Hallo,
ich brauche eueren Rat. Und zwar habe ich Weiterbewilligung
beantragt zum 1.1.2024 samt Kontoauszüge von letzten 3
Monaten und diverse Unterlagen. Ich bin kein Aufstocker, sondern
normaler Bezieher ohne Bedarfsgemeinschaft. Dies wurde bewilligt.
Nur ist auch noch ein anderes Schreiben (s. Anhang als Fotodatei)
, Aufforderung zur Mitwirkung eingetroffen. Ich hatte beim
Weiterbewilligungsantrag erklärt, dass die monatlichen 300 EUR Zugänge auf dem Konto Verbraucherkredite sind.
Ich habe auch diese Verträge dem Weiterbewilligungsantrag beigefügt.Nun aber muss ich erkären, wie ich die Rückzahlung finanziert habe. Tatsächlich ist der Betrag nicht hoch. Immer wenn ich am Ende des Monats mein Geld vom Amt bekommen habe, habe ich damit den Kredit zurückgezahlt und ein neues beantragt. Die Inanspruchnahme des Kredits scheint ja nach dem Schreiben nach kein Problem zu sein, sondern die Rückzahlung. Eigentlich ist das ganz transparent in den Kontoauszügen zu sehen, sowohl die Entgegennahme des Betrags als auch die Rückzahlung. Was soll ich diesem Schreiben antworten? Und welche Nachweise?
buergerohnegeld
Zitat von: buergerohnegeld am 17. Januar 2024, 00:28:19Ich hatte beim Weiterbewilligungsantrag erklärt, dass die monatlichen 300 EUR Zugänge auf dem Konto Verbraucherkredite sind.
Nur erklärt oder auch den/oder die entsprechenden Darlehensverträge vorgelegt?
Beim JC schaut es so aus das Darlehen akzeptiert werden wenn auch die Rückzahlung vereinbart ist und sie einem Vergleich mit üblichen Darlehensverträgen standhalten:
Beispiele für einen Darlehensvertrag (http://hartz.info/index.php?topic=1790.msg13947#msg13947)
Zitat von: buergerohnegeld am 17. Januar 2024, 00:28:19Immer wenn ich am Ende des Monats mein Geld vom Amt bekommen habe, habe ich damit den Kredit zurückgezahlt und ein neues beantragt.
ist nicht so wichtig aber zum allgemeinen Verständnis frage ich lieber nach. Sind das Privatdarlehen?
Zitat von: buergerohnegeld am 17. Januar 2024, 00:28:19Eigentlich ist das ganz transparent in den Kontoauszügen zu sehen, sowohl die Entgegennahme des Betrags als auch die Rückzahlung. Was soll ich diesem Schreiben antworten? Und welche Nachweise?
Wenn das so ist würde genau das als Erklärung reichen denn auch mdl.Verträge haben Gültigkeit; beim JC wäre es aber schon wesentlich stressfreier das mit entsprechendem Darlehensvertrag zu untermauern.
Belegen natürlich mit den Kontoauszügen und Nachweis wäre erwähnte Verträge und Kontoauszüge.
MfG FN
@buergerohnegeld dein Name ist auf deinen Bescheid zu lesen Herr Ka....
Zitat von: buergerohnegeld am 17. Januar 2024, 00:28:19Nun aber muss ich erkären, wie ich die Rückzahlung finanziert habe. Tatsächlich ist der Betrag nicht hoch. Immer wenn ich am Ende des Monats mein Geld vom Amt bekommen habe, habe ich damit den Kredit zurückgezahlt und ein neues beantragt.
Verstehe ich nicht. Du nimmst jeden Monat ein neues Darlehen über 300€ auf, sofort nachdem du das vorherige zurückgezahlt hast? Welche Bank macht denn so einen Quatsch mit?
Zitat von: Sheherazade am 17. Januar 2024, 17:27:06Verstehe ich nicht. Du nimmst jeden Monat ein neues Darlehen über 300€ auf, sofort nachdem du das vorherige zurückgezahlt hast? Welche Bank macht denn so einen Quatsch mit?
zumal man damit doch nie die Summe zurückzahlt.
