Hallo, liebe Gemeinde!
Ich muss zeitnah einen Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter stellen.
Jetzt ist mir aufgefallen das mein Personalausweis seit Sommer des vergangenen Jahres abgelaufen ist. Hab's echt total verpennt.
Nun habe ich natürlich gleich einen Termin beim zuständigen Bürgeramt gemacht um meinen Personalausweis neu zu beantragen. Leider ist ein frühestmöglicher Termin erst in drei Wochen möglich, und dann dauert es ja erfahrungsgemäß wieder einige Wochen bis der neue Perso fertig ist.
Nun würde ich gerne von Euch wissen ob es da Probleme beim Jobcenter geben könnte was meinen Weiterbewilligungsantrag anbelangt?
Ich meine, all meine Daten haben die ja, aber wie sind da möglicherweise Eure Erahrungen?
Beim Weiterbewilligungsantrag braucht man ja doch auch den Personalausweis bzw. Reisepass.
Vielen Dank!
MfG Eric
Den Weiterbewilligungsantrag reichst Du schriftlich ein.
Dazu wird keine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses benötigt (und wäre auch unzulässig).
Ich habe in all den Jahren zwar schon viel Unsinn erlebt, aber ein Personalausweis oder Reisepass wurde von mir noch nicht verlangt.
Zitat von: Eric am 22. Januar 2024, 15:21:47Beim Weiterbewilligungsantrag braucht man ja doch auch den Personalausweis bzw. Reisepass.
Wäre mir Neu, wurde noch nie verlangt.
WBA einfach per Mail, Post oder in den Briefkasten vom JC.
Persönlich, man weiß nie ob es einen übereifrigen MA gibt der den sehen will, damit umgeht man es gleich.
Abgelaufen, wäre eh kein Grund den WBA abzulehnen.
Beim WBA wird kein Personalausweis gefordert. Ist der Personalausweis abgelaufen und man beantragt einen neuen, ist der alte in Verbindung mit der Quittung noch solange gültig bis man den neuen in der Hand hat. Alternativ kann man sich für 10€ einen vorläufigen Ausweis ausstellen lassen, dann wird aber der alte eingezogen.
Ah, okay, vielen Dank für Eure Hilfe und Antworten.
Dann habe ich wohl beim letzten mal, als ich den Weiterbewilligungsantrag gestellt habe, sinnlos meinen Personalausweis vorgelegt, bzw. ich habe denen alle Daten und Unterlagen, so auch den Perso, via e-mail als PDF zugesandt.
Ging auch problemlos.
Dank Euch bin wieder ein bißchen schlauer geworden in Sachen Jobcenter! :ok:
Vielen Dank!
MfG Eric
sehe gerade meiner ist auch abgelaufen XD nja habe noch meinen reisepass der reicht
einen Ausweis beim Empfang verlangen sie aber schon, da reicht auch der Führerschein.
Zitat von: Rotti am 22. Januar 2024, 18:04:20einen Ausweis beim Empfang verlangen sie aber schon
Also hier nicht.
Daher ja auch, WBA besser nicht persönlich abgeben, so lange der neue Ausweis nicht da ist.
Zitat von: Sheherazade am 22. Januar 2024, 16:03:05und man beantragt einen neuen, ist der alte in Verbindung mit der Quittung noch solange gültig bis man den neuen in der Hand hat.
Das ist nicht richtig. Der Ausweis ist gültig bis zu dem aufgedruckten Zeitpunkt, verlängert werden kann da nichts. Die einzige Option ist ein vorläufiger Personalausweis. Einige Kommunen verlangen auch eine Gebühr für jeden Monat die der Ausweis bereits abgelaufen ist. Theoretisch könnte das bis zu 3.000 Euro laut Gesetz gehen. Aber die meisten Kommunen verzichten in der Praxis darauf und dieser maximale Betrag wäre wohl auch nur in speziellen Ausnahmen möglich. Beispiel jemand hat seit Jahrzehnten keinen Ausweis und weigert sich trotz vieler Maßnahmen einen zu beantragen.
