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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: CoolMan am 27. Januar 2024, 01:24:42

Titel: Bürgergeld Neuantrag nachweise
Beitrag von: CoolMan am 27. Januar 2024, 01:24:42
Hallo,

Erstmal will ich sagen, dass Ihr eine tolle Hilfe seid.weiter so 👍


Meine Frage ist, ich habe ein Neuantrag gestellt für Bürgergeld. Davor habe ich gearbeitet und leider kein Anspruch auf alg1.

Da die Mieten hier sehr teuer sind, bin ich zu meiner Tante gezogen um mich und sie zu entlasten. Das kam uns beiden recht.

Nun hab ich während ich gearbeitet habe immer die Miete bar gezahlt sowie es im Vertrag vereinbart ist. Wir wohnen hier zur 3 + ein kleinkind 4 Jahre jung das Kind meiner Tante . Wir teilen die Miete in 3 und ich habe dem jc den untermietvertrag zugeschickt.


Nun wollen die nachweise, über die mietzahlung, weil nichts vom Konto abgegangen ist. Ich habe sehr gut verdient und im Monat mal 2000 mal 1000 und mal 400€ abgehoben. Sowie mir halt danach war. Und mit den Geldern hab ich natürlich die Miete gezahlt , gefeiert und Einkäufe für mich getätigt.

Jetzt will ich gern wissen, wie ich den das nachweisen soll. Reicht ein 3 schreiben von meiner Tante, dass ich keine Mietschulden habe und regelmäßig die Miete bezahlt habe? Oder müssen das Quittungen sein?

Ich verstehe nicht was die von mir wollen. Im Vertrag steht, dass ich bar zu zahlen habe und laut ausreichend bar abhebungen sind auf den Auszügen auch zu sehen. Die schreiben tatsächlich ,, das keine mietzahlungen auf dem Konto ersichtlich sind" wie denn auch, wenn ich das bar zahle.

Könnt ihr mir bitte helfen wie ich das kläre ?

Ich hab die bei den Kopien der ganzen Unterlagen darauf hingewiesen ,,nur zur Einsicht" ich möchte nämlich nicht, dass die meine Kontoauszüge verewigen . Nützt das was?
Titel: Aw: Bürgergeld Neuantrag nachweise
Beitrag von: OLD-MAN am 27. Januar 2024, 08:59:06
Zitat von: CoolMan am 27. Januar 2024, 01:24:42Könnt ihr mir bitte helfen wie ich das kläre ?

Bei Geldgeschäften, auch und gerade und Verwandten ist es wichtig, diese auch mittels Quittungen nachzuweisen.

Vereinbaren kann man viel, aber das JC will hier sehen, das die Mietzahlungen auch tatsächlich erfolgt sind und auch die genaue Höhe (das JC rechnet die Miete ./. pro Kopf (auch das Kleinkind zählt!).
Titel: Aw: Bürgergeld Neuantrag nachweise
Beitrag von: Jimmy Neutron am 27. Januar 2024, 09:12:22
Zitat von: OLD-MAN am 27. Januar 2024, 08:59:06Vereinbaren kann man viel, aber das JC will hier sehen, das die Mietzahlungen auch tatsächlich erfolgt sind und auch die genaue Höhe (das JC rechnet die Miete ./. pro Kopf (auch das Kleinkind zählt!).
Nicht bei einem Untermietvertrag.
Titel: Aw: Bürgergeld Neuantrag nachweise
Beitrag von: september23 am 27. Januar 2024, 09:24:52
Zitat von: CoolMan am 27. Januar 2024, 01:24:42Jetzt will ich gern wissen, wie ich den das nachweisen soll. Reicht ein 3 schreiben von meiner Tante, dass ich keine Mietschulden habe und regelmäßig die Miete bezahlt habe? Oder müssen das Quittungen sein?
Ja. Quittungen. Die Tante muss, vor allem wenn sie die Miete bar annimmt, diese quittieren. Nicht nur fürs JC, sondern auch fürs FA.

Zitat von: CoolMan am 27. Januar 2024, 01:24:42Ich verstehe nicht was die von mir wollen. Im Vertrag steht, dass ich bar zu zahlen habe und laut ausreichend bar abhebungen sind auf den Auszügen auch zu sehen. Die schreiben tatsächlich ,, das keine mietzahlungen auf dem Konto ersichtlich sind" wie denn auch, wenn ich das bar zahle.
ist seit bestimmt 50 Jahren auch recht unüblich geworden. Aber machbar, ok.

Zitat von: CoolMan am 27. Januar 2024, 01:24:42Ich habe sehr gut verdient und im Monat mal 2000 mal 1000 und mal 400€ abgehoben.
Mal dies, mal das in einem Monat oder in verschiedenen Monaten mal 400 und mal 1000 usw? Wann hast Du die Summe abgehoben, Anfang des Monats oder unterschiedlich? und ist in der Abhebung stets die Summe der Miete enthalten?

Zitat von: CoolMan am 27. Januar 2024, 01:24:42Könnt ihr mir bitte helfen wie ich das kläre ?
indem Du die Zahlung nachweist. Bei Barzahlung mit Quittungen.

Wie lange hast Du gearbeitet, wenn Du kein ALG-I beziehst und warst Du vorher schon im Bezug?

Titel: Aw: Bürgergeld Neuantrag nachweise
Beitrag von: Sheherazade am 27. Januar 2024, 09:26:25
Zitat von: CoolMan am 27. Januar 2024, 01:24:42Jetzt will ich gern wissen, wie ich den das nachweisen soll. Reicht ein 3 schreiben von meiner Tante, dass ich keine Mietschulden habe und regelmäßig die Miete bezahlt habe? Oder müssen das Quittungen sein?

Kommt darauf an, von welchem Zeitraum wir hier reden. Sind es Jahre, sollte eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausreichend sein, sind es nur Monate, kann man ggf. besser Quittungen nachschreiben. Für die Zukunft sollten aber zeitnah Quittungen erstellt werden. Ist deine Tante mit ihrer Familie in irgendeinem Leistungsbezug?
Titel: Aw: Bürgergeld Neuantrag nachweise
Beitrag von: Rotti am 27. Januar 2024, 12:09:42
Zitat von: CoolMan am 27. Januar 2024, 01:24:42Nun wollen die nachweise, über die mietzahlung, weil nichts vom Konto abgegangen ist. Ich habe sehr gut verdient und im Monat mal 2000 mal 1000 und mal 400€ abgehoben.
gut wenn dann hoffentlich auch Bargeld im Neuantrag stand, das würde den Nachweis sehr erleichtern.
Titel: Aw: Bürgergeld Neuantrag nachweise
Beitrag von: CoolMan am 27. Januar 2024, 14:10:31
O
Titel: Aw: Bürgergeld Neuantrag nachweise
Beitrag von: Harald53 am 27. Januar 2024, 15:28:57
Ottokar hatte das hier schonmal aufgeführt, es gibt keine rechtliche Grundlage für irgendwelche Nachweise zur Zahlung der KDU.
Entscheident ist lediglich der Mietvertrag.

https://hartz.info/index.php/topic,130177.msg1558998.html#msg1558998
Titel: Aw: Bürgergeld Neuantrag nachweise
Beitrag von: CoolMan am 27. Januar 2024, 15:52:49
Zitat von: OLD-MAN am 27. Januar 2024, 08:59:06
Zitat von: CoolMan am 27. Januar 2024, 01:24:42Könnt ihr mir bitte helfen wie ich das kläre ?

Bei Geldgeschäften, auch und gerade und Verwandten ist es wichtig, diese auch mittels Quittungen nachzuweisen.

Vereinbaren kann man viel, aber das JC will hier sehen, das die Mietzahlungen auch tatsächlich erfolgt sind und auch die genaue Höhe (das JC rechnet die Miete ./. pro Kopf (auch das Kleinkind zählt!).

Ich habe aber leider keine Belege

Zitat von: Sheherazade am 27. Januar 2024, 09:26:25
Zitat von: CoolMan am 27. Januar 2024, 01:24:42Jetzt will ich gern wissen, wie ich den das nachweisen soll. Reicht ein 3 schreiben von meiner Tante, dass ich keine Mietschulden habe und regelmäßig die Miete bezahlt habe? Oder müssen das Quittungen sein?

Kommt darauf an, von welchem Zeitraum wir hier reden. Sind es Jahre, sollte eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausreichend sein, sind es nur Monate, kann man ggf. besser Quittungen nachschreiben. Für die Zukunft sollten aber zeitnah Quittungen erstellt werden. Ist deine Tante mit ihrer Familie in irgendeinem Leistungsbezug?

Ich lebe seit 1,5 Jahren da. Für wieviele Monate Quittungen ?
Meine Tante arbeitet ich bin die einzige die Leistungen bezieht.

Zitat von: september23 am 27. Januar 2024, 09:24:52
Zitat von: CoolMan am 27. Januar 2024, 01:24:42Jetzt will ich gern wissen, wie ich den das nachweisen soll. Reicht ein 3 schreiben von meiner Tante, dass ich keine Mietschulden habe und regelmäßig die Miete bezahlt habe? Oder müssen das Quittungen sein?
ZitatJa. Quittungen. Die Tante muss, vor allem wenn sie die Miete bar annimmt, diese quittieren. Nicht nur fürs JC, sondern auch fürs FA.

Warum für das FA sie macht ja kein Gewinn durch die Miete .


Zitat von: CoolMan am 27. Januar 2024, 01:24:42Ich habe sehr gut verdient und im Monat mal 2000 mal 1000 und mal 400€ abgehoben.
ZitatMal dies, mal das in einem Monat oder in verschiedenen Monaten mal 400 und mal 1000 usw? Wann hast Du die Summe abgehoben, Anfang des Monats oder unterschiedlich? und ist in der Abhebung stets die Summe der Miete enthalten?

Ich habe an verschiedenen Tagen im Monat Geld abgehoben aber Minimum waren ca 200€ weil ich ja auch von davor noch Bargeld hatte. Das hab ich gemacht, weil ich manchmal unterwegs nicht soviel dabei hatte und Bargeld brauchte. Und die Miete hab ich an manchen Monat auch mit den Geldern die ich noch bar hatte bezahlt.

Zitat von: CoolMan am 27. Januar 2024, 01:24:42Könnt ihr mir bitte helfen wie ich das kläre ?
indem Du die Zahlung nachweist. Bei Barzahlung mit Quittungen.

Wie lange hast Du gearbeitet, wenn Du kein ALG-I beziehst und warst Du vorher schon im Bezug?

Ich habe 10 Monate gearbeitet davor hatte ich alg1
Titel: Aw: Bürgergeld Neuantrag nachweise
Beitrag von: TripleH am 27. Januar 2024, 17:29:48
Zitat von: CoolMan am 27. Januar 2024, 15:52:49Ich lebe seit 1,5 Jahren da.

Im elo-forum war der Umzug vor 8 Monaten.

Zitat von: CoolMan am 27. Januar 2024, 15:52:49Ich habe 10 Monate gearbeitet

Und das waren im elo nur 7 Monate.

Außerdem war es doch dort so eilig, weil man am Freitag zum JC gehen wollte.

Ist hier vielleicht jemandem langweilig?
Titel: Aw: Bürgergeld Neuantrag nachweise
Beitrag von: CoolMan am 27. Januar 2024, 18:59:14
Sorry hab mich vertippt

Unzug 8 Monate
Arbeit 7,5 Monate

Und Freitag war ich nicht da, weil ich nicht so genau wusste was ich das mache


Desweiteren muss du mich nicht als gelangweilt darstellen. Hab echt besseres zu tun als Probleme zu haben
Titel: Aw: Bürgergeld Neuantrag nachweise
Beitrag von: Rotti am 27. Januar 2024, 19:45:55
Zitat von: Harald53 am 27. Januar 2024, 15:28:57Ottokar hatte das hier schonmal aufgeführt, es gibt keine rechtliche Grundlage für irgendwelche Nachweise zur Zahlung der KDU. Entscheident ist lediglich der Mietvertrag.
wer keine Miete zahlt und die KDU einstreicht ist gut bedient bei mir wollten sie schon im Neuantrag 3 Monatsmieten auf dem Kontoauszug sehen.Mein Mietvertrag war allerdings von 2009
Titel: Aw: Bürgergeld Neuantrag nachweise
Beitrag von: hansmeisner am 28. Januar 2024, 02:45:12
Normalerweise reicht es aus, wenn Deine Tante schriftlich bestätigt, wieviel Miete Du ihr zahlst. Was vor dem BG-Bezug war, ist irrelevant. Das Schriftstück Deiner Tante ist der Nachweis. Weiß ich aus eigener Erfahrung.

Wenn Du das eingereicht hast und sie nachfragen, kannst Du Dich hier nochmal melden. Sollte so weit aber ausreichend sein. Wenn Du einen Untermietvertrag hast, dann gilt dieser.

Bitte nicht immer alles komplizierter machen als es ist.
Titel: Aw: Bürgergeld Neuantrag nachweise
Beitrag von: CoolMan am 28. Januar 2024, 13:37:23
Zitat von: hansmeisner am 28. Januar 2024, 02:45:12Normalerweise reicht es aus, wenn Deine Tante schriftlich bestätigt, wieviel Miete Du ihr zahlst. Was vor dem BG-Bezug war, ist irrelevant. Das Schriftstück Deiner Tante ist der Nachweis. Weiß ich aus eigener Erfahrung.

Wenn Du das eingereicht hast und sie nachfragen, kannst Du Dich hier nochmal melden. Sollte so weit aber ausreichend sein. Wenn Du einen Untermietvertrag hast, dann gilt dieser.

Bitte nicht immer alles komplizierter machen als es ist.

Danke
Wie sollte ich es denn formulieren. Hab oft gelesen, dass das sehr wichtig ist, die richtige Formulierung.
Titel: Aw: Bürgergeld Neuantrag nachweise
Beitrag von: Sheherazade am 28. Januar 2024, 14:00:37
Guck mal hier (https://www.homeday.de/de/musterdokumente/mietschuldenfreiheitsbescheinigung/)
Da findest du ein Muster einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
Titel: Aw: Bürgergeld Neuantrag nachweise
Beitrag von: CoolMan am 28. Januar 2024, 14:47:33
Danke

O Grunde wollen die nur wissen, wie ich die Miete bezahlt habe, weil kein Geld überwiesen wurde .

Zuerst hatte ich gedacht, ob ich den  einfach schreibe, dass ich das durch meine barentnahmen gemacht habe.

Titel: Aw: Bürgergeld Neuantrag nachweise
Beitrag von: Rotti am 28. Januar 2024, 15:12:44
schreib den Text von Ottokar ab oder die Tante soll schreiben hiermit bestätige ich meine Untermieter Frau CoolMan hat vom bis die Miete bar Summe bezahlt.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach der Nachweis der Mietzahlung an den Vermieter Voraussetzung für den Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung ist. So auch das Bundessozialgericht in B 4 AS 37/08 R vom 03.03.2009.
Wann, wofür oder weswegen ich wieviel Bargeld abhebe und wie ich mir dieses einteile, geht Sie nicht das Geringste an und lässt auch keine Rückschlüsse darauf zu, ob wann oder wieviel Miete ich bezahlt habe. Es gibt zudem keine rechtliche Grundlage dafür, Nachweise über Mietzahlungen zu fordern.
Titel: Aw: Bürgergeld Neuantrag nachweise
Beitrag von: Sheherazade am 28. Januar 2024, 15:51:53
Zitat von: CoolMan am 28. Januar 2024, 14:47:33O Grunde wollen die nur wissen, wie ich die Miete bezahlt habe, weil kein Geld überwiesen wurde .

Dann ergänze eben mit "durch Barzahlung". Du selbst kannst auf den dem Jobcenter vorliegenden Mietvertrag verweisen, in dem laut deiner Aussage Barzahlung vereinbart ist.
Titel: Aw: Bürgergeld Neuantrag nachweise
Beitrag von: CoolMan am 28. Januar 2024, 16:22:38
Zitat von: Rotti am 28. Januar 2024, 15:12:44schreib den Text von Ottokar ab oder die Tante soll schreiben hiermit bestätige ich meine Untermieter Frau CoolMan hat vom bis die Miete bar Summe bezahlt.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach der Nachweis der Mietzahlung an den Vermieter Voraussetzung für den Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung ist. So auch das Bundessozialgericht in B 4 AS 37/08 R vom 03.03.2009.
Wann, wofür oder weswegen ich wieviel Bargeld abhebe und wie ich mir dieses einteile, geht Sie nicht das Geringste an und lässt auch keine Rückschlüsse darauf zu, ob wann oder wieviel Miete ich bezahlt habe. Es gibt zudem keine rechtliche Grundlage dafür, Nachweise über Mietzahlungen zu fordern.

Welchen Text meinst du?
Titel: Aw: Bürgergeld Neuantrag nachweise
Beitrag von: Rotti am 28. Januar 2024, 17:05:00
Zitat von: Harald53 am 27. Januar 2024, 15:28:57Ottokar hatte das hier schonmal aufgeführt, es gibt keine rechtliche Grundlage für irgendwelche Nachweise zur Zahlung der KDU.
Entscheident ist lediglich der Mietvertrag.

https://hartz.info/index.php/topic,130177.msg1558998.html#msg1558998