Liebe Forumsmitglieder,
ich habe eine Frage zu
"Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Bürgergeld (Bürgergeld-Verordnung - Bürgergeld-V)
§ 6 Pauschbeträge für vom Einkommen abzusetzende Beträge"
Die Buergergeldverordnung gilt ja erst seit dem 01.01.2023.
Welches war der Vorläufer-Paragraph für diesen Paragraphen bei Hartz IV?
Zitat von: gloegg am 01. Februar 2024, 11:35:13Welches war der Vorläufer-Paragraph für diesen Paragraphen bei Hartz IV?
Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung - Alg II-V)
https://www.buzer.de/gesetz/1541/index.htm
@Rotti
Danke Dir!