Zitat von: Hary am 22. Januar 2024, 18:53:35Aber die meisten Kommunen verzichten in der Praxis darauf und dieser maximale Betrag wäre wohl auch nur in speziellen Ausnahmen möglich.
nicht jeder Neuling im Bürgergeld hat auf die schnelle 37 € übrig.
wenn die beim Abgeben des WBA den abgelaufenen Perso beanstanden sollten.....
sagst Du: "ich habe kein Geld für nen neuen und beantrage hiermit, daß Sie die Kosten übernehmen!"
Zitat von: börgie am 22. Januar 2024, 17:54:18sehe gerade meiner ist auch abgelaufen XD nja habe noch meinen reisepass der reicht
Dann wird es aber schwer dein Auto anzumelden, dazu braucht man seinen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller meldebescheinigung
Zitat von: Tini911 am 22. Januar 2024, 19:38:57Dann wird es aber schwer dein Auto anzumelden, dazu
braucht man seinen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller meldebescheinigung
braucht er doch nicht. :grins:
Ein Vorteil der neuen Verordnung: Ab dem 1. September 2023 ist es möglich, unmittelbar nach der digitalen Neuzulassung des Fahrzeugs am Straßenverkehr teilzunehmen. Als Nachweis dient der digitale Zulassungsbescheid. Bürger müssen nicht mehr die Übersendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten abwarten und dürfen bis zu 10 Tage lang ohne diese fahren.
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2023/013-wissing-i-kfz.html
Seit dem 1. Oktober 2019 können auch Neuzulassungen, Umschreibungen und alle Varianten der Wiederzulassung online abgewickelt werden. Die Außerbetriebsetzung, die Umschreibung mit und ohne Halterwechsel und die einfache Adressänderung werden vollständig automatisiert. Bei der Umschreibung kann die Halterin oder der Halter das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb nehmen.
Zitat von: Rotti am 22. Januar 2024, 20:20:15Seit dem 1. Oktober 2019 können auch Neuzulassungen, Umschreibungen und alle Varianten der Wiederzulassung online abgewickelt werden.
Dazu musst du dich aber mit der online Funktion deines gültigen Person legitimieren.
Zitat von: Einhorn am 22. Januar 2024, 19:25:48Du: "ich habe kein Geld für nen neuen und beantrage hiermit, daß Sie die Kosten übernehmen!"
Dazu gibt es bereits Urteile und alle Urteile besagten, dass im Regelsatz ein Betrag für den Perso enthalten ist. Zumal man bei einer Gültigkeit von Zehn Jahren wohl genügend Zeit hat etwas zurück zulegen. Auch wenn es nur 50 Cent im Monat sind.
Zitat von: Tini911 am 22. Januar 2024, 19:38:57Zitat von: börgie am 22. Januar 2024, 17:54:18sehe gerade meiner ist auch abgelaufen XD nja habe noch meinen reisepass der reicht
Dann wird es aber schwer dein Auto anzumelden, dazu braucht man seinen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller meldebescheinigung
halter wird mein papa. er hat seinen reisepass und seinen aufenthaltstitel.
der reisepass ist doch 1zu1 wie der perso. warum sollte ich damit nicht das pkw anmelden können..
Zitat von: börgie am 22. Januar 2024, 23:29:47der reisepass ist doch 1zu1 wie der perso
Gewöhnlich steht im Reisepass keine Adresse.
Zitat von: Schnuffel01 am 22. Januar 2024, 23:37:18Zitat von: börgie am 22. Januar 2024, 23:29:47der reisepass ist doch 1zu1 wie der perso
Gewöhnlich steht im Reisepass keine Adresse.
da gebe ich dir recht. dennoch würde es für die anmeldung meines pkw reichen
" gültiger Personalausweis oder Reisepass.
EVB-Nummer als elektronische Versicherungsbestätigung.
Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
Nachweis der letzten Hauptuntersuchung beim TÜV."
nja wir schweifen ab.
-
Das Jobcenter braucht für den WBA keinen Perso, wurde ja schon beantwortet.
