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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: bamhamer am 24. Januar 2024, 23:49:40

Titel: Kostensenkungsaufforderung unterschreiben sonst einstellung der Leistungen?
Beitrag von: bamhamer am 24. Januar 2024, 23:49:40
Hallo liebes Forum,

muss ich die Kostensenkungsaufforderung tatsächlich unterschreiben?
Will nichts unterschreiben ohne vorher zu wissen ob ich es tatsächlich muss.

Ich bin froh überhaupt eine Wohnung zu haben und deren Richtwerte sind komplett utopisch für oberbayern...
Titel: Aw: Kostensenkungsaufforderung unterschreiben sonst einstellung der Leistungen?
Beitrag von: Jimmy Neutron am 25. Januar 2024, 01:12:58
Worunter genau sollst du denn da deine Unterschrift setzen? Welches Datum trägt das aktuelle Schreiben? Kannst du, was du da unterschreiben sollst vielleicht auch einstellen? Ich selbst habe davon noch nie gehört. Klingt schon sehr absurd.

Inwieweit soll denn deine aktuelle Wohnung unangemessen sein?
Titel: Aw: Kostensenkungsaufforderung unterschreiben sonst einstellung der Leistungen?
Beitrag von: bamhamer am 25. Januar 2024, 10:59:47
Hier die Kopie:
Titel: Aw: Kostensenkungsaufforderung unterschreiben sonst einstellung der Leistungen?
Beitrag von: Rotti am 25. Januar 2024, 11:40:37
Zitat von: bamhamer am 24. Januar 2024, 23:49:40muss ich die Kostensenkungsaufforderung tatsächlich unterschreiben?

Die sind aber früh mit dem Schreiben Karenzzeit bis 30.06.24 gekommen, wo wohl keine Sendungsnummer auf dem Brief oder warum wollen sie eine Unterschrift kenne das auch nicht so. Du hast also noch bis 31.12.24 Zeit eine neue Wohnung dir zu suchen und Unterschreiben muss da niemand. Auch können sie dir nicht einfach dein Geld sperren.
Titel: Aw: Kostensenkungsaufforderung unterschreiben sonst einstellung der Leistungen?
Beitrag von: bamhamer am 25. Januar 2024, 11:47:37
Zitat von: Rotti am 25. Januar 2024, 11:40:37
Zitat von: bamhamer am 24. Januar 2024, 23:49:40muss ich die Kostensenkungsaufforderung tatsächlich unterschreiben?

Die sind aber früh mit dem Schreiben Karenzzeit bis 30.06.24 gekommen, wo wohl keine Sendungsnummer auf dem Brief oder warum wollen sie eine Unterschrift kenne das auch nicht so. Du hast also noch bis 31.12.24 Zeit eine neue Wohnung dir zu suchen und Unterschreiben muss da niemand. Auch können sie dir nicht einfach dein Geld sperren.

aber in dem schreiben steht dass sie ab dem 1.7.24 nur noch die bruttokaltmiete in angemessener höhe übernehmen...
Titel: Aw: Kostensenkungsaufforderung unterschreiben sonst einstellung der Leistungen?
Beitrag von: Rotti am 25. Januar 2024, 12:02:30
Zitat von: bamhamer am 25. Januar 2024, 11:47:37aber in dem schreiben steht dass sie ab dem 1.7.24 nur noch die bruttokaltmiete in angemessener höhe übernehmen...
ja das ist so richtig kam da vor der Karenzzeit auch schon ein schreiben wegen so einer Prüfung? Bei mir war das der Fall.
Titel: Aw: Kostensenkungsaufforderung unterschreiben sonst einstellung der Leistungen?
Beitrag von: Ulrike2023 am 25. Januar 2024, 13:11:55
Zitat von: bamhamer am 24. Januar 2024, 23:49:40Hallo liebes Forum,


muss ich die Kostensenkungsaufforderung tatsächlich unterschreiben?
Will nichts unterschreiben ohne vorher zu wissen ob ich es tatsächlich muss.

