Hallo,
ich hab da ein kleines Problem.
Meine Sachbearbeiterin will mein komplettes Nebenkostenguthaben einfordern. das kann doch nicht richtig sein oder ?
Ich bin im Dezember 23 ins Bürger Geld gerutscht. Vorher hatte ich Alg1 bekommen. Im Dezember habe ich auch meine Nebenkosten Abrechnung für das Jahr 22 bekommen. In dem Jahr habe ich nicht einen tag Bürgergeld-Leistung erhalten. Die Vermieterin hat mir mein guthaben jetzt im Januar überwiesen und ich habe der Sachbearbeiterin wie gefordert die Unterlagen zukommen lassen.
Jetzt kam der Anhörungsbogen wo drin steht das Sie die komplette Summe zurückfordert. Das kann doch nicht rechtens sein.
da ich zu dem Zeitraum wo das Guthaben entstanden ist ich nichts vom Amt bekommen habe, würde meines empfinden nur die Einkommensregelung greifen. Oder sehe ich das falsch ?
vielen dank für die Hilfe.
Karlchen
Das Nebenkostenguthaben mindert lt. § 22 Abs. 3 SGB II im Folgemonat nach dem Zufluss die Kosten für Unterkunft und Heizung. Das dieses aus Zeiten ohne Leistungsbezug stammt, spielt dabei keine Rolle, so auch das BSG.
D.h. dein Anspruch auf KdUH mindert sich für Februar um das im Januar zurückgezahlte Nebenkostenguthaben.
Den Teil der KdUH, den du danach im Februar zuviel erhalten hast, wird das JC zurückfordern.
Was bitte ist KdUH ?
Kosten der Unterkunft und Heizung = KdUH
Zitat von: Karlchen am 04. Februar 2024, 11:47:26Jetzt kam der Anhörungsbogen wo drin steht das Sie die komplette Summe zurückfordert. Das kann doch nicht rechtens sein
so ist das du gleichst das wieder aus, wenn du aus dem Bürgergeld bist und ein Guthaben bekommst, wo vom JC bezahlt wurde.
Das nennt sich Zuflussprinzip. Das Geld wird angerechnet, wenn es dir zugeflossen ist. Zugeflossen ist es im Bürgergeldbezug. Wird als beim Bürgergeld angerechnet. Andersherum hätte das JC auch eine Nachzahlung übernommen, wenn du eine Nebenkostennachzahlung erhalten hättest.