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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: gloegg am 24. Januar 2024, 03:01:54

Titel: Gebühren Sozialgericht - Jobcenter ausgenommen?
Beitrag von: gloegg am 24. Januar 2024, 03:01:54
"Sonstige Kläger und Beklagte haben für jede Streitsache eine pauschale Gebühr (für das Verfahren vor den Sozialgerichten: 150 Euro, vor den Landessozialgerichten: 225 Euro, vor dem Bundessozialgericht: 300 Euro) zu entrichten. Dies gilt auch, wenn die Entscheidung zu ihren Gunsten ausgeht."
Quelle: bundessozialgericht.de

Stimmt es, dass Jobcenter von der pauschalen Gebühr ausgenommen sind?
Titel: Aw: Gebühren Sozialgericht - Jobcenter ausgenommen?
Beitrag von: Ottokar am 24. Januar 2024, 11:11:15
Ja.
Lt. § 64 Abs. 3 SGB X sind die "Träger der Eingliederungshilfe, der Sozialhilfe, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, der Jugendhilfe und der Sozialen Entschädigung, von den Gerichtskosten befreit".
Titel: Aw: Gebühren Sozialgericht - Jobcenter ausgenommen?
Beitrag von: gloegg am 24. Januar 2024, 15:36:54
Vielen Dank, Ottokar!

Das ist sehr schade. Letztendlich hat bestimmtes, gesetzwidriges Handeln für die Jobcenter keine (finanziellen) Konsequenzen, richtig?

Beispiel: Untätigkeit

Das Jobcenter ist hinsichtlich eines Antrags 6 Monate untätig. Der Antragsteller reicht Klage ein. Das Jobcenter bearbeitet den Antrag.Konsequenzen? Keine?
Titel: Aw: Gebühren Sozialgericht - Jobcenter ausgenommen?
Beitrag von: Hary am 24. Januar 2024, 16:08:56
Zitat von: gloegg am 24. Januar 2024, 15:36:54Das ist sehr schade. Letztendlich hat bestimmtes, gesetzwidriges Handeln für die Jobcenter keine (finanziellen) Konsequenzen, richtig?
In der Regel nicht. Und selbst wenn es eine Strafe geben sollte, dann würde diese ja der Steuerzahler neben tausenden unnötigen Verfahren auch noch zahlen müssen...
Titel: Aw: Gebühren Sozialgericht - Jobcenter ausgenommen?
Beitrag von: september23 am 25. Januar 2024, 08:51:18
Zitat von: gloegg am 24. Januar 2024, 15:36:54Das ist sehr schade. Letztendlich hat bestimmtes, gesetzwidriges Handeln für die Jobcenter keine (finanziellen) Konsequenzen, richtig?
wie sollte die finanzielle Konsequenz für eine Behörde aussehen? Das ist keine natürliche Person, niemand wäre direkt betroffen. Dann ist das letztlich eine Behörde des Staates. Die haben kein erwirtschaftetes Einkommen wie ein Unternehmen, das man gerichtlich verklagt und das dann Strafen vom Umsatz oder dem Gewinn entrichten muss.

Zitat von: gloegg am 24. Januar 2024, 15:36:54Beispiel: Untätigkeit

Das Jobcenter ist hinsichtlich eines Antrags 6 Monate untätig. Der Antragsteller reicht Klage ein. Das Jobcenter bearbeitet den Antrag.Konsequenzen? Keine?
wie genannt, kann es keine finanzielle Konsequenz für eine Behörde geben, die weder eine Person ist, noch ein Umsatz erwirtschaftendes Unternehmen.

Die verwalten Gelder des Staates- wie sollte die Strafe aussehen, die sie dann an genau den Staat zahlen müssten? Alles was hier an Geldern rausgeht, ist Geld anderer, Steuern genannt.
Titel: Aw: Gebühren Sozialgericht - Jobcenter ausgenommen?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 25. Januar 2024, 13:46:20
Zitat von: september23 am 25. Januar 2024, 08:51:18wie genannt, kann es keine finanzielle Konsequenz für eine Behörde geben, die weder eine Person ist, noch ein Umsatz erwirtschaftendes Unternehmen.
Ein Richter kann einem JC durchaus eine Geldstrafe aufbrummen.
(Glaube wenn immer wieder das selbe JC mit der immer wieder selben Sache vor dem SG steht, dann kann der Richter schon was dagegen unternehmen. So sinngemäß zumindest habe ich es in Erinnerung. )
Wird halt so gut wie nie gemacht.
Genauer weiß ich es nicht mehr, vllt. hab ich es abgespeichert, bloß ob ich das noch finde und dafür nehme ich mir die Zeit auch nicht. Gibt wichtigeres als so hoffnungslose Thematik.

Aber Ottokar kann das bestätigen denn daher weiß ich es ja.
Vllt macht er es ja und gibt dem von mir "sinngemäßen" einen Namen.

MfG FN
Titel: Aw: Gebühren Sozialgericht - Jobcenter ausgenommen?
Beitrag von: TripleH am 25. Januar 2024, 13:59:51
Du meinst Mutwillenskosten. Die kann jeder auferlegt bekommen, der nach Ansicht des Gerichts dieses grundlos belastet.

Wird aber nunmal, wenn es dem JC auferlegt wird, trotzdem aus Steuergeldern bezahlt.
Titel: Aw: Gebühren Sozialgericht - Jobcenter ausgenommen?
Beitrag von: september23 am 25. Januar 2024, 15:12:25
Zitat von: Fettnäpfchen am 25. Januar 2024, 13:46:20Ein Richter kann einem JC durchaus eine Geldstrafe aufbrummen.
(Glaube wenn immer wieder das selbe JC mit der immer wieder selben Sache vor dem SG steht, dann kann der Richter schon was dagegen unternehmen. So sinngemäß zumindest habe ich es in Erinnerung. )
Wird halt so gut wie nie gemacht.
ändert aber so oder so nichts an
Zitat von: september23 am 25. Januar 2024, 08:51:18wie genannt, kann es keine finanzielle Konsequenz für eine Behörde geben, die weder eine Person ist, noch ein Umsatz erwirtschaftendes Unternehmen.