Ich bin froh überhaupt eine Wohnung zu haben und deren Richtwerte sind komplett utopisch für oberbayern...


Ja genau so ein Schreiben war auch bei mir im Kasten, ebenfalls bis Ende Juni 24, habe dazu auch ein Thema gestern hier gepostet und ich stimme da vollkommen zu, die Richtwerte der Mietstufen vom JC sind def. eine andere Liga, als wie es wirklich aussieht in den Regionen und man ist ja froh, wenn man eine Wohnung hat. Ich musste auch nix unterschreiben, kam als *normale* Briefpost. Doch stressen lass ich mich jetzt nicht, denke da werden gerade viele Briefe rausgehen wegen der Karenzzeit.
Titel: Aw: Kostensenkungsaufforderung unterschreiben sonst einstellung der Leistungen?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 25. Januar 2024, 13:22:39
bamhamer

Zitat von: bamhamer am 24. Januar 2024, 23:49:40muss ich die Kostensenkungsaufforderung tatsächlich unterschreiben?
Nein
Das JC will lediglich eine Bescheinigung dass du die KSA (Kostensenkungsaufforderung) erhalten hast.
Kannst du machen musst du aber nicht denn ein Nachteil kann dadurch nicht passieren. Schließlich kann man gegen eine KSA auch nicht klagen.

Jetzt gilt es halt der geforderten Wohnungssuche nachzukommen und alles fest zu halten und in deinem Fall am besten monatlich dem JC mitzuteilen, dass aber bitte nachweislich nicht das was "verloren" gegangen sein könnte.
Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (http://hartz.info/index.php?topic=15.0)
ZitatMitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung
Maßgeblich ist, dass der Hilfebedürftige im Bedarfszeitraum tatsächlich eine Kostensenkung durchführen kann, ansonsten ist die derzeitige Wohnung als an (weiterlesen...und das Formblatt auch anklicken (und lesen/ausdrucken))
Da ist alles bestens beschrieben und wenn du es richtig machst und es nichts passendes gibt muss/sollte das JC die KdUH weiterhin übernehmen, ansonsten halt der übliche Rechtsweg der dann ab der Kostensenkung eingehalten werden muss.

MfG FN
Titel: Aw: Kostensenkungsaufforderung unterschreiben sonst einstellung der Leistungen?
Beitrag von: Jimmy Neutron am 25. Januar 2024, 13:55:02
Ich würde nichts unterschreiben. In Zweifel hat das JC den Zugang nachzuweisen.
Titel: Aw: Kostensenkungsaufforderung unterschreiben sonst einstellung der Leistungen?
Beitrag von: Vollloser am 25. Januar 2024, 14:23:17
"Kostensenkungsaufforderung" (wegen Mietkosten !?) !?!?

Na sowas würde ich random einfach mal zu meinem Vermieter weiterschicken - wenn das Jobcenter findet, dass meine Mietkosten für seine Wohnung (auf einmal ?) zu hoch sind !   Und das dem Jobcenter auch so mitteilen. :grins:  :sehrgut:
Und wenn der sagt (der Vermieter) ,,Tja - Pech" - oder irgend sowas, würde ich auch DAS weiterleiten - wieder zu dem Jobcenter !
Titel: Aw: Kostensenkungsaufforderung unterschreiben sonst einstellung der Leistungen?
Beitrag von: september23 am 25. Januar 2024, 15:10:53
Zitat von: Vollloser am 25. Januar 2024, 14:23:17"Kostensenkungsaufforderung" (wegen Mietkosten !?) !?!?

Na sowas würde ich random einfach mal zu meinem Vermieter weiterschicken - wenn das Jobcenter findet, dass meine Mietkosten für seine Wohnung (auf einmal ?) zu hoch sind !   Und das dem Jobcenter auch so mitteilen. :grins:  :sehrgut:
und was soll dieser Kindergarten bringen?

Im Übrigen sind im geschilderten Fall die Kosten nicht "auf einmal" zu hoch.