Ansonsten ist es auch nicht schlimm und oft überbewertet. Kumpel von mir ist vor Jahren mit abgelaufenen Ausweis nach Mallorca geflogen, hat keinen interessiert. Als ich erst mit einer Bekannten geflogen bin haben wir die Tickets vertauscht, ist beim Check in und Boarding auch nicht mal aufgefallen, obwohl die ja jedes Ticket und Ausweis anschauen. Und ich bin nichtmal ne Frau.
Ansonsten ist das Ablaufdatum eigentlich nur bei Behörden relevant, oder wenn man ein Konto eröffnen will in der Bank, oder Versicherung abschließen etc. Alle die den Ausweis nur mal anschauen, nicht aber kopieren, interessieren sich in der Regel nicht für das Datum.
(Außer Grenzübertritt nicht-eu Land, da würde ich es nicht drauf ankommen lassen)
Aber selbst ein gültiger Reisepass befreit ja nicht von der Verpflichtung einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Vor allem wird es je länger man wartet durch mögliche Bußgelder nicht günstiger. Wenn auf der einen Seite über den hohen Preis diskutiert wird, weil man Leistung bezieht, auf der anderen Seite aber Bußgelder riskiert, dann ist das etwas seltsam.
Zitat von: hotwert am 23. Januar 2024, 05:51:48Ansonsten ist es auch nicht schlimm und oft überbewertet.
Naja, kann gut gehen, kann aber auch schief gehen. Im Zweifel wird man am Flughafen des Ziels wieder heim geschickt, bekommt das Paket nicht oder hat aber Probleme. Wenn jemand trotz eines abgelaufen Ausweises diesen akzeptiert, dann haftet die Person ja selbst.
Einem Bekannten erst passiert bei der Bahn. Er hatte eine Fahrkarte, sein Ausweis war abgelaufen und der Schaffner hatte wohl einen schlechten Tag. Das war dann also fahren ohne gültigen Fahrschein. Er wollte zwar dagegen klagen, aber jeder Jurist hat davon abgeraten, da der Fahrschein aufgrund der Beförderungsbedingungen erst mit einem
gültigen Lichtbildausweis Gültigkeit erlangt.
Zitat von: Rotti am 22. Januar 2024, 18:04:20einen Ausweis beim Empfang verlangen sie aber schon,
ich musste bislang nur 3 mal meinen Ausweis vorzeigen, und zwar nach jedem Umzug bzw. Neuantrag ...
Ansonsten Nööööö.
Zitat von: hotwert am 23. Januar 2024, 08:26:19"Jeder Bundesbürger muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion. "
Aber man muss diesen nicht immer mit sich rumtragen .....
Zitat von: Hary am 23. Januar 2024, 08:08:21Aber selbst ein gültiger Reisepass befreit ja nicht von der Verpflichtung einen gültigen Personalausweis zu besitzen.
Doch, ein Reisepass ersetzt einen Ausweis. Also wer einen Reisepass hat muss keinen Ausweis zusätzlich haben.
Zitat von der Seite vom Bundesministerium des Innern und für Heimat:
"Jeder Bundesbürger muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion. "
Ich hab beides, und immer aktuell.
Zitat von: Hary am 23. Januar 2024, 08:08:21da der Fahrschein aufgrund der Beförderungsbedingungen erst mit einem gültigen Lichtbildausweis Gültigkeit erlangt.
Ist wohl den Schaffner sein Recht so zu handeln. Wobei ich glaube das sowas echt selten ist.
Die beste Lösung ist immernoch immer gültige Dokumente zu besitzen.
Zitat von: Bundspecht am 23. Januar 2024, 08:25:58ch musste bislang nur 3 mal meinen Ausweis vorzeigen, und zwar nach jedem Umzug bzw. Neuantrag ... Ansonsten Nööööö.
Perso ist ja ok, da kann man auch in Nordafrika Urlaub machen und ein Visum am Schalter kaufen. Der reicht eigentlich für alles zum Legitimieren, aber jetzt schon 36 € Kosten wohl viel Arbeit für die Behörde mit dem Fingerprint speichern.
