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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Ulrike2023 am 24. Januar 2024, 23:33:30

Titel: Post erhalten betreff Mitwirkungspflicht Kostensenkung, Miete, Karenzzeit
Beitrag von: Ulrike2023 am 24. Januar 2024, 23:33:30
Hallo in die Runde,

wollte mich heute erkundigen, betreff der Mitwirkungspflicht, Mietkostensenkung, da Karenzzeit bei mir nun abgelaufen ist. Die erste Post kam am 13.01. jetzt war die nächste Post da, dass ich eine Dokumentation bis 29.01 senden muss über meine Bemühungen, inkl. Beiblatt, wo man alles protokollieren soll.
Das Verfahren ist jetzt wohl eingeleitet, Laufzeit 6 Monate.
Wer hat in der letzten Zeit auch diesbezüglich Post bekommen bzw. wer hat Erfahrung und wie soll man drauf reagieren ?
Dass meine Miete höher ist als der Mietspiegel hier erlaubt, das weiss ich eh, und ich bekomme auch div. Anzeigen, Angebote per Mail. Aber man findet ja nix, viele Bewerber, wenig Wohnraum. Die Wohnung hatte ich vor Bürgergeld 2022 gemietet und man ist ja froh, wenn man was hat. Aber jetzt wird wieder Druck aufgebaut,
Ich mache ja alles über das Onlineportal, wo auch funkt. ich sende denen dann einfach jetzt, die Angebote wo ich per Mail bekommen habe.
Daher wie soll ich mich jetzt verhalten, ist meine erste Post bezüglich Kostensenkung.Ich hoffe ja so sehr, da ich gerade guter Dinge bin wegen Jobzusage, dass ich bald mich da ausklinken kann. Ich kündige jetzt nicht die Wohnung und weiss nachher nicht wohin, dann sollen die mir eben weniger anweisen, nach Mietstufe, kann es dann auch net ändern. Mit NK darf ich laut JC hier 616 € nutzen, ich bin 200 € drüber.
Titel: Aw: Post erhalten betreff Mitwirkungspflicht Kostensenkung, Miete, Karenzzeit
Beitrag von: OLD-MAN am 25. Januar 2024, 08:36:27
Was kann dir passieren?

Du brauchst nicht zu kündigen, sondern nach der 6-monatigen Frist zahlt dir das JC nur noch die angemessene Miete. Den Rest musst du dann aus dem Regelsatz berappen, incl. eventueller Betriebskostennachzahlungen..

Für die genaue Dokumentation deiner Suchbemühungen habe ich z.Bsp. alle Angebote, die ich auf Online-Platformen und sonst. Inseraten finden konnte, kopiert und als *.pdf gespeichert, mit dem Hinweis "über der Angemessenheit" bzw. "andere/r Bewerber*in hat Zuschlag erhalten" o.ä.
Titel: Aw: Post erhalten betreff Mitwirkungspflicht Kostensenkung, Miete, Karenzzeit
Beitrag von: september23 am 25. Januar 2024, 08:41:37
Zitat von: Ulrike2023 am 24. Januar 2024, 23:33:30Mit NK darf ich laut JC hier 616 € nutzen, ich bin 200 € drüber.
wie hoch ist die Differenz der Warmmiete? Und wie genannt, ausziehen musst Du nicht, nur bis zur Jobaufnahme die Differenz zur angemessenen Miete vom Regelsatz zahlen.

Die Ausdrucke der Anzeige allein reichen nicht, Bemühungen sind, anrufen, anschreiben, keine Antwort erhalten, Einladung zur Besichtigung erhalten, Wohnung nicht bekommen.

Die vom JC erlaubte Miete ist übrigens nicht das gleiche wie eine Miete laut Mietspiegel. Liegst Du über dem Mietspiegel ist eine Wohnung extrem teuer.
Titel: Aw: Post erhalten betreff Mitwirkungspflicht Kostensenkung, Miete, Karenzzeit
Beitrag von: Ulrike2023 am 25. Januar 2024, 09:59:51
Zitat von: september23 am 25. Januar 2024, 08:41:37
Zitat von: Ulrike2023 am 24. Januar 2024, 23:33:30Mit NK darf ich laut JC hier 616 € nutzen, ich bin 200 € drüber.
wie hoch ist die Differenz der Warmmiete? Und wie genannt, ausziehen musst Du nicht, nur bis zur Jobaufnahme die Differenz zur angemessenen Miete vom Regelsatz zahlen.

Die Ausdrucke der Anzeige allein reichen nicht, Bemühungen sind, anrufen, anschreiben, keine Antwort erhalten, Einladung zur Besichtigung erhalten, Wohnung nicht bekommen.

Die vom JC erlaubte Miete ist übrigens nicht das gleiche wie eine Miete laut Mietspiegel. Liegst Du über dem Mietspiegel ist eine Wohnung extrem teuer.

Ja, danke, die Mietstufen JC sind eh anders, wie der Mietspiegel und ist ja regional verschieden.
Ich habe meine gespeicherten, aktuellen Mietangebote sowieso schon länger als PDF gespeichert und sende jetzt mal drei raus über das Portal mit Vermerk, keine Antwort, viele sind ja auch nicht mehr gelistet, geht ja oft sehr schnell. Ich mach mir jetzt keinen Streß, das mit Job hat jetzt Vorrang und ich hoffe es klappt, hauptsache die haben bis 29.01. mal eine erste Meldung diesbezüglich.
Titel: Aw: Post erhalten betreff Mitwirkungspflicht Kostensenkung, Miete, Karenzzeit
Beitrag von: Fettnäpfchen am 25. Januar 2024, 13:28:06
Ulrike2023

Zitat von: Ulrike2023 am 24. Januar 2024, 23:33:30Daher wie soll ich mich jetzt verhalten, ist meine erste Post bezüglich Kostensenkung.
Da du im anderen Thema heute auch schon was geschrieben hast mach ich es mir mal einfach und verlinke das für dich.
https://hartz.info/index.php/topic,133338.msg0.html#new Antwort 7

MfG FN
Titel: Aw: Post erhalten betreff Mitwirkungspflicht Kostensenkung, Miete, Karenzzeit
Beitrag von: Ulrike2023 am 25. Januar 2024, 13:33:52
Zitat von: Fettnäpfchen am 25. Januar 2024, 13:28:06Ulrike2023

Zitat von: Ulrike2023 am 24. Januar 2024, 23:33:30Daher wie soll ich mich jetzt verhalten, ist meine erste Post bezüglich Kostensenkung.
Da du im anderen Thema heute auch schon was geschrieben hast mach ich es mir mal einfach und verlinke das für dich.
https://hartz.info/index.php/topic,133338.msg0.html#new Antwort 7

MfG FN

DANKE :bye:  ja dann schaut man mal wie es weitergeht :scratch: