Mir wurde gestern mitgeteilt das es im SGB XII keine Bagatellgrenze gibt. Es ging um 1,57€ Rückforderung wegen zuviel zuverdienst. Da wird dann wahrscheinlich auch wieder mit zweierlei Maß gemessen so wie bei den Freibeträgen. Oder ???
Eine Bagatellgrenze für Erstattungsforderungen aus zu Unrecht erhaltenen Leistungen wie in § 40 Abs. 1 S. 3 SGB II gibt es im SGB XII nicht.
D.h. der Träger des SGB XII kann jeden einzelnen Cent zurückfordern - und vermutlich werden das auch viele tun.