Hallo ihr Lieben,
ich habe heute ein Anwaltsschreiben erhalten in dem mir vorgeworfen wird eine Serie illegal runtergeladen bzw zum download angeboten zu haben. Außergerichtliche Einigung wenn ich 1300€ zahle und eine Unterlassungserklärung unterschreibe. Soweit ich mich schlau gemacht habe sollte man diese nie unterzeichnen sondern von einem Anwalt eine neue anfertigen lassen bzw den Anwalt das ganze übernehmen lassen und mit viel Glück verläuft das dann im Sande - so jedenfalls Reddit.
Nun bin ich mir nicht sicher ob Reddit hier ein guter Ratgeber ist. Meine Frage wäre: Kann ich beim Jobcenter etwas beantragen dass beispielsweise das Anfertigen dieser neuen Unterlassungserklärung durch den Anwalt übernommen wird? Ich meine dass sich die Summe bei 200-250€ bewegt.
Danke euch für die möglichen Antworten.
Wird es dir vorgeworfen, oder ist es auch eine Tatsache?
Solche Briefe sind auch gerne mal Fake!
Schon mal nach dem Absender gegoogelt ob sowas nicht schon als Abzocke bekannt ist?
theo
Zitat von: theo am 01. Februar 2024, 16:01:53Kann ich beim Jobcenter etwas beantragen
Nicht beim JC
Wenn dann kannst du beim Gericht eine Beratungskostenhilfe, Prozesskostenhilfe (PKH) (http://hartz.info/index.php?topic=4653.0) beantragen.
MfG FN
Zitat von: Oberfrank am 01. Februar 2024, 16:31:36Wird es dir vorgeworfen, oder ist es auch eine Tatsache?
Solche Briefe sind auch gerne mal Fake!
Schon mal nach dem Absender gegoogelt ob sowas nicht schon als Abzocke bekannt ist?
Das ist leider kein Fake, das ist von Frommer Legal, das ist die größte Kanzlei für Urheberrechtsverletzungszeugs.
Zitat von: Fettnäpfchen am 01. Februar 2024, 16:35:48theo
Zitat von: theo am 01. Februar 2024, 16:01:53Kann ich beim Jobcenter etwas beantragen
Nicht beim JC
Wenn dann kannst du beim Gericht eine Beratungskostenhilfe, Prozesskostenhilfe (PKH) (http://hartz.info/index.php?topic=4653.0) beantragen.
MfG FN
Danke dir, genau, ich gehe morgen zum Amtsgericht und dort bekommen ich hoffentlich gegen Vorlage des Bürgergeldbescheids einen solchen Beratungshilfeschein. Den bekommt dann der Anwalt (mit dem ich telefoniert habe) und er macht eine neue Unterlassungserklärung.
Ich würde dir empfehlen, bei WBS Legal eine kostenlose Ersteinschätzung zu holen. Denen ist die Kanzlei mehr als ein Begriff.
Die helfen letztendlich auch auf Beratungshilfebasis.
WBS Legal / Frommer (https://www.wbs.legal/urheberrecht/abmahnung-filesharing/abmahnkanzleien/waldorf-frommer/)
"Illegale Scheiße" gebaut und noch Hilfe vom Jobcenter? wohl kaum
Aus der "Scheiße" kommt du nicht so einfach raus. Die haben alles genau geloggt und dem Inkasso/ Anwalt übergeben. (Und die machen das Professionell und haben sich spezialisiert - und verdienen prechtig)
Mit eigenen verfasste Schreiben kommt man da nicht wirklich weiter.
Ohne Anwalt kaum Chancen...
Nicht alles im Netz ohne Nachdenken anklicken. Oder "Tools" benutzen die eine gewisse Anoymität herstellen.
Die Scheiben kommen auch erst Monate nach der Tat. das ist auch schon so von denen gewollt!
EinerDerSchaffengeht
Zitat von: theo am 01. Februar 2024, 17:02:22Danke dir, genau, ich gehe morgen zum Amtsgericht und dort bekommen ich hoffentlich gegen Vorlage des Bürgergeldbescheids einen solchen Beratungshilfeschein. Den bekommt dann der Anwalt (mit dem ich telefoniert habe) und er macht eine neue Unterlassungserklärung.
ich würde da erst einmal die Füße stillhalten und auf eine Anhörung von der Polizei warten und da nicht hingehen und erst dann zum Anwalt eine Akteneinsicht verlangen was mir überhaupt vorgeworfen wird lass die doch klagen 1300€ die spinnen doch.
