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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: kate1964 am 24. Januar 2024, 10:00:03

Titel: Wohnberechtigungsschein für mehr m² möglich?
Beitrag von: kate1964 am 24. Januar 2024, 10:00:03
Ein gutes Neues für alle. :-)


Hier einigermaßen kurz gefasst meine Infos nebst Frage:

Infos:

- Mein Sohn (24  -  GdB 60 % + Pflegegrad 1) und ich leben im gemeinsamen Haushalt.
- Mir fehlt seit fast 25 J. die unterste Bandscheibe der Wirbelsäule (Röntgenbild liegt vor).
- Aufgrund seiner Behinderung ist mein Sohn z. Zt. nicht erwerbsfähig (gegensteuernde Maßnahmen laufen).
- Des Weiteren benötigt er aus demselben Grund ein Zimmer als Rückzugsort für sich alleine.
- Ich kann, wg. Wirbelsäule, nicht dauerhaft auf der Couch im WZ schlafen.
- Uns steht bekanntermaßen ein WBS für 60 m² zu, da gibt's fast nix mit 3 Zimmern.  :-(
- auch sind die hiesigen Gesellschaften extrem 'korinthenkackerisch'; ist die Whg. auch nur 1, 2 m² größer sind wir raus.

Frage:

Wie stehen unsere Chancen, einen WBS für mehr m² (sind dann 75 m², richtig?) zu bekommen?
(Ich bin auch bereit dafür zu kämpfen ...)

Freue mich auf Euer Feedback. :-)

LG

Katrin
Titel: Aw: Wohnberechtigungsschein für mehr m² möglich?
Beitrag von: september23 am 24. Januar 2024, 17:56:43
Wärs nicht zweckmäßiger und schneller, wenn Du eine Schlafcouch beantragst oder abzahlst?
Denn der WBS führt ja nicht automatisch dazu, dass eine passende Wohnung frei wird und man sie bekommt.
Titel: Aw: Wohnberechtigungsschein für mehr m² möglich?
Beitrag von: OLD-MAN am 25. Januar 2024, 08:40:52
Zitat von: kate1964 am 24. Januar 2024, 10:00:03WBS für 60 m²

Hier im Kreis ist es so, das auch Whg. bis 65 m² davon erfasst sind. Generell bekommt man einen WBS nur in den Maßen der Personenzahl. Ansonsten siehe Antwort von @september23:

Zitat von: september23 am 24. Januar 2024, 17:56:43der WBS führt ja nicht automatisch dazu, dass eine passende Wohnung frei wird und man sie bekommt.
Titel: Aw: Wohnberechtigungsschein für mehr m² möglich?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 26. Januar 2024, 15:23:53
kate1964

Zitat von: kate1964 am 24. Januar 2024, 10:00:03Wie stehen unsere Chancen, einen WBS für mehr m² (sind dann 75 m², richtig?) zu bekommen? (Ich bin auch bereit dafür zu kämpfen ...)
Bei bestimmten Behinderungen hat man im SGB 2 einen erhöhten (glaube 15qm) qm Anspruch.
Daher einfach mal damit argumentieren und es versuchen.

Vllt. steht auch auf der Webseite deines JC etwas dazu.
Google hat sicher einiges dazu!

MfG FN
Titel: Aw: Wohnberechtigungsschein für mehr m² möglich?
Beitrag von: TripleH am 26. Januar 2024, 17:55:25
Es geht aber doch gar nicht um die Angemessenheit der KdUH nach dem SGB II, sondern um einen Wohnberechtigungsschein, der nach den landesrechtlichen Vorschriften zum sozialen Wohnungsbau vergeben wird.
Titel: Aw: Wohnberechtigungsschein für mehr m² möglich?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. Januar 2024, 17:34:05
TripleH

Zitat von: TripleH am 26. Januar 2024, 17:55:25Es geht aber doch gar nicht um die Angemessenheit der KdUH nach dem SGB II, sondern um einen Wohnberechtigungsschein, der nach den landesrechtlichen Vorschriften zum sozialen Wohnungsbau vergeben wird.
Das sollte ja nur als ein Argument dastehen um unter Umständen besser, bzw. zusätzlich, argumentieren zu können.

Klar habe ich das Thema KdUH gleich mit eingebunden, sorry dafür  :zwinker:

MfG FN
Titel: Aw: Wohnberechtigungsschein für mehr m² möglich?
Beitrag von: TripleH am 27. Januar 2024, 18:04:03
Aber ich kann beim Wohngeld nach dem WoGG. z. B. auch nicht argumentieren, dass es im SGB II einen höheren Freibetrag auf Lohn gibt. Wenn die landesrechtlichen Vorschriften zum sozialen Wohnungsbau größeren Wohnraum für Behinderte vorsehen, sollte das dann in dieser Vorschrift stehen. Dazu müsste man wissen, um welches Bundesland es sich handelt.
Titel: Aw: Wohnberechtigungsschein für mehr m² möglich?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. Januar 2024, 18:31:10
Zitat von: TripleH am 27. Januar 2024, 18:04:03Wenn die landesrechtlichen Vorschriften zum sozialen Wohnungsbau größeren Wohnraum für Behinderte vorsehen, sollte das dann in dieser Vorschrift stehen. Dazu müsste man wissen, um welches Bundesland es sich handelt.
Na dann mal für die TE > Richtlinien des sozialen Wohnungsbaues der einzelnen Bundesländer (http://hartz.info/index.php?topic=5597.0)
oder
Zitat von: Fettnäpfchen am 26. Januar 2024, 15:23:53Vllt. steht auch auf der Webseite deines JC etwas dazu. Google hat sicher einiges dazu!
in dem Fall natürlich nicht das JC sondern die zuständige Behörde.

Ein schönes WE
FN