Das ist eher so eine Art Dispokredit, den man mit Geldern des JC "ausgleicht", dann natürlich zu wenig Geld für den Monat hat und daher kurz darauf genau die gleiche Summe wieder aus dem Kredit nehmen muss.
@Fettnäpfchen Das Lustige ist, genau so wie du es schreibst,
habe ich ja schon beim Antrag alles so dargelegt mit Darlehens-
verträgen und Kontoauszügen und Erklärung. Und trotzdem kam sowas.
Soll ich meine Erklärung und Unterlagen dem Jobcenter schriftlich
wiederholen? Soll ich vielleicht Rechnungskopien von notwendigen
Anschaffungen auch schicken?
ZU DEINEM VORHERIGEN KOMMENTAR->
Wenn das so ist würde genau das als Erklärung reichen denn auch mdl.Verträge haben Gültigkeit; beim JC wäre es aber schon wesentlich stressfreier das mit entsprechendem Darlehensvertrag zu untermauern.
Belegen natürlich mit den Kontoauszügen und Nachweis wäre erwähnte Verträge und Kontoauszüge.
MfG FN
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buergerohnegeld
Zitat von: buergerohnegeld am 17. Januar 2024, 21:38:25@Fettnäpfchen Das Lustige ist, genau so wie du es schreibst, habe ich ja schon beim Antrag alles so dargelegt mit Darlehens- verträgen und Kontoauszügen und Erklärung. Und trotzdem kam sowas. Soll ich meine Erklärung und Unterlagen dem Jobcenter schriftlich wiederholen? Soll ich vielleicht Rechnungskopien von notwendigen Anschaffungen auch schicken?
Wenn du tatsächlich alles vorgelegt hast dann hat doch der SB das zu den Akten genommen.
In dem Fall würde ich da gar nichts wiederholen sondern das JC anschreiben und darin genau das erwähnte erwähnen und dem SB dazu schreiben das er sich an die Pflicht zum Aktenstudium und der Datensparsamkeit zu halten und deinen Antrag umgehend zu bearbeiten und zu bewilligen. Ebenso kannst du natürlich schreiben sollte das nicht zeitnah nach § 17 SGB 1 der Fall sein dass du weitere rechtliche Schritte, hier das SG einzuschalten, um das JC zur Zahlung zu verpflichten.
MfG FN
Für mich das ganz klar Einkommen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Januar 2024, 13:45:07Wenn du tatsächlich alles vorgelegt hast dann hat doch der SB das zu den Akten genommen.
In dem Fall würde ich da gar nichts wiederholen sondern das JC anschreiben und darin genau das erwähnte erwähnen und dem SB dazu schreiben das er sich an die Pflicht zum Aktenstudium und der Datensparsamkeit zu halten und deinen Antrag umgehend zu bearbeiten und zu bewilligen.
vielleicht fragt sich der MA des JC einfach, wie man sich dieses Dauerdarlehen/"Verbraucherkredit" in Höhe von 300 Euro, das "am Ende des Monats mit Geld vom Amt" beglichen wird, nur um es gleich wieder in Anspruch zu nehmen, vorstellen kann.
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Januar 2024, 13:45:07Ebenso kannst du natürlich schreiben sollte das nicht zeitnah nach § 17 SGB 1 der Fall sein dass du weitere rechtliche Schritte, hier das SG einzuschalten, um das JC zur Zahlung zu verpflichten.
Es ist ja nicht so, dass man bei Einschalten des SG gleich das JC zur Zahlung verpflichten kann.
Vielleicht stellt sich das SG die gleiche Frage.
Im Endeffekt hat der Fragesteller jeden Monat einen Zufluss von 300 Euro. Hab ich übersehen, wo Deine Frage, ob es Privatdarlehen ist, beantwortet wurde?
september23
Zitat von: september23 am 20. Januar 2024, 16:00:17Im Endeffekt hat der Fragesteller jeden Monat einen Zufluss von 300 Euro. Hab ich übersehen, wo Deine Frage, ob es Privatdarlehen ist, beantwortet wurde?
Nein so wie andere Frage von anderen Usern.
Daher kann man nur schreiben was aus momentaner Kenntnis möglich ist.
Die Frage war eh interessehalber weil auch ich mir nicht vorstellen kann das es anderes als ein Privatdarlehen sein kann.
