2024, 03:09:07welche probleme können denn auftauchen?
Wenn Du die Hälfte der Energiekosten statt in einer Summe gezahlt in 4x Wocheneinkauf + 3 x Kartoffeln und 2+ Brot begleichst, ist das nicht gut prüfbar. Und dürfte selten in genau der Summe aufgehen. Sagst ja auch selbst
Zitat von: börgie am 18. Januar 2024, 03:09:07wir sind da nicht so genau
Daher nur der Tipp, das konkret abzurechnen. Hälfte der Energiekosten und fertig.
 :bye:

für wen nicht gut prüfbar? das jc?
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: september23 am 19. Januar 2024, 08:17:00
Zitat von: börgie am 19. Januar 2024, 03:13:33für wen nicht gut prüfbar? das jc?
Es ist keine klare und saubere Abrechnung. Wenn es keine Probleme macht, gut. Wenn doch, kannst Du den Tipp ja überdenken.  :bye:
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: börgie am 19. Januar 2024, 17:22:06
Zitat von: september23 am 19. Januar 2024, 08:17:00
Zitat von: börgie am 19. Januar 2024, 03:13:33für wen nicht gut prüfbar? das jc?
Es ist keine klare und saubere Abrechnung. Wenn es keine Probleme macht, gut. Wenn doch, kannst Du den Tipp ja überdenken.  :bye:

würde gerne verstehen wer probleme machen könnte? unter uns gibt es keine da schaut keiner so pingelig auf jeden cent.. und das jc juckt am ende doch eh nicht wie wir das in der bg aufteilen.
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: september23 am 19. Januar 2024, 21:58:45
Zitat von: börgie am 19. Januar 2024, 17:22:06würde gerne verstehen wer probleme machen könnte? unter uns gibt es keine da schaut keiner so pingelig auf jeden cent..
und zum dritten Mal, darum ging es zu keinem Zeitpunkt

Zitat von: börgie am 19. Januar 2024, 17:22:06und das jc juckt am ende doch eh nicht wie wir das in der bg aufteilen.
es juckt es soweit, als klar sein muss, was Du Deinem Vater zahlst und was er übernimmt. Wenn etwa ein Guthabe ansteht und Du Dich darauf berufst, dass Du die Hälfte gezahlt hast, im Kontoauszug aber davon nichts zu finden ist, weil Du die Summe in Kartoffeln und Brot "so ungefähr" abgezahlt hast.

Und auch hier wie bereits geschrieben. WENN es keine Probleme gibt, ist gut, wenn es doch mal welche gibt, liegt es an Deiner ungenauen Abrechnung.
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: Kuramon am 21. Januar 2024, 23:31:21
Zitat von: börgie am 13. Januar 2024, 03:36:16Aber dann hat man doch nichts übernommen wenn man es am ende gegenrechnet? leicht verwirrend ;(
Gegenfrage: Wo musst du beim Gaspreis denn bitte entlastet werden, wenn das Jobcenter die Heizkosten bereits übernimmt?

Zitat von: MAC517 am 15. Januar 2024, 02:57:08Die 137,40€ aus dem EWSG auf die Gutschrift zu addieren ist nicht richtig. Ohne diesen Betrag hätte meine Gutschrift nur 170,65 betragen.  Der Beitrag des EWSG ist also schon in der Gutschrift von 308,05 enthalten.
Doch, der nicht gezahlte bzw. zurücküberwiesene Gasabschlag für Dezember 2022 mindert gemäß § 11 EWSG i. V. m. § 22 Abs. 3 SGB II die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der nächsten Gasabrechnung - neben der ausgewiesenen Gutschrift. Einzige Ausnahme wäre, wenn der Gasabschlag für Dezember 2022 in die Gasabrechnung mit eingeflossen ist.

Zitat von: börgie am 15. Januar 2024, 19:03:13Aber wieso 445€ 308€ und 185€ ergeben doch was anderes? Der Abschlag war 2022 noch 185€ Das wird immer von Konto meines Papas abgezogen. Ich will nie das Geld haben bei gutschriften weil er im haushalt von sich aus mehr übernimmt. er ist auch rentner. leben in einer bg.
Wenn das Jobcenter dir aufgrund der Haushaltsgemeinschaft mit deinem Vater die kopteiligen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung anerkennt, dann werden dir im Gegenzug natürlich auch Rückzahlungen und Gutschriften, die sich darauf beziehen, angerechnet. Was hast du denn gedacht? Und wie ihr das Guthaben dann privat unter euch aufteilt, ist dem Jobcenter völlig egal. Du hast eine Selbsthilfeobliegenheit und das Geld ist für dich auch verfügbar, weil ihr per definitionem gemeinsam wirtschaftet.