Zitat von: Vollloser am 25. Januar 2024, 14:23:17Und wenn der sagt (der Vermieter) ,,Tja - Pech" - oder irgend sowas, würde ich auch DAS weiterleiten - wieder zu dem Jobcenter !
und dann hast Du was gewonnen, wenn die Aufforderung zur Kostensenkung rechtlich korrekt ist?
Titel: Aw: Kostensenkungsaufforderung unterschreiben sonst einstellung der Leistungen?
Beitrag von: Limoflasche am 25. Januar 2024, 15:14:18
Das Jobcenter möchte sich vermutlich "gerichtsfest" absichern, dass Du das Schreiben erhalten hast.
Unterschreiben und zurücksenden musst Du es allerdings nicht.
Wenn die eine gerichtsfeste Absicherung wollen, müssen sie eben per gelben Brief zustellen, was vermutlich dann auch unweigerlich der Fall sein dürfte, wenn Du nicht unterschreibst.

Ich würde das auch nicht unterschreiben, sehe dafür keine Rechtsgrundlage.

Hier geht es wohl um Fristen, ab wann das Jobcenter die Mietzahlungen auf die "angemessene Höhe" reduzieren darf.

Für den Preis finde ich auf die Schnelle in der Region 7 Wohnungen, davon 5 Studentenzimmer unter 20 Quadratmeter. Die einzige Wohnung mit 35 Quadratmetern wird von Privat für 540 Euro kalt vermietet. Die Vorgaben sind schon "leicht" unrealistisch. Zu dem Preis der Jobcentervorgaben eine Wohnung zu finden, dürfte eher einem Glücksspiel gleichen.
Titel: Aw: Kostensenkungsaufforderung unterschreiben sonst einstellung der Leistungen?
Beitrag von: Vollloser am 25. Januar 2024, 17:57:17
Zitat von: september23 am 25. Januar 2024, 15:10:53wenn die Aufforderung zur Kostensenkung rechtlich korrekt ist?

Rechtlich korrekt, rechtlich korrekt !?!?
Was is denn hier schon rechtlich korrekt ??
Titel: Aw: Kostensenkungsaufforderung unterschreiben sonst einstellung der Leistungen?
Beitrag von: Rotti am 25. Januar 2024, 18:24:49
Zitat von: Vollloser am 25. Januar 2024, 17:57:17Rechtlich korrekt, rechtlich korrekt !?!? Was is denn hier schon rechtlich korrekt ??
so korrekt das Leute Verhungern

"Verhungern hätten die mich lassen!"
Das Jobcenter Rosenheim-Stadt sei angeblich deutschlandweit das "strengste" und habe zwischen Januar und September 2016 die meisten Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger verhängt.

https://www.rosenheim24.de/rosenheim/rosenheim-stadt/jobcenter-rosenheim-verhaengt-harte-sanktionen-gegen-harzvi-empfaenger-diskutieren-unsere-leser-7303302.html
Titel: Aw: Kostensenkungsaufforderung unterschreiben sonst einstellung der Leistungen?
Beitrag von: bamhamer am 26. Januar 2024, 00:08:26
Zitat von: Limoflasche am 25. Januar 2024, 15:14:18Für den Preis finde ich auf die Schnelle in der Region 7 Wohnungen, davon 5 Studentenzimmer unter 20 Quadratmeter. Die einzige Wohnung mit 35 Quadratmetern wird von Privat für 540 Euro kalt vermietet. Die Vorgaben sind schon "leicht" unrealistisch. Zu dem Preis der Jobcentervorgaben eine Wohnung zu finden, dürfte eher einem Glücksspiel gleichen.