Ausser natürlich man ist mit den Begrifflichkeiten nicht vertzraut und benennt Sachen so wioe man meint das sie so heißen könnten.
Ist bei mir in der Zwischenzeit so dass wenn nicht darauf eingegangen wird, sonst nichts anderes, oder neues, oder Verbesserungswürdiges in weiteren Antworten geschrieben wird
dann kommt auch von meiner Seite nichts mehr....
und wenn am Schluss Sche..e passiert dann wegen fehlender Informationen.
Ist dann halt so weil man niemand zwingen kann zu schreiben was derjenige aus welchen Gründen auch immer nicht schreiben will.
Zitat von: september23 am 20. Januar 2024, 16:00:17vielleicht fragt sich der MA des JC einfach, wie man sich dieses Dauerdarlehen/"Verbraucherkredit" in Höhe von 300 Euro, das "am Ende des Monats mit Geld vom Amt" beglichen wird, nur um es gleich wieder in Anspruch zu nehmen, vorstellen kann.
Ich denke das wird sich jeder fragen der das liest.
MfG FN
MfG FN
Mich würden diese "Darlehensverträge" ja mal interessieren, ganz offensichtlich erkennt das Jobcenter diese nicht an.
Zitat von: buergerohnegeld am 17. Januar 2024, 21:38:25habe ich ja schon beim Antrag alles so dargelegt mit Darlehens-
verträgen
Und ganz offensichtlich bekommen wir hier nur halbe Infos und keine Antworten auf gestellte Fragen. Da lohnt sich das Streiten darüber nun wirklich nicht.
Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2024, 18:06:46Mich würden diese "Darlehensverträge" ja mal interessieren, ganz offensichtlich erkennt das Jobcenter diese nicht an.
Allgemein wäre das so:
A gibt B ein Darlehen von 300 Euro. Die Abzahlung ist in Raten geregelt, die zu den finanziellen Verhältnissen des Kreditnehmers passt. Damit zahlt man dieses eine Darlehen ab. In mehreren Monaten. Alles soweit ok.
A gibt B ein Darlehen von 300 Euro. Die Abzahlung ist nicht geregelt. Komisch, aber vielleicht grad noch ok, wenn anhand der Überweisungen deutlich wird, dass eine monatliche oder auch zweimonatliche Abzahlung erfolgt, die zu den finanziellen Verhältnissen des Kreditnehmers passt. Oder alle paar Monate erfolgt eine Rückzahlung, weil man das Geld angespart hat.
A gibt B ein "Darlehen" von 300 Euro. B zahlt
jeden Monatsletzten den gesamten Betrag der 300 Euro von den 563 euro seines Regelsatzes zurück und fordert (nachvollziehbar) am nächsten 1. oder 2. des darauf folgenden Monats genau die gleiche Summe wieder an. Um sie am Monatsende zurückzuzahlen und wieder zu nehmen usw.
Die 300 Euro sind somit permanent im Portemonnaie /auf dem Konto des Kreditnehmers. Jeden Monat aufs Neue.
:mail: Man müsste vermutlich darlegen, worin der Unterschied zu 300 Euro Unterstützung liegen, die ein anderer Mensch als man selbst scheinbar am Monatsende als "Darlehen" zurückzahlt und dem echten Darlehen, das man ja bekommt.
Speziell, falls der Kreditgeber eine nahe stehende, gar sehr verwandte Person ist. :cool:
Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2024, 18:06:46Und ganz offensichtlich bekommen wir hier nur halbe Infos und keine Antworten auf gestellte Fragen. Da lohnt sich das Streiten darüber nun wirklich nicht.
Naja wie auch wenn er zumindest offiziell seit dem !7ten nicht mehr im Forum war.
Ein schönes WE
FN
Sind mal gerade 4 Tage seit seinem letzten Beitrag vergangen. Scheint ihm halt nicht eilig zu sein.
Zitat von: Sheherazade am 21. Januar 2024, 13:15:55Sind mal gerade 4 Tage seit seinem letzten Beitrag vergangen.Scheint ihm halt nicht eilig zu sein.
ja so war mein Beitrag gemeint.
Hab die Großstelltaste nicht losgelassen da wurde aus 17 !7 :mocking: