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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: chrisbinda am 24. Januar 2024, 06:57:24

Titel: Bagatellgrenze im SGB XII nicht vorgesehen
Beitrag von: chrisbinda am 24. Januar 2024, 06:57:24
Mir wurde gestern mitgeteilt das es im SGB XII keine Bagatellgrenze gibt. Es ging um 1,57€ Rückforderung wegen zuviel zuverdienst. Da wird dann wahrscheinlich auch wieder mit zweierlei Maß gemessen so wie bei den Freibeträgen. Oder ???
Titel: Aw: Bagatellgrenze im SGB XII nicht vorgesehen
Beitrag von: Ottokar am 24. Januar 2024, 10:44:21
Eine Bagatellgrenze für Erstattungsforderungen aus zu Unrecht erhaltenen Leistungen wie in § 40 Abs. 1 S. 3 SGB II gibt es im SGB XII nicht.
D.h. der Träger des SGB XII kann jeden einzelnen Cent zurückfordern - und vermutlich werden das auch viele tun.