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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: Rotti am 19. Januar 2024, 15:27:20

Titel: Bis zu 600 Euro Rückerstattung der Krankenkassen
Beitrag von: Rotti am 19. Januar 2024, 15:27:20
Für gesetzlich Versicherte gibt es den Wahltarif mit Beitragsrückerstattung. Einige Krankenkassen ermöglichen es ihren Mitgliedern, bei einem Jahr ohne Leistungsanspruch, einen Teil ihrer gezahlten Beiträge zurückzuerhalten.

Bis zu 600 Euro Rückerstattung der Krankenkassen (https://www.gegen-hartz.de/news/maximal-600-euro-rueckerstattung-der-krankenkassen-anrechnung-auch-beim-buergergeld-und-rente)
Titel: Aw: Bis zu 600 Euro Rückerstattung der Krankenkassen
Beitrag von: börgie am 19. Januar 2024, 17:23:44
für leistungsbezieher doch uninteressant wird sicher angerechnet..
Titel: Aw: Bis zu 600 Euro Rückerstattung der Krankenkassen
Beitrag von: Rotti am 19. Januar 2024, 17:57:21
Zitat von: börgie am 19. Januar 2024, 17:23:44für leistungsbezieher doch uninteressant wird sicher angerechnet..
vielleicht ja doch

ZitatDie Prämienzahlungen von privaten Versicherungsunternehmen und gesetzlichen Krankenkassen, die auf diesem Prinzip beruhen, haben das Ziel, gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zu fördern. Damit fallen sie ebenfalls unter die Kategorie zweckbestimmter Einnahmen gemäß § 11a Absatz 3 Satz 1.
Titel: Aw: Bis zu 600 Euro Rückerstattung der Krankenkassen
Beitrag von: amare am 19. Januar 2024, 18:23:39
Die KK-Beiträge zahlt doch das Amt,ergo würde einem das Geld nicht zustehen.Schätze ich mal  :grins:
Titel: Aw: Bis zu 600 Euro Rückerstattung der Krankenkassen
Beitrag von: Rotti am 19. Januar 2024, 19:01:42
Zitat von: amare am 19. Januar 2024, 18:23:39Die KK-Beiträge zahlt doch das Amt,ergo würde einem das Geld nicht zustehen.Schätze ich mal  :grins:
es geht ja auch von vor dem Bürgergeld wer z.b. auch die Beiträge aus eigener Tasche bezahlen musste und den Krankenkassenbonus
Zitat von: amare am 19. Januar 2024, 18:23:39Die KK-Beiträge zahlt doch das Amt,ergo würde einem das Geld nicht zustehen.Schätze ich mal  :grins:
Das steht so aber nicht im Beitrag