Zitat von: Rotti am 02. Februar 2024, 01:26:59ich würde da erst einmal die Füße stillhalten und auf eine Anhörung von der Polizei warten und da nicht hingehen und erst dann zum Anwalt eine Akteneinsicht verlangen was mir überhaupt vorgeworfen wird lass die doch klagen 1300€ die spinnen doch.
Aber in dem 15 Seiten starken Schreiben den ich bekommen habe von Frommer Legal steht detailliert drin was mir vorgeworfen wird mit IP Adresse, Uhrzeitabschnitten, Serienname und Folgenname etc. Ist das nicht die genaue Aufschlüsselung von dem was mir vorgeworfen wird?
hat den Download nicht ein minderjähriges Kind in Deinem Haushalt vorgenommen??
oder ein Fremder, der in Dein (schlecht geschütztes) WLAN eingedrungen ist??
Zitat von: Rotti am Heute um 01:26:59:
....
ich würde da erst einmal die Füße stillhalten und auf eine Anhörung von der Polizei warten und da nicht hingehen und erst dann zum Anwalt eine Akteneinsicht verlangen was mir überhaupt vorgeworfen wird lass die doch klagen 1300€ die spinnen doch.
""
Was hat denn die Polizei damit zu tun? Die hätten mit 10-tausenden Abmahnungen wohl viel zu tun.. VÖLLIGER QUATSCH.
Hier muss ein Anwalt ran! Sonst nix. Alles andere "blödes Halbwissen" Das geht zum Inkasso / einen Titel und und dann.....die üblichen Schritte
.
Das jetzt auf ein Kind abzuwälzen wird schwerlich funktionieren.
Es wurde ein illeager Download/ Stream getätig. Das ist (von denen) nachweisbar. FACT!
=> Also Rechtanwalt. Nur der kann hier helfen und die Strafe vieleicht mildern.
Jede Kommunikation nur über Anwalt. Ja das Kostet !!!
EinerDerSchaffengeht
Zu überlegen wäre auch, ob du einen offenen WLAN Hotspot für alle zur Verfügung gestellt hast oder das zumindest behauptet:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/stoererhaftung-besserer-schutz-fuer-wlanbetreiber-19261
Das Problem ist dass ein offener Router oder Hotspot für alle oder oder, das kann mir alles zur Last gelegt werden und bewirkt das genaue Gegenteil. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Es ist meine Verantwortung den Router absolut wasserdicht zu halten. Und wenn ich sage war Person XY dann muss ich das beweisen können - diese Person wird dann im Falle des Falles vorgeladen etc. Viel Spaß bei so nem Akt. Wie schon von einigen geschrieben, hier muss ein Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung verfassen für 200-300€ die ich notfalls aus eigener Tasche zahlen muss und dann hoffen dass sich das im Sand verläuft oder man statt der Originalsumme 50% oder so 'nur' zahlen muss.
Für offene WLAN Hotspots gilt eben keine Störerhaftung.
Vorgeladen wird niemand. Abgesehen davon: Ein Beschuldigter muss niemals eine Aussage machen. Schweigen ist immer besser als reden.
Wenn mehrere Personen in Frage kommen, ist es erledigt: Niemand muss ein Geständnis ablegen. Maximal der Betreiber kann dann in Haftung genommen werden.
.....Schweigen - ohne Anwalt - führt da das irgendwann der "Geldeintreiber" sprich Gerichtsvollzieher auf der Matte steht....
Der Betreiber ist der Haushalt. Es interessiert die nicht. Der (DSL, etc) Anschluss ist auf "jemanden" im Haushalt angemeldet. Und der ist der für die der "Täter" ENDE!
sonst nix.
EinerDerSchaffengeht
Worüber war der Download denn? Zu 99% kann das nicht ermittelt werden, außer über Torrent.
Normale Downloads per Oneclickhoster loggen die nur Anbieter nur kurze Zeit. Bei einigen Milliarden Downloads alleine in Deutschland könnte das ja keiner wuppen.
Und wenn du es nicht warst, muss man nachweisen dass du es warst. Frommer behauptet was: Frommer muss dann deine Schuld beweisen, ne IP ist da heute kein Beweis mehr. Denn die kann man, wenn man weiß wie, im Minutentakt wechseln.
>>Worüber war der Download denn? Zu 99% kann das nicht ermittelt werden, außer über Torrent.
KÄSE
Wenns nicht ermittelt worden wär ware auch keine Abmahnung an denjenigen geschickt worden.
