Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: ML1989 am 16. Januar 2024, 13:43:31

Titel: Freibeträge bei verschiedenen Einnahmequellen
Beitrag von: ML1989 am 16. Januar 2024, 13:43:31
Guten Tag,
mir stellt sich die Frage,wie es beim Bezug von Einnahmen durch verschiedene Stellen gibt mit der Anrechnung und den Freibeträgen.

Wie wird das Verletztengeld berücksichtigt bzw.angerechnet?
Wenn ich ein Einkommen habe,gibt es ja den sogenannten festen Freibetrag von 100 Euro,dann geht es wohl Prozentual je nach Einkommenshöhe nochmal einen freien Betrag.
Wie verhält es sich beim Verletztengeld,was ja eh schon weniger wie der reguläre Lohn ist ?

Wenn ich zB. Restlohn erhalte und zusätzlich dann Verletzengeld -werden diese Freibeträge jeweils berücksichtigt,oder *nur * einmal also Einnahmen komplett zusammenberechnet-und daraus dann den Freibetrag?
Titel: Aw: Freibeträge bei verschiedenen Einnahmequellen
Beitrag von: TripleH am 16. Januar 2024, 13:58:50
Die 100 Euro gibt es nur für Erwerbseinkommen. Verletztengeld ist wie Krankengeld eine Lohnersatzleistung, darauf gibt es nur die Versicherungspauschale und, wenn vorhanden, Kfz-Haftpflichtversicherungsbeiträge, Aufwendungen für geförderte Altersvorsorge, titulierter Unterhalt.

Wenn Lohn und Verletztengeld aufeinander treffen, sind die Absetzungen wahrscheinlich schon mit dem Freibetrag auf das Erwerbseinkommen abgedeckt. Doppelt gibt es nichts.