Ich muss noch dazu erwähnen dass ich Hunde und eine Katze habe. das wird dann darauf rauslaufen dass ich monatlich erfolglose bewerbungen bis in alle ewigkeiten nachweisen muss oder bis meine jetzige miete den angemessenen Wohnkosten entsprechen wird  :wand:
Titel: Aw: Kostensenkungsaufforderung unterschreiben sonst einstellung der Leistungen?
Beitrag von: september23 am 26. Januar 2024, 08:16:55
Zitat von: Vollloser am 25. Januar 2024, 17:57:17Rechtlich korrekt, rechtlich korrekt !?!?
Was is denn hier schon rechtlich korrekt ??

das war nicht die Frage, sondern was Du meinst, mit der Aktion/dem "Tipp", dem Vermieter diese Kostensenkungsanforderung zu schicken und dessen Antwort ans JC, erreichen zu können
Titel: Aw: Kostensenkungsaufforderung unterschreiben sonst einstellung der Leistungen?
Beitrag von: Vollloser am 26. Januar 2024, 12:07:26
Zitat von: september23 am 26. Januar 2024, 08:16:55was Du meinst, mit der Aktion/dem "Tipp", dem Vermieter diese Kostensenkungsanforderung zu schicken und dessen Antwort ans JC, erreichen zu können

Nun, ich meine damit eine Verantwortungsumkehr (-Rückkehr) - letztlich zurück an dieses Jobcenter (wenn der Vermieter keine soziale Ader haben sollte) !

So ein Jobcenter behauptet, die Miete von Xxxxx ist "nicht angemessen" !?!?
Na ja wer verlangt denn diese Miete ??
Doch nicht der/die Grundsicherungsbezieher/in Xxxxx !?!!
Und ein Jobcenter findet diese Miete jetzt nicht toll... !?!

DU glaubst, das würde nichts bringen, mit so einer Verantwortungsumkehr ??
Kann sein !
Aber ICH würde es drauf ankommen lassen - glaub ich !
Ich würde die Institutionen dann so mit diesem Sachverhalt konfrontieren (wollen).
Auf jeden Fall, wenn es sich um geringfügige "Unangemessenheit" handeln sollte !
Aber auch älteren Menschen, die z. B. in ihrer Dreizimmer-Wohnung ins Inventar übergegangen sind, würde ich sowas anraten ("alte Bäume verpflanzen", und so...).

PS: Mit dem Wohnen von Menschen Geld verdienen, finde ich generell nicht mehr Zeit gemäß (meine politische Meinung dazu) !
Titel: Aw: Kostensenkungsaufforderung unterschreiben sonst einstellung der Leistungen?
Beitrag von: Rotti am 26. Januar 2024, 13:56:02
Zitat von: bamhamer am 26. Januar 2024, 00:08:26Ich muss noch dazu erwähnen dass ich Hunde und eine Katze habe. das wird dann darauf rauslaufen dass ich monatlich erfolglose bewerbungen bis in alle ewigkeiten nachweisen muss oder bis meine jetzige miete den angemessenen Wohnkosten entsprechen wird :wand:
du kannst ja auch weiter da Wohnen wenn du damit klar kommst meine Wohnung liegt auch 40€ darüber, aber wenn die Heizkosten weiter steigen wird es für mich auch schwierig was genauso schönes zu finden, was weniger kostet
Titel: Aw: Kostensenkungsaufforderung unterschreiben sonst einstellung der Leistungen?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 26. Januar 2024, 14:17:22
bamhamer

Zitat von: bamhamer am 26. Januar 2024, 00:08:26das wird dann darauf rauslaufen dass ich monatlich erfolglose bewerbungen bis in alle ewigkeiten nachweisen muss oder bis meine jetzige miete den angemessenen Wohnkosten entsprechen wird :wand:
Nein !

Zitat von: Vollloser am 26. Januar 2024, 12:07:26DU glaubst, das würde nichts bringen, mit so einer Verantwortungsumkehr ?? Kann sein ! Aber ICH würde es drauf ankommen lassen - glaub ich !
Bringt nichts dass interessiert keinen vom JC.

Zitat von: Vollloser am 26. Januar 2024, 12:07:26Auf jeden Fall, wenn es sich um geringfügige "Unangemessenheit" handeln sollte !
Dann geht man vor wie vorgeschlagen denn auch im Voraus interessiert sich niemand im JC dafür.