>> Frommer muss dann deine Schuld beweisen, ne IP ist da heute kein Beweis mehr.
Auch Blödsinn!
Alles ist zeitpunkt, IP Also Anschluss, Inhalt , dauer etc
Ja man kann IP jede Minute wechseln. Viel Spaß mein Download/Stream.
Es gibt andere Möglichkeiten!
EinerDerSchaffengeht
zunächst mal sind Downloads völlig egal. Es geht um Uploads die können abgemahnt werden.
>>zunächst mal sind Downloads völlig egal. Es geht um Uploads die können abgemahnt werden.
VÖLLIGER SCHWACHSINN!! Lebst wohl im Takatukaland.
legale Downlods sind legal. Illegale Downloads eben nicht.
EinerDerSchaffengeht
Es geht nie um download da wären die erzielbaren Summen zu niedrig.
Es geht um upload also wurde mit torrent heruntergeladen
WBS Kanzlei sollte genommen weil Frommer mit der Bezahlung nur das eine wertet
Machst du das mit WBS sind alle vergangenen loads mit inbegriffen.
Das von Frommer ist wasserdicht hat also stattgefunden.
Wenn man sich noch als Torrent hergibt - erst illegales runterläd und dann das illegale Zeug noch als Torrent für Upload bzw Download bereitstellt - DOPPELT DUMM GELAUFEN!
Egal welche Richtung - jetzt haben sie Ihn am Arsch und jetzt hilft nur noch ein Anwalt!
Und Kosten wird das einiges...
EinerDerSchaffengeht
Zitat von: Ronald BW am 02. Februar 2024, 14:39:39Es geht nie um download da wären die erzielbaren Summen zu niedrig.
Es geht um upload also wurde mit torrent heruntergeladen
WBS Kanzlei sollte genommen weil Frommer mit der Bezahlung nur das eine wertet
Machst du das mit WBS sind alle vergangenen loads mit inbegriffen.
Das von Frommer ist wasserdicht hat also stattgefunden.
Sag ich ja. Selbst Kanzleien wie WBS bestätigen ja, dass der reine Download ungefährlich ist, eben weil man eben beweisen muss, dass der Download auch erfolgte - und zwar wissentlich. Es gab ja mal eine Seite mit eBooks - illegal - die aber 1A legal aussah, zumal die eBooks dort Geld kosteten. Das End vom Lied: alle Downloader gingen straffrei aus, weil nicht mal Preise im 1Cent Bereich als "Verdacht" dass es illegal sein könnte gelten, weil Amazon zB sehr oft so Preise hat.
Torrents hingegen sollte man selbst bei legalen Dingen meiden! Profis können da alles reinschleusen.
Torrent zu benutzen ist ziemlich dämlich. Das ,,Tausch�angebot" durch das Hoch�laden der Dateien verfolgen Rechts�anwälte, weil es sich einfacher nach�weisen lässt. Hinzu kommt: Für ein einmaliges Herunter�laden kann der Rechte�in�haber weit weniger Schaden�ersatz fordern. Das Hoch�laden und Teilen mit anderen Internetnutzern ist die erheblichere Rechts�verletzung. Das zu verfolgen, lohnt sich für Rechte�in�haber und Anwälte weit mehr.
Mit den 1300€ biste noch gut weggekommen. Wer Musik oder Filme aus dem Internet herunterlädt, kann mit Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro belegt werden. Auch Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren sind möglich. Vor allem wenn man sich erwischen lässt.
sich in 2024 noch was runterladen obwohl es X seiten gibt wo man innerhalb der grauzone streamen kann
Zitat von: Milla am 02. Februar 2024, 16:10:24Wer Musik oder Filme aus dem Internet herunterlädt, kann mit Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro belegt werden. Auch Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren sind möglich. Vor allem wenn man sich erwischen lässt.
ja aber nur wer das auf DVD brennt und verkauft, da war mal einer, den es erwischt hat. Sachen gibts. :grins:
Zitat von: börgie am 02. Februar 2024, 16:23:56sich in 2024 noch was runterladen obwohl es X seiten gibt wo man innerhalb der grauzone streamen kann
Die Grauzone ist schon seit einigen Jahren nicht mehr.Auch ein Stream von uhrheberrechtlich geschützen Werken ist illegal.
Was man so bei WBS über diese Abmahnanwälte liest,mahnen die wohl den Upload ab.Das spricht dafür,dass der TE ein Torrentnetzwerk benutzt hat wo bei einem Download man auch gleichzeitig Uploader ist.