Zitat von: Bundspecht am 23. Januar 2024, 08:25:58ch musste bislang nur 3 mal meinen Ausweis vorzeigen, und zwar nach jedem Umzug bzw. Neuantrag ...
@Bundspecht wo du es schreibt war bei mir auch ein Neuantrag, den ich abgegeben hatte da reichte der Führerschein bis mein Perso aus Berlin kam.
muss man ne strage zahlen wenn man einen neuen beantragt oder wie? dann sag ich einfach habe ihn verloren und brauche einen neuen oder meine geldbörse wurde geklaut mach ich anzeige gegen unbekannt und gut.
Zitat von: börgie am 23. Januar 2024, 17:39:33muss man ne strage zahlen wenn man einen neuen beantragt oder wie? dann sag ich einfach habe ihn verloren und brauche einen neuen oder meine geldbörse wurde geklaut mach ich anzeige gegen unbekannt und gut.
Du solltest bedenken, dass die Gültigkeit Deines Passes gespeichert ist. Man wird also so oder so wissen, dass er abgelaufen war.
Zitat von: börgie am 23. Januar 2024, 17:39:33muss man ne strage zahlen wenn man einen neuen beantragt oder wie?
Der Personalausweis meiner Tochter war seit Mai letzten Jahres abgelaufen als sie es vor 2 Wochen bemerkte. Sie hat sofort einen neuen beantragt, niemand hat was gesagt.
ok danke für die info meiner ist 14monate drüber nehme ich die woche mal in angriff
Zitat von: börgie am 23. Januar 2024, 17:39:33dann sag ich einfach habe ihn verloren und brauche einen neuen oder meine geldbörse wurde geklaut mach ich anzeige gegen unbekannt und gut.
Was soll das bringen? Bei dem Führerschein gibt es bei Diebstahl eine Ermäßigung. Da muss aber Eidesstaatlich versichert werden, dass es tatsächlich einen Diebstahl gab, oder eine Bestätigung von der Polizei dass der Diebstahl angezeigt wurde. Beim Perso geht das nicht.
Davon abgesehen wäre so eine Lüge durchaus eine nicht zu unterschätzende Straftat. Wenn du etwas rauskommen sollte, dann wären 40 Euro für einen Ausweis dein geringstes Problem. Zumal da mehrere Straftaten zusammen kommen. Eine falsche Eidesstaatliche Aussage, ein Betrug, vortäuschen einer Straftat und vermutlich noch weitere. Das wäre ein Perso nun wirklich nicht wert. Aber das muss jeder selbst entscheiden...
Zitat von: Hary am 24. Januar 2024, 16:05:18Zitat von: börgie am 23. Januar 2024, 17:39:33dann sag ich einfach habe ihn verloren und brauche einen neuen oder meine geldbörse wurde geklaut mach ich anzeige gegen unbekannt und gut.
Was soll das bringen? Bei dem Führerschein gibt es bei Diebstahl eine Ermäßigung. Da muss aber Eidesstaatlich versichert werden, dass es tatsächlich einen Diebstahl gab, oder eine Bestätigung von der Polizei dass der Diebstahl angezeigt wurde. Beim Perso geht das nicht.
Davon abgesehen wäre so eine Lüge durchaus eine nicht zu unterschätzende Straftat. Wenn du etwas rauskommen sollte, dann wären 40 Euro für einen Ausweis dein geringstes Problem. Zumal da mehrere Straftaten zusammen kommen. Eine falsche Eidesstaatliche Aussage, ein Betrug, vortäuschen einer Straftat und vermutlich noch weitere. Das wäre ein Perso nun wirklich nicht wert. Aber das muss jeder selbst entscheiden...
wird halt niemals rauskommen.. wie was soll das bringen? wenn es strafgebühren gäbe würde ich eher als verlust melden statt abgelaufen um so die kosten zu umgehen.
ich würde es gar nicht merken, dass ich ihn verloren hätte, müsste ich nicht ab und zu ein Paket bei DHL in der Filiale abholen.