Zitat von: Rotti am 26. Januar 2024, 13:56:02aber wenn die Heizkosten weiter steigen wird es für mich auch schwierig was genauso schönes zu finden, was weniger kostet
Da passiert nichts und wenn dann eine KSA kommt reagiert man wie schon erwähnt.

MfG FN
Titel: Aw: Kostensenkungsaufforderung unterschreiben sonst einstellung der Leistungen?
Beitrag von: bamhamer am 26. Juni 2024, 15:07:00
so, ich möchte das thema nun nochmal hervorholen weil es jetzt fast soweit ist:



nochmal um sicher zu gehen: wenn ich ab kommenden monat dem JC 3 Absagen von Bewerbungen auf "angemessene Wohnungen" nachweise müssen die mir weiterhin die Volle Miete zahlen?

kann ich das auch jetzt schon machen oder geht das erst ab kommenden Monat und dann eben mit nachzahlung des Jc?
Titel: Aw: Kostensenkungsaufforderung unterschreiben sonst einstellung der Leistungen?
Beitrag von: TripleH am 26. Juni 2024, 17:26:43
Su hättest die ganze Zeit schon suchen müssen, dafür sind ja diese 6 Monate bis zur Kostensenkung da. Und nicht erst, wenn die Absenkung anfängt.
Titel: Aw: Kostensenkungsaufforderung unterschreiben sonst einstellung der Leistungen?
Beitrag von: Sheherazade am 26. Juni 2024, 18:02:02
Wurde ja auch so geschrieben.

Zitat von: Fettnäpfchen am 25. Januar 2024, 13:22:39Jetzt gilt es halt der geforderten Wohnungssuche nachzukommen und alles fest zu halten und in deinem Fall am besten monatlich dem JC mitzuteilen, dass aber bitte nachweislich nicht das was "verloren" gegangen sein könnte.
Titel: Aw: Kostensenkungsaufforderung unterschreiben sonst einstellung der Leistungen?
Beitrag von: OLD-MAN am 26. Juni 2024, 19:08:15
Zitat von: bamhamer am 26. Juni 2024, 15:07:00wenn ich ab kommenden monat dem JC 3 Absagen von Bewerbungen auf "angemessene Wohnungen" nachweise

gefordert sind aber 5 und nicht erst ab 01.07 sondern bereits seit 6 Monaten!
Titel: Aw: Kostensenkungsaufforderung unterschreiben sonst einstellung der Leistungen?
Beitrag von: bamhamer am 27. Juni 2024, 08:33:51
Zitat von: OLD-MAN am 26. Juni 2024, 19:08:15
Zitat von: bamhamer am 26. Juni 2024, 15:07:00wenn ich ab kommenden monat dem JC 3 Absagen von Bewerbungen auf "angemessene Wohnungen" nachweise

gefordert sind aber 5 und nicht erst ab 01.07 sondern bereits seit 6 Monaten!

dann hatte ich das falsch in erinnerung.
was bedeutet das dann in der praxis?
bis nächsten monat 5 nachweisen um die volle miete zu erhalten oder bis juli 6x5 bewerbungen nachweisen?
Titel: Aw: Kostensenkungsaufforderung unterschreiben sonst einstellung der Leistungen?
Beitrag von: OLD-MAN am 27. Juni 2024, 09:39:06
Zitat von: bamhamer am 27. Juni 2024, 08:33:51bis juli 6x5 bewerbungen nachweisen?

Eigentnilch ja, aber da du ja nicht tätig warst, wirst du das nicht können. Du bist somit deiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen.
Titel: Aw: Kostensenkungsaufforderung unterschreiben sonst einstellung der Leistungen?
Beitrag von: Sommertag am 27. Juni 2024, 09:44:13
Zitat von: bamhamer am 27. Juni 2024, 08:33:51was bedeutet das dann in der praxis?
bis nächsten monat 5 nachweisen um die volle miete zu erhalten oder bis juli 6x5 bewerbungen nachweisen?
Wie willst Du in 2 Arbeitstagen 5 oder gar 30 Wohnungsbewerbungen mit Absage nachweisen?