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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Bettwanze am 29. Januar 2024, 13:25:55

Titel: Arbeitsvertrag nach Abmeldung übersenden?
Beitrag von: Bettwanze am 29. Januar 2024, 13:25:55
Da ich im März eine neue Arbeitsstelle antrete habe ich mich via Jobcenter.digital zum Ablauf meines aktuellen Bewilligungszeitraums zum 29.02. vom Leistungsbezug abgemeldet. In der Bestätigung, die ich dazu heute erhalten habe, heißt es:


Datum: 29.01.2024 | 08:47 Uhr

Absender: Jobcenter München

Text: Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

vielen Dank für ihre Mitteilung!

Bitte übersenden Sie uns ihren unterschriebenen Arbeitsvertrag sobald er ihnen vorliegt.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Hr. XXXXX

+++

Jobcenter München



Besteht für mich irgendeine (rechtliche) Verpflichtung, denen meinen Arbeitsvertrag zukommen lassen oder kann ich das ignorieren?

:: BW ::
Titel: Aw: Arbeitsvertrag nach Abmeldung übersenden?
Beitrag von: 180 am 29. Januar 2024, 13:40:55
Hallo,
Wenn dein Gehalt im März aufm Konto eingeht und du nicht aufstocken kannst/möchtest, gibt es weder eine Pflicht noch eine Grund dem JC irgendwas mitzuteilen oder gar Kopien einzureichen.
Titel: Aw: Arbeitsvertrag nach Abmeldung übersenden?
Beitrag von: Sheherazade am 29. Januar 2024, 16:27:57
Zitat von: Bettwanze am 29. Januar 2024, 13:25:55Da ich im März eine neue Arbeitsstelle antrete habe ich mich via Jobcenter.digital zum Ablauf meines aktuellen Bewilligungszeitraums zum 29.02. vom Leistungsbezug abgemeldet.

Diese "Abmeldung" war überflüssig, einfach keinen WBA stellen und fertig. Oder hast du schon einen Weiterbewilligungsantrag gestellt?
Titel: Aw: Arbeitsvertrag nach Abmeldung übersenden?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 29. Januar 2024, 17:09:40
Bettwanze

Zitat von: Bettwanze am 29. Januar 2024, 13:25:55Besteht für mich irgendeine (rechtliche) Verpflichtung, denen meinen Arbeitsvertrag zukommen lassen oder kann ich das ignorieren?
Kannst du ignorieren!
Bist ja aus dem Bezug und damit geht dein AV das JC nichts an;
was es auch nichts angehen würde wenn du noch weiter im Bezug wärst!
Zitat von: Bettwanze am 29. Januar 2024, 13:25:55Da ich im März eine neue Arbeitsstelle antrete habe ich mich via Jobcenter.digital zum Ablauf meines aktuellen Bewilligungszeitraums zum 29.02. vom Leistungsbezug abgemeldet.
keine Überschneidung von irgendwas.
Und deine Bescheide waren ja endgültige und keine Vorläufigen, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

MfG FN
Titel: Aw: Arbeitsvertrag nach Abmeldung übersenden?
Beitrag von: jens123 am 29. Januar 2024, 19:30:30
Oder frage die nach der Rechtsgrundlage, warum der Arbeitsvertrag (offenbar sogar im Original!) vorgelegt werden soll. Wenn die schreiben, wo das gesetzlich geregelt ist und warum, dann soll es so sein. Ansonsten geht die das nichts an. Es stellt sich insbesondere die Frage nach dem Datenschutz, nicht nur auf dich bezogen, sondern auch auf den Arbeitgeber. Da du ab Arbeitsbeginn mit dem JC garnichts mehr zu tun hast, fragt sich auch, wieso du darauf reagieren solltest. Das JC kann sicher keine Arbeitnehmer sanktionieren.

Es könnte auch damit zusammen hängen, dass alle deutschen JC grundsätzlich jeden Arbeitslosen, der Arbeit findet als eigenen Vermittlungserfolg in ihrer Statistik verbuchen, egal ob die überhaupt beteiligt waren oder nicht. Vielleicht kommt daher die Neugierde, damit sie ihre Superleistung für Nichtstun ordentlich belegen können.
Titel: Aw: Arbeitsvertrag nach Abmeldung übersenden?
Beitrag von: Bettwanze am 29. Januar 2024, 20:48:37
Alles klar, Danke euch für die hilfreichen Antworten!

(Und nein, ich hatte noch keinen neuen WBA gestellt. Mein derzeitiger Bewilligungszeitraum endet am 29.02. und der Job beginnt am 01.03.)

:: BW ::
Titel: Aw: Arbeitsvertrag nach Abmeldung übersenden?
Beitrag von: Rotti am 29. Januar 2024, 21:19:09
Zitat von: Bettwanze am 29. Januar 2024, 20:48:37(Und nein, ich hatte noch keinen neuen WBA gestellt. Mein derzeitiger Bewilligungszeitraum endet am 29.02. und der Job beginnt am 01.03.)
alles auch durchgerechnet nicht das dann doch noch Bedarf besteht, München ist schon immer teuer in den Lebenshaltungskosten. Du stehst einen Monat ohne Lohn da.
Titel: Aw: Arbeitsvertrag nach Abmeldung übersenden?
Beitrag von: Bettwanze am 31. Januar 2024, 15:22:04
Zitat von: Rotti am 29. Januar 2024, 21:19:09
Zitat von: Bettwanze am 29. Januar 2024, 20:48:37(Und nein, ich hatte noch keinen neuen WBA gestellt. Mein derzeitiger Bewilligungszeitraum endet am 29.02. und der Job beginnt am 01.03.)
alles auch durchgerechnet nicht das dann doch noch Bedarf besteht, München ist schon immer teuer in den Lebenshaltungskosten. Du stehst einen Monat ohne Lohn da.

Das überbrücke ich mit einem privaten Darlehen von Freunden, alles durchgerechnet und geplant. Aber Danke für den Hinweis.

:: BW ::