Hallo,
habe eine Frage:
Eine bekannte aus Kamerun, hat drei Kinder, zwei Kinder haben einen Pass aus Kamerun das dritte Kind hat einen deutschen Pass. Da für die beiden Kinder der Aufenthaltstitel ende Januar abgelaufen ist wurden die Leistungen des Jobcenters eingestellt. Das Jobcenter hat aber auch die Leistung für das Kind mit dem deutschen Pass eingestellt. Das kann doch rechtlich nicht richtig sein?
Würde mich für Antworten und Hilfe freuen.
Wenn die Frau auch einen abgelaufenen eAT hat, ist das rechtesn, da es keinen Leistungsberechtigten Erwerbsfähigen mehr in der BG gibt.
Theoretisch hätte das Kind alleine Anspruch auf SGB XII Leistungen. Macht aber in der Praxis keinen Sinn. Einfach schnellstmöglich eine Fiktionsbescheinigung holen.
ok, Vielen Dank!