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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Fritzflegel am 30. Januar 2024, 14:37:42

Titel: Vom Leistungsbezug abmelden
Beitrag von: Fritzflegel am 30. Januar 2024, 14:37:42
Hallo zusammen,

wie meldet man sich am besten vom Leistungsbezug ab. Gibt es irgendwas zu beachten? Ist es besser einen Grund zu nennen?

Danke Fritz
Titel: Aw: Vom Leistungsbezug abmelden
Beitrag von: Ottokar am 30. Januar 2024, 16:39:48
Gar nicht.
Nach § 46 Abs. 1 SGB I kann man durch schriftliche Erklärung zum nächsten 1. auf Bürgergeld verzichten.
Nach § 46 Abs. 2 SGB I ist ein solcher Verzicht jedoch rechtswidrig, wenn damit gesetzliche Bestimmungen zur Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen umgangen werden sollen.
Titel: Aw: Vom Leistungsbezug abmelden
Beitrag von: Fritzflegel am 30. Januar 2024, 20:35:15
Das heisst ich schicke meinem Sachbearbeiter eine Mail das ich auf Leistungen verzichten möchte?
Den zweiten Paragraphen vertehe ich nicht so ganz. Was soll man da umgehen, wenn man nicht mehr im Bezug ist?
Titel: Aw: Vom Leistungsbezug abmelden
Beitrag von: Ronald BW am 30. Januar 2024, 20:41:39
Es kann sein das du weniger Geld brauchst.
Es kann sein das es woanders herkommt und da ist die Frage wann und wie viel.
Du musst also evtl. für den Zeitraum zurück zahlen.
Titel: Aw: Vom Leistungsbezug abmelden
Beitrag von: Fritzflegel am 30. Januar 2024, 20:58:57
Ok, das Leistungen nur im Bedarfsfall gezahlt werden ist klar. Kann das Amt auch Kontoauszüge nach dem Abmelden verangen?
Titel: Aw: Vom Leistungsbezug abmelden
Beitrag von: Ottokar am 30. Januar 2024, 21:00:07
Zitat von: Fritzflegel am 30. Januar 2024, 20:35:15Das heisst ich schicke meinem Sachbearbeiter eine Mail das ich auf Leistungen verzichten möchte?
Ich schrieb
Zitat von: Ottokar am 30. Januar 2024, 16:39:48schriftliche Erklärung
also Briefpost mit eigenhändiger Unterschrift.
Titel: Aw: Vom Leistungsbezug abmelden
Beitrag von: Ronald BW am 30. Januar 2024, 21:14:35
Das JC verlangt fast immer Kontoauszüge nach Ende des Bezugs.
Mal dumm gefragt sollten die was nicht wissen?
Titel: Aw: Vom Leistungsbezug abmelden
Beitrag von: Fritzflegel am 30. Januar 2024, 21:22:22
Nein, aber ich denke das ich doch nur in dem Zeitraum in dem ich bezogen habe alles offen legen muss oder?
Titel: Aw: Vom Leistungsbezug abmelden
Beitrag von: september23 am 30. Januar 2024, 21:45:10
Zitat von: Fritzflegel am 30. Januar 2024, 20:35:15Den zweiten Paragraphen vertehe ich nicht so ganz. Was soll man da umgehen, wenn man nicht mehr im Bezug ist?
Bsp.
Da ist jemand im Bezug und erhält im Bezugszeitraum von irgendwo Geld. Erbschaft, Steuerrückuzahlung aus alten Arbeitstagen, ein großes Honorar, weil er einen Monat irgendwo mit gutem Einkommen gearbeitet hat.

Das müsste als Einkommen gemeldet und z.B. auf 6 Monate angerechnet werden. Er meldet sich ab, verbraucht das Geld und meldet sich danach wieder an.
Das geht nicht.
Titel: Aw: Vom Leistungsbezug abmelden
Beitrag von: Fritzflegel am 30. Januar 2024, 22:01:58
Ich verstehe! Aber wird eine Erbschaft mitlerweile nicht als Einkommen sondern Vermögen gewertet?
Titel: Aw: Vom Leistungsbezug abmelden
Beitrag von: Ronald BW am 30. Januar 2024, 22:07:49
Immer nur Auskünfte für den Bezugszeitraum
Eine Erbschaft ist dann Vermögen wenn der Erbfall vor dem Bezug erfolgt,
wann das Geld eingeht ist egal.
Wenn jetzt sagen wir mal eine Erbschaft unterhalb des Schonvermögens erhältst und der Erbfall war vor dem Bezug, dann ist das Vermögen.
Tritt der Erbfall während des Bezugs eintritt ist das Einkommen.
Titel: Aw: Vom Leistungsbezug abmelden
Beitrag von: Rotti am 31. Januar 2024, 00:49:51
Zitat von: Fritzflegel am 30. Januar 2024, 20:35:15Das heisst ich schicke meinem Sachbearbeiter eine Mail das ich auf Leistungen verzichten möchte?
Den zweiten Paragraphen vertehe ich nicht so ganz. Was soll man da umgehen, wenn man nicht mehr im Bezug ist?
nein
Gemäß § 36a SGB I kann die Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden. Die Schriftform kann mit der qualifizierten elektronischen Signatur oder in Verbindung mit einer sicheren elektronischen Identifizierung durch die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) des neuen Personalausweises oder im Rahmen von De-Mail in Ausgestaltung der Versandoption nach § 5 Abs. 5 des De-MailG ersetzt werden. Hinsichtlich weiterer Ausführungen wird auf die GRA zu § 36a SGB I verwiesen. Eine Verzichtserklärung per einfacher E-Mail ist nicht ausreichend.

Titel: Aw: Vom Leistungsbezug abmelden
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. Februar 2024, 16:54:52
Ronald BW

Zitat von: Ronald BW am 30. Januar 2024, 22:07:49Immer nur Auskünfte für den Bezugszeitraum Eine Erbschaft ist dann Vermögen wenn der Erbfall vor dem Bezug erfolgt, wann das Geld eingeht ist egal. Wenn jetzt sagen wir mal eine Erbschaft unterhalb des Schonvermögens erhältst und der Erbfall war vor dem Bezug, dann ist das Vermögen. Tritt der Erbfall während des Bezugs eintritt ist das Einkommen.
Übermüdet  :schock:
Stimmt nämlich überhaupt nicht!

Erbe ist auch während des Bezuges VM und vor Bezug geht es das JC nichts an!
Erben als ALG II Empfänger (http://hartz.info/index.php?topic=8.0)

Zitat von: Fritzflegel am 30. Januar 2024, 20:35:15Den zweiten Paragraphen vertehe ich nicht so ganz. Was soll man da umgehen, wenn man nicht mehr im Bezug ist?
und deswegen einfach alle relevanten Infos wie Erbe von vorneherein weg lassen  :weisnich:

Zitat von: Fritzflegel am 30. Januar 2024, 21:22:22Nein, aber ich denke das ich doch nur in dem Zeitraum in dem ich bezogen habe alles offen legen muss oder?
im Bewilligungszeitraum
deswegen gibt es nämlich den
Zitat von: Ottokar am 30. Januar 2024, 16:39:48Nach § 46 Abs. 2 SGB I ist ein solcher Verzicht jedoch rechtswidrig, wenn damit gesetzliche Bestimmungen zur Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen umgangen werden sollen.

MfG FN