Guten Tag,
ich möchte meinen Gasanbieter wechseln.
Derzeit belaufen sich die Jahreskosten auf ca. 3000€
Mit dem neuem Anbieter würde dieser auf ca. 1800€ gesenkt werden.
Nun habe ich bei dem Anbieter gesehen, dass man bei einer Preisfixierung von 24 Monaten ein kleines geschenkt bekommt. (ein Gas SparSet von Bosch im Wert von UVP 179€)
Jetzt ist die Frage ob das Jobcenter bei dem Geschenk meckern würde? Schließlich übernehmen die die Heizkosten.
Dennoch würde das Jobcenter mit dem Wechsel über 1200€ im Jahr sparen.
Weiß jemand wie sich solch ein Sachgeschenk beim Gas Anbieter Wechsel im Bezug auf das Jobcenter verhält?
Ich weiß nämlich, dass Gutschriften wie sofort Boni und ähnliches vom Jobcenter einbehalten/verrechnet werden. Ist ja auch logisch, da dies die tatsächlichen Heizkosten senkt.
Danke
Zitat von: Nihashh am 20. Januar 2024, 09:17:15Nun habe ich bei dem Anbieter gesehen, dass man bei einer Preisfixierung von 24 Monaten ein kleines geschenkt bekommt. (ein Gas SparSet von Bosch im Wert von UVP 179€)
wie soll das Angerechnet werden, indem du es verkaufst und dem JC das Guthaben meldest ich nehme an der Gutschein kann nicht ausbezahlt werden.
Zitat von: Nihashh am 20. Januar 2024, 09:17:15ein Gas SparSet von Bosch im Wert von UVP 179€
Was soll das denn sein?
Wenn nichts über dein Konto läuft, bekommt ein JC so was auch nicht mit.
Sachgeschenke müssen dem JC nicht gemeldet werden.
Oder willst du dann z.B. die Waschmaschine da hin tragen?
Oder was es sonst noch so alles gibt, bei neuem Strom/Gas Vertrag.
Ich kriege es natürlich nicht ausgezahlt. Aber es wird eventuell auf der Rechnung/ Abschlagsrechnung drauf stehen welches ich ja zwecks Kosten Übernahme/ Abschlagsänderung zum Jobcenter schicken muss.
Da könnten die ja meinen wir bezahlen ganz bestimmt nicht eine sach Prämie für Sie mit. Das Set ist denke ich etwas zum einstellen der Heizung eventuell mit ner Schaltuhr zum Energie sparen.
Aber es gibt auch andere Prämien die man sich aussuchen kann.
Möchte halt nur sichergehen, dass ich da keine Probleme bekomme.
Wie gesagt der Wechsel ist eigentlich auch im Interesse des Jobcenters da im Jahr ca. 1200€ gespart werden.
Zitat von: Nihashh am 20. Januar 2024, 20:24:24Ich kriege es natürlich nicht ausgezahlt. Aber es wird eventuell auf der Rechnung/ Abschlagsrechnung drauf stehen welches ich ja zwecks Kosten Übernahme/ Abschlagsänderung zum Jobcenter schicken muss.
Das steht sicher nicht auf der Rechnung, meistens doch bei dem Begrüßungsschreiben.
https://www.gegen-hartz.de/news/dann-werden-geschenke-bei-hartz-iv-vom-jobcenter-angerechnet
Achtung: Beim Sozialamt gelten strengere Regeln!
§11 Abs1 SGB II: Sachgeschenke sind kein Einkommen
Nihashh
Zitat von: Nihashh am 20. Januar 2024, 09:17:15Ich weiß nämlich, dass Gutschriften wie sofort Boni und ähnliches vom Jobcenter einbehalten/verrechnet werden. Ist ja auch logisch, da dies die tatsächlichen Heizkosten senkt.
Zur nochmaligen Bestätigung:
Zitat von: Rotti am 20. Januar 2024, 20:33:41§11 Abs1 SGB II: Sachgeschenke sind kein Einkommen
also musst du das weder melden noch sonst was.
MfG FN
Zitat von: Nihashh am 20. Januar 2024, 20:24:24Aber es wird eventuell auf der Rechnung/ Abschlagsrechnung drauf stehen
Ich kenne niemanden, bei dem so was auf der Rechnung gestanden hätte.
Hat damit ja auch nichts zu tun.
Zitat von: Rotti am 20. Januar 2024, 20:33:41§11 Abs1 SGB II: Sachgeschenke sind kein Einkommen
Dann schau mal in § 11 Abs. 1 Satz 2 SGB II. Hier wird die Einnahme in Geldeswert allerdings nicht im Rahmen einer Erwerbstätigkeit oder eines Freiwilligendienstes erzielt, bleibt also tatsächlich anrechnungsfrei.
Danke für die ausführlichen Antworten.
Habe den Gas Vertrag nun abgeschlossen.
Es wird nichtmal im Begrüßungsschreiben auf die Prämie hingewiesen.
Es wird lediglich ein Gutschein Code per Email verschickt wo man nach Eingabe sich die Prämie aussuchen kann.
Hat wunderbar geklappt. Danke.