Zitat von: börgie am 24. Januar 2024, 16:32:12wenn es strafgebühren gäbe würde ich eher als verlust melden statt abgelaufen um so die kosten zu umgehen.
Jo, sehr klug. Du sitzt da und beantragst einen neuen Peronalausweis, legst den alten abgelaufenen vor und wenn man dir eine Strafe aufbrummen will, entreisst du den seit 14 Monaten abgelaufenen Perso der Dame oder dem Herrn und sagst "Ach sorry, habe mich vertan, der Perso ist mir irgendwann in den letzten 14 Monaten geklaut worden bzw. habe ich verloren" ... oder wie stellst du dir das vor?
Deshalb die Frage, was das bringen soll.
Zitat von: börgie am 24. Januar 2024, 16:32:12wird halt niemals rauskommen.. wie was soll das bringen? wenn es strafgebühren gäbe würde ich eher als verlust melden statt abgelaufen um so die kosten zu umgehen.
Zum II.: Das Ablaufdatum steht nicht nur im angeblich verlorenen Perso. Und bei Unwahrheiten immer bedenken, dass man u.U. nicht alle notwendigen Details bedacht hat, dass es "nicht rauskommt".
Stell den Antrag und gut ist.
Zitat von: Sheherazade am 24. Januar 2024, 17:07:14Zitat von: börgie am 24. Januar 2024, 16:32:12wenn es strafgebühren gäbe würde ich eher als verlust melden statt abgelaufen um so die kosten zu umgehen.
Jo, sehr klug. Du sitzt da und beantragst einen neuen Peronalausweis, legst den alten abgelaufenen vor und wenn man dir eine Strafe aufbrummen will, entreisst du den seit 14 Monaten abgelaufenen Perso der Dame oder dem Herrn und sagst "Ach sorry, habe mich vertan, der Perso ist mir irgendwann in den letzten 14 Monaten geklaut worden bzw. habe ich verloren" ... oder wie stellst du dir das vor?
Deshalb die Frage, was das bringen soll.
wenn ich vorher schon weiß es gibt ne strafe dann geh ich zu den bullen und mache ne anzeige und melde es als verlust. mit dem wisch gehe ich zum servicebüro und beantrage einen neuen. denk doch einfach mal mit.
Zitat von: börgie am 25. Januar 2024, 16:46:17denk doch einfach mal mit.
So etwas von dir? Du bist ja witzig. :mocking:
Anstatt sich konfuse Geschichten auszudenken, die sowieso nur für einen Lacher sorgen werden, sollte man sich dem Problem stellen und einfach den neuen Ausweis beantragen. Wenn man nett und höflich und ohne dumme Ausreden auftritt, hat man gute Chancen, dass man mit blauem Auge oder überschaubarer Extragebühr davon kommt. Ich habe noch nie gehört, dass jemand für die Ordungswidrigkeit etwas zahlen musste, obwohl ja bis 3.000 EUR Strafe möglich sind.
Zitat von: Sheherazade am 25. Januar 2024, 17:39:11Zitat von: börgie am 25. Januar 2024, 16:46:17denk doch einfach mal mit.
So etwas von dir? Du bist ja witzig. :mocking:
mehr fällt dir wohl nicht ein wa? ständig auf ungestellte fragen ne antwort geben.
Zitat von: börgie am 25. Januar 2024, 16:46:17denk doch einfach mal mit.
In den Daten des Amtes wo Du den Perso beantragst/ erneuerst, steht das Datum des Ablaufs Deines alten Perso. Dies ändert sich nicht, wenn Du jetzt den Perso als verloren meldest.
Wie aber schon genannt, kommt so eine Strafe eher selten vor und nicht in der Maximalhöhe, wenn Du aufs Amt gehst und in Deiner Situation vermutlich schon mal gar nicht.
Also lass die Überlegungen und Spielchen, eine falsche Verlustanzeige kann übrigens auch bestraft werden.
Wie @Jens123 schreibt:
ZitatWenn man nett und höflich und ohne dumme Ausreden auftritt, hat man gute Chancen, dass man mit blauem Auge oder überschaubarer Extragebühr davon kommt.