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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Rotti am 17. Januar 2024, 15:46:37

Titel: Beitragsrückerstattung aus der freiwilligen Krankenkasse
Beitrag von: Rotti am 17. Januar 2024, 15:46:37
Hallo,
wer kennt sich bitte aus, mit zu viel bezahlten Beiträgen aus meiner früheren freiwillig in der gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung wird das Guthaben auf mein Konto vom JC oder Sozialamt angerechnet?
Titel: Aw: Beitragsrückerstattung aus der freiwilligen Krankenkasse
Beitrag von: Fettnäpfchen am 17. Januar 2024, 16:30:02
Rotti

Fällt für mich unter anderem zum Berechnungskram von dem ich aufgrund der vielen Möglichkeiten nicht wirklich viel Ahnung habe.
Schau doch mal im Ratgeber Einkommensanrechnung (http://hartz.info/index.php?topic=17.0) nach oder über das www in dem https://dejure.org/gesetze/SGB_II/11.html oder über die Datenbank der BA

MfG FN
Titel: Aw: Beitragsrückerstattung aus der freiwilligen Krankenkasse
Beitrag von: Rotti am 17. Januar 2024, 16:45:33
ich könnte mir vorstellen, dass die das wie mit Guthaben Betriebskosten Zufluss im Bürgergeld auch bei der Krankenversicherung einkassieren. Muss ich das überhaupt dem JC melden?
Titel: Aw: Beitragsrückerstattung aus der freiwilligen Krankenkasse
Beitrag von: Sheherazade am 17. Januar 2024, 17:21:05
In der Regel sind erstattete Versicherungsbeiträge kein anrechenbares Einkommen.