Zitat von: EinerDerSchaffengeht am 02. Februar 2024, 15:07:24Egal welche Richtung - jetzt haben sie Ihn am Arsch und jetzt hilft nur noch ein Anwalt!
Und Kosten wird das einiges...
EinerDerSchaffengeht
Das geht schon, WBS Legal ist beauftragt, bekommt von mir 470€ und erledigt alles was mit diesem Fall zu tun hat für die nächsten 10 Jahre. Und in den meisten Fällen wird Frommer das auch nicht weiterverfolgen. Lt WBS wird nur in 8% der Fälle wirklich geklagt. Man muss einfach nur die modifizierte Unterlassungserklärung absenden und dann alle möglichen Mahnungen etc abschmettern. Chancen dass nichts mehr nach kommt sind recht hoch. Und wenn dann nur Teilsumme, dann ist das halt so. Lang drüber aufregen lohnt nicht. Weiter gehts nach vorne.
Ist jetzt alles durch und erledigt.
Zitat von: amare am 02. Februar 2024, 19:35:10Was man so bei WBS über diese Abmahnanwälte liest,mahnen die wohl den Upload ab.Das spricht dafür,dass der TE ein Torrentnetzwerk benutzt hat wo bei einem Download man auch gleichzeitig Uploader ist.
Richtig, wenn ich diese Torrent Softwares richtig verstehe kann man nicht nur downloaden sondern da läuft automatisch auch immer ein Upload mit den man nicht komplett unterbinden kann, nur drosseln.
Nö das ist nicht richtig. Es gibt Software wo man den Upload komplett unterbinden kann bei Torrent. Gabs schon zu Zeiten von e-Mule, Kazaa usw. :grins:
Zitat von: amare am 02. Februar 2024, 19:35:10Zitat von: börgie am 02. Februar 2024, 16:23:56sich in 2024 noch was runterladen obwohl es X seiten gibt wo man innerhalb der grauzone streamen kann
Die Grauzone ist schon seit einigen Jahren nicht mehr.Auch ein Stream von uhrheberrechtlich geschützen Werken ist illegal.
Was man so bei WBS über diese Abmahnanwälte liest,mahnen die wohl den Upload ab.Das spricht dafür,dass der TE ein Torrentnetzwerk benutzt hat wo bei einem Download man auch gleichzeitig Uploader ist.
ich sagte ja, wer in 2024 noch runterlädt statt nur zu streamen ist halt leicht hängengeblieben..
@ ROTTI
>> ja aber nur wer das auf DVD brennt und verkauft, da war mal einer, den es erwischt hat. Sachen gibts. :grins:
DAS IST GEISTIGE DIARRHÖ!
...Und wer kauft oder schaut heute noch DVD.
Die die monatlich bezahlen schauen netflix, Amazon, Disney, sky & Co...
Oder man Streamt kostenlos - aber eben "richtig" :-)
>>Richtig, wenn ich diese Torrent Softwares richtig verstehe kann man nicht nur downloaden >>sondern da läuft >>automatisch auch immer ein Upload mit den man nicht komplett >>unterbinden kann, nur drosseln.
Also Theo, dann hast du gar nicht verstanden was ein Torrent ist und macht!
Also blind drauf los die Torrent Software runtergeladen und benutzt....
Glaube das buchen wir dann mal unter "Lehrgeld" ab.
Wenns bei knappen 500€ bleibt - gehts ja noch.
EinerDerSchaffengeht
Der Abmahnung folgt die einstweilige Verfügung: Was passiert als nächstes?
Wenn der Abmahnende nicht locker lässt
Abmahnungen sind im Urheberrecht nichts Ungewöhnliches. Diese werden von Urhebern in der Regel über einen Rechtsanwalt zugestellt und sollen den Betroffenen über eine Urheberrechtsverletzung aufklären, ihn zur Unterlassung auffordern und abstrafen
https://www.abmahnung.org/einstweilige-verfuegung/
Sehr kompliziert das ganze Latein und Gesetze :weisnich:
Fakt ist dass Firmen wie Frommer Legal diese Art Abmahnungen zu tausenden verschicken und deren Haupteinnahmequelle sind eben die Leute die sofort kalte Füße bekommen, die angefügte Unterlassungserklärung unterschreiben und die volle Summe bezahlen. Je mehr man sich anwaltlich denen gegenüber vertreten läßt desto besser die Chancen dass sich das im Sande verläuft.