Im Übrigen erfolgt die Anrechnung von 137,40 € statt 185,00 € zu deinen Gunsten. Um zu klären, wie es zu der Abweichung kommt, müsste man sich deinen letzten Arbeitslosengeld-II-Bescheid für den Monat Dezember 2022 genauer ansehen. Wenn deine Bedarfe für Unterkunft und Heizung z. B. bereits gekappt waren oder vom Jobcenter in geringerer Höhe berücksichtigt wurden, bleibt der Teil, den du selbst draufzahlen musstest, anrechnungsfrei (§ 22 Abs. 3 Hs. 2 SGB II). Und wegen § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II können für das Jahr 2022 jetzt auch keine Leistungen mehr nachgezahlt werden, selbst wenn das Jobcenter damals zu geringe Bedarfe für Unterkunft und Heizung anerkannt hat.
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: börgie am 26. Januar 2024, 18:07:44
hab dem jc geschrieben dass ich mehr zeit brauche um das zu klären. zeitgleich der stadtwerke geschrieben an welche bank/iban die 137€ gezahlt wurden und dass ich diese summe nirgends finde. als antwort kam sparkasse... blöd nur dass wir nie bei der sparkasse waren.
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: TripleH am 26. Januar 2024, 18:24:44
Was für 137 Euro? Der Dezemberabschlag war 185 Euro. Wieso das JC nur mit 137,40 Euro rechnet, ist unklar, belastet dich aber nicht, da 137,40 Euro weniger sind als 185 Euro. Wie Kuramon bereits schrieb:

Zitat von: Kuramon am 21. Januar 2024, 23:31:21Im Übrigen erfolgt die Anrechnung von 137,40 € statt 185,00 € zu deinen Gunsten. Um zu klären, wie es zu der Abweichung kommt, müsste man sich deinen letzten Arbeitslosengeld-II-Bescheid für den Monat Dezember 2022 genauer ansehen.

Zitat von: börgie am 26. Januar 2024, 18:07:44hab dem jc geschrieben dass ich mehr zeit brauche um das zu klären.

Für was? Das JC schreibt, dass die 185 Euro Abschlag gesondert zurück überwiesen wurden. Demnach hat es doch darüber Kenntnis (einen Nachweis).
 
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: börgie am 27. Januar 2024, 05:23:24
Zitat von: TripleH am 26. Januar 2024, 18:24:44Was für 137 Euro? Der Dezemberabschlag war 185 Euro. Wieso das JC nur mit 137,40 Euro rechnet, ist unklar, belastet dich aber nicht, da 137,40 Euro weniger sind als 185 Euro. Wie Kuramon bereits schrieb:

Zitat von: Kuramon am 21. Januar 2024, 23:31:21Im Übrigen erfolgt die Anrechnung von 137,40 € statt 185,00 € zu deinen Gunsten. Um zu klären, wie es zu der Abweichung kommt, müsste man sich deinen letzten Arbeitslosengeld-II-Bescheid für den Monat Dezember 2022 genauer ansehen.

Zitat von: börgie am 26. Januar 2024, 18:07:44hab dem jc geschrieben dass ich mehr zeit brauche um das zu klären.

Für was? Das JC schreibt, dass die 185 Euro Abschlag gesondert zurück überwiesen wurden. Demnach hat es doch darüber Kenntnis (einen Nachweis).
 

die stadtwerke sagt dass wir 137€ auf unser konto überwiesen wurde. haben diesen betrag nirgendwo gefunden.
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: MAC517 am 27. Januar 2024, 09:26:22
Zitat von: börgie am 27. Januar 2024, 05:23:24die stadtwerke sagt dass wir 137€ auf unser konto überwiesen wurde. haben diesen betrag nirgendwo gefunden.

Poste deine Gasabrechnung hier, da sollte man erkennen ob die 137,40€ gutgeschrieben oder ausgezahlt wurden.
Falls ausgezahlt wurde ist beim JC alles richtig und du musst den Verbleib mit deinem Gasanbieter klären.

Zitat von: TripleH am 26. Januar 2024, 18:24:44Was für 137 Euro? Der Dezemberabschlag war 185 Euro. Wieso das JC nur mit 137,40 Euro rechnet, ist unklar, belastet dich aber nicht, da 137,40 Euro weniger sind als 185 Euro.

Die 137,40€ ist der Betrag den der Staat wegen EWSG an den Gasanbieter gezahlt hat. Das hat mit den 185€ Abschlag nichts zu tun.
 
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: Rotti am 27. Januar 2024, 12:31:02
Zitat von: börgie am 27. Januar 2024, 05:23:24die stadtwerke sagt dass wir 137€ auf unser konto überwiesen wurde. haben diesen betrag nirgendwo gefunden.

445,45 ist das Guthaben gesamt vom Versorger, das ist jetzt zu prüfen auf deinen oder Papas Kontoauszug.
Titel: Aw: Anhörung wegen einer Überzahlung
Beitrag von: börgie am 28. Januar 2024, 03:40:55
Zitat von: Rotti am 27. Januar 2024, 12:31:02
Zitat von: börgie am 27. Januar 2024, 05:23:24die stadtwerke sagt dass wir 137€ auf unser konto überwiesen wurde. haben diesen betrag nirgendwo gefunden.

445,45 ist das Guthaben gesamt vom Versorger, das ist jetzt zu prüfen auf deinen oder Papas Kontoauszug.

ja die 308 sehe ich aber der rest fehlt ;(