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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Limac am 30. Januar 2024, 14:09:35

Titel: Fahrtenbuch
Beitrag von: Limac am 30. Januar 2024, 14:09:35
Hallo

Ab dem neuen BWA führe ich (erstmalig) als selbständige Hinzuverdienerin ein Fahrtenbuch.
Als Geschäftsahrzeug gilt ja: wenn mindestens 50% der Fahrten geschäftlich erfolgen.

Wie ist das nun, bezieht sich das auf jeden einzelnen Monat oder nimmt man den Durchschnittswert im Bezugszeitraum, also 6 Monaten?
Was ich meine ist, wenn ich 5 Monate (z.B.) immer mehr als 50% geschäftlich gefahren bin aber in einem Monat weniger als 50%, macht das dann Probleme?
Und wenn ja, welche?

Danke schonmal
Titel: Aw: Fahrtenbuch
Beitrag von: Ottokar am 30. Januar 2024, 16:36:08
Das ist eine steuerrechtliche Regelung, es gilt somit das Steuerjahr.
Titel: Aw: Fahrtenbuch
Beitrag von: Jimmy Neutron am 30. Januar 2024, 17:19:10
Wenn es dir um die Einnahmen-Überschuss-Rechnung geht, dann gilt das von @Ottokar.

Wenn du dich auf die Anlage EKS beziehst und die Ermittlung des Gewinns im Bewilligungszeitraumes, dann gilt, der Durchschnittswert des Bewilligungszeitraumes, also in der Regel 6 Monate.
In der Anlage EKS werden auch die Gesamtkilometer (Privat/Betrieblich) angegeben und nicht auf Monate verteilt.

Es sei denn, du beendest deine Tätigkeit im Laufe des Bewilligungszeitraumes.
Titel: Aw: Fahrtenbuch
Beitrag von: Limac am 30. Januar 2024, 20:55:17
Danke Ottokar und Jimmy Neutron

Habe mich falsch ausgedrückt....meinte natürlich nicht BWA sondern WBA - sorry

Jimmy Neutron
Ja genau, das meinte ich! :smile: