Hallo Leute
Kann mir wer hier helfen? Ich habe am 22.Jan 2024 eine neue WBA für April gestellt!
Auf einmal habe ich heute einen JC Brief bekommen ,mit einer Auffordung zur Mitwirkung soll Folgende Unterlagen einreichen!
3 Monate =Kopie der Kontoauszüge 01.11.23 – 31.01.24
(Was kann ich genau dort schwärzen?Kaufe ab und zu Online z.b Amazon ein. Bitte genau erklären was auf dem Kontoauszüge geschwärzt werden kann.
1x Anlage VM
Das Merkwürdige hatte das noch nie das sie eine VM hier fordern! Kann mir beim Ausfüllen Anlage VM helfen? damit ich sie nicht falsch ausfülle!!!
Ist das nicht ein Fehler seiten meiner Behörde ???
Soweit wie ich die VM verstehe!
Unter Seite.1 Punkt.3 (habe kein Eigentum)
Punkt.4 (habe kein Kraftfahrzeug) Habe nichtmal ein Führerschein.
Punkt.5 ( muss leer sein) habe kein Vermögen!
Punkt.6 Hauptberuflich selbständige Tätigkeit (muss ein Nein Angekreuzt)
Jetzt brauche ich hier eure Hilfe zu Seite.2 der Anlage VM
1. Bargeld( habe keins)
2.Girokonto ( muss dort meinen aktueller Kontostand stehen??)
3.Kreditkarten,Paypal und weitere Konten ( das habe ich nicht)
4.Spareinlagen, z.b Beispiel Sparkonten,Sparbücher,Tagesgeldkonto,Pramiensparen ( habe ich alles nicht)
5. Bausparvertrage( habe ich nicht)
6.Kapitallebensversicherung, private Rentenversicherungen (sofern sie nicht der Altersversorge dienen)
Ich habe eine Private Fondrente bei Provinzial ein Verwertungsverbot 13.02.22 eingerichtet.
7.Versicherungen mit Prämienrückgewähr (zum Beispiel Berufsunfähigkeitsversicherungen,Sterbegeldversicherungen,Unfallversicherungen ( habe keine davon)
8.Sonstiges Vermögen (zum Beispiel Krytowährungen,Edelmetale,Antiquitäten, Gemälde, Schmuck (habe keins davon)
Meine Frage zum Punkt.7 Muss ich da was eintragen oder leer lassen??
Wäre super wenn ihr mir noch vor Dienstag den 6.Feb helfen könnt?damit es ausfüllen kann! Ich habe an den Tag ein JC bei einer neuen SB so kann ich es direkt dort abgeben.
Falls ein Schreiben für das JC erstellt werden muss? kann das mir einer erstellen mit den richtigen ³
Dragon
Zitat von: Dragon am 02. Februar 2024, 16:50:523 Monate =Kopie der Kontoauszüge 01.11.23 – 31.01.24 (Was kann ich genau dort schwärzen?Kaufe ab und zu Online z.b Amazon ein. Bitte genau erklären was auf dem Kontoauszüge geschwärzt werden kann.
Das passt und zum schwärzen schaust du in den Ratgeber Kontoauszüge (http://hartz.info/index.php?topic=1844.0)
VM
Alles was du nicht hast machst du entweder einen Strich oder kreuzt nein an.
zu 7
das musst du eintragen
oder wenn es schon mal gemacht hast schreibst du keine Veränderung.
MfG FN
Hallo Fettnäpfen
Zitat von: Dragon am 02. Februar 2024, 16:50:523 Monate =Kopie der Kontoauszüge 01.11.23 – 31.01.24 (Was kann ich genau dort schwärzen?Kaufe ab und zu Online z.b Amazon ein. Bitte genau erklären was auf dem Kontoauszüge geschwärzt werden kann.
Das passt und zum schwärzen schaust du in den Ratgeber Kontoauszüge (http://hartz.info/index.php?topic=1844.0)
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Februar 2024, 17:00:24Alles was du nicht hast machst du entweder einen Strich oder kreuzt nein an. zu 7 das musst du eintragen oder wenn es schon mal gemacht hast schreibst du keine Veränderung.
Meine Fragen:1. ist das Erste Schreiben=Aufforderung zur mitwirkung! ist das JC Schreiben alles richtig ohne fehler ,meine ob sie das verlangen dürfen?Wie du noch weißt mein JC ist leider richtig Crazy machen dauernt mist.
2.Girokonto ( muss dort meinen aktueller Kontostand stehen??)[/quote]
Muss hier der aktuelle Kontostand rein ???
zum VM 7.Punkt
(Ich habe eine Private Fondrente bei Provinzial einen Verwertungsverbot am 13.02.22 eingerichtet.! bin mir aber jetzt nicht mehr sicher ob das Jobcenter es weiß!!! Wir hatten es schon hier in den Thema mit dir darüber gesprochen, ich bin gerade dabei das thema hier durchforsten sind 15 seiten.
https://hartz.info/index.php/topic,127917.105.html
Falls ein Schreiben für das JC erstellt werden muss? kann das mir einer erstellen mit den richtigen
also braucht man jetzt dem JC keinen Brief schreiben??
Damit wir uns nicht falsch verstehen! zur VM
Alles was ich nicht habe streiche ich durch!
Bei Girokonto muss mein aktueller kontostand z.b ca. 620€ rein?
Der wird sich noch verändern habe noch bis zum 24-Abbuchungen.
Wie ich sehe kann ich Online käufe wie amazon kann ich schärzen" außer die Summe muss es sichtbar ein.
Bei Provinzial Abbuchung muss komplett sichtbar sein richtig?
Zitat von: Dragon am 02. Februar 2024, 16:50:52Jetzt brauche ich hier eure Hilfe zu Seite.2 der Anlage VM 1. Bargeld( habe keins
wenn du heute Geld vom Konto abgebucht hast, das schreibe das korrekt hin.
Zitat von: Dragon am 02. Februar 2024, 17:20:082.Girokonto ( muss dort meinen aktueller Kontostand stehen??)Muss hier der aktuelle Kontostand rein ???
ja und wenn heute was abgebucht wurde, ist dann die Bargeldsumme
Zitat von: Dragon am 02. Februar 2024, 16:50:528.Sonstiges Vermögen (zum Beispiel Krytowährungen,Edelmetale,Antiquitäten, Gemälde, Schmuck (habe keins davon)
wenns kein Gemälde von van Gogh dann nein :grins:
Vermögen muss wieder angegeben werden du könntest ja auf dem Konto vom Bürgergeld was angespart haben was dein Schonvermögen in die Höhe treibt. :grins:
Hallo Rotti
Zitat von: Rotti am 02. Februar 2024, 17:48:15ja und wenn heute was abgebucht wurde, ist dann die Bargeldsumme
Ich habe zu sehr unterschiedliche Zeiten Abbuchung meine Letzte Abbuchung findet am 24. jeden statt!
Ich werde Montag einen aktuellen Kontoauszug holen dann weiß ich den Kontostand!
Da ich kein Onlinebanking habe muss ich Montag zur Sparkasse hin.
Zitat von: Rotti am 02. Februar 2024, 17:48:15wenns kein Gemälde von van Gogh dann nein :grins:
Das könnte ich mir nichtmal in 2x Leben leisten :schock: :grins:
mir fällt noch was ein! vor zwei jahren hat das JC auch Kontoauszüge verlangt,damals haben sie meine Fontrente von Provinzial auf dem Kontoauszug gesehen.
wie ich schon vorher sagte habe ich bei der Provinzial am 13.2.22
(Verwertungsverbot )für die Private Fondrente beantragt! Hatte das hier mal erwähnt
https://hartz.info/index.php/topic,127917.90.html
zu.VM 6.
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Februar 2024, 17:00:24keine Veränderung.
Man trägt wie er sagte keine Veränderung ein??habe jeden .Obst 50€ dafür Abbuchung vom Konto.
Ich frage hier lieber 1xmehr als das ich am ende die VM falsch ausfülle +unterzeichne!!
Meine Behörde ist richtig heftig,dort gehe ich am liebsten nicht rein,die SC sind richtige schwei.....
PS: ich werde den oben genanten link alle 15 seiten überprüfen wo es zum veerwertungsverbot von mir stand,melde mich dafür hier nochmal zurück.
Zitat von: Dragon am 02. Februar 2024, 18:01:45Ich habe zu sehr unterschiedliche Zeiten Abbuchung meine Letzte Abbuchung findet am 24. jeden statt!
den Kontostand vom 31.01.24 aber dann auch das Datum vom 31.01.2024 auf dem Antrag mit deiner Unterschrift.
Zitat von: Dragon am 02. Februar 2024, 18:01:45Ich werde Montag einen aktuellen Kontoauszug holen dann weiß ich den Kontostand! Da ich kein Onlinebanking habe muss ich Montag zur Sparkasse hin
Oder dann den vom Montag, dann wäre es Lückenlos.
Zitat von: Rotti am 02. Februar 2024, 18:17:27den Kontostand vom 31.01.24 aber dann auch das Datum vom 31.01.2024 auf dem Antrag mit deiner Unterschrift.
Zitat von: Rotti am 02. Februar 2024, 18:17:27den Kontostand vom 31.01.24 aber dann auch das Datum vom 31.01.2024 auf dem Antrag mit deiner Unterschrift.
Zitat von: Rotti am 02. Februar 2024, 18:17:27den Kontostand vom 31.01.24 aber dann auch das Datum vom 31.01.2024 auf dem Antrag mit deiner Unterschrift.
OK dann trage ich den Kontostand zum 31.1.24
Ich steht gerade zum 6. etwas auf dem Schlauch! Die
Provinzial Bucht bei mir jeden Monat 50€ ab, siehe meine Beitrag #4 von mir. Muss da trotzdem keine Veränderung rein??
Sorry falls ich dafür oft Frage. Ich hätte noch nie eine vm ausgefüllt.
Zitat von: Dragon am 02. Februar 2024, 18:24:13Ich steht gerade zum 6. etwas auf dem Schlauch! Die Provinzial Bucht bei mir jeden Monat 50€ ab, siehe meine Beitrag #4 von mir. Muss da trotzdem keine Veränderung rein??
wenn sie für die Altersvorsorge ist dann brauchst du nichts eintragen, aber ich würde wegen der 50€ wo die Versicherung abbucht eine Kopie mitschicken mit dem Verwertungsverbot müssen musst du natürlich nicht.
Zitat von: Dragon am 02. Februar 2024, 18:01:45wie ich schon vorher sagte habe ich bei der Provinzial am 13.2.22 (Verwertungsverbot )für die Private Fondrente beantragt! Hatte das hier mal erwähnt https://hartz.info/index.php/topic,127917.90.html
Das alte Thema ist ja Geschichte zudem hast du einen Freibetrag vom Vermögen 15.000 € und so mehr du schwärzt desto mehr fordern sie nach.
Es gibt doch seit 1.1.23 kein Verwertungsausschluss mehr:
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-jobcenter-fordern-vollstaendige-verwertung-von-lebensversicherungen#:~:text=Zeitgleich%20wurde%20%C2%A7%20168%20VVG,168%20VVG%20vor%20Verwertung%20gesch%C3%BCtzt.
Zitat von: Rotti am 02. Februar 2024, 18:39:04wenn sie für die Altersvorsorge ist dann brauchst du nichts eintragen, aber ich würde wegen der 50€ wo die Versicherung abbucht eine Kopie mitschicken mit dem Verwertungsverbot müssen musst du natürlich nicht.
Zitat von: Rotti am 02. Februar 2024, 18:39:04Das alte Thema ist ja Geschichte zudem hast du einen Freibetrag vom Vermögen 15.000 €
Das ist für die Altersrente!Bei der Provinzial nennt sie sich Fondsrente! durch das Verwertungsverbot vom 13.2.22 kann ich es nicht vor ablauf der 30 jahre nicht ran kommen. Also muss ich jetzt es eintragen oder nicht bin gerade verwirrt :weisnich:
Zitat von: Rotti am 02. Februar 2024, 18:39:04mehr du schwärzt desto mehr fordern sie nach.
Es geht darum! ich habe Abbunung von vodafone für internet+tv+handy. das kann ich doch neben Amazon außer den Betrag schwärzen oder nicht???
Als mein JC 2022 meine Kontoauszüge für eine neue WBA verlangt hatten,ich bis auf die Provinzial alles geschwärtz bis jetzt gab es keine probleme.
Damit ich jetzt weiß ob fast alles schwärtzen bis die Provinzial
Update19:19 uhr
Darf man die Versicherungsnummer von der fondrente schwärtzen?
Zitat von: Dragon am 02. Februar 2024, 19:06:15Das ist für die Altersrente!Bei der Provinzial nennt sie sich Fondsrente! durch das Verwertungsverbot vom 13.2.22 kann ich es nicht vor ablauf der 30 jahre nicht ran kommen. Also muss ich jetzt es eintragen oder nicht bin gerade verwirrt :weisnich:
nein, das wurde doch schon ausführlich von @Fettnäpfchen geklärt und der kennt sich wirklich gut aus.
Da kommen die nur ran, wenn das Geld fließt, du eine Rente oder die Summe ganz ausbezahlst bekommst.
Zitat von: Dragon am 02. Februar 2024, 17:20:08Das passt und zum schwärzen schaust du in den Ratgeber Kontoauszüge
Zitat von: Dragon am 02. Februar 2024, 19:06:15Update19:19 uhr Darf man die Versicherungsnummer von der fondrente schwärtzen?
https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html
Zitat von: Rotti am 02. Februar 2024, 19:23:53nein, das wurde doch schon ausführlich von @Fettnäpfchen geklärt und der kennt sich wirklich gut aus. Da kommen die nur ran, wenn das Geld fließt, du eine Rente oder die Summe ganz ausbezahlst bekommst.
ok werde bei 6. =keine veränderung eintragen! ich hoffe das ich dich jetzt richtig verstanden habe :scratch:
Sorry für den Doppelpost! hier wie meine ausgefüllte VM seite.2!
Bei Girokonto -->> dort trage ich das Guthaben vom 31.01.24 oder besser das aktuelle guthaben ein!! Das sollte so doch stimmen ?siehe die VM PDF
Falls das wieder falsch ist bitte ändern. Ups sehe das ich unter sonstiges es auch durchstreichen sollte das mache ich noch! Ich bin meine eigene BG.
bis morgen leute gute nacht
-
Zitat von: Rotti am 02. Februar 2024, 22:14:42oder so
Danke Rotti das ist so leicher für mich!
Ich hoffe das wird auch so angenommen mit der 0 bei dem JC und keine probleme machen wenn dort eine Null steht.
Ich leide an einer Augenkrankheit so mehr ich auf dem Bildschirm sehe, so mehr verschwommer wird es +ich werde immer vergesslicher reiße mich wegen der Pflege meiner mutter zusammen.
Meine mutter gehört aber nicht zur meine BG" ich bin 45.
Ich werde gleich paar kopien von der VM drucken falls ich mich vertuhe.
wünsche dir eine gute nacht danke nochmal rotti :ok:
Zitat von: Dragon am 02. Februar 2024, 22:21:18ch hoffe das wird auch so angenommen mit der 0 bei dem JC und keine probleme machen wenn dort eine Null steht.
Die Null macht man wenn es am Computer ausgefüllt wird und digital dem Jobcenter übermittelt wird.Du machst doch alles richtig mehr geht nicht. :zwinker:
Zitat von: Rotti am 02. Februar 2024, 22:24:25Du machst doch alles richtig mehr geht nicht. :zwinker:
drück mir die daumen das es klappt! mein Saftladen vom JC das ist der letzte müll dort willst du nicht hineingehen glaub mir! die Sc könnte man alle dort zum mond schießen :grins:
Habe leider dort von Seiten SC,Teamleiter schon bedrohung,beleidung erlebt,gehe nur mit einen zeugen hinXD
Was war nochmal bei den kontoauszügen mit den kundennummen wie z.b vodafone,amazon,Provinzial,Verdi,D.A.S, die hatte ich früher immer geschwärtz! der Abgebuchte Betrag war natürlich noch sichtbar bleiben das sollte jetzt auch machbar sein....
gute nacht leute.
Zitat von: Dragon am 02. Februar 2024, 22:28:06drück mir die daumen das es klappt!
ja dir alles Gute mit deinem Antrag.Wird schon passen @Fettnäpfchen wird sich Morgen sicher noch einmal hier bei dir melden.
Hallo
Ich habe gerade meine Kontoauszüge nochmal überprüft!
Die Folgende Abbuchungen sind bei mir Monatlich Punkt. 1-7!
Was genau kann ich bei den Abbuchungen wie z.b Name,Kundennummer,SEPA -Lastschrift (Mandat),Produktname schwärzen??? im Link= Ratgeber Kontoauszüge steht nicht genau was man schwärzen darf und nicht.
zu Punkt.8 dort kaufe ich nicht oft"leider kannst du hier immer weniger in den Läden Vorort kaufen, bist auf die Onlineshops angewiesen bist.
Punkt.9 dort zahle vielleicht 1-2 im Monat im Supermarkt!
Schließlich darf/braucht das JC nicht alles wissen,um eine neue WBA für April bis März 2025 erlassen.
Meine Monatliche Kosten:
1.Vodafone Internet/TV (erster Receiver)
2.Vodafone TV (zweiter TV Receiver)
3.Provinzial
4.Vodafone Handyvertrag
5.ergo (D.A.S) Rechtsschutz
6.Ergo (D.A.S )Haftpflichtversicherung
7.Verdi Vertrag läuft noch bis zum 1.April danach ist er beendet
8. Ab und zu Amazon Einkäufe
9.Ab und zu Supermarkt Kartenzahlung
Das letzte mal das ich Kontoauszüge dem Jobcenter vorlegen musste (geschwärzt),das war vor glaub mehr 2 Jahren her. damit ich nicht zu viel schwärze!
Damit ich nicht überhastet die Unterlagen am Dienstag der SA vorlege! falls sie bei meinen Termin Probleme macht, sende ich es mit der Post die geforderten Unterlagen paar Tage (Nächste Woche)dem JC per einschreiben +Unterschrift.
Dragon
Zitat von: Dragon am 03. Februar 2024, 16:05:49Was genau kann ich bei den Abbuchungen wie z.b Name,Kundennummer,SEPA -Lastschrift (Mandat),Produktname schwärzen???
Ich weiß nicht wie oft schon Links gesetzt wurden. Genauso oft wie du gefragt hast wäre übertrieben.
Wüsste ich alles aus dem Stegreif würde ich es dir erklären und das wäre umsonst denn ich glaube nicht das ich es besser könnte als in den Links beschrieben ist.
Daher mach es wie damals denn du schreibst ja selber dass das JC zufrieden damit war.
Seite 2 von der Anlage VM ist korrekt alles gestrichen.
Ich hätte da einen einzigen Querstrich gemacht.
Zitat von: Rotti am 02. Februar 2024, 19:23:53nein, das wurde doch schon ausführlich von @Fettnäpfchen geklärt und der kennt sich wirklich gut aus.
Genau darauf bin ich nicht eingegangen weil mir das durch die Gesetzesänderung
Zitat von: TripleH am 02. Februar 2024, 18:46:35Es gibt doch seit 1.1.23 kein Verwertungsausschluss mehr: https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-jobcenter-fordern-vollstaendige-verwertung-von-lebensversicherungen#:~:text=Zeitgleich%20wurde%20%C2%A7%20168%20VVG,168%20VVG%20vor%20Verwertung%20gesch%C3%BCtzt.
selber nicht klar war.
Selber hatte ich noch Glück durch den erhöhten VM Schonbetrag und im Forum gab es noch nichts zu der Thematik das ich da etwas dazu/darüber gelesen oder gelernt hätte.
Zu deutsch ich weiß nicht was das JC anstellt und wie es damit umgeht. Foundgebundene Renten werden anscheinend nicht akzeptiert was meine Recherche voriges Jahr ergeben hat.
Zitat von: Rotti am 02. Februar 2024, 19:23:53Da kommen die nur ran, wenn das Geld fließt, du eine Rente oder die Summe ganz ausbezahlst bekommst.
Ob das dieses Jahr noch Gültigkeit hat kann ich nicht beantworten. Kommt vllt. darauf an ob du jetzt Zugriff hast.
An deiner Stelle würde ich da mal mit der Rechtsabteilung deines Versicherers telefonieren und mir die Antwort schriftlich geben lassen.Wenn du noch ungeklärte Fragen hast dann stelle sie.
Nicht das ich oder andere was übersehen haben.
Also nicht fragen was du schwärzen darfst und ob du jetzt 220 Kontostand eintragen sollst. Das was auf dem Kontoauszug steht halt.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Februar 2024, 16:48:08Zu deutsch ich weiß nicht was das JC anstellt und wie es damit umgeht. Foundgebundene Renten werden anscheinend nicht akzeptiert was meine Recherche voriges Jahr ergeben hat.
Verwertungsausschluss er soll dann wohl jemanden finden der die Foundgebundene Rente ihm abkauft und 30 Jahre wartet auf das Geld das JC vielleicht? Was ist da los
Hallo Fettnäpfen
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Februar 2024, 16:48:08Daher mach es wie damals denn du schreibst ja selber dass das JC zufrieden damit war.
Gut dann mache ich es wie damals! hoffe das lassen sie so durch gehen!
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Februar 2024, 16:48:08Seite 2 von der Anlage VM ist korrekt alles gestrichen. Ich hätte da einen einzigen Querstrich gemacht.
Ich kann das Noch ändern das ware nur eine kopie! Das Orginal ist noch nicht angerührt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Februar 2024, 16:48:08selber nicht klar war. Selber hatte ich noch Glück durch den erhöhten VM Schonbetrag und im Forum gab es noch nichts zu der Thematik das ich da etwas dazu/darüber gelesen oder gelernt hätte. Zu deutsch ich weiß nicht was das JC anstellt und wie es damit umgeht. Foundgebundene Renten werden anscheinend nicht akzeptiert was meine Recherche voriges Jahr ergeben hat.
Wie du weißt habe ich bei der Provinzial am 13.2.22 (Verwertungsverbot )für die Private Fondrente beantragt! siehe #4 das ist da eingerichtet.
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Februar 2024, 16:48:08Wenn du noch ungeklärte Fragen hast dann stelle sie. Nicht das ich oder andere was übersehen haben.
Ich hoffe das ich die Geschwärzten Kontoauszüge hier finde wo ich es mit der Provinzial zum teil geschwärzt hatte!
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Februar 2024, 16:48:08An deiner Stelle würde ich da mal mit der Rechtsabteilung deines Versicherers telefonieren und mir die Antwort schriftlich geben lassen.
Siehe hier die PDF das von der Versicherung!Falls mein JC das haben will kann ich ich das dene zeigen wegen dem Verwertungsverbot der fondsrente vor ende der laufzeit ich so kein zugriff auf die Rente habe??
Update 17:36 UhrSo habe jetzt auf eine SD karte es gefunden wo die Geschwärzten Kontoauszüge für das jahr 2022 sind! bei Der Prozinzial hatte ich alles sichtbar gelassen!
bei allen anderen bis aus den Betrag den man abbucht ist alles schwarz! also wie Kundennummer,dienleistung,Sepa,Name! Es ist nicht erkannbar wo ich was gekauft habe. das haben sie damals so angenommen.
Ich werde es genau so wieder machen und hoffen es geht bei meine JC durch!!!
Dragon
Zitat von: Dragon am 03. Februar 2024, 17:03:13Siehe hier die PDF das von der Versicherung!Falls mein JC das haben will kann ich ich das dene zeigen wegen dem Verwertungsverbot der fondsrente vor ende der laufzeit ich so kein zugriff auf die Rente habe??
Das ist eben die alte Gesetzeslage von vor 2023.
Genauso wie beim angehängten Bestätigungsschreiben.
Deswegen habe ich ja
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Februar 2024, 16:48:08Zu deutsch ich weiß nicht was das JC anstellt und wie es damit umgeht. Foundgebundene Renten werden anscheinend nicht akzeptiert was meine Recherche voriges Jahr ergeben hat.
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Februar 2024, 16:48:08Ob das dieses Jahr noch Gültigkeit hat kann ich nicht beantworten. Kommt vllt. darauf an ob du jetzt Zugriff hast. An deiner Stelle würde ich da mal mit der Rechtsabteilung deines Versicherers telefonieren und mir die Antwort schriftlich geben lassen.
geschrieben.
Vllt kann das TriplH beantworten, zumindest dürfte er mitlesen. Ob Ottokar es weiß keine Ahnung.
Entweder du fragst per Button "Beitrag melden" (unten rechts) direkt nach und bittest um Mithilfe durch die Administration also Ottokar. Sebastian weiß ich nicht ob er das mitbekommen würde.
oder machst ein extra Thema dafür auf,
oder fragst in der Rechtsabteilung des Vers. nach dem aktuellen Gesetzes Stand zu deinem Fall nach.
Nur mal am Rande meine Meinung zu der Schwärzerei, mit ein Grund warum ich mich da nicht in der Materie vertieft habe. Wie viel Zeit hast du allein jetzt damit verbracht.....für wahrscheinlich nicht wirklich wichtiges.
Was das schwärzen allgemein angeht frage ich mich oft was es denn da so geheimes geben kann das man sich die Arbeit überhaupt macht.
Ist doch piepegal ob die von einem Versicherer, oder Telefonanbieter, oder was du noch alles aufgelistet hast Daten sehen oder nicht. Da wäre mir die Sucherei und der zeitaufwand nicht wert.
Und bei persönlich peinlichen (muss ja kein Erotikhandel sein könnte ja eine Parteispende sein ;-) ) oder bei Glaubensfragen kann man ja schwärzen.MfG FN
Man das ist echt Kompliziert was JC alles verlangen alles scheiße :wand:
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Februar 2024, 17:42:58Vllt kann das TriplH beantworten, zumindest dürfte er mitlesen. Ob Ottokar es weiß keine Ahnung. Entweder du fragst per Button "Beitrag melden" (unten rechts) direkt nach und bittest um Mithilfe durch die Administration also Ottokar. Sebastian weiß ich nicht ob er das mitbekommen würde. oder machst ein extra Thema dafür auf,
Gut ich frage einen der hier genannten leute! falls sie mir raten ich solle mit der Rechtsabteilung des Vers telefonieren mache ich das!!!
Das ausfüllen der VM muss leider noch warten ,bis es mit der Fondsgebunden Rente hier geklärt ist.
update 18:15 uhr
So habe Ottokar eine PM geschickt ob er mir um das Thema Fonndsgebunde Rente + ob das Verwertungsverbot von 2022 bei mir noch greift oder nicht.
@Dragon auf dem Antrag VM steht doch Keine Altersrente nur auszahlbare Renten sind gemeint, die angegeben werden müssen. Du kannst es streichen oder schreibst es rein und als Nachweis schickst du das Schreiben deiner Rente mit. Wer weiß, was in 2 Jahren wieder anders sein wird. Erst die könnten den Freibetrag ruhig auf 20.000 € erhöhen.
Hier steht aber:
Wenn bei einer vorzeitigen Kündigung der wirtschaftliche Verlust zu groß ist, wird davon abgesehen. Als Härtefall gilt es beispielsweise, wenn man kurz vor Rentenbeginn arbeitslos wird. Hier würde die Lebens�versicherung nicht angerechnet werden. Grundlage ist das Versicherungs�vertrags�gesetz §168 VVG Absatz 3.
Fondsgebundene Altersvorsorge nicht geschützt
Anders als bei der Riester- oder Rürup-Rente ist die fondsgebundene Renten�versicherung eine rein private Vorsorge, die nicht staatlich gefördert wird. Somit ist sie, trotz des Charakters der Altersvorsorge, auch nicht vor Hartz IV geschützt. Wird der erlaubte Freibetrag überschritten, muss das angesparte Kapital der Altersvorsorge verwertet werden.
https://www.transparent-beraten.de/ratgeber/welche-altersvorsorge-ist-hartz-iv-sicher/
wie auch schon @Fettnäpfchen schrieb
Hallo Rotti
Zitat von: Rotti am 03. Februar 2024, 18:19:15Du kannst es streichen oder schreibst es rein und als Nachweis schickst du das Schreiben deiner Rente mit. Wer weiß, was in 2 Jahren wieder anders sein wird
Welches schreiben genau von der Ver. brauche?damit ich es naher heraussuche" Ich bekomme jedes jahr von der Ver. so ein Jahresbreicht wenn ich richtig im kopf habe. muss aber naher die unterlagen heraussuchen falls ich den nicht finde rufe ich montag bei der ver. an und lass mir das genaue schreiben schicken.
mir raucht schon der kopf bin nicht mehr der fittes vom alter :sad:
Ich werde mich etwas ausruhen + Essen bin naher wieder hier bis dann :bye:
Zitat von: Dragon am 03. Februar 2024, 18:29:50Welches schreiben genau von der Ver. brauche?damit ich es naher heraussuche" Ich bekomme jedes jahr von der Ver. so ein Jahresbreicht wenn ich richtig im kopf habe. muss aber naher die unterlagen heraussuchen falls ich den nicht finde rufe ich montag bei der ver. an und lass mir das genaue schreiben schicken.
in deinen schreiben von deiner Versicherung steht nach Grundlage ist das Versicherungsvertragsgesetz §168 VVG Absatz 3.und das es nicht Pfändbar ist nach § so und so.
Zitat von: Rotti am 03. Februar 2024, 18:57:37in deinen schreiben von deiner Versicherung steht nach Grundlage ist das Versicherungsvertragsgesetz §168 VVG Absatz 3.und das es nicht Pfändbar ist nach § so und so.
So habe gerade das Schreiben für alle fälle ausgedruckt.
Den Verwertungsausschluss nach § 168 VVG a.F. für die lt. § 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II a.F. geschützten Kapitallebensversicherungen gibt es seit 01.01.2023 nicht mehr. Lies dazu bitte mal hier (https://hartz.info/index.php/topic,132573.0.html), das dürfte alle diesbezüglichen Fragen beantworten.
Zitat von: Dragon am 03. Februar 2024, 16:05:49Was genau kann ich bei den Abbuchungen wie z.b Name,Kundennummer,SEPA -Lastschrift (Mandat),Produktname schwärzen???
...
Meine Monatliche Kosten:
1.Vodafone Internet/TV (erster Receiver)
2.Vodafone TV (zweiter TV Receiver)
3.Provinzial
4.Vodafone Handyvertrag
5.ergo (D.A.S) Rechtsschutz
6.Ergo (D.A.S )Haftpflichtversicherung
7.Verdi Vertrag läuft noch bis zum 1.April danach ist er beendet
8.Ab und zu Amazon Einkäufe
9.Ab und zu Supermarkt Kartenzahlung
Lt. BSG sind Schwärzungen von Buchungstexten nur bei Daten mit "rassischer und ethnischer Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Sexualleben" betreffen zulässig.
Somit darf man Bezüge zu den o.g. Daten aus Buchungstexten von Kartenzahlungen und Überweisungen löschen. D.h. wenn man bei bei Beate Uhse einkauft, oder im Fanshop der SPD, darf man die Bezüge dazu schwärzen.
Demzufolge könntest/dürftest du bei der Abbuchung der Mitgliedsbeiträge von Verdi jeden Bezug auf Verdi im Buchungstext schwärzen.
Nach meiner persönlichen Meinung dürfte man auch die Namen der Versicherungsunternehmen sowie die konkrete Art der Versicherung schwärzen, denn diese könnten im Einzelfall und in Verbindung mit anderen Daten, Rückschlüsse auf eben jene o.g. Daten zulassen.
Guten Morgen Ottokar
Ich hoffe das ich deinen Link + dich jetzt richtig verstanden habe!
Zitat von: Dragon am 02. Februar 2024, 16:50:52Kapitallebensversicherung, private Rentenversicherungen (sofern sie nicht der Altersversorge dienen) Ich habe eine Private Fondrente bei Provinzial ein Verwertungsverbot 13.02.22 eingerichtet.
Meine Versicherungsart ist eine Fondsgebundene (Privat) Rente!
ZitatZitat von Ottokar
Da für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge künftig gemäß § 12 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 SGB II in unbegrenzter Höhe und unabhängig von der Frage eines Verwertungsausschlusses nicht als Vermögen zu berücksichtigen sind, entfällt der Grund für die bisherige Regelung in § 168 Absatz 3 Satz 1 VVG a. F., die daher gestrichen wird. Diese Änderung der Interessenlage gilt auch für bereits abgeschlossene Verträge.
Von der Schaffung einer Übergangsregelung wird daher abgesehen. (gemeint ist offensichtlich "§ 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 SGB II")
Das heißt ich kann auf der Zweitenseite bei der Anlage VM unter dem Punkt (Kapitallebensversicherung, private Rentenversicherungen (sofern sie nicht der Altersversorge dienen )es durchstreichen Richtig??? Damit ich die VM komplett nicht falsch ausfülle!!
Zitat von: Ottokar am 04. Februar 2024, 10:49:08Nach meiner persönlichen Meinung dürfte man auch die Namen der Versicherungsunternehmen sowie die konkrete Art der Versicherung schwärzen, denn diese könnten im Einzelfall und in Verbindung mit anderen Daten, Rückschlüsse auf eben jene o.g. Daten zulassen.
Also kann ich alles von Provinzial Vers.
Im Kontoauszug komplett schwärzen richtig??? Meine VM Vorlage der ausgefüllten zweiten Seite sieht ungefähr so aus # 12
Falls ich das So lassen kann Fülle ich das Original genau so aus!!!
Also Ich Fasse alles zusammen:1.Erste Seite der VM kann ich alles bis zum Punkt.5 durchstreichen. Bei 6. Kreuze ich natürlich nein an.
2. Zweite Seite der VM trage ich → Girokonto den Betrag stnad=31.Jan 24 (Kontoauszug)ein!
3.unter dem Punkt ---»» Kapitallebensversicherung, private Rentenversicherungen (sofern sie nicht der Altersversorge dienen)Kann es wie ich hier in #12 meinte durchstreichen?
Alles andere kann wie in der VM Vorlage genau so durchstreichen.
4.die Kontoauszüge: dort schwärze ich wie du gesagt hast wie namen, bis die Abbgebuchte Summe Rechts.
5.
Zitat von: Ottokar am 04. Februar 2024, 10:49:08Demzufolge könntest/dürftest du bei der Abbuchung der Mitgliedsbeiträge von Verdi jeden Bezug auf Verdi im Buchungstext schwärzen
Also das auch den Betrag der abbgebucht schwärzen richtig?
6.
Zitat von: Ottokar am 04. Februar 2024, 10:49:08Nach meiner persönlichen Meinung dürfte man auch die Namen der Versicherungsunternehmen sowie die konkrete Art der Versicherung schwärzen, denn diese könnten im Einzelfall und in Verbindung mit anderen Daten, Rückschlüsse auf eben jene o.g. Daten zulassen.
Ok dann schwärze ich komplett die Namen,Betrag, der Ergo Vers.
7, ( Provinzial Vers. Im Kontoauszug komplett schwärzen richtig??? )
8.(Somit darf man Bezüge zu den o.g. Daten aus Buchungstexten von Kartenzahlungen und Überweisungen löschen)
Heißt das ich kann auch den Betrag im Kontoauszug löschen?
@Ottokar Ich hoffe das ich dich jetzt komplett richig verstanden habe!! sorry falls ich viel frage! aber hier lieber einmal mehr fragen als das am ende doch nichts Verstanden habe!
Zitat von: Dragon am 04. Februar 2024, 12:18:17Meine Versicherungsart ist eine Fondsgebundene (Privat) Rente!
Zitat von: Dragon am 04. Februar 2024, 12:18:17Das heißt ich kann auf der Zweitenseite bei der Anlage VM unter dem Punkt (Kapitallebensversicherung, private Rentenversicherungen (sofern sie nicht der Altersversorge dienen )es durchstreichen Richtig???
Da es sich hier um eine private der Altersversorge dienende Rentenversicherung handelt, würde ich das hier so machen.
In einem Formular streicht man nichts durch, was nicht zutrifft (außer da steht "nichtzutreffendes streichen"), man trägt nur nichts ein.
Beträge dürfen generell nicht geschwärzt werden, nur Angaben im Buchungstext. Wenn da also z.B. steht:
"Mitgliedsbeitrag Verdi" dann darf "Verdi" geschwärzt werden.
Wenn da z.B. steht: "Ergo Haftpflichtversicherung Beitrag" dann darf imho "Ergo Haftpflicht" geschwärzt werden, so das "versicherung Beitrag" noch erkennbar ist.
ZitatZitat von Ottokar
Da es sich hier um eine private der Altersversorge dienende Rentenversicherung handelt, würde ich das hier so machen.
In einem Formular streicht man nichts durch, was nicht zutrifft (außer da steht "nichtzutreffendes streichen"), man trägt nur nichts ein.
Beträge dürfen generell nicht geschwärzt werden, nur Angaben im Buchungstext. Wenn da also z.B. steht:
"Mitgliedsbeitrag Verdi" dann darf "Verdi" geschwärzt werden.
Wenn da z.B. steht: "Ergo Haftpflichtversicherung Beitrag" dann darf imho "Ergo Haftpflicht" geschwärzt werden, so das "versicherung Beitrag" noch erkennbar ist.
Gut dann lasse ich auf der zweiten Seite bis der Punkt Girokonto leer.
Das heißt in dem Kontoaustug-->>Provinzial vers. wo der Buchungstext steht alles sichtbar richtig??
Den rest mache ich wie du gesagt hast schwärzen
Hallo eine Kurze Frage Damit ich nicht extra ein eines Thema eröffne.
Kann hier ich diese Vorlage für den Termin Morgen meiner SA so vorlegen damit sie mir die Fahrtkostenerstattet?? meine daten trage ich noch ein.
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-muss-das-jobcenter-die-fahrtkosten-bei-terminen-zahlen
Gebe das Schreiben beim Termin ab! Wie läuft das mit dem einreichen der 2x Fahrkarten für hin/zurück?
Vorlage:ZitatMeine Daten XXXX Datum 06.02.2024
Jobcenter XXX Datum 06.02.2024
XXXXX
Betreff:Übernahme der Fahrtkosten für den heutigen Termin nach §59 SGB II i.V.m §309 Abs4 SGB III
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Übernahme der Fahrtkosten für den heutigen Termin nach §59 SGB II i.V.m §309 Abs4 SGB III.
Mit freundlichen Grüßen
XXXX
Dragon
Zitat von: Dragon am 05. Februar 2024, 16:05:19Kann hier ich diese Vorlage für den Termin Morgen meiner SA so vorlegen damit sie mir die Fahrtkostenerstattet??
Je nach JC wird es akzeptiert.
Das von der BA mache ich Dir mal in den Anhang.
Zitat von: Dragon am 05. Februar 2024, 16:05:19Wie läuft das mit dem einreichen der 2x Fahrkarten für hin/zurück?
gleich eine Kopie dazu und natürlich die Vorlage entsprechend anpassen da es dann nicht "heutige" Termine sind. Das Original immer aufbewahren bis bezahlt wurde.
MfG FN
Hallo Danke @Fettnäpfchen für das Formular bist der/die Beste/r :sehrgut:
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Februar 2024, 16:34:58gleich eine Kopie dazu und natürlich die Vorlage entsprechend anpassen da es dann nicht "heutige" Termine sind. Das Original immer aufbewahren bis bezahlt wurde.
Gut so mache ich es!!!
:offtopic:
@Dragon und ich dachte, du bist immer noch gut zu Fuß. :grins:
Zitat von: Rotti am 05. Februar 2024, 18:47:57@Dragon und ich dachte, du bist immer noch gut zu Fuß. :grins:
tja wenn mein JC mich einläd sollen sie auch blechen😂,da laufe ich doch nicht zu Fuss die mehr als 10 Haltstellen und 2,6km!Dazu nehme ich meine Mutter als Zeugen mit. Den Gefallen tue ich nicht meine Behörde das ich zu Fuss bis dahin laufe😝
Morgen Leute
Hatte vorher ein Scheiß Jobcenter Termin!
Erstes Beschwert sich die Vertretung für meine SA(sie war heute nicht da)
Warum ich 30min früher also um 08:30 Uhr dort war= der Termin fand um 09:00 Uhr statt! Das ist doch meine Sache wann ich da bin ob eine halbe stunde davor oder 5min vor dem Termin wenn ich im Flur warte und sie mich um 09:00 uhr ins Zimmer ruft.
Zweitens als sie mich rein holte sie reitet in dem Moment nochmal verrückt darauf Rum Es wäre von mir unhöflich und ich habe kein benehmen schnauzt sie mich und meine Mutter an.
Dann sagt sie zu mir ich muss ein Handy+Internet/Telefon haben damit mich die Firmen können, das JC kann mich nicht Zwingen Internet,Telefon,Handy aber das wollte sie. Ich kann mir das nicht leisten da ich meine Mutter Finaz. Unterstütze
Dann sagt sie ich müsse ihr Mein Komplettes Bewerbungsschreiben mit dem Lebenslauf geben (Kopie) damit sie es behalten kann.
Sie hat mir gedroht =das mich meine SA so alle 2 Wochen zum JC beordern könnte wenn ich nicht spure. Sie sagt es liegt an mir warum ich keine Arbeit finde obwohl ich genug Jobs suche"hier gibt es kaum noch Arbeit. Habe auch kein Auto/Führerschein! Dabei schreibe ich genug Bewerbungen habe hier sehr viele Absagen.
Dann versuchte sie mir einen Kooperationsvertrag mir aufschwätzen wo ich eine Pflegestufe beantragen soll, Das Pflegebüro beauftragen/Kontakt auf nehmen.
Erstens meine Mutter kann selber Entscheiden ob sie eine Beantragen schließlich hat sie mit dem JC nichts zu tun. Als ich sagte will den (Kooperationsvertrag )erst mitnehmen und nichts vor Ort unterzeichnen ist sie noch bekloppter geworden.
Ich hatte das schon damals als mein Vater noch gelebt mit denen Riesen Probleme.
Es hat mir gereicht und ich sagte ihr ich beende den Termin und das Gespräch sie hat 30min mit mir versucht zu Diskutieren ich muss das machen und das erfüllen,sie wurde auf einmal jetzt noch grantig das sie meiner SA jetzt es meldet ich würde mich nicht richtig verhalten!
das ich angeblich ich meine Pflichten nicht nach komme" aber Das mache ich doch schreibe genug Bewerbungen ca.5-10 Pro Monat.
Obwohl ich von meinen recht im Gebrauch mache das passt meinen JC nicht!!!
Ich plane diese Woche die VM+Kopien für die WBA dem JC per Einschreiben mit Unterschrift schicken,das kann mir jetzt sehr große Probleme machen wenn meine Behörde Rechtswidriges verhalten am Tag legt,ich werde immer bei Termine dort beleidigt,bedroht das ist dort leider normal(Bahnhofs gegend) :sad:
Ich bin leider an das Bürgergeld sehr angewiesen bekomme nur den regelsatz! meine Behörde zahlt mir keinen Mietanteil/Heizkosten/Wasserkosten zum regelsatz.
meine Mutter kann mich leider nicht Finaz. mit Geld unterstützen sie hat nur eine kleine Rente damit bezahlt sie alle kosten + teil der Lebensmittel.
@Ottokar hast du meine frage im #31 gesehen?damit ich weiß wieviel ich bei der Provinzial vers. im Kontoauszug schwärzen kann?
Zitat von: Dragon am 04. Februar 2024, 13:27:32Das heißt in dem Kontoaustug-->>Provinzial vers. wo der Buchungstext steht alles sichtbar richtig??
Ja.
Zitat von: Dragon am 06. Februar 2024, 10:44:47Dann versuchte sie mir einen Kooperationsvertrag mir aufschwätzen wo ich eine Pflegestufe beantragen soll, Das Pflegebüro beauftragen/Kontakt auf nehmen.
Sowas darf gar nicht in einen KooP, das wäre Formenmissbrauch.
Abgesehen davon ist das geschilderte Verhalten geradezu abartig. Jemanden zu beschimpfen weil er pünktlich da ist? Weil er kein Telefon hat und klar erkennbar rechswidrige Inhalte in einem KooP verweigert? Das geht gar nicht! Ich würde mich hier schriftlich beim Behördenleiter beschweren.
Hallo Ottokar
Zitat von: Ottokar am 06. Februar 2024, 13:37:58Zitat von: Dragon am 04. Februar 2024, 13:27:32 Das heißt in dem Kontoaustug-->>Provinzial vers. wo der Buchungstext steht alles sichtbar richtig?? Ja.
Ok Danke nochmal dafür! Ich mache es so :sehrgut:
Zitat von: Ottokar am 06. Februar 2024, 13:37:58Abgesehen davon ist das geschilderte Verhalten geradezu abartig. Jemanden zu beschimpfen weil er pünktlich da ist?
Das passiert mir leider oft das ich beschimpft oder mit Sanktionen sofort bedroht!
Zitat von: Ottokar am 06. Februar 2024, 13:37:58Weil er kein Telefon hat und klar
Sie behauptet das sei Pflicht bei den Bewerbungen=Internet/Telefon haben!Das kann mir das nicht leisten !
wie ich sagte greife ich meiner Mutter Finaz.beteile mich an den Lebensmittelkosten/Kleidung&songistes gebrauchen soviel ich kann.Ich nutze Internet bei den Bekannte/Freunde/Internetcafe wenn es geht.
Zitat von: Ottokar am 06. Februar 2024, 13:37:58und klar erkennbar rechswidrige Inhalte in einem KooP verweigert? Das geht gar nicht! Ich würde mich hier schriftlich beim Behördenleiter beschweren.
Also als ich habe heute keine Koop bekommen!aber sie will das meiner zuständigen SA weiterleiten, als ich mich deswegen darüber beschwerte!Traue denen zu das sie direkt Koop als Verwaltungsakt verschicken. :wand:
Leider bin ich an das Bürgergeld angewiesen sonst würde ich sofort und für immer weg von diesen drecksladen das zert leider an meine/Mutter die Nerven.
Der Behördenleiter ist leider nicht besser :(
Dragon
Zitat von: Dragon am 06. Februar 2024, 14:20:41Der Behördenleiter ist leider nicht besser :(
Nichts desto trotz würde ich wie von Ottokar auch erwähnt mich über diese unfreundliche Art beschweren, auch wenn es sehr wahrscheinlich vom Leiter gedeckelt wird.
Dann beschwert man sich halt nach jedem Termin wenn das so weiter geht. und evtl. noch beim KRM wenn es keine O.-Kommune ist.
Was hat deine Mutter dazu gesagt, die war ja dabei??
und übrigens musst du die Mutter als Beistand bezeichnen und nicht als Zeuge denn dann kann man darauf bestehen das sie draußen wartet, also nicht mit ins Zimmer darf.
Was mich aber am meisten wundert du willst seit Jaahren wissen was man schwärzen kann. Habe auch mal kurz in deine anderen Threads geschaut bei dem mit den 15 Seiten von 22 habe ich nach drei Seiten aufgehört weil es da auch immer nur schwärzen schwärzen und schwärzen......
Dabei lese ich auch permanent:
Zitat von:
05. Februar 2022, 16:30:52-Erklärung , in welcher Beziehung Sie zu der Person stehen, die ihnen kostenfreies Obdach gewährt
Zitat von: #72
Heute um 11:09:34
Ich bekomme z.b keinen Mietanteil,Heizkosten,Wasserkosten vom JC bezahlt das muss meine Mutter alles machen! Das einziege was ich bekomme sind der Regelsatz"sie erstatten mir auch nicht die kosten für ausdrucken der Onlinebewerbung.
Zitat von: Dragon am 06. Februar 2024, 10:44:47Ich bin leider an das Bürgergeld sehr angewiesen bekomme nur den regelsatz! meine Behörde zahlt mir keinen Mietanteil/Heizkosten/Wasserkosten zum regelsatz.
Das wäre etwas was du mal in Angriff nehmen solltest oder wurde das schon geklärt?MfG FN
Zitat von: Dragon am 06. Februar 2024, 14:20:41Sie behauptet das sei Pflicht bei den Bewerbungen=Internet/Telefon haben!
Eine solche Pflicht gibt es nicht und das wissen die auch.
Zitat von: Dragon am 06. Februar 2024, 14:20:41Der Behördenleiter ist leider nicht besser :(
Dann beschwere dich beim KRM: https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/kundenreaktionsmanagement
oder wenn es eine Optionskommune ist bei der Landesregierung.
Hallo Fettnäpfen
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Februar 2024, 15:44:55Was hat deine Mutter dazu gesagt, die war ja dabei?? und übrigens musst du die Mutter als Beistand bezeichnen und nicht als Zeuge denn dann kann man darauf bestehen das sie draußen wartet
Das mache ich immer! das ich sie als Beeistand bezeichne.
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Februar 2024, 15:44:55Was mich aber am meisten wundert du willst seit Jaahren wissen was man schwärzen kann. Habe auch mal kurz in deine anderen Threads geschaut bei dem mit den 15 Seiten von 22 habe ich nach drei Seiten aufgehört weil es da auch immer nur schwärzen schwärzen und schwärzen......
sorry ich bin leider sehr vergesslich! meistens weiß ich nicht mehr was vor 5min war" ist keine absicht von mir!
wenn ich es mir nicht notiere weiß ich es nicht mehr,bin auch nicht mehr so fit wie früher obwohl ich erst 45 jahre bin.
Ja das mit der Beschwerde sollte ich machen! ob mein Jobcenter(düsseldorf) zur O.-Kommune oder krm keine Ahnung habe mich nie damit beschäftigt.
PS: Ich drucke gerade die geschwärzten Kontoauszüge aus +mache gleich die VM Fertig "wollte Morgen per einschreiben mit Unterschrift dem Jobcenter schicken.
Danke Fettnäpfen und Ottokar für eure Hilfe und geduld :sehrgut: mit mir :schaem: ich hoffe das sollte jetzt mit der neuen WBA" das die Leistung ab April für 1jahr also reibungslos von statten geht...
Dragon
Zitat von: Dragon am 06. Februar 2024, 15:56:35Das mache ich immer! das ich sie als Beeistand bezeichne.
:sehrgut:
Zitat von: Dragon am 06. Februar 2024, 15:56:35sorry ich bin leider sehr vergesslich! meistens weiß ich nicht mehr was vor 5min war" ist keine absicht von mir!
Das merkt man nicht nur an dem teilweise unverständlichen Text auch daran dass du auf Fragen nicht antwortest wie:
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Februar 2024, 15:44:55Was hat deine Mutter dazu gesagt, die war ja dabei??
oder wenn es immer wieder von dir erwähnt wird scheint da ja schon Klärungsbedarf oder Hilfsbedarf da zu sein:
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Februar 2024, 15:44:55Das wäre etwas was du mal in Angriff nehmen solltest oder wurde das schon geklärt?
quote author=Dragon link=msg=1598798 date=1707231395]Ja das mit der Beschwerde sollte ich machen! ob mein Jobcenter(düsseldorf) zur O.-Kommune oder krm keine Ahnung habe mich nie damit beschäftigt. [/quote]
Erkennt man auch ob das vom Bürgermeister oder Landrat kommt dann ist es eine O.-Kommune.
Schau mal in die Liste Alle 108 Optionskommunen im Überblick (DLT). (http://hartz.info/~moderator//Anlagen-RG/Alle%20108%20Optionskommunen%20im%20%C3%9Cberblick%20%20%28DLT%29.pdf)
Wenn nicht gelistet wird es ein normales JC sein.
Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement BA und Bundesdatenschutzbeauftragte (http://hartz.info/index.php?topic=4623.msg40228#msg40228)
Zitat von: Dragon am 06. Februar 2024, 15:56:35Danke Fettnäpfen und Ottokar für eure Hilfe und geduld :sehrgut: mit mir :schaem: ich hoffe das sollte jetzt mit der neuen WBA + Bescheid das ich Leistung für 1jahr bekomme reibungslos vonstatten geht...
Wenn nicht dann ein weiterer Grund für die nächste Beschwerde.
MfG FN
Hallo Fettnäpfen
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Februar 2024, 16:15:35Zitat von: Fettnäpfchen am Heute um 15:44:55 Was hat deine Mutter dazu gesagt, die war ja dabei??
Sorry das habe ich komplett übersehen es war keine Absicht!
Natürlich war meine Mutter heute nicht sehr erfreut + sauer was im JC passierte ,leider kann sie nicht viel machen sie ist 50% behindert seit ende 2012 ist sie Psychisch erkrankt nicht mehr die alte wie früher :sad:
Meine Mutter hilft mir kaum noch im Haushalt wie zum Beispiel essen kochen ,Wäsche waschen oder was alles anfällt.
sie geht leider auch nicht alleine mehr vor die Tür zum Einkaufen sie ist sehr vergesslich alleine verirrt sie sich das sie den Heimweg nicht mehr weiß.
Das Duschen mit anziehen das sie noch alleine zum(Glück ),danach trockene ich ihre Haare.Die Rechnungen,Einkaufen und was sonst noch anfällt mache ich.
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Februar 2024, 16:15:35Wenn nicht dann ein weiterer Grund für die nächste Beschwerde.
Wünscht mir viel glück das meine Leistungsbewilligung sehr schnell über die Bühne geht ohne probleme.
Dragon
Das kenne ich auch von meiner Mutter; ist schon traurig.
Dahingehend solltest du mal überlegen ob du nicht jemand anderen als Beistand suchst.
Du solltest dringend mal eine Auszeit nehmen und schauen ob etwas in Richtung Kurzzeitpflege über ein Heim geht, sonst wird das bei dir schlimmer denn das spielt einem schon übel mit.
Pflegegrad wäre auch zu beantragen wenn sie noch keinen hat!
Kopf hoch und mal an dich denken! Bis es besser wird braucht es seine Zeit.
MfG FN
Hallo Fettnäpfchen
Damit du Bescheid weißt ich war heute morgen um 12:38 Uhr bei der Post"die Unterlagen für meinen jc aus dem #1
Die WBA= Leistungsbewilligung für April sollte normal schnell genehmigt werden!
Verschickt habe ich es wie immer als Einschreiben mit Unterschrift die Quittung bewahre ich gut auf!! Es liegt in der Folie mit der Kopie der ausgefüllten VM.
Meine Unterlagen 1x Die ausgefüllte VM
1x die Geschwärzten Kontoauszüge ab 01.11.23-32.02.1.24
Jetzt heißt es warten hoffe es geht alles damit glatt! Wünscht mir Glück dafür :grins:
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Februar 2024, 15:08:24Du solltest dringend mal eine Auszeit nehmen und schauen ob etwas in Richtung Kurzzeitpflege über ein Heim geht, sonst wird das bei dir schlimmer denn das spielt einem schon übel mit.
Ich Weiß! Meine Mutter ist mir sehr Wichtig ! mein Vater hat mir kurz vor seinen Tot aufgetragen ich soll mich um sie kümmern,bringe das nicht über mein Herz sie ins Heim auch zur Kurzpflege bringen habe nur noch sie! Wir sind für unsere Familie/ insbesonders für meine 2 Brüder gestorben wird sind wie verstoßende. Meine Brüder sind leider assgeier sie wollen das wir beide am liebsten verrecken. Ich werde mich solange ich kann !um meine Mutter kümmern das sie noch eine schöne zeit hat .
Dragon
Zitat von: Dragon am 07. Februar 2024, 15:28:521x die Geschwärzten Kontoauszüge ab 01.11.23-32.02.1.24
Jetzt heißt es warten hoffe es geht alles damit glatt! Wünscht mir Glück dafür :grins:
Du brauchst echt Urlaub bei dir hat der Februar der noch gar nicht vorbei ist 32 Tage :mocking:
Daumen Drück und viel Erfolg
FN
Danke Fettnäpfen ich hoffe das ih dir nicht zuviel probleme gemacht hatte ist keine absicht :sad:
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Februar 2024, 15:46:48Du brauchst echt Urlaub
Wir alle brauchen Urlaub! Wenn du siehst was hier im Land unsere Politik machen =absurdistan halt :lachen:
Bin jetzt etwas off meine Augen sind gerade wieder total Rot sehe etwas verschwommen,brauche wieder pause bis naher oder die tage melde mich wieder wenn es was neues gibt. :grins:
Hallo Fettnäpfen
Wollte dir Bescheid sagen das ich heute meine bewilligte WBA für den Zeitraum April 2024 - März 2025 hier liegen habe ging echt super Easy mit der WBA.
Danke nochmal für deine hilfe dafür :sehrgut:
Aber jetzt habe ich ein anderes Problem. Heute kam auch gleichzeitig eine Einladung für einen JC- Termin(Siehe die beiden PDF im Anhang).
Wie du vielleicht weißt hatte ich am 6.Feb den JC Termin siehe #37 wie mist er ablief!
Jetzt soll ich bei der richtige SA am 1.März aufkreuzen + den Tag folgendes ihr noch mit bringen.
1.meine ausgedruckten Bewerbungen
2.Ausgedruckter Lebenslauf
3.Falls vorhanden: Nachweiß Pflegegrad und Bescheinigung der Krankenkasse ,dass Sie als Pflegeperson eingetragen sind ( Pflege einer Angehörigen)!
Man Fordert diese Sachen alles ohne eine RBL die sonst immer bei den Terminschreiben dabei sind.
Meine Mutter hat erstens mit dem JC nichts am Hut sie ist ein normaler Rentner.
Sie wollen wie immer meine Bewerbungen+den Lebenslauf sehen +als Kopie dort aufbewahren.
Ich bin doch nicht verpflichtet denen einen Lebenslauf zeigen oder doch? Was kann ich jetzt da gegen machen?
Natürlich gehe ich am 1.März zu den Termin damit sie so keine Sanktion möglichkeit haben,wie du aber selber hier im Thema schon mitbekommen hast ?ist meine Behörde leider scheiße der letzte Dreck. Bestimmt werde ich an den Tag wieder beleidigt,genötigt,bedroht(Sanktion) das ist bei jeden Termin leider der Fall.
Wäre super wenn du mir da weiter helfen könntest was ich da gegen machen kann??
Falls ich ein dafür neues Thema erstellen muss mache ich das dann!
Zitat von: Dragon am 19. Februar 2024, 15:14:28Sie wollen wie immer meine Bewerbungen+den Lebenslauf sehen
Scheint der übliche Standardtext zu sein.
Einzig dich selbst und den Perso. musst du Mitbringen, der Rest ist Freiwillig.
Man hat doch eh keinen Drucker zu Hause :zwinker:
Wenn Reisekosten für diesen Termin entstehen sind diese, auch zu Bezahlen.
(nichts mit unter bestimmten Voraussetzungen)
Zitat von: Kopfbahnhof am 19. Februar 2024, 17:29:57Scheint der übliche Standardtext zu sein.
Hallo Kopfbahnhof
Das weiß ich leider kennst du meine Behörde nicht "auch wenn sie das nicht dürfen wollen sie das alles sehen/haben. Ich bringe denen nichts wie den Lebenslauf oder das für meine Mutter! wie ich im #37 berichtet,man wollte mich zum kooperationsvertrag nötigen das die Pflege dort drin steht! Ottokar sagte im #38 gut das es nicht erlaubt sei.
Zitat von: Kopfbahnhof am 19. Februar 2024, 17:29:57Man hat doch eh keinen Drucker zu Hause :zwinker:
ja leider! ich muss es immer entweder bei bekanten oder in den Interentcafes ausdrucken.Das Cafe gibt für die ausdrucke keine Quittung die entstanden kosten erstattet mir mein JC nicht.
Zitat von: Kopfbahnhof am 19. Februar 2024, 17:29:57Wenn Reisekosten für diesen Termin entstehen sind diese, auch zu Bezahlen. (nichts mit unter bestimmten Voraussetzungen)
Das sagt doch alles wie Bescheuert meine Behörde ist.
Man hatte mir schon am 6.Feb mit dem kooperationsvertrag gedroht das man den Lebenslauf+ das mit meiner mutter das sie unbedingt Das Pflegebüro beauftragen/Kontakt muss,dazu soll das Pflegebüro dem JC das noch mitteilen müssen das alles sollte in der KOOP stehen. aber das rechswidrig ist.
Dragon
Zitat von: Dragon am 19. Februar 2024, 15:14:28Wäre super wenn du mir da weiter helfen könntest was ich da gegen machen kann??
Wie
Zitat von: Kopfbahnhof am 19. Februar 2024, 17:29:57Einzig dich selbst und den Perso. musst du Mitbringen, der Rest ist Freiwillig.
schon geschrieben hat!
Selbst die Einladung musst du nicht befolgen den die entsprechenden § dazu fehlen und auch die RfB.
Die Fahrtkosten wirst du deswegen eher nicht erstattet bekommen da keine rechtl. Verpflichtung ohne oben erwähntes besteht.
Ausnahme wäre sie zahlen trotzdem auch wenn sie nicht müssen!
Da bin ich anderer Meinung als Kopfbahnhof.
Zitat von: Dragon am 19. Februar 2024, 15:14:28Wollte dir Bescheid sagen das ich heute meine bewilligte WBA für den Zeitraum April 2024 - März 2025 hier liegen habe ging echt super Easy mit der WBA.
Danke für die Rückmeldung und für nächstes Jahr liest du dann einfach diesen Thread nochmal durch ausser es hat sich was am BGGesetz geändert.
Zitat von: Dragon am 19. Februar 2024, 15:14:28Bestimmt werde ich an den Tag wieder beleidigt,genötigt,bedroht(Sanktion) das ist bei jeden Termin leider der Fall.
Nimm einen Beistand mit der dann dem SB erklären soll wie man sich benimmt oder ihr werdet umgehend den Termin abbrechen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde verfassen!
MfG FN
Zitat von: Dragon am 19. Februar 2024, 17:41:26muss es immer entweder bei bekanten oder in den Interentcafes ausdrucken
Würde ich nicht tun, JC fordern gern mal was, es muss deswegen noch lange nicht Rechtens sein.
Bringst du nichts davon mit, kann es trotzdem keine Sanktion geben.
Stand bei mir auch immer dabei, habe ich aber jedes mal Abgewimmelt bis sie es aufgegeben haben.
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Februar 2024, 18:23:16Selbst die Einladung musst du nicht befolgen den die entsprechenden § dazu fehlen und auch die RfB.
ist die Frage ob sie mir nicht doch naher eine Sanktion reindrücken wegen nicht erscheinen zum Termin ?
Kann ich es so machen z.b das ich an den Tag bin kurz da und sage ich werde den Termin nicht war nehmen oder sagen das ich den Termin jetzt sofort beende??da sie keine RBL in der Einladung dabei muss ich normal gar nicht an dne Tag zum JC gehen.
Zitat von: Kopfbahnhof am 19. Februar 2024, 18:27:13Würde ich nicht tun, JC fordern gern mal was, es muss deswegen noch lange nicht Rechtens sein. Bringst du nichts davon mit, kann es trotzdem keine Sanktion geben.
Ok dann zeige ich denn nichts
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Februar 2024, 18:23:16Nimm einen Beistand mit der dann dem SB erklären soll wie man sich benimmt oder ihr werdet umgehend den Termin abbrechen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde verfassen!
Leider habe ich keinne der für meine mutter mitkommen kann der sich damit auskennt!Meine Einen den Man vertrauen kann. Ich werde sonst den termin einfach abrechen egal was sie sagen und mit der Dienstaufsichtsbeschwerde es machen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Februar 2024, 18:23:16Danke für die Rückmeldung und für nächstes Jahr liest du dann einfach diesen Thread nochmal durch ausser es hat sich was am BGGesetz geändert.
JA mache ich so.
Ich habe noch nie die Fahrtkosten für jc termine erstatt bekommen auch wenn dort eine rbl steht. 2x 3,40€ für Fahrkarten sind viel Geld
Zitat von: Dragon am 19. Februar 2024, 18:41:46Ich habe noch nie die Fahrtkosten für jc termine erstatt bekommen auch wenn dort eine rbl steht. 2x 3,40€ für Fahrkarten sind viel Geld
Zitat von: Dragon am 19. Februar 2024, 17:41:26Das sagt doch alles wie Bescheuert meine Behörde ist
Düsseldorf ist ein teures Pflaster und du kommst mit dem einfachen Regelsatz klar und fliegst in Urlaub das macht
deinen SB natürlich stutzig.
Zitat von: Rotti am 19. Februar 2024, 19:31:38Düsseldorf ist ein teures Pflaster und du kommst mit dem einfachen Regelsatz klar und fliegst in Urlaub das macht deinen SB natürlich stutzig.
Hallo Rotti
Das bezahlt meine Mutter aber dafür verzichten wir auf Essen und sonstiges den Urlaub bezahlt sie versuchen die billigste Flugkarte zu ergattern! Ich gehe auch nirgendwo weg oder leiste mir nichts verzichte für meine Mutter auf alles.
Wenn sie nicht ca.1x im Jahr dort die Urlaub macht wäre meine Mutter schon längst nicht mehr da :das: durch den Kontakt mit unsere Familie ist sie noch etwas normal. dazu soll sie mir noch lange Erhalt bleiben. Das Klima ist dort um vieles besser wegen Sonne,Wärme hier um Längen besser als Düsseldorf/Deutschland.
Ich werde jetzt mit dem Jc/Vermieter reden was sie alles von mir brauchen das ich meinen miete,Heizkosten,Wasseranteil seiden meiner Behörde bezahlt bekomme. Werde heute das mit Der Befreiung der Gebühr in Angriff nehmen. Ich zahle seit mein Vater vor mehr als 4 jahren plötzlich im KH verstarb die Gez Beiträge aber leider ist das zuviel für mich.
Zitat von: Rotti am 19. Februar 2024, 19:31:38Düsseldorf ist ein teures Pflaster
Ja Leider! wir können uns keine Wohnung leisten oder geschweige umzug! Man findet hier auch keine neue Wohnung so leicht.
Dragon
Zitat von: Dragon am 19. Februar 2024, 19:49:15Ich zahle seit mein Vater vor mehr als 4 jahren plötzlich im KH verstarb die Gez Beiträge aber leider ist das zuviel für mich.
Dann lass dich davon befreien! Gilt sogar drei Jahre rückwirkend.
Zitat von: Dragon am 19. Februar 2024, 18:41:46ist die Frage ob sie mir nicht doch naher eine Sanktion reindrücken wegen nicht erscheinen zum Termin ? Kann ich es so machen z.b das ich an den Tag bin kurz da und sage ich werde den Termin nicht war nehmen oder sagen das ich den Termin jetzt sofort beende??da sie keine RBL in der Einladung dabei muss ich normal gar nicht an dne Tag zum JC gehen.
Sanktion geht ja nur der Versuch der dann am Widerspruch scheitern wird!
Und wenn du schon dort bist brauchst du den erwähnten Schmarrn auch nicht durchziehen.
Hingehen um zu sagen ich gehe wieder :weisnich:
Zitat von: Dragon am 19. Februar 2024, 18:41:46Ich habe noch nie die Fahrtkosten für jc termine erstatt bekommen auch wenn dort eine rbl steht. 2x 3,40€ für Fahrkarten sind viel Geld
Bei dir gibt es immer wieder neue und ewig nicht erledigte Baustellen.
Beantrage dass doch und bei Ablehnung gehst du in Widerspruch mit s. Bild
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Februar 2024, 16:19:05Zitat von: Dragon am 19. Februar 2024, 18:41:46 ist die Frage ob sie mir nicht doch naher eine Sanktion reindrücken wegen nicht erscheinen zum Termin ? Kann ich es so machen z.b das ich an den Tag bin kurz da und sage ich werde den Termin nicht war nehmen oder sagen das ich den Termin jetzt sofort beende??da sie keine RBL in der Einladung dabei muss ich normal gar nicht an dne Tag zum JC gehen. Sanktion geht ja nur der Versuch der dann am Widerspruch scheitern wird! Und wenn du schon dort bist brauchst du den erwähnten Schmarrn auch nicht durchziehen. Hingehen um zu sagen ich gehe wieder :weisnich:
Hallo Fettnäpfen
Du hast schon recht das ich nicht zum Termin hin muss!!
Leider hält das meine SA/JC trotzdem nicht davon ab eine Sanktion erlassen da sind sie verdammt schnell" du sollst die klappe halten und auf deine rechte verzichten das ist der Behörde schei.. egal! Leider muss ich jeden Termin abbrechen wenn sie beleidigen,bedrohen.
deswegen weiß ich jetzt nicht was ich machen soll ob ich hin gehen oder nicht? Ich lasse mir die Termine an den Tag schriftlich bestätigen das ich dort war.
Alles scheiße am liebsten würde ich sofort auf das misst Bürgergeld komplett verzichten! das geht mir leider immer mehr psychisch an die Substanz ich schlafe manchmal kaum vor sorgen wegen meine Behörde"leider brauche ich das sonst würde sagen sie können sich das sonst wo stecken.natürlich nicht wörtlich :wand:
Was würdest du mir jetzt raten ???
Dragon
Zitat von: Dragon am 21. Februar 2024, 16:25:46Was würdest du mir jetzt raten ???
nicht anderes als was oben schon geschrieben steht.
Allerdings weiß ich mich zur Wehr zu setzen und du hast nur Ängste die du nicht ablegst und daher immer das selbe fragst anstatt das eine oder andere umzusetzen.
Du gehst........ dann ist es nichts deinen Worten nach..
Du gehst nicht.. dann ist es nichts deinen Worten nach..
Also entscheide selber was für dich die beste Lösung ist.
Unterstützung würdest du hier in beiden Fällen bekommen.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Februar 2024, 17:40:55Du gehst........ dann ist es nichts deinen Worten nach.. Du gehst nicht.. dann ist es nichts deinen Worten nach.. Also entscheide selber was für dich die beste Lösung ist. Unterstützung würdest du hier in beiden Fällen bekommen.
Das liegt daran ich habe Angst/sorgen das ich am ende ohne Geld bin, ich brauche jeden Cent des Bürgergeld,ich unterstütze meine Mutter wo ich nur kann.
Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Februar 2024, 16:19:05Sanktion geht ja nur der Versuch der dann am Widerspruch scheitern wird! Und wenn du schon dort bist brauchst du den erwähnten Schmarrn auch nicht durchziehen. Hingehen um zu sagen ich gehe wieder
Also fassen wir zusammen:Normal sollte mir nichts passieren wegen der fehlenden § +RBL in der Einladung also keine Sanktion soweit richtig?falls sie es doch wagen kann ich/wir sofort= Widerspruch einlegen der gute Chancen auf einen Erfolg hat richtig??? Dann Bin ich jetzt bereit den Termin(1.März)komplett sausen lassen+warten ob sich meine Behörde traut eine Sanktion erlassen!! Damit ich nicht gegen dich/euch hier arbeite du kennt da bessser aus...
Ich hoffe du bist so nett beim erstellen des Widerspruch für mich gegen die Sanktion falls eine kommt?
Ich hoffe das ich mich einigermaßen verständlich ausgedrückt habe?? lieber mehrmals fragen als das ich am ende nichts verstanden habe.
Dragon
Zitat von: Dragon am 21. Februar 2024, 17:48:50Normal sollte mir nichts passieren wegen der fehlenden § +RBL in der Einladung also keine Sanktion soweit richtig?falls sie es doch wagen kann ich/wir sofort= Widerspruch einlegen der gute Chancen auf einen Erfolg hat richtig??? Dann Bin ich jetzt bereit den Termin(1.März)komplett sausen lassen+warten ob sich meine Behörde traut eine Sanktion erlassen!! Damit ich nicht gegen dich/euch hier arbeite du kennt da bessser aus... Ich hoffe du bist so nett beim erstellen des Widerspruch für mich gegen die Sanktion falls eine kommt?
Jetzt ist der Groschen gefallen. Genau so und beim Widerspruch zu helfen ist ganz simple, klar helfe ich da, oder jemand der schneller ist mit.
Der entscheidende und ziemlich einzige Satz wäre das in dem Schreiben keine RfB und keine §59 + §309 angegeben sind und damit keine Sanktionsmöglichkeit besteht.
Nebenbei ergibt das BGGsetz die Möglichkeit auch nicht her zumindest beim ersten versäumten Termin.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Februar 2024, 13:36:54Genau so und beim Widerspruch zu helfen ist ganz simple, klar helfe ich da, oder jemand der schneller ist mit.
Hallo Fettnäpfchen Danke im voraus falls du den widerspruch für mich dann erstellst.
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Februar 2024, 13:36:54Der entscheidende und ziemlich einzige Satz wäre das in dem Schreiben keine RfB und keine §59 + §309 angegeben sind und damit keine Sanktionsmöglichkeit besteht.
Wie du in den #1 sehen kannst! ist in der PDF keine RFB dabei es sind 2 Seiten habe mir das schreiben hier nochmal angeschaut,geschweige das dort die §59+§309 stehen. Du kannst es selber die pdf anschauen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Februar 2024, 13:36:54Nebenbei ergibt das BGGsetz die Möglichkeit auch nicht her zumindest beim ersten versäumten Termin.
Ich werde jezt so machen= zum Termin am 1. März gehe ich nicht zum JC!
falls später weiteren Termine von meinen JC kommem, alle ohne eine RFB +die §59+§309 muss man die Termine nicht hin oder ist das nur für den ersten Termin aus deinen zitat abgesichert? Wie gehe um wenn neue Termine kommen wo auch wieder keine RFB steht muss man sie auch nicht war nehmen???
Dragon
Zitat von: Dragon am 23. Februar 2024, 14:01:01Wie du in den #1 sehen kannst! ist in der PDF keine RFB dabei es sind 2 Seiten habe mir das schreiben hier nochmal angeschaut,geschweige das dort die §59+§309 stehen. Du kannst es selber die pdf anschauen.
muss ich nicht insoweit funktioniert mein Kopf noch das ich mich daran noch erinnern kann.
Andererseits weiß ich wie das ist mit
Zitat von: Dragon am 21. Februar 2024, 17:48:50Das liegt daran ich habe Angst/sorgen
auch aus Eigenerfahrung!
MfG FN
Zitat von: Dragon am 23. Februar 2024, 14:01:01Zitat von: Fettnäpfchen am Heute um 13:36:54 Nebenbei ergibt das BGGsetz die Möglichkeit auch nicht her zumindest beim ersten versäumten Termin.
Sorry wenn ich das hier nochmal anspreche!! Was heißt das jetzt genau für mich= wenn später weitere Termine seiten meiner doofen Behörde kommen (
hin gehen oder nicht)??ohne die RFB+(§59+309)wie du das vorher oben gesagt hast?? besteht von mir die Pflicht alle Termine in der Einladung wo keine RFB (§)sind ,sie war nehmen/befolgen verstehe ich das richtig???
Wünsche dir ein schönes Wochende Fettnäpfchen bis dann :cool:
Zitat von: Dragon am 23. Februar 2024, 14:01:01zum Termin am 1. März gehe ich nicht zum JC!
Warum machst du es dir so schwer?
Lässt du diesen Termin fallen, kommt garantiert gleich ein neuer.
Oder die versuchen gleich eine Kürzung anzudrohen. (JC ticken oft so)
Sollten die dir tatsächlich keine Fahrtkosten erstatten, dann kann man Radau machen.
Zusätzlich hast du ein gutes Argument, für zukünftige Einladungen dieser Art.
Zitat von: Kopfbahnhof am 23. Februar 2024, 17:16:43Warum machst du es dir so schwer? Lässt du diesen Termin fallen, kommt garantiert gleich ein neuer. Oder die versuchen gleich eine Kürzung anzudrohen. (JC ticken oft so)
Guten Morgen Kopfband
Natürlich es geht mir nicht darum alle JC-Termine ignorieren"es ist mir klar das man nicht jeden Termin einfach nicht sausen lasen! Falls sie doch eine Sanktion aussprechen sind sie rechswidrig
Meine Frage war wie Fettnäpfchen sagte das JC- Termine fehlen in der Einladung z.b die RFB+ §59/309 sollte mir nichts passieren.
Ich habe nochmal gestern meine die alte Einladung für den Termin ( 6.Feb)überprüft. in der Einladung sehe ich es gab auch keine RfB+§59+§309 beides stammt von meiner(neuen) SA ,die neue Einladung findest du im #49 falls du die PDF vorher nicht gesehen hast.
Du siehst selber was für eine Bescheuerte Behörde und bekloppte SA habe
Dragon
Zitat von: Dragon am 23. Februar 2024, 16:23:44Sorry wenn ich das hier nochmal anspreche!! Was heißt das jetzt genau für mich= wenn später weitere Termine seiten meiner doofen Behörde kommen (hin gehen oder nicht)??ohne die RFB+(§59+309)wie du das vorher oben gesagt hast?? besteht von mir die Pflicht alle Termine in der Einladung wo keine RFB (§)sind ,sie war nehmen/befolgen verstehe ich das richtig???
Jetzt komm doch mal runter!
Übrigens ist die Frage schon zig mal beantwortet worden und nicht nur von mir sondern von fast jedem der etwas ZUM Thema geschrieben hat.
Zitat von: Dragon am 23. Februar 2024, 16:23:44besteht von mir die Pflicht alle Termine in der Einladung wo keine RFB (§)sind ,sie war nehmen/befolgen verstehe ich das richtig???
da die Pflicht nicht existiert hast du es falsch verstanden!
Zitat von: Dragon am 23. Februar 2024, 14:01:01Wie gehe um wenn neue Termine kommen wo auch wieder keine RFB steht muss man sie auch nicht war nehmen???
das wird nicht passieren da dies nur bei der ersten Einladung der nicht nachgekommen wurde so ist.
Danach wirst du mit § und Begründung eingeladen. Zumindest wenn sich SB an das BGGesetz hält.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Februar 2024, 16:56:16das wird nicht passieren da dies nur bei der ersten Einladung der nicht nachgekommen wurde so ist. Danach wirst du mit § und Begründung eingeladen. Zumindest wenn sich SB an das BGGesetz hält.
Ok dann weiß ich bescheid! Ich werde wie ich schon sagte einfach abwarten was nach dem Aktuellen Termin jetzt passiert ,ob weitere Einladungen per RfB kommen.
Halte die füße still und halte dich auf laufenden falls in der Richtung wie eine Einladung mit RfB +Sanktion kommen.
Wünsche euch ein schönes Wochende
Diese Einladung hat keine Rechtsfolgenbelehrung (RFB), ohne RFB kann eine Nichtmeldung nicht sanktioniert werden.
Abgesehen davon muss das JC nachweisen, dass und wann dich eine Einladung erreicht hat. Eine Nichtmeldung wegen nicht erhaltener Einladung kann ebenfalls nicht sanktioniert werden.
Unterlagen die das JC bereits hat, oder deren Vorlage freiwillig ist, dürfen vom JC nicht erneut gefordert werden, bzw. kann deren Nichtvorlage nicht bestraft werden.
Zitat von: Ottokar am 26. Februar 2024, 14:33:31Diese Einladung hat keine Rechtsfolgenbelehrung (RFB), ohne RFB kann eine Nichtmeldung nicht sanktioniert werden. Abgesehen davon muss das JC nachweisen, dass und wann dich eine Einladung erreicht hat. Eine Nichtmeldung wegen nicht erhaltener Einladung kann ebenfalls nicht sanktioniert werden.
Danke Ottokar!Ich warte einfach ab was meine Behörde nach dem Termin macht,falls eine Sanktion kommt lege ich sofort Widerspruch ein :grins:
Die Briefe bekomme ich hier ohne info das der Brief hier seitem meines Postboten eingeworfen wird die Postboten hier wechseln Täglich,der missbrauch ist so sehr groß meiner Behörde. Man findet hier sehr oft die Briefe vor der Haustür oder im Hausflur das am Boden man muss hier leider sehr viel glück haben das Briefe ankommen.
Zitat von: Dragon am 26. Februar 2024, 15:02:35falls eine Sanktion kommt lege ich sofort Widerspruch ein :grins:
auch bei Google in den Rezensionen eine negative Bewertung schreiben mache ich immer hab auch schon gute geschrieben und SB mit Namen gelobt da ging dann alles schnell mit dem WBA. Lob und Tadel man darf sich nichts gefallen lassen. :zwinker: Excelente. Un buen trato y todo limpio.
Hallo Fettnäpfen
Habe vorher eine Neue JC Einladung(20.März)bekommen" auf der zweiten Seite steht jetzt eine RfB mit §59+309! siehe die PDF im Anhang!
Dazu will man immer noch die hier an den Tag mit bringe.
Kannst du bitte die Einladung mit der Rfb Überprüfung sie rechtens ist?
Natürlich werde ich jetzt zum Termin hin fahren um keine 10% Kürzung bekommen.
1.meine ausgedruckten Bewerbungen
2.Ausgedruckter Lebenslauf
3.Falls vorhanden: Nachweiß Pflegegrad und Bescheinigung der Krankenkasse ,dass Sie als Pflegeperson eingetragen sind ( Pflege einer Angehörigen)!
Punkt.1
Die Bewerbung der SA zeigen??
Punkt.2
Lebenslauf zeigen oder darf sie es nicht verlangen ??
Punkt.3
Das JC darf doch meine Mutter nicht zwingen das sie einen Pflegegrad beantragt + dem JC vorlegt?? Schließlich hat sie dem der Behörde nichts am Hut.
Also dem JC die sachen nicht zeigen??
Auf der dritten Seite steht oben warum ich am 1.März nicht zum JC – Termin war,muss ich mich dazu äußern oder soll ich so tun als hätte ich 1. März Einladung nicht bekommen?
@Fettnäpfchen
Wie verhalte ich beim Termin am 20.März besten vor??Um so gut vorbereitet sein damit ich mich verteidigen kann um der der SA keine Angriffmöglichkeit geben falls sie rechtswidrige sachen versuchen.
Ich weiß der Termin wird nicht ohne streit,Beleidigung,Drohung dort seiten meiner Behörde ablaufen.
@Rotti
Bei meiner Behörde könnte das mir richtig Ärger/Probleme machen wenn man eine negative Google Rezension schreibt,deswegen lasse ich es lieber damit obwohl sie es verdient hätten.
Falls hier fragen sind bitte bescheid sagen!
Bis Später :bye:
Zitat von: Dragon am 06. März 2024, 15:04:01Auf der dritten Seite steht oben warum ich am 1.März nicht zum JC – Termin war
Das steht da nicht, lies noch mal langsam und weniger aufgeregt.
Punkt 1 und 2: Es scheint sich um einen Termin bei der Arbeitsvermittlung zu handeln, die dürfen deine Bewerbungsunterlagen sichten.
Punkt 3: Niemand zwingt deine Mutter, einen Pflegegrad zu beantragen. Solltest du allerdings Einschränkungen bei der Vermittlung wegen Pflegetätigkeiten geltend machen, wäre es gut, du kannst nachweisen, dass du als Pflegeperson eingetragen bist.
Dragon
Zitat von: Dragon am 06. März 2024, 15:04:011.meine ausgedruckten Bewerbungen 2.Ausgedruckter Lebenslauf
So etwas habe ich nie mitgenommen.
Das Ziel der Vorlage ist im Endeffekt dich in eine Bewerbungsmaßnahme zu bringen weil es so ausgelegt wird das du nicht auf dem neusten Stand bist.
Bei mir und auch bei zahllosen Usern denen geraten wurde diese nicht mitzunehmen war es immer dasselbe. Es hat keinen SB interessiert.
Zitat von: Dragon am 06. März 2024, 15:04:01Wie verhalte ich beim Termin am 20.März besten vor??Um so gut vorbereitet sein damit ich mich verteidigen kann um der der SA keine Angriffmöglichkeit geben falls sie rechtswidrige sachen versuchen. Ich weiß der Termin wird nicht ohne streit,Beleidigung,Drohung dort seiten meiner Behörde ablaufen.
Die Tipps die du schon bekommen hast umzusetzen.
Also einfach noch mal dein Thema durchlesen und sich die Tipps merken!
Einfach gesagt:
erstmal kein Vorurteil, dann freundlich bleiben und wenn etwas unklar ist nachfragen bis es klar ist und zwar solange bis du verstanden hast was SB genau meint.
Und du solltest dich wirklich mal um einen Beistand kümmern, es kann ja nicht sein das du gar niemand kennst der da mitkommt und still daneben sitzt und einfach ein paar Notizen macht wenn es "unverschämt" wird.
Ich habe sogar schon meine Nachbarin gebeten und die hat geholfen. Das Kunststück ist einfach denn die meisten Menschen helfen einem wenn man darum bittet das liegt in der Natur des Menschen. Du musst halt auch Bitte sagen.Und wenn du das gemacht hast nichts unterschreiben, dir alles in Papierform mit geben lassen und schriftlich darauf antworten. Und bevor du antwortest das schriftliche vom JC hier einstellen und dann weiß man genaueres.
Natürlich auch die Fahrtkostenerstattung nicht vergessen und wenn mehrere offen sind gleich eine Erstattung sämtlicher Termine!
Zu der Pflegesache:
Zitat von: Sheherazade am 06. März 2024, 15:39:27Punkt 3: Niemand zwingt deine Mutter, einen Pflegegrad zu beantragen. Solltest du allerdings Einschränkungen bei der Vermittlung wegen Pflegetätigkeiten geltend machen, wäre es gut, du kannst nachweisen, dass du als Pflegeperson eingetragen bist.
MfG FN
Hallo Fettnäpchen
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. März 2024, 16:14:53So etwas habe ich nie mitgenommen. Das Ziel der Vorlage ist im Endeffekt dich in eine Bewerbungsmaßnahme zu bringen weil es so ausgelegt wird das du nicht auf dem neusten Stand bist.
Ja das weiß ich leider man versucht mich seit Jahre in eine sinnlos Maßnahme Stecken/parken z.b DDA damit ich nicht mehr raus komme . Hatte früher zich Bewerbungsmaßnahmen+1€ Jobs wo du nicht mehr raus kommst.
Es liegt leider an den großen Lücken im Lebenslauf (Pech:kurze Jobs)! wegen der 15 Jahre langen pflege der beider Eltern(=Jetzt noch meine Mutter),finde ich mit 45j hier nähe kaum noch einen Job habe keinen Führerschein/Auto laufe hier zu 99% Fuß ganz selten mit der Bahn das kostet leider.
Ich hatte 2020 einen Vollzeit Job als ( Wachmann)leider 2x Monate=als in dem moment die Pandemie ausbrach ist der Job wegen stellenabbau futsch,es liegt nicht an dem Bewerbungsschreiben/Lebenslauf! hatte immer Pech +kurze Jobs einfach kein Glück.Den Job fand ich selbst !meine Bewerbung +Lebenslauf fanden sie sogar sehr gut.
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. März 2024, 16:14:53Einfach gesagt: erstmal kein Vorurteil, dann freundlich bleiben und wenn etwas unklar ist nachfragen bis es klar ist und zwar solange bis du verstanden hast was SB genau meint. Und du solltest dich wirklich mal um einen Beistand kümmern, es kann ja nicht sein das du gar niemand kennst der da mitkommt und still daneben sitzt und einfach ein paar Notizen macht wenn es "unverschämt" wird. Ich habe sogar schon meine Nachbarin gebeten und die hat geholfen. Das Kunststück ist einfach denn die meisten Menschen helfen einem wenn man darum bittet das liegt in der Natur des Menschen. Du musst halt auch Bitte sagen.
Hey Ich bin ein sehr Freundlicher netter Kerl hilfsbereiter Mann das sollte hier euch aufgefallen sein :grins:
Leider habe ich hier keinen Nachbarn der mir helfen kann, hier leben alles Idioten wo du keine Hilfe erwarten kannst!!! das Einziege das ich es selber aufschreibe+ich unterschreibe nie was vor Ort sondern will alles in Ruhe lesen wie du weißt werde ich es dann hier einstellen.
Durch die Pflege habe ich zu fast keinen fremden Menschen Kontakt außer beim Einkaufen und paar Sachen erledigen danach bin ich den ganzen Tag daheim. Wie den auch :scratch: ohne Geld
ZitatZitat von Fettnäpfchen
Natürlich auch die Fahrtkostenerstattung nicht vergessen und wenn mehrere offen sind gleich eine Erstattung sämtlicher Termine!
Das will ich auf jeden Fall zurück haben sonst kann ich zu JC - Termin kommen,brauche das Geld.
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. März 2024, 16:14:53Punkt 3: Niemand zwingt deine Mutter, einen Pflegegrad zu beantragen. Solltest du allerdings Einschränkungen bei der Vermittlung wegen Pflegetätigkeiten geltend machen, wäre es gut, du kannst nachweisen, dass du als Pflegeperson eingetragen bist.
doch sie versuchen es siehe dazu #37
Beim 6.Feb Termin wo die Vertretung versucht hat eine KooP zu erstellen !
wo steht das Verpflichtet bin mit meine Mutter zu dem Pflegebüro hin,
Danach muss ich meiner Behörde später nachweisen wie das Beratungsgespräch verlief wo die nächsten schritte stehen was gemacht werden muss.
Natürlich Habe ich wie Ottokar #38 gesagt hat! Die KooP ist mit der Forderung Rechtswidrig wäre gesagt
Fassen wir zusammen für den Termin!!! das ich dich euch/dich Richtig verstehe:1.Ich Bleibe bei dem Termin wie immer Höflich/Freundlich
2.Zeige keine Bewerbung+dem Lebenslauf
(Die absagen kann man aber Ruhig zeigen???) habe davon sehr viele hier liegen
3.Notiere mir alles was sie sagt ins besonders wenn sie unverschämt wird!
4.Nichts Vor Ort unterschreiben alles mit nehmen zur Prüfung!
(Falls sie fragt wie lange ich das Prüfen will! Welche frisst kann man ihr sagen z.b 1-2 Wochen???
5.Die Fahrtkostenerstattung erstatten lassen.
Soweit alles Richtig???Puh das ist jetzt für mich aber anstrengend die ganze zeit auf dem PC Bildschirm schauen"muss aufpassen das mir nicht wieder schwindlig wird :sad:
brauche etwas pause bin off bis dann
Dragon
Zitat von: Dragon am 06. März 2024, 18:22:43doch sie versuchen es siehe dazu #37 Beim 6.Feb Termin wo die Vertretung versucht hat eine KooP zu erstellen ! wo steht das Verpflichtet bin mit meine Mutter zu dem Pflegebüro hin,,,,,,,
Natürlich Habe ich wie Ottokar #38 gesagt hat! Die KooP ist mit der Forderung Rechtswidrig wäre gesagt
Eben wegen der Antwort sollte das Thema in dem Sinne erledigt sein dass du dem SB genau das und am besten nur schriftlich mitteilst. Spätestens wenn beim Termin am 20ten das nochmal angesprochen wird bzw. du es nochmal schriftlich bekommst.
Und wenn du das schon weißt damit aufhörst dir überflüssige Sorgen deswegen zu machen! Ganz im Gegenteil sollte das dein Selbstbewusstsein so steigern das du es dem SB am Termin pers. ins Gesicht sagst und wenn er "rumlabbert" sagst du geben sie mir das schriftlich dann bekommen sie eine schriftliche Antwort darauf.
:ironie: Beim Bürgergeld geht es ja ganz besonders darum das sich SB und Kunde auf Augenhöhe begegnen können und sollen und nicht wie vorher bei Hartz 4! :mocking:
Zitat von: Dragon am 06. März 2024, 18:22:43Das will ich auf jeden Fall zurück haben sonst kann ich zu JC - Termin kommen,brauche das Geld.
Dann schreibe dir alle noch nicht erstatten Termine auf und beantragst das gleich am Anfang.
Oder du nimmst einen fertig ausgefüllten Antrag mit und nicht abspeisen lassen denn alle Termine die nach den § gefordert waren müssen auch erstattet werden!
Ich schreib die Antworten in das Zitat:
Zitat von: Dragon am 06. März 2024, 18:22:43Fassen wir zusammen für den Termin!!! das ich dich euch/dich Richtig verstehe:
1.Ich Bleibe bei dem Termin wie immer Höflich/Freundlich
:yes:
2.Zeige keine Bewerbung+dem Lebenslauf (Die absagen kann man aber Ruhig zeigen???) habe davon sehr viele hier liegen
Nur wenn eine Erstattung der Bewerbungskosten schriftlich geregelt ist, bzw eine schriftl. geforderte Bewerbungspflicht besteht. Aber da müsstest du so etwas wie ein Formblatt bekommen haben. Die Daten gehen ansonsten das JC nichts an und können ohne oben erwähnte schriftl. Forderung nicht gefordert werden.
3.Notiere mir alles was sie sagt ins besonders wenn sie unverschämt wird!
:yes:
4.Nichts Vor Ort unterschreiben alles mit nehmen zur Prüfung! (Falls sie fragt wie lange ich das Prüfen will! Welche frisst kann man ihr sagen z.b 1-2 Wochen???
Mindestens zwei Wochen wenn es um Maßnahmen geht. Begründen kannst du es das du erst jemand finden musst der so schnell die Zeit dafür hat denn die warten ja nicht nur auf dich um sofort prüfen zu können.
5.Die Fahrtkostenerstattung erstatten lassen. Soweit alles Richtig??? :yes:
MfG FN
Hallo Fettnäpfchen
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. März 2024, 13:13:39Ganz im Gegenteil sollte das dein Selbstbewusstsein so steigern das du es dem SB am Termin pers. ins Gesicht sagst und wenn er "rumlabbert" sagst du geben sie mir das schriftlich dann bekommen sie eine schriftliche Antwort darauf.
Gute Idee werde das so machen falls sie eine KooP so versuchen!
Ich Verlange natürlich das meine SA mir das schriftlich gibt wie du gesagt hast,damit ich ihr in Schriftform antworte!
Ich brauche dann bitte später aber deine Hilfe beim erstellen des Schreibens!Zitat von: Fettnäpfchen am 07. März 2024, 13:13:39Aber da müsstest du so etwas wie ein Formblatt bekommen haben. Die Daten gehen ansonsten das JC nichts an und können ohne oben erwähn
Nein! man sagte mir es leider nur Mündlich das Onlinebewerbungen nicht erstattet werden,habe nie in Schriftform bekommen warum sie das nicht erstatten.obwohl ich die Sendebestätigung /Absagen ausdrucken lassen muss das kostet leider Geld. Habe seit jahren keinen Cent für Online Bewerbung(die Ausdrucke) erstattet bekommen. habe hier alle Bewerbung seit Jan.24 ausgedruckt sind eine große menge.
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. März 2024, 13:13:39Mindestens zwei Wochen wenn es um Maßnahmen geht. Begründen kannst du es das du erst jemand finden musst der so schnell die Zeit dafür hat denn die warten ja nicht nur auf dich um sofort prüfen zu können.
Thx so mache ich es^^
Danke nochmal wegen das Formular =Fahrtkostenerstattung! Ich hatte letztes mal 6.Feb total vergessen die Fahrkarten einreichen obwohl ich die fertige Fahrtkostenerstattung dabei hatte! Das hat mich letztens so geärgert (Roter Kopf vor Wut)bei der Vertretung das wir schnell gegangen sind. Am liebsten hätte ich ihr eine links und rechts gewatscht aber zum glück bin ich ein netter Kerl XD Das reiche ich jetzt der Behörde mit dem neuen Termin.
Ich hoffe das Termin alles ohne Streit bei der doofen SA abläuft! Nach Termine raucht dir oft der Kopf vor wut ;(
Wenn du diese Behörde selbst vor Ort erlebst" dann kannst dir dir vorstellen das die dich nur Pychisch krank machen. Schlaffe oft nicht gut vor sorgen wegen der dreckigen Behörde!Am liebsten würde ich sagen ich verzichte auf dem mist und können sich das sonst wohin stecken(im Gedanken XD),leider brauchen ich das Geld.
Ich hoffe das ich jetzt nichts vergesse habe auf deinen Beitrag zu anworten. brauche etwas pause melde mich naher wieder :bye:
Dragon
Zitat von: Dragon am 07. März 2024, 13:38:42Nein! man sagte mir es leider nur Mündlich das Onlinebewerbungen nicht erstattet werden,habe nie in Schriftform bekommen warum sie das nicht erstatten.
Ja bei online Bewerbungen kann es so passieren da kommt es auf das JC den SB und den Antragsteller an.
Hast du etwas schriftliches wo steht das Bewerbungen gefordert werden?
Zitat von: Dragon am 07. März 2024, 13:38:42Wenn du diese Behörde selbst vor Ort erlebst" dann kannst dir dir vorstellen das die dich nur Pychisch krank machen.
Ach ja
da hatte ich mal eine übereifrige SB da war egal was von der gekommen ist musste ich entweder einen Widerspruch oder in Folge zum SG weil die absolut Beratungsresistent und eine ausgebildete Hybris hat(te). Und das hat auf jedes Schreiben die fast schon mtl. kamen zugetroffen und über ca. zwei Jahre.
Glaube aber das die entsorgt wurde,letztendlich und entscheidend war wohl die Rüge eines Richters an den JC RA; zumindest ist sie nicht mehr für mich zuständig.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. März 2024, 14:53:59Hast du etwas schriftliches wo steht das Bewerbungen gefordert werden?
Reicht z.b das im #72 der Termin meine SA Bewerbungsschreiben verlangen?
Sonst habe ich nichts anderes das ich Bewerbung zeigen soll.
Bis jetzt haben immer die Online Sendebestätigung/Absagen gesehen,dafür gab es nie Erstattung.
wenn du alles Online eingetragen hast, braucht es auch nichts weiter außer du hast Fahrtkosten zu beanspruchen für deine Vorstellungen bei einem Arbeitgeber. Wenn sich ein AG auf deine Bewerbung nicht meldet, ist es immer gut, wenn du dich bei ihm noch einmal nach 4 Wochen ins Gespräch bringst um eine Rückmeldung zu erhalten.
Zitat von: Rotti am 07. März 2024, 19:07:19wenn du alles Online eingetragen hast, braucht es auch nichts weiter
Hallo Rotti
Damit wir uns nicht Falsch verstehen! Ich Mache alle meine Online Bewerbungen Entweder Per E-Mail oder direkt über die Webseite der Firmen.
Ich nutze keine Jobbörse der Agentur für Arbeit oder bin dort mit meinen Daten angemeldet, ich habe seit sehr langen (keine Bewerbungspflicht)in einer Schriftform bekommen.Ich schreibe trotzdem 4-6 Bewerbungen im Monat damit sie nicht so eine Sanktion raus hauen ,meine Behörde da verdammt schnell damit!!
Zitat von: Rotti am 07. März 2024, 19:07:19braucht es auch nichts weiter außer du hast Fahrtkosten zu beanspruchen für deine Vorstellungen bei einem Arbeitgeber.
Das muss ich so wieso vorher machen sonst kann ich nicht zum Termin hin ,außer das Vorstellungsgespräch findet in der nähe statt dann laufe ich zu Fuß hin.
Zitat von: Rotti am 07. März 2024, 19:07:19Wenn sich ein AG auf deine Bewerbung nicht meldet, ist es immer gut, wenn du dich bei ihm noch einmal nach 4 Wochen ins Gespräch bringst um eine Rückmeldung zu erhalten.
Bis jetzt hatte ich immer die Firmen- Absagen nach paar Tagen bis 1-2 Wochen!
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. März 2024, 14:53:59Ach ja da hatte ich mal eine übereifrige SB da war egal was von der gekommen ist musste ich entweder einen Widerspruch oder in Folge zum SG weil die absolut Beratungsresistent und eine ausgebildete Hybris hat(te). Und das hat auf jedes Schreiben die fast schon mtl. kamen zugetroffen und über ca. zwei Jahre.
in meine Behörde (JC-Mitte)gibt es nur so welche ob Frauen/Männer! Man müsse den ganzen Saftladen für immer schließen eine der schlimmsten Behörden hier in meiner stadt.
PS: damit sich hier keine Frauen vielleicht angegriffen/beleidigt füllen?
Meine die JC mitarbeiterinnen meiner Behörde die Bekloppt sind!!
Dragon
Zitat von: Dragon am 07. März 2024, 15:14:10Reicht z.b das im #72 der Termin meine SA Bewerbungsschreiben verlangen?
nicht um daraus eine Pflicht zu machen die bei nicht Einhaltung zu einer Sanktion führen kann.
Falls die fragen kannst ja sagen das du die vor lauter Hektik vergessen hast.
MfG FN
Guten Morgen Fettnäpfchen
Zitat von: Fettnäpfchen am 09. März 2024, 16:51:19nicht um daraus eine Pflicht zu machen die bei nicht Einhaltung zu einer Sanktion führen kann.
Dann kann man sagen da ich keine Bewerbungspflicht habe, können sie bei alle Termine= keine Bewerbung/ Bewerbungsunterlagen/Lebenslauf von mir verlangen geschweige eine Sanktion aussprechen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 09. März 2024, 16:51:19Falls die fragen kannst ja sagen das du die vor lauter Hektik vergessen hast.
Das kann ich machen XD obwohl es nichts bringt sie werden wie ich meine Behörde kenne beim 20t Termin die sachen verlangen.
werde aber wie du mir vorher gesagt hast alles in Schriftform verlangen+ alles notieren! Falls sie am Rad drehen breche ich den Termin sofort ab.
Eine Verständnisfrage
Zitat von: Dragon am 10. März 2024, 11:12:35da ich keine Bewerbungspflicht habe
Warum hast du keine Bewerbungspflicht?
Zitat von: Sheherazade am 10. März 2024, 11:58:36Warum hast du keine Bewerbungspflicht?
Hatte bis jetzt immer Glück ,das sie nie eine Bewerbungspflicht verlangen😂😂 Natürlich schreibe ich freiwillig wie ich vorher sagte damit sie keine Pflicht erlassen.
Dragon
Zitat von: Dragon am 10. März 2024, 11:12:35Dann kann man sagen da ich keine Bewerbungspflicht habe,
Natürlich unterliegst du einer Bewerbungspflicht, das ist der Fall ab Antragstellung Bürgergeld.
Es darf wenn es nicht schriftlich im KOOP festgehalten wird nur kein Nachweis gefordert werden
und bei Nichterfüllung darf auch nicht sanktioniert werden.
Dafür gibt es aber auch keine Kostenerstattung für Bewerbungsschreiben aber du machst es eh elektronisch und dein JC bezahlt das ja nicht, zumindest bei dir nicht. Aber der Vorteil ist eindeutig bei dir.
MfG FN
Hallo Fettnäpfchen
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. März 2024, 15:39:15Natürlich unterliegst du einer Bewerbungspflicht, das ist der Fall ab Antragstellung Bürgergeld. Es darf wenn es nicht schriftlich im KOOP festgehalten wird nur kein Nachweis gefordert werden und bei Nichterfüllung darf auch nicht sanktioniert werden.
Ich Weiß was du meinst! da ich keine KooP habe ,fordern sie bis jetzt keine nachweise von mir.
Mal schauen wie die SA beim Termin abgeht XD. Wünscht mir glück für den Termin :grins:
Hallo Fettnäpfchen
Am Mittwoch es soweit mit dem JC Termin wollte dir kurz Bescheid sagen!
Habe auch die ausgefüllte Fahrtkostenerstattung hier liegen. Ich Hoffe meine SA dreht nicht zu sehr am Rad :(
Das JC verlangt normal für den Mittwoch beide Fahrkarten Hin/Rückfahrt,das geht aber nicht ganz die 1x Fahrkarte brauche ich für die Rückfahrt.
Reicht es dem Jobcenter ungestempelte beim Termin vorzeigen oder brauchen sie Original Fahrkarte?Falls ich sie dem JC per post schicken muss kostet mich 1x Einschreiben mit Unterschrift um die 4,85€
Update: 14:18 Uhr
Habe am Mittwoch 3 Stunden Später jetzt Ein Vorstellungsgespräch bei einen unternehmen das ich selber fand! muss den Termin beim Jc sehr kurz halten da ich noch nach Hause muss um mich umziehen. Mal schauen wie ich mit dem Vorstellungsgespräch läuft!!!
Dragon
Zitat von: Dragon am 18. März 2024, 13:39:07Das JC verlangt normal für den Mittwoch beide Fahrkarten Hin/Rückfahrt,das geht aber nicht ganz die 1x Fahrkarte brauche ich für die Rückfahrt. Reicht es dem Jobcenter ungestempelte beim Termin vorzeigen oder brauchen sie Original Fahrkarte?Falls ich sie dem JC per post schicken muss kostet mich 1x Einschreiben mit Unterschrift um die 4,85€
:weisnich: wie das bei Euch gemacht wird. Ich rechne immer nach KM Pauschale da ich mit dem Auto fahre.
Einschreiben mache ich auch nicht da hat man nur den Nachweis das man etwas abgeschickt hat, aber nicht was.
Ich werfe prinzipiell in den Hausbriefkasten mit Anmerkung das ein Zeuge dabei war und der Unterschreibt auf dem Brief und auf dem zugeklebten Kuvert.
Zitat von: Dragon am 18. März 2024, 13:39:07Mal schauen wie ich mit dem Vorstellungsgespräch läuft!!!
DAUMEN DRÜCK !
Wenn es zeitlich zu knapp ist würde ich den JC Termin absagen!
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. März 2024, 16:29:24:weisnich: wie das bei Euch gemacht wird. Ich rechne immer nach KM Pauschale da ich mit dem Auto fahre.
Bei mir haben sie immer die Fahrkarten nach der anstragstellung Verlangt! leider kann ich nicht dort zu Fuß hin (zuweit) ohne mit der Bahn sie extra abgeben/einwerfen es kostet mich die jeweils fahrt je 3,40€! dann bleibt wie ich meinte sie mit der Post schicken,oder die 1 gestempelte karte ihr beim Termin vorlegen und die normale per brief schicken ohne einschreiben.
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. März 2024, 16:29:24Wenn es zeitlich zu knapp ist würde ich den JC Termin absagen!
Normal ist es Zeitlich sehr knapp das hatte ich auch überlegt mit der absage! leider weiß ich nicht wie der Termin am Mittwoch abläuft es kann sein das die Firma eine ZA ist (umsonst zum Termin)!
man kann dafür nichts finden" die Firma hat z.b viele läden am Hauptbahnhof wie Buchläden,DB Store,Kios und mehr.
Damit ich mir so nicht unötig später mit dem JC ärger mache! werde dem JC nichts von diesen Termin sagen. Erst wenn alles in Trockene Tücher ist.
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. März 2024, 16:29:24DAUMEN DRÜCK !
Danke :grins:
Ich werde mir alles in Ruhe beim Vorstellungsgespräch anhören (Aufschreiben)das es nicht am ende vielleicht eine Abzockfirma ist,manche Arbeitgeber versprechen das Blaue vom Himmel am ende stimmt dann nichts davon! Hatte schon leider so welche Termine wo am ende nichts heraus kam weil nichts davon stimmte wie im Angebot.
Ich hoffe das am Mittwoch bei beiden Terminen ohne probleme es verläuftXD Falls alles stimmt ,werde ich das jobangebot natürlich =zustimmen ,hauptsache weg vom dreckigen Jobcenter :wand:
Zitat von: Dragon am 18. März 2024, 16:38:34Bei mir haben sie immer die Fahrkarten nach der anstragstellung Verlangt!
Du kannst ja alternativ die Erstattung vom vorangegangenen Termin machen.
Dann bist du automatisch beim JC und hast keinen extra Aufwand. Bist halt immer einen Termin, sprich eine Erstattung, hinten dran.
Oder alternativ die Kostenübernahme vorab beantragen weil es nicht im RL vorgesehen ist und du kein Geld dafür hast.
MfG FN
Hallo Fettnäpfchen
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. März 2024, 17:16:10Du kannst ja alternativ die Erstattung vom vorangegangenen Termin machen. Dann bist du automatisch beim JC und hast keinen extra Aufwand. Bist halt immer einen Termin, sprich eine Erstattung, hinten dran. Oder alternativ die Kostenübernahme vorab beantragen weil es nicht im RL vorgesehen ist und du kein Geld dafür hast.
Ok Gute Idee ich so machen geht sonst nicht anders+die kostenübernahme vorab beantragen!
Bin etwas für den Termin bei der Firma nervös XD ich hatte vor 4 jahren mein letztes Vorstellungsgespräch als ich den job fand :grins: Wenn ich aufgeregt bin rede ich verdammt schnell wie eine maschiene .
Hallo Leute
Hier ein Udate zum JC Termin + dem heutigen Vorstellungsgespräch.
Der Tag lief heute scheiße ;( Habe heute morgen beim JC den Termin auf (22. März) Freitag den verschoben!
Meine SA wollte heute meine Mutter erst nicht in ihr kleines Büro haben. ich soll am Freitag ohne sie rein kommen was ich nicht mache!!!
Das Stellenangebot habe ich selber! kein JC Brief das man sich dort bewerben muss.
Das JC verlangt jetzt wie ich unten erwähnt eine Bestätigung ob ich beim Termin war auch wegen den Fahrtkosten.
Das Vorstellungsgespräch mit der Personalleiterin" das lief alles scheiße.
Als ich fragte das sie mir eine Bestätigung geben das ich dort war +die Fahrtkosten Seiten der Firma nicht übernommen werden sagte nein das machen wir nicht!
Sie hat sich nach mehrmals bitten trotzdem geweigert den Tag bestätigen ob man dort war +wegen den Fahrtkosten ,wie soll ich den jetzt der SA beweisen das ich dort war??? :weisnich:
der Vertrag hat eine Max 6 Monate Dauer ,in den 6 Monaten +Probezeit 6 Monate!
Man soll auch unbezahlt 1 Tag auf Probe arbeiten ist das nicht verboten?
Es gibt keine feste Tägliche /Wöchentliche/Monatliche Arbeitszeit man kann zwischen laut der aussage falls es stimmt 86 – 140 oder (Überstunden)mehr arbeiten Angeblich wird das bezahlt ob das stimmt keine Ahnung.
Die Arbeitszeit soll als Teilzeitjob: 8,5 Stunden mehr oder weniger betragen(keine feste Zeit) ,kann mir gut vorstellen das es sich um einen Vollzeit Job handelt obwohl er als Teilzeit im Vertrag stehen wird,es werde sehr viele überstunden verlangt.
Man soll um 05:00 uhr anfangen öffnungsziten gehen bis 22:00 uhr. Das wäre etwas schwer wegen meine mutter!! Die härte kommt noch ich soll mir ein Fahrrad kaufen um dort hin kommen. zu Fuss brauche ich min 1 -1,5 Stunden um ab 03:00 uhr wenn ich los gehe, wenn bin dort(Firma ist direkt am HBF)bin bei der ankunft total nass geschmitz wenn ich zügig gehe. bin auch nicht mehr sogut zu fuß dazu hätte ich angst dort nachts mich aufhalten bei den ganzen Junkies nicht ganz ungefährlich dort.
Die Pause max.30min
Das Gehalt soll 12,50€ Stundenlohn sei! Der Monatslohn hängt von den stunden die man Monatlich leistet ab.
die Chefin sagte mir noch ich soll einen Pflegedienst holen! für meine Mutter, da sie fragte was ich katuell mache sagte pflege die Mutter.
Da ich jetzt keine Bestätigung habe das Der Termin wirklich statt fand kann mir die Firma beim Jobcenter Probleme machen. Falls mir die Personalleiterin mir schaden will kann sie behaupten ich war nie dort,falls das Jobcenter dort anruft.
Falls man dort anfängt müsste man zur Schulung nach Essen auf eigene kosten.
Muss man diesen Job jetzt annehmen oder kann der einfach abgelehnt ohne das ich eine Sanktion bekomme?laut dem Stellenangebot stand Vollzeit =aber die Chefin behauptet man sei für Vollzeit nicht geeignet. Habe bei diesen Job kein gutes Bauchgefühl" so kann man bei der kurzen Vertragsdauer und der Probezeit die den ganzen vertrag dauert leicht kicken.
Was soll ich jetzt machen wenn mich meine SA am Freitag beim Termin darauf anspricht, wie der Termin bei der Firma lief??? am Liebsten würde ich den mist ablehnen aber ob da eine Sanktion ins haus flattert.
Du hast doch sicher eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen? Stand da drin, dass Fahrtkosten nicht übernommen werden?
Hallo Ottokar
Zitat von: Ottokar am 20. März 2024, 15:15:31Du hast doch sicher eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen? Stand da drin, dass Fahrtkosten nicht übernommen werden?
siehe hier Zitat aus meiner E-Mail
ZitatZitat von mir
wie gerade mit Ihnen telefonisch besprochen, bestätige ich Ihnen hiermit den Vorstellungstermin am 20.03.24 um 12.00 Uhr in der Filiale xxxxx
Wie du sehen kannst steht kein bisschen wegen einer Kostenerstattung Seiten der Firma...
Ich hatte dort am Montag von draußen angerufen, den Termin vereinbart danach ist die e-Mail mit einen 1xPesonalbogen, 1x Fragebogen gekommen!Meine E-Mails rufe ich immer aus Internetsafe oder bekannten ab.
Ottokar
Kann man das ablehnen ohne das mein SA am Freitag Probleme macht eine Sanktionen verhängt?
Das Gespräch war heute total Mist.
Man hat von mir einen ausgefüllten Fragebogen mit Unterschrift verlangt +Personalbogen mit freundlichen Unterschrift,musste beide ihr geben.
Dazu verlangten sie jetzt ohne Vertrag mein Aufenthaltstitel sie auch kopiert hat.
Dabei habe ich kein Vertrag! durfte sie den kopieren wenn nicht?? ist das illgeal habe nichts dazu im netz finden können ob sie das verlangen durfte als kopie. Schließlich ist das ein normaler buchladen kein Luxusshop.
Ich hoffe die macht kein Mist mit meinen kopierten aufenthaltiel.
Habe kein Vertrag unterschrieben da ein normales Erstgespräch war,den Vertrag würde man später erstellen den gibt es am ersten Arbeitstag.
In den Fragebogen man ist zu Schadenersatz bei falschen Angaben verpflichtet+Kündigung!! 😡😡 Man droht schon bevor der Vertrag zu stande kommt mit Schadenersatz
@Ottokar
Brauche deine Rat/Hilfe wegen den Freitag JC Termin ?sie will am freitag wissen wie das Gespräch +Natürlich eine Bestätigung Seiten der Firma, das der Termin kein Fake ist +die Fahrtkosten. sie wollte mir das erst nicht glauben.
die Fahrkarten für den Termin habe ich hier.
Zitat von: Dragon am 20. März 2024, 15:25:20Wie du sehen kannst steht kein bisschen wegen einer Kostenerstattung Seiten der Firma...
Sehr schön. Dann schreibst du denen jetzt Folgendes als Antwort auf diese E-Mail:
ZitatFür die Wahrnehmung des Vorstellungsgespräches am ... sind mir Fahrkosten i.H.v. ... Euro entstanden. Da Sie in Ihrer Einladung vom ... keine Regelung zur Kostenübernahme für die entstehenden Reisekosten zum Vorstellungsgespräch getroffen hatten, habe ich als Bewerber gemäß § 670 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung der erforderlichen Kosten durch Sie.
Bitte erstatten Sie die o.g. Kosten auf mein Konto: ...
MfG
...
Egal ob die die Kosten erstatten oder ablehnen, beides ist eine Bestätigung, dass du da warst.
Lehnen die die Kostenerstattung ab, muss das JC die Kosten erstatten.
Zitat von: Ottokar am 20. März 2024, 17:17:21Egal ob die die Kosten erstatten oder ablehnen, beides ist eine Bestätigung, dass du da warst.
Hi Ottokar Gut ich schreibe jetzt der Firma diese E- Mail!!
Was war nochmal wegen dem Vorstellungsgespräch heute Vormittag!!! kann ich das Jobangebot ablehnen oder zieht das eine Sanktion hinter sich? siehe #93+95 das lief mies.
schließlich muss ich meiber SA am Freitag eine Antwort geben wie das Bewerbungsgespräch ablief! Ich weiß immer noch nicht was dafür machen soll
War das ein Jobangebot des JC, eine Stelleninformation von JC/AfA, oder selbst gesucht?
Voraussetzung für die Sanktion ist eine individuelle auf das Jobangebot bezogene Rechtsfolgenbelehrung, sanktioniert werden kann deshalb nur die Ablehnung eines Jobangebots, da es in den anderen Fällen keine individuelle Rechtsfolgenbelehrung vom JC gibt.
Zitat von: Ottokar am 20. März 2024, 17:33:15selbst gesucht?
Ja! Die Bewerbung war für eine reine Vollzeitstellte, habe mich nie auf eine Teilzeitstelle beworben.
So Die E-mail wegen den Reisekosten an das unternehmen ist jetzt raus.
Zitat von: Ottokar am 20. März 2024, 17:33:15Voraussetzung für die Sanktion ist eine individuelle auf das Jobangebot bezogene Rechtsfolgenbelehrung, sanktioniert werden kann deshalb nur die Ablehnung eines Jobangebots, da es in den anderen Fällen keine individuelle Rechtsfolgenbelehrung vom JC gibt.
Was heißt das jetzt für mich sorry habe nichts verstanden! Also kann ich den job ablehnen oder nicht?? Falls mich meine SA am Freitag auf das Thema anspricht"damit ich nichts falsches sage!!
sorry nochmal für den Doppelpost
Wollte kurz Bescheid sagen das bis jetzt noch keine E-Mail Information Seiten der Personalchefin sie scheint es meine e-Mail ignorieren. Sonst gibt es in Thunderbird immer eine Empfangsbestätigung+Übermittlungsstatus(beide Anfordern)! Beide Aktiviere ich immer bevor man eine E-Mail abschickt.
mache mir jetzt leider etwas sorgen mit angst ,leider weiß ich nicht wie ich ihr morgen erkläre.
da ich immer noch keine Beweise habe ob ich dort war wegen den Fahrtkosten, das wollte sie morgen beim Termin leider als Nachweis ,,der Termin habe ich gestern um 09:45 Uhr verschoben!!
Achso eine kleine Info; Sorry vergessen :sad:
ich hatte die gestern noch zu erwähnen sollen! Für Job den =Buchladen,Ticketstore braucht man gutes Englisch Shop( direkt im Hauptbahnhof).
ich spreche leider kein Wort Englisch,wie soll das gehen im Stellenangebot stand nichts davon nicht mit den guten Englischkenntnisse,hilft mir um den Job vielleicht absagen ohne das ich eine Sanktion befürchten muss???
Man muss bei meinen JC sehr gut aufpassen was du den Vor Ort sagst sie sind mit Sanktionen zu schnell egal ob rechtswidrig oder nicht!!! bin nicht gut in erklären.
Ich hoffe ihr habt hier jetzt alles verstanden!!! Ich schaue hier mehrmals rein bis ca.22:00 uhr falls wer was schreibt.
Brauche jetzt wieder eine Pause für meine Augen sonst wird mir Schwindlig bis naher.
Warum wartest du nicht ab, ob diese Firma dir nicht absagt? Wenn ich das richtig verstanden habe, bist du ja erstmal nur in der Datenbank aufgenommen worden ohne Zusage und Arbeitsvertrag. Beim Jobcenter sagst du nur "Vorstellungsgespräch wahrgenommen, Ergebnis steht noch aus". Fertig.
Hallo Sheherazade
Zitat von: Sheherazade am 21. März 2024, 17:11:16Warum wartest du nicht ab, ob diese Firma dir nicht absagt? Wenn ich das richtig verstanden habe, bist du ja erstmal nur in der Datenbank aufgenommen worden ohne Zusage und Arbeitsvertrag. Beim Jobcenter sagst du nur "Vorstellungsgespräch wahrgenommen, Ergebnis steht noch aus". Fertig.
Ich hatte von Anfang auchdie ganze zeit ein schlechtes Bauchgefühl mit dem Job,dazu wollte gestern die einzige Straßenbahn nicht zum Ort kommen aufeinmal gab es weiter weg einen Unfall auf der strecke! sie ist sehr knapp gekommen. habe locker 30-40 min gewartet sonst kommt sie immer pünktlich,ein Taxi kann ich nicht zahlen das zu teuer.
Zitat von: Sheherazade am 21. März 2024, 17:11:16Beim Jobcenter sagst du nur "Vorstellungsgespräch wahrgenommen, Ergebnis steht noch aus". Fertig.
Meinst du das glaubt mir meine SA ohne einen Nachweis ob ich dort zum Termin war!
Leider kann ich so keine Fahrtkosten gelten machen die ich leider zurück brauche!!!siehe #95 es steht nichts ob man fahrkosten übernimmt,Ich versuche deinen Rad morgen bei meiner SA sage ihr =(Ergebnis steht noch aus)
Habe wie Ottokar in #96 sagte
Hatte der firma gestern eine E-Mail dazu geschrieben! bis jetzt noch keine antwort ob sie zahlen oder nicht.
Zitat von: Dragon am 21. März 2024, 17:28:13Zitat von: Sheherazade am 21. März 2024, 17:11:16Beim Jobcenter sagst du nur "Vorstellungsgespräch wahrgenommen, Ergebnis steht noch aus". Fertig.
Meinst du das glaubt mir meine SA ohne einen Nachweis ob ich dort zum Termin war!
Leider kann ich so keine Fahrtkosten gelten machen siehe #95 es steht nichts ob man fahrkosten übernimmt.
Habe wie Ottokar in #96 sagte der firma gestern eine E-Mail dazu geschrieben! bis jetzt noch keine antwort ob sie zahlen oder nicht.
Hast du eine schriftliche Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen? Dann nimm die mit. Druck noch die Email aus, die du geschrieben hast und nimm sie auch mit. Mehr "Beweise" gibt es eben nicht. Stell den Antrag auf Fahrtkosten, beim Jobcenter kennen die die meisten Pappenheimer, denn eine Antwort auf die Frage nach den Fahrtkosten wirst du von dieser Firma nicht mehr bekommen.
Beim nächsten Mal fragst du beim Vorstellungsgespräch und lässt dir eine Ablehnung auf der Einladung bestätigen.
Zitat von: Sheherazade am 21. März 2024, 17:36:58Hast du eine schriftliche Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen? Dann nimm die mit. Druck noch die Email aus, die du geschrieben hast und nimm sie auch mit. Mehr "Beweise" gibt es eben nicht. Stell den Antrag auf Fahrtkosten, beim Jobcenter kennen die die meisten Pappenheimer, denn eine Antwort auf die Frage nach den Fahrtkosten wirst du von dieser Firma nicht mehr bekommen.
Gute Idee das kann ich machen! Ja das denke ich auch!
Die Fahrartkostenerstattung habe ich schon gestern beim JC bekommen muss natürlich die Daten eintragen+Fahrkarten beilegen.
Zitat von: Sheherazade am 21. März 2024, 17:36:58Beim nächsten Mal fragst du beim Vorstellungsgespräch und lässt dir eine Ablehnung auf der Einladung bestätigen.
Das Hatte ich gestern bei dem Vorstellungsgespräch 3-4 erwähnt!
die Personalchefin hat sich geweigert eine Bestätigung geben,das gleiche bei den Fahrtkosten.
den Termin wollte sie partout nicht schriftlich bestätigen, sie sagte zu beides nein das bekommen sie nicht wir geben ihnen keine Bestätigung egal wie oft sie jetzt fragen.
Danke @Sheherazade für deine Hilfe hoffen morgen läuft mein JC Termin reibungslos ab XD
Eine andere Frage Was mache ich wenn das JC bei später Bei dem unternehmen Telefonisch nachfragt+die Personalchefin was anders behauptet oder lügt..
Die war echt bescheuert beim Termin hat sehr intime Sachen gefragt" warum ich nicht längst verheiratet bin oder ob ich später eine Familie gründe möchte.
warum ich noch bei meiner Mutter lebe ,das ausziehe soll das doch verboten diese fragen stellen. was geht keinen was an das ist mein Bier ob ich eine familie gründe :wand: Natürlich möchte ich irgendwann Heiraten/Frau+Kind haben das ist bei mir leider etwas schwierig .
Zitat von: Dragon am 21. März 2024, 17:39:52Eine andere Frage Was mache ich wenn das JC bei später Bei dem unternehmen Telefonisch nachfragt+die Personalchefin was anders behauptet oder lügt..
Wird beides nicht passieren. Du hast die Einladung und die Fahrkarten. Und jetzt solltest du mal aus deinem Gedankenkarussel rauskommen, du machst dich selbst verrückt damit.
Das JC darf dort nicht nachfragen: Datenschutz.
Hallo
Bin jetzt wieder zurück von den Heutigen JC-Termin (12:30 Uhr.)
So eine Info zum Termin:Man wollte wie in der Einladung beschreiben das haben+sehen!
ZitatZitat von mir
1.meine ausgedruckten Bewerbungen
2.Ausgedruckter Lebenslauf
3.Falls vorhanden: Nachweis Pflegegrad und Bescheinigung der Krankenkasse ,dass Sie als Pflegeperson eingetragen sind ( Pflege einer Angehörigen)!
Man Fordert diese Sachen alles ohne eine Rfl die sonst immer bei den Terminschreiben dabei sind.
1.PunktAlso sie hat meine sehr vielen Bewerbung nur kurz durchflogen ,,sie wollte aber alle (Kopien zum Verbleib)selbst kopieren!darf sie das ,damit es nicht mein Fehler war???
Man lädt mich jetzt wieder in 3 Wochen ein um alle zu absagen sehen.
Habe ihr gesagt man bezahlt mir keine ausgedruckt online Absagen sind nicht gerade wenig bestimmt 30-50stück...
2.PunktMan wollt meine Ganze Bewerbung +den Lebenslauf heute sehen"habe da auch widersprochen mit einen deutlichen Nein!
3.PunktMan wollte das haben habe auch dazu nein gesagt!
Man hat gesagt ich bin komplett negativ gegen dem JC eingestellt das ich nicht mitarbeiten würde!
Deswegen habe ich den Termin schnell abgebrochen ,was sie erst nicht wollte !ihr OT nein das möchte ich nicht laut der SA.
Meine Antwort :hiermit breche ich das Gespräch jetzt sofort ab und äußere mich nur in Schriftform dem JC!!
Ach so habe ihr auch den 6.Feb. Termin #37 gesagt das mich ihre Vertretung damals mit dem (anmaulen) warum ich früh beim JC war wie ich es im Beitrag #37 alles gut beschrieben!
Die Antwort meiner SA :die Kollegin hat recht ,ich wäre unhöflich, habe kein Benehmen!Nächstes mal Beschwere ich mich beim Vorgesetzten oder direkt mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde.
Sie hat natürlich gemerkt das ich sauer war" und sich bei mir entschuldigt! Sie wollte nicht mit mir streit geraten das ,mit mir normal reden ohne Probleme.
Es kam also nicht dazu das ich ihr die E-Mail /Kostenerstattung für das Vorstellungstermin zeigen konnte,bin etwas sauer gegangen,zur Not schicke ich beides als Kopie mit der Post.
Natürlich habe ich ihr Gesagt das ich sie nicht Persönlich Beleidigt füllen soll,falls sie naher noch behauptet hätte sie in irgend einer Form beleidigt/bedroht oder sonstiges!!!
Ich hoffe das war von mir kein Fehler???
Sorry was vergessen.sie hat mir auch mit geteilt das ihre Kollegin beim 6.Feb. Termin ihr mitgeteilt hätte ich will kein KOOP vertrag eingehen will.
Meine Antwort: Falls es zum KOOP Vertrag kommt möchte ich den mitnehmen um den Überprüfen lassen! Ihre Antwort ok. Habe auch heute keinen KooP bekommen.
Hoffentlich könnt ihr mich gut verstehen?bin nicht so gut in erklären. nachts nicht einschlafen! Puh das war jetzt etwas Anstrengend brauche pause dazu etwas schlaf konnte
Zitat von: Sheherazade am 22. März 2024, 09:13:31Und jetzt solltest du mal aus deinem Gedankenkarussel rauskommen, du machst dich selbst verrückt damit
Das stimmt leider hat mir tagelange schlaflose Nächte gebracht! bin total Müde,muss aufpassen das ich nicht umkippe meine Mutter braucht mich..Wenn es so weiter geht bin ich reif für die insel :lol:
bis naher :bye:
Da hat sich ja was getan in den zwei Tagen die offline war.
Das die dich ver...chen ist schon deutlich, außer natürlich deine Schreibe ist fehlerhaft.
Zitat von: Dragon am 22. März 2024, 14:07:34Also sie hat meine sehr vielen Bewerbung nur kurz durchflogen
Zitat von: Dragon am 22. März 2024, 14:07:34Man wollt meine Ganze Bewerbung +den Lebenslauf heute sehen"habe da auch widersprochen mit einen deutlichen Nein!
Keine Kostenerstattung schriftl. geregelt also auch keine Pflicht
Zitat von: Dragon am 22. März 2024, 14:07:34Man lädt mich jetzt wieder in 3 Wochen ein um alle zu absagen sehen. Habe ihr gesagt man bezahlt mir keine ausgedruckt online Absagen sind nicht gerade wenig bestimmt 30-50stück...
etwas davon abzugeben.
Und das würde ich in dem unten erwähnten Antrag
* auf einem extra Abschnitt erklären!
Zitat von: Dragon am 22. März 2024, 14:07:34zur Not schicke ich beides als Kopie mit der Post.
mach das umgehend! desto schneller wird das bearbeitet!
*dieser Antrag ist oben gemeint!
Zitat von: Dragon am 22. März 2024, 14:07:34Sie hat natürlich gemerkt das ich sauer war" und sich bei mir entschuldigt! Sie wollte nicht mit mir streit geraten das ,mit mir normal reden ohne Probleme.
Niemand entschuldigt sich wenn es nicht muss also hat
Zitat von: Dragon am 22. März 2024, 14:07:34die Kollegin hat recht ,ich wäre unhöflich, habe kein Benehmen!
wohl unrecht gehabt.
Ansonsten denke ich ist soweit alles beantwortet, wenn nicht kannst du ja noch nachfragen.
Ein schönes WE
FN
Hi Fettnäpfchen
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. März 2024, 17:12:20Das die dich ver...chen ist schon deutlich,
Das Denke ich auch!
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. März 2024, 17:12:20Keine Kostenerstattung schriftl. geregelt also auch keine Pflicht etwas davon abzugeben. Und das würde ich in dem unten erwähnten Antrag* auf einem extra Abschnitt erklären!
Also darf meine Sa die Bewerbungen beim nächsten Termin sie nicht Kopieren?
Auch wenn das bei der Menge alle Bewerbungen nicht an den tag komplett schauen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. März 2024, 17:12:20Und das würde ich in dem unten erwähnten Antrag* auf einem extra Abschnitt erklären!
Was für einen Antrag meinst du ????Bitte genau erklären welchen Antrag du meinst ?
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. März 2024, 17:12:20Keine Kostenerstattung schriftl. geregelt also auch keine Pflicht
Ja das habe ich ihr auch gesagt! Danach sagte sie ich Bin Negativ gegen über dem JC.
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. März 2024, 17:12:20mach das umgehend! desto schneller wird das bearbeitet!*dieser Antrag ist oben gemeint!
Gut mache ih geich Fertig!
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. März 2024, 17:12:20Niemand entschuldigt sich wenn es nicht muss also hat
Das Fand ich auch Merkwürdig! bis jetzt hat sich noch kein SA ob Mann/Frau jemals bei mir entschuldigt!!
Also ich alles kurz zusammen falls ich etwas vergesse bitte mich erinnern!!
1.Schicke die Nachweise für das 1x die E-Mail Vollstellungsgespräch!
Dazu die E-Mail mit der Kostenerstattung die ich an das Unternehmen am 20.03.24!falls du nicht weißt welche ich meine? Siehe #96 die mir Ottokar freundlich erstellt hat!!
2.Beim Nächsten Termin in 3 Wochen= die Absagen zeigen ohne das sie das Kopieren darf Richtig??
3.Der KooP wie ich dich Richtig verstanden habe wenn ich später einen Bekomme nie was vor Ort unterschreiben+ den mitnehmen ,falls man fragt wie lange ich braucht mit den Überprüfen? ca.2Wochen ihnen mitteilen
Danke das du dir die mühe machst mir zu helfen!Bin froh das ihr alle mir hilft :sehrgut:
Fettnäpfchen Wünsche dir auch ein schönes Wochende
Dragon
Zitat von: Dragon am 22. März 2024, 17:39:48Also darf meine Sa die Bewerbungen beim nächsten Termin sie nicht Kopieren?
Einfach nicht mitnehmen denn
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. März 2024, 17:12:20Keine Kostenerstattung schriftl. geregelt also auch keine Pflicht
und
Zitat von: Dragon am 22. März 2024, 17:39:48Ja das habe ich ihr auch gesagt! Danach sagte sie ich Bin Negativ gegen über dem JC.
hat sie dir damit genau genommen recht gegeben.Sie weiß das also und der Rest ist entweder Blablabla o. ihre pers. Meinung und die kann sie sich schenken!
Übrigens ist so eine "Bestätigung" von Ihr genau das was du als Stärkung für dein Selbstbewusstsein erkennen solltest um beim nächsten Termin gestärkt auftreten kannst/solltest. Kannst ihr ja sogar unter die Nase reiben wenn du dich dazu in der Lage fühlst!Zitat von: Dragon am 22. März 2024, 17:39:48Was für einen Antrag meinst du ????Bitte genau erklären welchen Antrag du meinst ?
Der Fahrtkostenantrag ist damit gemeint. (s. fett markiert unterhalb. Pkt.1)
Da halt
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. März 2024, 17:12:20auf einem extra Abschnitt erklären!
Zitat von: Dragon am 22. März 2024, 17:39:48Also ich alles kurz zusammen falls ich etwas vergesse bitte mich erinnern!! 1.Schicke die Nachweise für das 1x die E-Mail Vollstellungsgespräch! Dazu die E-Mail mit der Kostenerstattung die ich an das Unternehmen am 20.03.24!falls du nicht weißt welche ich meine? Siehe #96 die mir Ottokar freundlich erstellt hat!! 2.Beim Nächsten Termin in 3 Wochen= die Absagen zeigen ohne das sie das Kopieren darf Richtig?? 3.Der KooP wie ich dich Richtig verstanden habe wenn ich später einen Bekomme nie was vor Ort unterschreiben+ den mitnehmen ,falls man fragt wie lange ich braucht mit den Überprüfen? ca.2Wochen ihnen mitteilen
1 :ok:
2 nur wenn du keine Kosten dadurch hast ansonsten gilt > Keine Kostenerstattung schriftl. geregelt also auch keine Pflicht
3 beim KOOP gibt es keine Unterschriften mehr. Deshalb nichts unterschreiben will die SB das trotzdem zeigt sie deutlich das sie keine Ahnung vom KOOP hat.
Die Prüfzeit mit Minimum zwei Wochen auch wenn SB nicht darauf eingehen muss was inhaltliche Änderungen angeht.
MfG FN
Hallo Fettnäpfchen
Gut ich nehme keine Bewerbung beim nächsten Termin (ca. 3 Wochen) ,mit auch wenn sie es will.
Die Frage: rein hypothetisch passiert wenn man z.b ihr die Bewerbung dort lässt???
Mache das nicht wollte es nur wissen..
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. März 2024, 15:24:49hat sie dir damit genau genommen recht gegeben. Sie weiß das also und der Rest ist entweder Blablabla o. ihre pers. Meinung und die kann sie sich schenken!
das war für mich genugtuung das sich sie entschuldigt hat XD das hat ihr erst nicht gepasst.
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. März 2024, 15:24:49nur wenn du keine Kosten dadurch hast ansonsten gilt > Keine Kostenerstattung schriftl. geregelt also auch keine Pflicht
Ok Natürlich wird es ihr nicht passen !aber ist mir egal! :)
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. März 2024, 15:24:493 beim KOOP gibt es keine Unterschriften mehr. Deshalb nichts unterschreiben will die SB das trotzdem zeigt sie deutlich das sie keine Ahnung vom KOOP hat. Die Prüfzeit mit Minimum zwei Wochen auch wenn SB nicht darauf eingehen muss was inhaltliche Änderungen angeht.
Werde es so machen wie du mir gesagt ;)
Schließlich hast du/ihr mehr Ahnung von so was" damit wir nicht gegen einander arbeiten mache ich es so wie man mir hier rät!!
ich Unterschreibe Allgemein keinen Vertrag vor Ort oder sofort,will immer alles in ruhe zu Hause sehen. Egal ob Kaufverträge,Anträge+sonstiges. Um dem JC kein Kanonenfutter liefern :grins:
Dragon
Zitat von: Dragon am 23. März 2024, 16:04:56Die Frage: rein hypothetisch passiert wenn man z.b ihr die Bewerbung dort lässt??? Mache das nicht wollte es nur wissen..
Je nach Wertung was schlimmstenfalls für dich bedeutet käme in Betracht
*dass die SB den AG`s hinterher telefoniert
*eine Versuch starten dich dort in Arbeit zu "zwingen" über eine Lohnkostenübernahme durch das JC.
*(noch schlimmer bei einer Jobzusage dass sie hinterher telefoniert den AG damit verprellt und die Jobzusage dadurch vereitelt, also zurückgenommen wird.)
* eine Maßnahme für Bewerbungstraining normal
* eine Maßnahme für Bewerbungstraining mit Vollbetreuung und einem Praktika Angebot also ein halbes Jahr. Oder dauerhaft.
* die Unterstellung einer Negativbewerbung
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. März 2024, 16:58:42eine Maßnahme für Bewerbungstraining normal * eine Maßnahme für Bewerbungstraining mit Vollbetreuung und einem Praktika Angebot also ein halbes Jahr. Oder dauerhaft. * die Unterstellung einer Negativbewerbung
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. März 2024, 16:58:42eine Maßnahme für Bewerbungstraining normal * eine Maßnahme für Bewerbungstraining mit Vollbetreuung und einem Praktika Angebot also ein halbes Jahr. Oder dauerhaft. * die Unterstellung einer Negativbewerbung
Hallo Fettnäpfchen
Oh das hört sich echt nicht gut an.dss vorletzte hatte ich 2008-09 als 1€ Job mit Vollbetreuung =Betreuer war bei SKM(Shop)Richtig Agro,er wollte mich als psychisch und als bekloppt darstellen.Habe ihn gesagt Spinnen sie und paar Dinge die nicht als Beleidigung gezählt werden😉
Bin froh daß ich da raus bin als der Vertrag 11 Monate um war, nochmal zu den Saftladen skm.
Dann lass ich lieber die absagen Zuhause😁
Ich hatte schon alles deine 4* erlebt .Deswegen will ich das nicht nochmals spüren.
Hallo Fettnäpfchen
Habe gerade eben 2x JC Briefe Bekommen:
1x Anhörung zum möglichen Eintritt einer Leistungsminderung :Antwort bis zum 26.April
1x Folgeeinladung zum JC - Termin 29.April
die beiden PDF findest hier im Anhang.
Beide Briefe stammen vom 9.April.
Jetzt dreht meine SA aber richtig am Rad!
Sie behauptet sie habe mir eine JC- Einladung 9.April geschickt, was nicht stimmt sie lügt jetzt zu 100%.
Ich Fahre immer zu jeden Termin mit meine Mutter (Beistand)hin das kann sie auch bezeugen, sie droht jetzt mit 10% Kürzung.
Ich habe seit meinen letzten Termin( 22.März )keine neue JC Einladung an den Tag für den 9.April bekommen,sie gab mir an den Tag auch keine neue Einladung....
Laut der zweiten Seite im Anhöhrungsschreiben soll ich mich spätens bis zum 26.April dazu äußern!!
Kannst du mir dafür einen Widerspruch für die Anhörung da gegen erstellen?? Schließlich lügt meine SA mit dem Termin am 9.April!
Natürlich hat ihr der Letzte Termin überhaupt nicht gefallen den ich abbrach siehe Beitrag #107 warum!!!deswegen versucht sie mir jetzt auf die Tour mir eine Sanktion rein würgen.
Der Folgetermin findet jetzt am 29.April im Brief beschwert sich die SA warum ich am 22.03.24 den Termin abbrach, das hat ihr wohl nicht gepasst deswegen versucht sie das mit der 10% Kürzung!! Man muss sich nicht alles gefallen lassen und einfach gehen.
Dazu will man jetzt bei dem Termin eine KooP (siehe Seite 2)erstellen +man Verlangt wieder meine Bewerbungsunterlagen+ dem Lebenslauf!!
Ich überprüfe mehrmals am Tag meinen Briefkasten ob etwas eintrudelt ,der Briefkasten war jeden Tag leer.
Ich brauche jetzt wie ich oben sagte ein Widerspruchschreiben für die Anhörung bis zum 26.April das ich den Brief mit der JC Termin am 9.04.24 nicht hier im Briefkasten hatte!! sie will mich um jeden Preis eine Sanktonieren.
@Fettnäpfchen
Sollten wir nicht jetzt doch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meine Sa erstellen? Weil das langsam immer rechtswidriger/Verrückter wird was mein JC + sie jetzt wie immer abzieht!! anders scheint sie es nicht verstehen.... falls du mir rates ja? bitte sie auch erstellen.
Wäre gut wenn die mir die Schreiben bitte rechtzeitig erstellen kannst ??Natürlich vor dem Termin gewaffnet bin. Man muss sich nicht alles gefallen lassen was sie machen.
Ich werde die KooP an den Tag auf jeden Fall mit nehmen und nichts vorort unterzeichnen" falls sie das nicht will sage ich ihr das ich das Recht habe die KooP minehmen +überprüfen lassen" als frisst sage ich ihr 2 Wochen ok ??? Die Bewerbungsunterlagen+ dem Lebenslauf zeige ich ihr nicht.
Dieses Scheiß JC das ist der letzte Dreck regt einen immer wieder auf. Finde es schlimm was man mit mir wieder versucht abziehen :sad:
PS:Falls noch fragen sein sollten bitte ruhig fragen.
Dragon
Zitat von: Dragon am 12. April 2024, 14:48:46Der Folgetermin findet jetzt am 29.April im Brief beschwert sich die SA warum ich am 22.03.24 den Termin abbrach, das hat ihr wohl nicht gepasst deswegen versucht sie das mit der 10% Kürzung!! Man muss sich nicht alles gefallen lassen und einfach gehen.
Die beschwert sich nicht wirklich aber gepasst hat es ihr auch nicht sonst hätte sie es nicht erwähnt und es liest sich auch so als ob die 10% Minderung schon sicher sind, zumindest aus der Folgeeinladung könnte man das so auslegen.
Seite 2
"Die Minderung des Nichterscheinens bleibt hiervon unberührt"Zitat von: Dragon am 12. April 2024, 14:48:46Ich brauche jetzt wie ich oben sagte ein Widerspruchschreiben für die Anhörung bis zum 26.April das ich den Brief mit der JC Termin am 9.04.24 nicht hier im Briefkasten hatte!! sie will mich um jeden Preis eine Sanktonieren.
Da braucht es keinen Widerspruch und das ist eine Anhörung und darauf antwortest du mit dem Blatt im Anhang:
Ich möchte mich schriftlich äußern ankreuzen
und dann das darunter auch.
Dann schreibst du das du kein Schreiben erhalten hast und dass das JC verpflichtet ist in so einem Fall zu beweisen dass Du ein solches Einladungsschreiben bekommen hast.
Mehr nicht und für eine Beschwerde wartest du noch bis es wirklich nötig wird.
Zitat von: Dragon am 12. April 2024, 14:48:46+man Verlangt wieder meine Bewerbungsunterlagen+ dem Lebenslauf!!
Die du natürlich zu Hause vergessen hast.
Zitat von: Dragon am 12. April 2024, 14:48:46Ich werde die KooP an den Tag auf jeden Fall mit nehmen und nichts vorort unterzeichnen" falls sie das nicht will sage ich ihr das ich das Recht habe die KooP minehmen +überprüfen lassen" als frisst sage ich ihr 2 Wochen ok ??? Die Bewerbungsunterlagen+ dem Lebenslauf zeige ich ihr nicht.
Du kannst eh nur versuchen mitzureden und nochmal da wird nichts mehr unterschrieben (also auch nicht erwähnen) und wenn sie den KOOP nicht mitgibt, oder sofort erlässt kann man immer noch schauen was drin steht und entsprechend darauf reagieren.
MfG FN
Hallo Fetnäpfchen
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. April 2024, 16:15:28und es liest sich auch so als ob die 10% Minderung schon sicher sind, zumindest aus der Folgeeinladung könnte man das so auslegen. Seite 2 "Die Minderung des Nichterscheinens bleibt hiervon unberührt"
Ja das ist mir auch gefallen und es liest sich so als wäre es schon eine beschlossene Angelegenheit.
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. April 2024, 16:15:28Da braucht es keinen Widerspruch und das ist eine Anhörung und darauf antwortest du mit dem Blatt im Anhang: Ich möchte mich schriftlich äußern ankreuzen und dann das darunter auch. Dann schreibst du das du kein Schreiben erhalten hast und dass das JC verpflichtet ist in so einem Fall zu beweisen dass Du ein solches Einladungsschreiben bekommen hast. Mehr nicht
Gut dann mache ich es so Ich werde es ankreuzen wie du es mir gesagt hast ,erwähnen habe kein Brief bekommen. und schicke das Schreiben wo man ankreuzen muss an meine Behörde zurück, muss ich es unterschreiben?
Falls das reicht !!!
falls sie doch eine Sanktion aussprechen werden wir später =widersprechen.
Es ist so wie du es gesagt hast sie müssen das Beweisen ,außer die geben einen dreck darauf, aber das sehen wir wenn es so weit ist...
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. April 2024, 16:15:28für eine Beschwerde wartest du noch bis es wirklich nötig wird.
Ok :)
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. April 2024, 16:15:28Die du natürlich zu Hause vergessen hast.
Natürlich mache ich es so :zwinker:
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. April 2024, 16:15:28Du kannst eh nur versuchen mitzureden und nochmal da wird nichts mehr unterschrieben (also auch nicht erwähnen) und wenn sie den KOOP nicht mitgibt, oder sofort erlässt kann man immer noch schauen was drin steht und entsprechend darauf reagieren.
Ich Werde auf jeden fall die KooP verlangen das ich sie prüfen kann.
Hast du vielleicht ein Tipp was in der KooP nicht zu meinen Nachteil rein darf?du kennst ja meine Situation.
Ich denke das sie Versuchen mich mit der KooP (einen betreuer aufhalsen)entweder in den 1€ Jobs stecken,Bewerbungsträining,Massnahme stecken das versucht man seit 2012! Damit sie ihre ruhe haben. Das Problem ist man kommt aus den dingern insbesonders 1€ job nicht so leicht heraus außer du Findest einen Job Sozialversicherungspflichten Job/Vollzeit oder es endet. eine bekannte von mir musste den 1€ Job 5-6 Jahre machen sie ist dort nicht raus gekommen.
Ich hatte 2008/09 einen doofen 1€ job das war die reinste sklavenarbeit bei der SKM und ausbeute.
Ich hoffe habe jetzt nichts vergessen dir zu anwtorten.
Wünsche dir ein Schönes Wochende :bye:
Sorry für den doppelpost! Damit ich nichts Falsches im Anhörungsschreiben eintrage :zwinker: !!!
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. April 2024, 16:15:28Ich möchte mich schriftlich äußern ankreuzen und dann das darunter auch. Dann schreibst du das du kein Schreiben erhalten hast und dass das JC verpflichtet ist in so einem Fall zu beweisen dass Du ein solches Einladungsschreiben bekommen hast.
Kann ich das so hier in dem Leeren Feld reinschreiben ??siehe mein Zitat.
Ich habe noch nie eine Anhörung wo ich mich auf dem Blatt äußern musste,sonst wurde mir hier ein extra schreiben erstellt! Will nichts Falsches machen.
ZitatZitat von mir
das ich kein Schreiben erhalten habe und dass das Jobcenter verpflichtet ist in so einem Fall zu beweisen dass sie ein solches Einladungsschreiben an mich geschickt haben!
So gut ??
Zitat von: Dragon am 12. April 2024, 14:48:46Sie behauptet sie habe mir eine JC- Einladung 9.April geschickt, was nicht stimmt sie lügt jetzt zu 100%.
Woher wusstest du denn dann am 22./23. März von einem Termin in ca. 3 Wochen (was ungefähr dem 9. April entspricht)?
Zitat von: Dragon am 23. März 2024, 16:04:56Gut ich nehme keine Bewerbung beim nächsten Termin (ca. 3 Wochen) ,mit auch wenn sie es will.
Hallo Sheherazade
Zitat von: Sheherazade am 12. April 2024, 18:48:42Woher wusstest du denn dann am 22./23. März von einem Termin in ca. 3 Wochen (was ungefähr dem 9. April entspricht)?
Das wusste ich gar nicht!
Ich habe das heute zum ersten mit dem Schreiben erfahren, das hat mich auch gewundert!
ohne eine schriftliche Einladung kommst du ersten bei uns nicht ins JC rein"zweitens weißt du nicht wann genau ein Termin statt findet ich kann nicht Hellsehen.
der Sicherheitsdienst lässt dich nicht rein, ausschließlich mit Termine darf man in meine Behörde!
Will ja auch nicht das der Sicherheitsdienst dort die Bullen ruft wenn ich mit den diskustiere wegen einlass. Dort ist hbf Gegend die fackeln da nicht lange mit sie rufen.
Es war gar nicht sicher das es wirklich zu dem Termin in 3 Wochen zustande kommt,sie kann alles Mündlich behaupten.
Kann es mir nur so erklären das es ihr der Termin am 22.März nicht passte und sie vor Wut kochte sie war etwas grantig als ich ihr sagte es gibt keine Bewerbung das ich ihr zeigen/zum Kopieren geben,wollte sie mich mündlich damit einschüchtern(gehorche)was nicht klappte deswegen Lügt sie jetzt.
@Sheherazade wenn du meine Behörde 1x erlebt hast brauchst du jedesmal eine lange Zeit dich beruhigen,die Sind so schlimm dort.
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. April 2024, 16:15:28Da braucht es keinen Widerspruch und das ist eine Anhörung und darauf antwortest du mit dem Blatt im Anhang: Ich möchte mich schriftlich äußern ankreuzen und dann das darunter auch. Dann schreibst du das du kein Schreiben erhalten hast und dass das JC verpflichtet ist in so einem Fall zu beweisen dass Du ein solches Einladungsschreiben bekommen hast.
Nur reinschreiben, dass du keine Einladung für den 9. April erhalten hast, mehr nicht.
Zitat von: Ottokar am 13. April 2024, 12:34:40Nur reinschreiben, dass du keine Einladung für den 9. April erhalten hast, mehr nicht.
Danke Ottokar! :sehrgut:
Zitat von: Ottokar am 13. April 2024, 12:34:40dass ich keine Schriftliche Einladung für den 9. April erhalten habe.
so habe den Text kurz in meine ich Form angepasst das sollte reichen!
Dragon
Dann bist du ja auf dem laufenden.
Dazu
Zitat von: Dragon am 12. April 2024, 16:36:03Ich denke das sie Versuchen mich mit der KooP (einen betreuer aufhalsen)entweder in den 1€ Jobs stecken,Bewerbungsträining,Massnahme stecken das versucht man seit 2012! Damit sie ihre ruhe haben. Das Problem ist man kommt aus den dingern insbesonders 1€ job nicht so leicht heraus außer du Findest einen Job Sozialversicherungspflichten Job/Vollzeit oder es endet. eine bekannte von mir musste den 1€ Job 5-6 Jahre machen sie ist dort nicht raus gekommen.
mach dir mal keine Gedanken.
Melde dich einfach wenn es soweit ist.
MfG FN
Hallo Fettnäpfchen
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. April 2024, 15:31:01mach dir mal keine Gedanken. Melde dich einfach wenn es soweit ist.
Ja das mache ich wenn es was neues gibt! wünsch mir Glück für den JC Termin am 29.April :grins: Bin ein Pechvol.
Habe vor 3 Tagen die Absage für das Vorstellungsgespräch am 20.März bekommen,Das Gespräch liefe sehr Positiv von beiden seiten" habe mich Höfflich,Gut+keine Probleme an den Tag gemacht was mich wundernt :sad:
Ich werde jetzt wie ich im Zitat #121= den Text im Anhörungsbogen eintragen, das ich keine schriftliche Einladung für den 09.04.24 hatte.
Hast du ein tipp was ich bei der KooP verhandlung an den Tag zu meinen gunsten sagen/verhalten?Einfach mit nehmen und später nach der 2 Wochen Prüfung mit dem JC verhandeln oder widersprechen kenne mich mit der KooP nicht aus.
Bei der EinV weiß ich kann man sie sofort mitnehmen ohne das du mit dem Sa reden must,falls es nach der Prüfung passt kann man sie unterzeichen so war es früher.
Dragon
Zitat von: Dragon am 13. April 2024, 15:48:20Hast du ein tipp was ich bei der KooP verhandlung an den Tag zu meinen gunsten sagen/verhalten?Einfach mit nehmen und später nach der 2 Wochen Prüfung mit dem JC verhandeln oder widersprechen kenne mich mit der KooP nicht aus. Bei der EinV weiß ich
Argumentieren hilft nur wenn du auf jede Ausrede auch eine passende und rechtliche Antwort hast. Das dürfte bei dir nicht umsetzbar sein. Daher einfach mitnehmnen wenn es machbar ist.
Naja und EinV sind kein Thema mehr...
MfG FN
Guten Morgen Fettnäpfchen
Habe gestern nochmal für alle Fälle meine Einladungen ab dem 6.Feb 24 überprüft, das es nicht mein Fehler gewesen war...
Sie stammen alle von meiner aktuellen doofen SA!
erste Einladung 6.Feb +1.März beide waren ohne eine Rfb.
Die beiden letzten Einladungen vom 20/22März waren mit je eine RfB!
Es gibt keine Einladung für den 9.April!
Ich bewahre alle JC Briefe,Dokumente,Nachweise&Sonstiges gut auf.
Der Brief: Die Anhörung zum möglichen Eintritt einer Leistungsminderung!
Stammt auch von meiner SA genau wie meine aktuelle Einladung beide das gleiche Briefdatum 09.04.24 alles von der bescheuerten.
Auf der einen Seite lädt sie dich nicht ein auf der anderen Seite droht sie mit 10% Sanktion obwohl es ihre schuld war, nicht meine das versucht sie jetzt Vertuschen in dem sie mich Beschuldigt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. April 2024, 16:42:17Argumentieren hilft nur wenn du auf jede Ausrede auch eine passende und rechtliche Antwort hast. Das dürfte bei dir nicht umsetzbar sein.
Das stimmt Leider!
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. April 2024, 16:42:17Daher einfach mitnehmnen wenn es machbar ist.
Darauf bestehe ich! Schließlich habe ich das Recht die KooP mit nehmen+2 Wochen Prüfen lassen.
Wenn es nach dem 29.04 Neuigkeiten Gibt halte ich auf dem laufenden ;)
Dragon
Zitat von: Dragon am 14. April 2024, 12:24:04Schließlich habe ich das Recht die KooP
Was du auf jeden Fall machen könntest und auch solltest ist dich in dem KOOP Materie einzulesen. Gerne auch öfters dann kann man sich das eine oder andere besser merken.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-p15-potenzialanalyse-und-kooperationsplan_ba044231.pdf
MfG FN
Hallo
So es gibt was neues bei mir!
Ich war Heute bei einer Firma =Fahrradshop, leider hat der Filialleiter verdammt 4 Tage gebraucht um 1x Vorstellungsgespräch zu Stande kam,er hat jeden Tag =2 stunden als ich mich Fertig machte den einfach abgesagt!
Ich dacht hä Was ist das für einer wenn er so unfähig ist einen Termin vereinbaren" man kann 1-2 Absagen verstehen aber doch nicht jeden Tag also 3 Tage hinter einander .!!!
Ich hatte schon fast kein Bock mehr da füllt man sich verarscht,habe es aber trotzdem gewagt den letzten Termin mit ihm vereinbaren.... Damit Ich so wenn es klappt mein JC hinter mich lassen.
Ich hoffe das es bei der Arbeit keine Probleme mit Gehälter,stunden oder sonstiges gibt!
Es gibt leider Firmen was man im Internet liest ,,wenn es um das Gehalt geht läuft man denen lange hinter her keine Pünktlich Auszahlung.
Ich soll mich bei ihm nächste Woche bis (Spätens Mittwoch)Melden /Vereinbaren+ paar stunden 1x Probe Tag (kostenlos) machen" falls der Probetag gut läuft??
Müssen die Probetage/ Praktiker nicht normal bezahlt werden?
Ich muss das meiner SA melden wegen dem Versicherungsschutz, damit es später nicht als Schwarzarbeit zählt richtig ???
Habe noch nie einen Porbetag gearbeitet deswegen kenn ich das nicht.
Das Letzte Wort hat aber leider noch der Gebiestleiter, Wenn es nach dem Filialleiter kommt der Vertrag zustande. Gibt er sein Ok kommt der Vertrag zustande.
Der Vertrag: Einzelhandel Fahrradshop
176 Stunden im Monat mit Überstunden wie viele das werden das weiß ich nicht!!!!
Tägliche Arbeitszeit 8,5 Stunden bei 30 min Pause
Gehalt ca.2400€ das Entspricht einen Stundenlohn von 13,636363636 € aufgerundet auf 13,64€
28 Tage Urlaub.
6 Monate Probezeit bei 1 Jahres Vertrag!!
Die Arbeit ist Körperlich nicht schwer.
Das hört sich so nicht schlecht an ?
Ich habe am 29.April einen JC Termin wo es darum geht das eine KooP seiten meiner SA erstellt werden soll.
Wie kann ich das meiner SA schriftlich/ oder zur Not Telefonisch mitteilen falls ich den Vertrag vielleicht vor dem JC Termin unterzeichnet wird oder nach den 1.Mai...
Wie mache ich das jetzt wegen beim JC melden +für den einen 1x Probetag dazu später falls der Arbeitsvertrag kommt,der Termin nicht mehr gebraucht wird.
braucht man eine Änderungsmitteilung das man zu dem Dautm einen neuen Job hat, leider wird meine Behörde versuchen den Arbeitsvertrag als Kopie von mir fordern was sie nicht dürfen.
An so einem Probetag arbeitet man nicht, man guckt sich die Betriebsabläufe an, bekommt sein evtl. zukünftiges Arbeitsgebiet erklärt, macht vielleicht den einen oder anderen Handgriff, lernt die Kollegen und Vorgesetzten kennen, damit man feststellen kann (AG + AN) ob es passen könnte. Das ist kein Praktikum, mehr ein Besuchstag oder überlanges 2. Vorstellungsgespräch.
Über mehr und jedes weitere Szenario würde ich mir an deiner Stelle jetzt keine Gedanken machen.
Zitat von: Dragon am 20. April 2024, 17:43:44176 Stunden im Monat mit Überstunden wie viele das werden das weiß ich nicht!!!!
Im AV muss vereinbart sein, dass der MA bei Erfordernis auch Überstunden macht, ansonsten darf der AG keine anordnen.
https://www.hensche.de/Ueberstunden_Arbeitsrecht_Ueberstunden.html
Zitat von: Dragon am 20. April 2024, 17:43:44Tägliche Arbeitszeit 8,5 Stunden bei 30 min Pause
Meinst du 8,5 Std. inklusive Pause? Oder zuzüglich Pause, was dann insgesamt 9 Std. wären?
Zitat von: Dragon am 20. April 2024, 17:43:44Müssen die Probetage/ Praktiker nicht normal bezahlt werden?
Lies dazu mal hier: https://www.informationsportal.de/steckbrief/?pid=48233
Schnuppertage müssen weder dem JC noch der SV gemeldet werden.
Probearbeit muss der AG bei der SV anmelden und der Bürgergeldbezieher aufgrund § 7b SGB II dem JC melden.
Für AG, die Probearbeit nicht bezahlen wollen, gibt es die Möglichkeit, dass das JC daraus eine Maßnahme zur betrieblichen Erprobung nach § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III macht, worüber der AG mit dem JC einen Vertrag schließen muss.
Dragon
Ja soweit so gut und noch etwas ergänzendes von mir.
Zitat von: Dragon am 20. April 2024, 17:43:44Ich muss das meiner SA melden wegen dem Versicherungsschutz, damit es später nicht als Schwarzarbeit zählt richtig ??? Habe noch nie einen Porbetag gearbeitet deswegen kenn ich das nicht.
Du kannst den Probetag über eine VÄM (http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk2/~edisp/l6019022dstbai381595.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI381598) deinem SB mitteilen. Am besten so das dein JC dich deswegen nicht mehr vor dem Termin kontaktieren kann. Hier schon oft genug gelesen das SB es so ausgenutzt haben das der Jobsuchende Nachteile dadurch bekam das sich SB eingemischt hat.
Zitat von: Dragon am 20. April 2024, 17:43:44Müssen die Probetage/ Praktiker nicht normal bezahlt werden?
s. Ottokars Link dazu
und zusätzlich
sollte der pot. AG darauf bestehen das du mitarbeitest dann gehört das auch bezahlt weil es dann nicht unter einem Einfühlungsverhältnis läuft sondern sich um Probearbeit handelt.
Sollte es sich also um Arbeit handeln würde ich es erst nach dem Probetag (und u.U. der Absage) ansprechen und fordern. Situationsbedingt also so das du dir wegen dem Geld nicht selber eine Jobchance verbaust.
Und entweder bekommst du etwas oder
wenn nicht und es dir nicht zu blöd ist ein Schreiben aufsetzen in dem du eine Entlohnung forderst mit einem entsprechenden Text.
s. Artikel Probearbeit heißt nicht Umsonst-Arbeit (http://www.zeit.de/karriere/2009-10/arbeitsrecht-probezeit)
MfG FN
Achso bevor ich das Vergesse ! Den hab habe ich selber per Jobsuchmaschinen gefunden,kein Jobangebot von meiner SA.
Zitat von: Ottokar am 21. April 2024, 10:51:25Meinst du 8,5 Std. inklusive Pause? Oder zuzüglich Pause, was dann insgesamt 9 Std. wären?
Also Ottokar
Man Arbeitet 8,5 Stunden +30min Pause also man ist dort 9 Stunden! =176 Stunden im Monat.
Das Entspricht so einen 44/Stunden= Wochenarbeitzeit.
Zitat von: Ottokar am 21. April 2024, 10:51:25Schnuppertage müssen weder dem JC noch der SV gemeldet werden. Probearbeit muss der AG bei der SV anmelden und der Bürgergeldbezieher aufgrund § 7b SGB II dem JC melden.
Er sagte zwar es wäre ein Probetag mit paar stunden das ich es sehe wie es da abläuft mit einen mitarbeiter an meine Seite! aber ob das ein normaler Schnuppertag/Probearbeit ist hat er nicht genau gesagt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 21. April 2024, 11:28:47Du kannst den Probetag über eine VÄM deinem SB mitteilen. Am besten so das dein JC dich deswegen nicht mehr vor dem Termin kontaktieren kann. Hier schon oft genug gelesen das SB es so ausgenutzt haben das der Jobsuchende Nachteile dadurch bekam das sich SB eingemischt hat.
Wann der Probetag statt findet! das kann ich nächste Woche einen Termin Selber entscheiden.
Was muss ich den genau bei der VÄM ausfüllen dort steht nichts wegen Probetage nur wegen Jobs.
Mein JC kann mich so wieso nur per Post erreichen! habe kein internet oder Telefon zu hause :zwinker:
also wenn ich z.b Dienstag den 23.April einen Probetag mache" müsste ich Montag den JC die VÄM per Post schicken? Kann nicht so zum JC hin das kostet Geld für die Fahrkarte oder geht es per E-Mail die VÄM an das JC senden??
Es muss nicht ungedingt Dienstag der Probetag sein! die Firma fragte mich wann ich Zeit hätte" also kann ich sonst Mittwoch bis Samstag den Tag aussuchen..
Hatte überlegt den Probetag noch (Nächste woche) vor dem JC - Termin am 29.April machen, um so nicht riskieren das die Firma es sich anderes überlegt mit dem AV.
Zitat von: Fettnäpfchen am 21. April 2024, 11:28:47s. Ottokars Link dazu und zusätzlich sollte der pot. AG darauf bestehen das du mitarbeitest dann gehört das auch bezahlt weil es dann nicht unter einem Einfühlungsverhältnis läuft sondern sich um Probearbeit handelt.
Das hat er nicht genau gesagt ! Es kann sein das du an den Tag mitarbeiten sollst.
Zitat von: Fettnäpfchen am 21. April 2024, 11:28:47nach dem Probetag (und u.U. der Absage) ansprechen und fordern. Situationsbedingt also so das du dir wegen dem Geld nicht selber eine Jobchance verbaust.
So Würde ich das auch machen,es kann wie du gesagt hast,falles es Jobabsage von der Firma kommt.
Sonst besteht das Risiko das der AV am 1.Mai nicht zustande kommt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 21. April 2024, 11:28:47Und entweder bekommst du etwas oder wenn nicht und es dir nicht zu blöd ist ein Schreiben aufsetzen in dem du eine Entlohnung forderst mit einem entsprechenden Text. s. Artikel Probearbeit heißt nicht Umsonst-Arbeit
Das werde ich vielleicht später in angriff nehmen,bei einer Jobabsage seitem der Firma.
Was genau muss ich bei der VÄM eintragen wegen den Probetag oder Schnuppertag das kann ich morgen nochmal bei der Firma erfahren??
Dragon
Zitat von: Dragon am 21. April 2024, 11:45:47Was genau muss ich bei der VÄM eintragen wegen den Probetag oder Schnuppertag das kann ich morgen nochmal bei der Firma erfahren??
entweder unter Punkt 8 oder du schreibst es auf ein extra Blatt mit deinen Angaben wie dein Name BG Nr. etc..
und dann halt das du am xx.xx.xxxx einen Probetag bei Firma XY hast.
den VÄM Link habe ich aktualisiert > https://www.arbeitsagentur.de/datei/veraenderungsmitteilung-sgb2_ba042684.pdf
Zitat von: Dragon am 21. April 2024, 11:45:47Hatte überlegt den Probetag noch (Nächste woche) vor dem JC - Termin am 29.April machen, um so nicht riskieren das die Firma es sich anderes überlegt mit dem AV.
Je früher desto besser ist da meine Denke.
MfG FN
Hallo Fettnäpfchen
sorry das ich mich heute melde!
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. April 2024, 16:32:30Je früher desto besser ist da meine Denke.
Es gibt was neues leider nicht Positiv! ich habe um 12:14 Uhr von Draußen Telefonisch mit der Firma geredet,der Filialleiter hat mich gerade Telefonisch für den Probetag abgelehnt!
Angeblich als Grund er hatte mit seinem Team das besprochen ,ich passe nicht (
zu dem Team)ich habe ihm gesagt das es sehr schade ist ich hätte gerne den Probetag bei ihren Unternehmen gemacht +dazu den AV unterzeichnet.
Habe ihm gesagt das er mir bitte die Absage per E- Mail schicken,fülle mich jetzt richtig verarscht erst macht er das Vorstellungsgespräch am 18.0424! dann er verschiebt wegen Unfähigkeit auf dem Samstag dem 20.04.24! Dann kommt was hää was geht den mit ihm ab.
Ich bin jetzt Richtig Down dazu Wüttend !!!das war ein leichter Job mit gute Bezahlung= 2400€ Brutto :wand: Kann ich jetzt das ausgefüllte (Formular_Fahrtkosten)beim JC- Termin am 29.April die Fahrtkosten nachträglich Gelten machen? Habe bis jetzt die Bestätigung das ich am Samstag beim Bewerbungsgespräch Es steht das keine Fahrkosten übernommen werden +dem Firmenstempel dazu seine Unterschrift des Chefs.
Das Gespräch war von beiden Seiten Positiv, er hat gesagt das er mich gerne genommen hätte aber ich soll erst 1x Probetag machen was ich gerne gemacht hätte!! Man ich habe nur Pech im Leben das geht auf keine Kuhhaut :sad:
Ich hoffe der JC- Termim nächsten Montag läuft jetzt ohne das ich mich mit der Rum Ärgern muss ,wegen dem KooP.
PS: Bis jetzt hat sich meine SA noch nicht wegen der angedrohten Sanktion Schreiben aus dem #114 Schriftlich geäußert" laut dem Brief soll die Entscheidung bis zum 26.04.24 fallen,falls bis Samstag kein Brief bei mir kommt? sage ich hier rechtzeitg Bescheid außer sie Antwortet am kommenden Termin dazu.
Bis naher
Anhand dieser Infos:
Zitat von: Dragon am 23. April 2024, 12:44:42Das Gespräch war von beiden Seiten Positiv, er hat gesagt das er mich gerne genommen hätte aber ich soll erst 1x Probetag machen was ich gerne gemacht hätte!!
Zitat von: Dragon am 23. April 2024, 12:44:42ich habe um 12:14 Uhr von Draußen Telefonisch mit der Firma geredet,der Filialleiter hat mich gerade Telefonisch für den Probetag abgelehnt! Angeblich als Grund er hatte mit seinem Team das besprochen ,ich passe nicht (zu dem Team)
ist der Firmenchef für mich ein falscher 50er der übelsten Sorte.
Entweder hat der dich zum Termin belogen und verarscht, oder er hat in seiner eigenen Firma nicht die Hosen an, sondern lässt sich vom Personal auf dem Kopf herum tanzen.
Ich kenne Vertreter aus beiden Lagern.
Zitat von: Ottokar am 23. April 2024, 13:54:21ist der Firmenchef für mich ein falscher 50er der übelsten Sorte.
Hallo Ottokar
Ja das denke ich auch was ist das den für ein Verhalten gegen einen Bewerber oder seinen Angestellten 😡😡
Zitat von: Ottokar am 23. April 2024, 13:54:21Entweder hat der dich zum Termin belogen und verarscht,
Ich Tippe auf beides,wie du mitbekommen hast? So einer gehört entlassen,er war nicht sein Unternehmen !Sondern der Shopleiter=Firma hat 21 Shops hier im Land!
Es war Keine Zeitarbeit/Personal Firma.
Die Anstellung wäre direkt bei der mit einen Festen Bruttogehalt!!
Dragon
Zitat von: Dragon am 23. April 2024, 12:44:42Kann ich jetzt das ausgefüllte (Formular_Fahrtkosten)beim JC- Termin am 29.April die Fahrtkosten nachträglich Gelten machen? Habe bis jetzt die Bestätigung das ich am Samstag beim Bewerbungsgespräch Es steht das keine Fahrkosten übernommen werden +dem Firmenstempel dazu seine Unterschrift des Chefs.
Im Moment weiß ich nicht welches Fahrtkostenformular gemeint ist ob zu einem JC Termin oder ob es mit der Bewerbung zu tun hat.
Könnte natürlich auch für beides sein denn Anspruch auf Fahrtkostenerstattung hast du auf beide Termine und natürlich geht das auch nachträglich. Die Regelung gilt für Bewerbungen genauso wie für JC Termine weil dafür kein Geld im Regelsatz vorgesehen ist.
Zitat von: Dragon am 20. April 2024, 17:43:444 Tage gebraucht um 1x Vorstellungsgespräch zu Stande kam,er hat jeden Tag =2 stunden als ich mich Fertig machte den einfach abgesagt! Ich dacht hä Was ist das für einer wenn er so unfähig ist einen Termin vereinbaren" man kann 1-2 Absagen verstehen aber doch nicht jeden Tag also 3 Tage hinter einander .!!!
Dann hat mich mein Bauchgefühl nicht getäuscht.
Sei froh denn wer weiß was alles noch nach Einstellung verlangt worden wäre. Ich hatte das auch mal bei einem Fahrradladen da hieß es im Gespräch schon das man auch die Toiletten putzen muss weil das bei denen dazu gehört und das zeigt einem schon von wo "der Wind weht".
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. April 2024, 15:40:45Im Moment weiß ich nicht welches Fahrtkostenformular gemeint ist ob zu einem JC Termin oder ob es mit der Bewerbung zu tun hat. Könnte natürlich auch für beides sein denn Anspruch auf Fahrtkostenerstattung hast du auf beide Termine und natürlich geht das auch nachträglich. Die Regelung gilt für Bewerbungen genauso wie für JC Termine weil dafür kein Geld im Regelsatz vorgesehen ist.
Sorry Fettnäpfchen
Ich meinte Natürlich für das Bewerbungsspräch am Samstag! gut dann kann ich die kosten zum glück zurück bekommen. :grins:
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. April 2024, 15:40:45Dann hat mich mein Bauchgefühl nicht getäuscht. Sei froh denn wer weiß was alles noch nach Einstellung verlangt worden wäre. Ich hatte das auch mal bei einem Fahrradladen da hieß es im Gespräch schon das man auch die Toiletten putzen muss weil das bei denen dazu gehört und das zeigt einem schon von wo "der Wind weht".
Also wenn ich es aus dem Gesichtpunkt sehe hast du recht,das ich den Job doch lieber nicht bekomme hatte, wer weiß was er für schweinereien mit mir dort abzieht. Ich habe es einfach Risikiert um so mit dem JC ruhe haben,es ist halt schön einen Job finden um meine Behörde hinter mir lassen.
Zitat von: Dragon am 23. April 2024, 12:44:42Ich bin jetzt Richtig Down dazu Wüttend !!!das war ein leichter Job mit gute Bezahlung= 2400€ Brutto :wand:
:scratch: Der Lohn liegt knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn, was soll daran gute Bezahlung sein? Sei froh das es nicht geklappt hat.
Zitat von: Harald53 am 23. April 2024, 18:36:50:scratch: Der Lohn liegt knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn, was soll daran gute Bezahlung sein? Sei froh das es nicht geklappt hat.
Hallo Harald63
Das weiß ich!
Jeder will gut Verdienen leider wollen die Firmen hier nichts mehr zahlen,man kann im Einzelhandel froh sein das du Vollzeit+gut verdienst!!
Mein Plan war so von meinen JC weg kommen,ich hätte mich natürlich in der Zeit weiter beworben" um einen gut Bezahlten Job finden das hier war eine reine Notlösung auch wenn keine gute.
Wie du weißt sind die 563€ Bürgergeld nicht viel zum Leben.
Ich hatte es paar mal erlebst sagst du beziehst du Bürgergeld bekommst, du nach sehr kurzer Zeit die Ablehnung alles nicht schön. 😔
Zitat von: Harald53 am 23. April 2024, 18:36:50Der Lohn liegt knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn, was soll daran gute Bezahlung sein? Sei froh das es nicht geklappt hat.
Tolle Einstellung. Nur weil der Lohn nur knapp über ML ist bezieht man lieber weiterhin BG.
Zitat von: Sensoriker am 23. April 2024, 20:09:43Tolle Einstellung. Nur weil der Lohn nur knapp über ML ist bezieht man lieber weiterhin BG.
Nö das hab ich ja nicht geschrieben, sondern nur das ein Lohn knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn kein guter Lohn ist.
Zitat von: Harald53 am 23. April 2024, 21:02:30nur das ein Lohn knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn kein guter Lohn ist.
Kommt eben darauf an, was der AN für besseren Lohn zu bieten hat.
Zitat von: Sheherazade am 24. April 2024, 09:12:38Kommt eben darauf an, was der AN für besseren Lohn zu bieten hat.
Natürlich will jeder einen sehr gut Bezahlten Job" oft kannst du froh sein das Firmen viel mehr als den Mindestlohn zahlen.
1.
Hat man einen Job: So hast du Ruhe von den Doofen JC / Sa musst dich nicht Mobben,Drangsalieren oder sonstiges. Das macht die Leute Mental/Psychisch Krank das sie vor sorgen nicht mehr zu ruhe kommen,schlafen.
2.Man hat in vielen Fällen mehr Geld was sind den der reine Regelsatz 563€?Wohnst du in eine Bedarfsgemeinschaft sinkt der Regelsatz pro Leute.
3. Kannst Urlaub machen wann du willst,nicht dem SA durch betteln bitten das du eine Ortsabwesend beantragen kannst.
Das sind nur paar Gründe es gibt noch mehr warum man auf jedenfalls die JC hinter sich lassen sollest!! wenn du ein Job hast.
So ist später leichter eine Bessere bezahlte Arbeit finden wenn du dich als einen Bürgergeld Empfänger beiden Unternehmen bewirbt sagen sie in den meisten fällen no oder lehnen dich sofort ab.
So ich Hoffe das der Termin bei meiner SA am Montag (KooP)ohne streite/Ärger dort abläuft,das man keine Dienstaufsichtsbeschwerde braucht...
Nur so nebenbei,
es sind keine 176 Monatsstunden, sondern 190,5 Monatsstunden (44/Woche x 4,33)
Somit ergibt sich ein Stundenlohn von 12,60€,falls das ein Festgehalt ist auch für das nächste Jahr sogar UNTER!!!! Mindestlohn.
Von einem guten Lohn kann man nicht sprechen
Ernie
Hallo Fettnäpfchen
Ich wollte dich auf dem laufenden halten wie der heutige JC-Termin ablief! Sie war heute richtig nett XD
sie hat mir heute den Entwurf für des KooP Plan geben! ich habe bis 15.Mai Zeit, das ich mich bei ihr zurück melden ich damit die echte KooP annehme oder ich noch Vorschläge habe ,die man in die KooP mit aufnehmen könnte...
Die PDF findest du wie immer im Anhang :)
Also laut dem Entwurf der KooP verlangt meine SA nicht viel!
1.Das ich eine Sozialversicherungspflichtige stelle finde!
2.Das sie mir passende Stellenangebote schickt+ich mich darauf bewerbe!
3.Das sie die Fahrtkosten übernehmen falls der Arbeitgeber das nicht bezahlt!
4.Das ich ihr eine Bestätigung schicke wo drin steht das die Firma keine Fahrkosten für das Vorstellungsgespräch übernimmt.
Was meinst du kann man diese KooP so bedenkenlos annehmen oder fehlt dort noch was das für mich zum Vorteil sein kann?
PS:Die Sanktion ist jetzt vom Tisch !
Sie hat mir mündlich gesagt das sie mit dem Termin vertahn hat! Die 10% Sanktion wird jetzt nicht erlassen.
Dragon
Zitat von: Dragon am 29. April 2024, 14:22:21Ich wollte dich auf dem laufenden halten wie der heutige JC-Termin ablief! Sie war heute richtig nett XD
Der KOOP ist auch recht "unschädlich".
Als Verbesserung schlage ich folgendes vor:
Das streichen der sozialversicherungspflichtigen Stelle.
Grund >auch auf nicht sozialversicherungspflichtige Stellen gehört zu deinen Bewerbungsbemühungen.
Übrigens sollte eine adäquate Erstattung in Form von Euro`s in den KOOP aufgenommen werden.
Wird das nicht gemacht hast du keinen Anspruch auf Erstattung allerdings das JC auch keinen Anspruch auf die Vorlage deiner Bewerbungsbemühungen.
Beim nächsten Punkt gehört die Agentur für Arbeit heraus denn die haben keine rechtliche Grundlage sich in dein Bewerbungsverfahren einzumischen.
Beim letzten Punkt eben die Kostenerstattung in Euro wie oben erwähnt. Ansonsten musst du Quittungen sammeln und dich uU noch zusätzlich mit dem JC streiten.
MfG FN
Hallo Fettnäpfchen
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. April 2024, 16:33:52Das streichen der sozialversicherungspflichtigen Stelle. Grund >auch auf nicht sozialversicherungspflichtige Stellen gehört zu deinen Bewerbungsbemühungen.
Die Frage ob sie da mit Spielt also darauf einlässt?
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. April 2024, 16:33:52Übrigens sollte eine adäquate Erstattung in Form von Euro`s in den KOOP aufgenommen werden.
Wird das nicht gemacht hast du keinen Anspruch auf Erstattung allerdings das JC auch keinen Anspruch auf die Vorlage deiner Bewerbungsbemühungen.
Das Bedeutet jetzt falls es so in der KooP bleibt! das sie mir keine Kostenerstattung bei den Vorstellungsgesprächen/JC- Terminen bezahlen wenn ich denen die Fahrtkostenerstattung + die Ablehnung der Fahrtkosten durch dem Arbeitgeber =Antrag auf Fahrkostenerstattung einreiche richtig?
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. April 2024, 16:33:52Beim nächsten Punkt gehört die Agentur für Arbeit heraus denn die haben keine rechtliche Grundlage sich in dein Bewerbungsverfahren einzumischen.
Heißt das wenn das drin steht das die Agentur für Arbeit sich einmischen könnte?
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. April 2024, 16:33:52Beim letzten Punkt eben die Kostenerstattung in Euro wie oben erwähnt. Ansonsten musst du Quittungen sammeln und dich uU noch zusätzlich mit dem JC streiten.
Zur Not mache ich das wie jetzt denen die Fahrkarten+Das Schreiben der Firma mit beilegen das keine Fahrtkosten übernommen wurden.
Bis jetzt hat man immer mir die Fahrtkosten ob für das JC+ Vorstellungsgespräche bezahlt.
Nur rein Theoretisch! Wenn ich das so diese KooP bis 15. Mai so zu stimmte!
Sollte das zu keinen Problemen kommen,da ich nicht weiß ob sie einer geänderten KooP wie du es mir vorgeschlagen hast zu stimmen....
Es ging mir darum falls diese kooP wie du sagst harmlos ist,also mir keinen ärger /probleme machen kann ob man zu diesen Entwurf zustimmen sollte?
Nicht das sie bei änderung am Rad dreht +eine schärfere KooP erstellt falls ich das geändert haben will!!
Sie ist mir sehr entgegen gekommen z.b wie du siehst fordert sie nicht viel...
Zitat von: Dragon am 29. April 2024, 17:17:41Nur rein Theoretisch!
Wenn ich das so diese KooP bis 15. Mai so zu stimmte!
Sollte das zu keinen Problemen kommen
Richtig, dieser Koop-Vorschlag ist gänzlich ungefährlich. Und bei allem Respekt für @Fettnäpfchens Engagement hier im Forum, in diesem Fall wird nur etwas unnötig aufgebauscht mit den Ratschlägen zum Koop.
Dragon
Zitat von: Dragon am 29. April 2024, 17:17:41Die Frage ob sie da mit Spielt also darauf einlässt?
Das muss sie ja nicht und wenn sie nicht will bleibt es halt so denn wie von
Zitat von: Sheherazade am 29. April 2024, 17:23:34Richtig, dieser Koop-Vorschlag ist gänzlich ungefährlich.
geschrieben passt es schon.
Im Prinzip sollte es so laufen wie unterhalb beschrieben:
Zitathttps://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-p15-potenzialanalyse-und-kooperationsplan_ba044231.pdf
Der Kooperationsplan soll lt. Gesetz "gemeinsam" mit dem Bürgergeldbezieher erstellt werden. Ist der also vor dem Termin schon einseitig vom JC erstellt worden und dient dieser nicht nur als erster Entwurf, sondern ist bereits abschließend, ist das somit gesetzwidrig, insbesondere im Hinblick auf § 15 Abs. 6 SGB II, wonach einseitig vom JC erstellte Mitwirkungsaufforderungen immer als Verwaltungsakt zu erlassen sind.
Im Übrigen beinhaltet dieser Kooperationsplan keine Leistungen zur Eingliederung (siehe § 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SGB II) was lt. BSG einen Normenmissbrauch darstellt.
und in deinem Fall hat die SB es bis jetzt richtig gemacht.
So etwas
Zitat von: Dragon am 29. April 2024, 17:17:41Das Bedeutet jetzt falls es so in der KooP bleibt! das sie mir keine Kostenerstattung bei den Vorstellungsgesprächen/JC- Terminen bezahlen wenn ich denen die Fahrtkostenerstattung + die Ablehnung der Fahrtkosten durch dem Arbeitgeber =Antrag auf Fahrkostenerstattung einreiche richtig?
Zitat von: Dragon am 29. April 2024, 17:17:41Zur Not mache ich das wie jetzt denen die Fahrkarten+Das Schreiben der Firma mit beilegen das keine Fahrtkosten übernommen wurden. Bis jetzt hat man immer mir die Fahrtkosten ob für das JC+ Vorstellungsgespräche bezahlt.
versucht man dann über einen Antrag und wenn das nicht greift halt mit Widerspruch und zur Not einer Klage. Siehe das rot markierte oberhalb!
Zitat von: Dragon am 29. April 2024, 17:17:41Heißt das wenn das drin steht das die Agentur für Arbeit sich einmischen könnte?
Kommt vor ist aber falsch solange deine Leistungen nur vom JC kommen denn:
Unzulässige Vermittlungstätigkeit von Arbeitsagenturen für ALG II Empfänger (https://hartz.info/index.php?topic=115711.msg1293801#msg1293801)
MfG FN
Edit
Zitat von: Sheherazade am 29. April 2024, 17:23:34Und bei allem Respekt für @Fettnäpfchens Engagement hier im Forum, in diesem Fall wird nur etwas unnötig aufgebauscht mit den Ratschlägen zum Koop.
Naja wenn immer wieder mal die gleichen Fragen gestellt werden wie von Dragon dann liegt es vllt. nicht an meinem Engagement sondern an der Unsicherheit des TE. Also lieber einmal zu viel antworten als dass sich die Unsicherheit noch steigert und da ist Dragon anfällig was halt so ist; ansonsten verweise ich schon recht deutlich darauf (wenn es zu sehr ausufert der so ähnlich) und er kann sogar gut damit umgehen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. April 2024, 13:28:53Zitat von: Sheherazade am 29. April 2024, 17:23:34Und bei allem Respekt für @Fettnäpfchens Engagement hier im Forum, in diesem Fall wird nur etwas unnötig aufgebauscht mit den Ratschlägen zum Koop.
Naja wenn immer wieder mal die gleichen Fragen gestellt werden wie von Dragon dann liegt es vllt. nicht an meinem Engagement sondern an der Unsicherheit des TE. Also lieber einmal zu viel antworten als dass sich die Unsicherheit noch steigert und da ist Dragon anfällig was halt so ist; ansonsten verweise ich schon recht deutlich darauf (wenn es zu sehr ausufert der so ähnlich) und er kann sogar gut damit umgehen.
Schon klar, aber es ist deutlich zu merken, wenn die Beantwortung von nicht gestellten Fragen die Verunsicherung ins Unermessliche steigern - denn auch dafür ist der TE "anfällig".
Hallo Fettnäpfchen
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. April 2024, 13:28:53Im Übrigen beinhaltet dieser Kooperationsplan keine Leistungen zur Eingliederung (siehe § 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SGB II) was lt. BSG einen Normenmissbrauch darstellt. und in deinem Fall hat die SB es bis jetzt richtig gemacht.
Was meinst du mit meine SA hat es bis jetzt Richtig gemacht?Stehe gerade auf dem Schlauch XD
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. April 2024, 13:28:53versucht man dann über einen Antrag und wenn das nicht greift halt mit Widerspruch und zur Not einer Klage. Siehe das rot markierte oberhalb!
Bis jetzt hatte ich noch nie Jobangebote seiten der Agentur für Arbeit! Wie ich den Link von Ottokar sehe, kann man da gegen später vorgehen also durch Widerspruch da sie für uns ALG2 Empfänger nicht zuständig.
Zur not verzichte ich auf die Fahrkostenerstattung bei Firmen Termine! wenn sie stunk machen ich weiß das es mir zu steht.
Also können wir jetzt wie du im #146 geschrieben hast" ein schreiben erstellen für meine SA mit das bitte ändern soll falls sie das will sonst soll es so bleiben...
Oder ist nicht einfacher wie ich gestern sagte dem Entwurf (kooP) zustimmen falls nein ?
Dann bräuchte ein schreiben mit den Änderung damit sie in dem KooP einträgt also die alten Forderung streicht.
Damit wir auch so ruhe haben und nicht unnötig mit der SA Arbeit/ärger machen wie ich sagte verzichte auf die Kostenerstattung wenn mit der Behörde ruhe habe wie du +Sheherazade gesagt habt in mein KooP ungefährlich
Dragon
Zitat von: Dragon am 30. April 2024, 14:40:51Was meinst du mit meine SA hat es bis jetzt Richtig gemacht?Stehe gerade auf dem Schlauch XD
weil sie dir die Möglichkeit der Prüfung und damit deinem Mitspracherecht Genüge getan hat und das ist richtig.
Zitat von: Dragon am 30. April 2024, 14:40:51Also können wir jetzt wie du im #146 geschrieben hast" ein schreiben erstellen für meine SA mit das bitte ändern soll falls sie das will sonst soll es so bleiben... Oder ist nicht einfacher wie ich gestern sagte dem Entwurf (kooP) zustimmen falls nein ? Dann bräuchte ein schreiben mit den Änderung damit sie in dem KooP einträgt also die alten Forderung streicht.
Wie du es willst. Beides ist möglich
Und ein extra Schreiben braucht es da nicht unbedingt das kann beim nächsten Termin auch mdl. gesagt werden
Also die Bitte das mit der Arbeitsagentur entfernen und zweitens eine Erstattungssumme von üblichen 5.- Euro je Bewerbung.
Und wenn schriftlich wirst du wohl die zwei Sätze selber schaffen!?
Briefkopf und BG Nummer und ein vielen Dank für die Gelegenheit der Überprüfung und folgendes sollte geändert werden braucht es ja nicht kannst du selber auch.
Zitat von: Sheherazade am 30. April 2024, 13:41:53Schon klar, aber es ist deutlich zu merken, wenn die Beantwortung von nicht gestellten Fragen die Verunsicherung ins Unermessliche steigern - denn auch dafür ist der TE "anfällig".
Hast du auch Recht, aber so bin ich halt da hat jeder seine Eigenheiten.
MfG FN
Si war gestern verdammt nett ich hätte praktisch alles in der KooP eintragen lassen ,können sie hat mich extra mehrmals gefragt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. April 2024, 15:40:59Und ein extra Schreiben braucht es da nicht unbedingt das kann beim nächsten Termin auch mdl. gesagt werden Also die Bitte das mit der Arbeitsagentur entfernen und zweitens eine Erstattungssumme von üblichen 5.- Euro je Bewerbung. Und wenn schriftlich wirst du wohl die zwei Sätze selber schaffen!? Briefkopf und BG Nummer und ein vielen Dank für die Gelegenheit der Überprüfung und folgendes sollte geändert werden braucht es ja nicht kannst du selber auch.
Ich schicke es ihr als Brief sicher ist sicher!
Sonst würde sie mich am 17.Mai extra dafür einladen,wenn ich ihr nicht bis zum 15.Mai antworte sie ist auch nicht immer in dem JC! deswegen wollte sie das gerne per Brief wenn ich Änderungs wünsche habe.
Hier wie ich den Brief schreibe! damit du auch weißt was ich dem JC schriftlich mitteile :zwinker: damit wir nicht gegen uns arbeiten.
ZitatMeine Adresse Datum 02.05.2024
An das JC Adresse XXXXXXX Datum 02.05.2024
XXXX
XXXXX
Betreff: Änderung des Kooperationsplan
BG-Nr. XXXX
Sehr geehrte Frau XXXX,
vielen Dank für die Gelegenheit der Überprüfung des Kooperationsplan, folgendes sollte bitte geändert werden das mit der Arbeitsagentur entfernen und zweitens eine Erstattungssumme von üblichen 5.- Euro je Bewerbung.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX
Wünsche dir noch einen Schönen Tag :bye:
Dragon
Passt
Wenn der Brief noch nicht weg ist würde ich es bei dem mit der Arbeitsagentur noch insoweit erweitern das diese keine rechtliche Grundlage haben dir VV oder sonstiges zu vermitteln/zuschicken.
MfG FN
Hallo Fettnäpfchen
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Mai 2024, 14:26:16Dragon
Passt
Wenn der Brief noch nicht weg ist würde ich es bei dem mit der Arbeitsagentur noch insoweit erweitern das diese keine rechtliche Grundlage haben dir VV oder sonstiges zu vermitteln/zuschicken.
MfG FN
Nein der Brief ist noch nicht Verschickt!!Nicht das sie am Ende eine Schlimme KooP erstellt wenn ich ihr jetzt diesen Brief mit meinen Änderungs- wünschen schicke??
Falls ja würde ich den Entwurf einfach so zustimmen wenn das weniger Probleme macht, das wir keine schlafendne Hunde Wecken?bin die ganze Zeit am grübeln also die Füße Still halten.
Den Brief hätte ich so wieso erst Verschickt wenn du sagst ok! falls du noch Änderung für das Schreiben hast wie jetzt.ZitatZizat von mir
Meine Adresse Datum 02.05.2024
An das JC Adresse XXXXXXX Datum 02.05.2024
XXXX
XXXXX
Betreff: Änderung des Kooperationsplan
BG-Nr. XXXX
Sehr geehrte Frau XXXX,
vielen Dank für die Gelegenheit der Überprüfung des Kooperationsplan, folgendes sollte bitte geändert werden das mit der Arbeitsagentur entfernen ---> das diese keine rechtliche Grundlage haben und zweitens eine Erstattungssumme von üblichen 5.- Euro je Bewerbung.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX
Habe hier die Änderung Rot markiert damit du sehen kannst wie der Fertige Brief aussehen könnte!
Natürlich wird der Fertige Brief ohne dem Roten Pfeil/Farbe. So ok oder falsch???
Dragon
Zitat von: Dragon am 02. Mai 2024, 16:09:44Nicht das sie am Ende eine Schlimme KooP erstellt wenn ich ihr jetzt diesen Brief mit meinen Änderungs- wünschen schicke?? Falls ja würde ich den Entwurf einfach so zustimmen wenn das weniger Probleme macht, das wir keine schlafendne Hunde Wecken?bin die ganze Zeit am grübeln also die Füße Still halten.
Da es unmöglich ist zu wissen was deine SB daraus macht lass es bleiben.
Gegen die VV von der Afa kann man auch so vorgehen und bei deinen Bewerbungsbemühungen versuchst du einfach eine Kostenerstattung zu bekommen.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Mai 2024, 16:38:49Da es unmöglich ist zu wissen was deine SB daraus macht lass es bleiben. Gegen die VV von der Afa kann man auch so vorgehen und bei deinen Bewerbungsbemühungen versuchst du einfach eine Kostenerstattung zu bekommen.
Ok! Also kann ich Die Vorlage von #155 so Fertig machen ,damit ich den Brief Morgen oder Samstag bis Spätens Montag mit der Post verschicke? Damit ich incht gegen dich Arbeite da du dir für mich viel Mühe gibst und ich dir kein Bein stelle!
Danke nochmal für deine Gedult und Hilfe bist der Beste das gilt auch für die anderen hier dir mir helfen :sehrgut:
Zitat von: Dragon am 30. April 2024, 14:40:51Damit wir auch so ruhe haben und nicht unnötig mit der SA Arbeit/ärger machen wie ich sagte verzichte auf die Kostenerstattung wenn mit der Behörde ruhe habe wie du +Sheherazade gesagt habt in mein KooP ungefährlich
Zitat von: Dragon am 30. April 2024, 14:40:51Nicht das sie am Ende eine Schlimme KooP erstellt wenn ich ihr jetzt diesen Brief mit meinen Änderungs- wünschen schicke??
Falls ja würde ich den Entwurf einfach so zustimmen wenn das weniger Probleme macht, das wir keine schlafendne Hunde Wecken?bin die ganze Zeit am grübeln also die Füße Still halten.
Langsam müsstest du doch mal gemerkt haben, dass sich die Jobcenter Mitarbeiter die leichteste Beute zum schikanieren raussuchen.
Und wer ist das?
Natürlich die, die am Ende nie beim Jobcenter anecken wollen in der Hoffnung, dass man sie dann in Ruhe lässt.
Aber genau das werden dann die "Opfer" weil die Wissen von da droht keine Gegenwehr.
Zitat von: Harald53 am 02. Mai 2024, 16:42:22Langsam müsstest du doch mal gemerkt haben, dass sich die Jobcenter Mitarbeiter die leichteste Beute zum schikanieren raussuchen. Und wer ist das?
Das Weiß ich doch! Warum frage ich hier Nach Hilfe/Rat, sonst wäre ich ohne diese Seite ein Leichtes Opfer da man nicht alle Rechte =Gesetze die einen zustehen kennt!!!
Zitat von: Harald53 am 02. Mai 2024, 16:42:22Natürlich die, die am Ende nie beim Jobcenter anecken wollen in der Hoffnung, dass man sie dann in Ruhe lässt. Aber genau das werden dann die "Opfer" weil die Wissen von da droht keine Gegenwehr.
Lasse mir von meine Doofen JC so wieso nichts gefallen, dafür bin ich der Seite hier sehr Dankbar :grins:
So werde jetzt den Brief mit den Änderungswünschen jetzt Fertig machen wie in #155 gesagt!
bis Spätens Montag das Schreiben an das JC schicken falls Fettnäpfchen keine weitere Änderung für mich parat hat.
Dragon
Zitat von: Dragon am 02. Mai 2024, 16:47:14So werde jetzt den Brief mit den Änderungswünschen jetzt Fertig machen wie in #155 gesagt!
Ja kannst du fertig machen. Was deine SB im Endeffekt macht werden wir dann ja beide sehen. Ich sehe kein Problem weil:
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Mai 2024, 16:38:49Gegen die VV von der Afa kann man auch so vorgehen und bei deinen Bewerbungsbemühungen versuchst du einfach eine Kostenerstattung zu bekommen.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Mai 2024, 15:10:15Ja kannst du fertig machen. Was deine SB im Endeffekt macht werden wir dann ja beide sehen. Ich sehe kein Problem weil:
Hallo Fettnäpfchen
Gut dann mache ich jetzt das Bief fertig! mal schauen was meine SA dann dazu ja sagt/macht. :grins:
Den Brief schicke ich am besten am Montag als Einschreiben! Morgen wird es knapp die Post hat hier bis 12:30 uhr auf.
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Mai 2024, 15:10:15Was deine SB im Endeffekt macht werden wir dann ja beide sehen. Ich sehe kein Problem weil:
Das Stimme das sehen wir wenn es soweit ist ! hoffe es läuft jetzt mit dem Brief alles Glatt ;)
Danke nochmal für deine Hilfe :sehrgut:
Hallo Fettnäpfchen wollte dir kurz bescheid sagen habe vorher den Brief an mein JC verschickt!
Hallo Fettnäpfchen
Hier ein kleines Update zu unseren Brief #153
So ich habe jetzt die(echte KooP) heute mit der Post bekommen, sie hat unsere Änderungswünsche vom 2.Mai ohne Probleme erfüllt"ich habe beide KooP überprüft sind gleich bis das was wir natürlich gelöscht haben wollten!!
Wie immer lege ich die 2 PDF Dateien im Anhang bei.
Dragon
Zitat von: Dragon am 25. Mai 2024, 16:11:06Hier ein kleines Update zu unseren Brief #153
:danke: dann sind wir auf dem laufenden.
Ein schönes WE
FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 25. Mai 2024, 17:11:05:danke: dann sind wir auf dem laufenden. Ein schönes WE
Wie du weißt gehöre ich zu den zuverlässigen Leuten die hier den Helfern eine Rückmeldung geben 😁
Danke dir euch ein schönes Wochenende genieße das 😁
Hallo Leute
Weiß einer Ob meine SA ohne meine (Zustimmung) meine Daten einfach eine Zeitarbeiterfirma(persona service AG & Co. KG) weiter geben darf? Verstößt sie nicht gegen DSGVO ???
Also ich war letzten Donnerstag am 25.07 bei meiner neuen/wieder alten SA die olle hatte von 2012/14 damals schon richtig Stunk gemacht. Bis vor 2 Monaten hatte eine nette SA die jetzt wieder weg ist.
meine SA druckte mir beim Gespräch 1x ein Stellenangebot aus wo ich mich Bewerben soll (ohne RFB 3 Seiten) für diese Zeitarbeiterfirma siehe den Link im Spoiler!!
https://www.arbeitsagentur.de/jobsuche/jobdetail/12122-152426-1594960-0-S
Die Bewerbung geht bei mir per E-Mail ! aber sie hat bestimmt später als ich draußen war bei der Firma angerufen wo sie meine Daten weiter gab ohne das ich davon wusste.
Zum Glück hat das JC keine Bewerbungsunterlagen/Lebenslauf von mir! Diese soll ich am 07.08. bei dem Vorstellungsgespräch mitbringen.
Das Briefdatum ist der 26.07! obwohl der Brief hier erst gestern am 30.07 im Briefkasten war,ich überprüfe täglich meinen Briefkasten die Einladung findet an den 7.August ab 09:30 Uhr statt.
Ich finde das eine Frechheit meine SA hat mir leider keine Möglichkeit geben das ich mich selber bei der Firma bewerbe dabei sagte sie mir ich soll mich dort bewerben!!!
dazu scheint es sich in der Einladung nicht um den oben genannten Job aus der Jobbörse zu handeln siehe die PDF im Anhang.
Wenn ich den Brief richtig lese nehmen die jeden Hauptsache man ist in ihren Bewerberpool auch wenn die keine passende stelle haben oder ausschließlich Hilfsarbeiter Jobs.
Beim Stellenangebot handelt sich falls das kein Fake/Lockangebot ist =ein Kassierer im Einzelhandel sie im Spoiler die genaue Beschreibung.
Leider habe ich gestern den Termin Telefonisch bei der Zeitarbeitsfirma zu gesagt, weil ich nicht wusste ob ich das einfach ablehnen konnte(ohne 30%Sanktion ) das Stellenangebot das mir meine SA gab hat auch keine RFB das man sich dort bewerben muss.
Kann mir eine Sanktion blühen wenn ich an den Tag z.b erfahre das es ein Lockangebot ist man nicht als Kassierer sondern als reine Hilfskraft dort anfangen sollte und ich das ablehne???
Natürlich werde ich alles mir an den Tag Notieren + eine Bestätigung verlangen das ich dort war +das sie keine Fahrtkosten übernehmen damit ich auf der sicheren seite bin falls der Arbeitgeber am ende doch lügt und behauptet man war nicht zum Termin oder er sonstige lügen erzählt....
Also Stundenlohn soll 17€/Stundenlohn(Vollzeit)sein falls man 40stunden in der Woche macht sind das 160 stunden also ein Gehalt von 160×17€=2720€.
falls sie nicht wie manche Zeitfirmen 200€ jeden Monat vom Lohn abziehen für das Arbeitzeitkonto.... Was auch komisch man hat mir telefonisch gesagt es werden keine Fahrkosten seiten der Firma bezahlt,dabei steht das im JC - Stellenangebot das man monatlich ein 50€ Deutschlandticket bekommt das hört sich alles merkwürdig an...
Was mache ich jetzt wegen den Termin nächste woche also hin gehen oder kann man den jetzt verstreichen lassen weil ich keine RFB seiten meiner SA habe das man sich dort bewerben muss!!!
falls man den Termin/Job nicht annimmt falls es sich an den Tag um ein Lockangebot handelt als ein Hilfsjob anstatt der Kassierer Job?? Um so auf nummer sicher gehen um nicht unnötig eine 30% oder Total Sanktion bekommen.
Es geht darum das ich nicht in eine Sanktionsfalle meiner SA reinfalle meine Behörde ist leider sehr Bekloppt,damit ich weiß wie man am besten damit umgeht um ohne schaden aus der sache kommen falls die Firma einen ausbeuten will mit den hilfsarbeiterjobs.
Zitat von: Dragon am 31. Juli 2024, 13:14:14Weiß einer Ob meine SA ohne meine (Zustimmung) meine Daten einfach eine Zeitarbeiterfirma(persona service AG & Co. KG) weiter geben darf?
Ja, darf sie.
ZitatVerstößt sie nicht gegen DSGVO ???
Nein.
Zitatmeine SA druckte mir beim Gespräch 1x ein Stellenangebot aus wo ich mich Bewerben soll (ohne RFB 3 Seiten) für diese Zeitarbeiterfirma siehe den Link im Spoiler!!
Auf Stellenangebote ohne RFB musst du dich nicht bewerben. Hatte ich dir das nicht schon mal geschrieben?
ZitatLeider habe ich gestern den Termin Telefonisch bei der Zeitarbeitsfirma zu gesagt, weil ich nicht wusste ob ich das einfach ablehnen konnte(ohne 30%Sanktion ) das Stellenangebot das mir meine SA gab hat auch keine RFB das man sich dort bewerben muss.
Dann sagst du den Termin wieder ab.
ZitatAlso Stundenlohn soll 17€/Stundenlohn(Vollzeit)sein falls man 40stunden in der Woche macht sind das 160 stunden also ein Gehalt von 160×17€=2720€.
ZA-Mitarbeiter haben immer nur eine 35-Stundenwoche, also 35 x 4,3 x Stundenlohn.
ZitatWas mache ich jetzt wegen den Termin nächste woche also hin gehen oder kann man den jetzt verstreichen lassen weil ich keine RFB seiten meiner SA habe das man sich dort bewerben muss!!!
Wie schon erwähnt, wenn du nicht hingehen willst, sagst du den Termin ab.
Hallo Sheherazade
Zitat von: Sheherazade am 31. Juli 2024, 13:44:35Ja, darf sie.
gut dann weiß ich bescheid lieber hier nachfragen! wie du weißt ist meine Behörde ist leider bekannt für ihre massenhaften rechtsverstöße.
Zitat von: Sheherazade am 31. Juli 2024, 13:44:35Auf Stellenangebote ohne RFB musst du dich nicht bewerben. Hatte ich dir das nicht schon mal geschrieben?
Ich glaube ja das hattest du mal erwähnt bin mir aber nicht mehr sicher sorry :scratch:
Zitat von: Sheherazade am 31. Juli 2024, 13:44:35Dann sagst du den Termin wieder ab.
Zitat von: Sheherazade am 31. Juli 2024, 13:44:35Wie schon erwähnt, wenn du nicht hingehen willst, sagst du den Termin ab.
Damit wir uns nicht falsch verstehen!! Das Bedeutet das ich den Termin jetzt einfach so absagen kann ,falls meine Behörde doch versucht die 30% Sanktion verhängen stehen die Chancen gut wegen der fehlenden RFB in dem Jobangebot sollten sie doch eine ausprechen kommt von mir natürlich der widerspruch.
Wie ich vorher gesagt habe würde ich zur Not den Termin nächste Woche war nehmen ,und nichts vor ort sofort unterzeichnen falls das Jobangebot nicht stimmt oder sollte man lieber nicht zum Termin hin was meinst du ??? Damit ich weiß was ich am besten machen soll.
Danke für deine Hilfe :sehrgut:
Du musst nicht hin, ohne RFB keine Sanktion. Aber wenn es dir damit besser geht, nimm den Termin wahr und unterschreibe nichts. Kannst ja danach berichten (hier im Thread!) wie es ablief. Manchmal tut sich ja auch eine Chance auf, wo man es gar nicht vermutet hat.
Guten Morgen Leute
So das Vorstellungsgespräch war um heute 10:00 Uhr fertig!
Es hat sich heraus gestellt das es sich nicht um diesen Job mit 17€ Stundenlohn handelt,sondern 13,51€ Brutto die Stunde.
Also das Jobangebot im Link stimmte gar nicht.
https://www.arbeitsagentur.de/jobsuche/jobdetail/12122-152426-1594960-0-S
Als ich genau fragte für welche Arbeit ich eingeladen wurde?sagte sie nicht genau um welchen Job es sich handelt, sondern man würde schon was finden laut ihre aussage! ob das eine Voll/Teilzeitstelle war keine Ahnung
Dazu kein fester Arbeitsort sondern eine Springertätigkeit wo man Arbeit keine Ahnung , da ich mir die Fahrtkosten nicht leisten kann hat es sich von ihre Seite erledigt!!
Da ich einen festen Arbeitsort brauche falls mit meiner Mutter was sein sollte also in meine Stadt, dann ist die stelle nichts für mich das sagte sie das und das Gespräch war beendet.
man hat mir noch bestätigt das ich mich heute dort vorgestellt hatte +das sie keine Fahrtkosten übernehmen.
Sie sagt auch das ich mich nicht bei Zeitarbeitsfirmen bewerben soll sondern direkt bei Unternehmen mit den festen Jobs:)
Das sollte mir jetzt mit dem keinen Ärger mit dem JC machen da ich nichts abgelehnt hatte??
Zitat von: Dragon am 07. August 2024, 11:38:02Das sollte mir jetzt mit dem keinen Ärger mit dem JC machen da ich nichts abgelehnt hatte??
Normal nicht
Genau diese Art des Gespräches habe ich erwartet. Nur die Reaktion deines Gegenüber war verständnisvoll und nachsichtig wenn man das so bezeichnen kann.
Du hast dich auch nicht einwickeln lassen wie es sich raus liest. :ok:
MfG FN
Hallo Fettnäpfchen
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. August 2024, 14:04:54Normal nicht
Drück mir die Daumen das alles mit dem JC glatt verläuft ohne stress 😄😉
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. August 2024, 14:04:54Genau diese Art des Gespräches habe ich erwartet. Nur die Reaktion deines Gegenüber war verständnisvoll und nachsichtig wenn man das so bezeichnen kann.
Dank deine/Eure Hilfe + Tipps war ich heute so Fit+aufmerksam das sie mich nicht einwickeln konnte😄
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. August 2024, 14:04:54Du hast dich auch nicht einwickeln lassen wie es sich raus liest. :ok:
Das konnte sie auch nicht!
dank der Hilfe hier im Forum war ich für heute sehr gut vorbereitet ,das man mich einfach nicht überrumpeln konnte hihihi.
Zitat von: Dragon am 07. August 2024, 11:38:02sagte sie nicht genau um welchen Job es sich handelt, sondern man würde schon was finden laut ihre aussage
Sowas ist absolut typisch für eine Leihbude.
Zitat von: Dragon am 07. August 2024, 11:38:02das sie keine Fahrtkosten übernehmen
Macht so gut wie keine einzige Leihbude.
Zitat von: Dragon am 07. August 2024, 11:38:02man hat mir noch bestätigt das ich mich heute dort vorgestellt hatte
Das du dir hast was geben lassen ist sehr gut, man weiß nie, ob man es nochmal braucht.
Zitat von: Dragon am 07. August 2024, 11:38:02keinen Ärger mit dem JC machen da ich nichts abgelehnt hatte??
Kann es gar keinen geben, da es exakt das Jobangebot, auf das sich deine Bewerbung bezog, gar nicht gegeben hat.
Zitat von: Kopfbahnhof am 07. August 2024, 16:24:50Das du dir hast was geben lassen ist sehr gut, man weiß nie, ob man es nochmal braucht.
mein JC würde das sofort verlangen. Ich bin da schon drei VV hinterhergefahren um so eine Bestätigung einzuholen.
Jetzt würde mir das nicht mehr passieren, so o. so.
Zitat von: Dragon am 07. August 2024, 14:56:09dank der Hilfe hier im Forum war ich für heute sehr gut vorbereitet ,das man mich einfach nicht überrumpeln konnte hihihi.
:sehrgut:
MfG FN