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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Eric am 05. Februar 2024, 09:12:07

Titel: Beweislast normaler Brief!
Beitrag von: Eric am 05. Februar 2024, 09:12:07
Hallo, liebe Gemeinde!

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich kreiere mal einen fiktiven Fall:

Herr X wurde mit seinem unangeleinten Hund vom Ordnungsamt angehalten. Er hat mit seinem Verhalten gegen das in seinem Bundesland vorgeschriebene Hundeslandegesetz verstoßen und Ihm droht nun von daher ein Bußgeld nebst Bearbeitungsgebühren usw.
Nun erhält er einige Wochen später diesbezüglich ein Schreiben vom Ordnungsamt, mit der Aufforderung, dieses Bußgeld innerhalb einer vorgegebenen Frist zu begleichen.
Auf der Rückseite dieses besagten Schreibens unter der Rechtsfolgebelehrung wird er darauf hingewiesen, dass er die Möglichkeit hat innerhalb von zwei Wochen nach Eingang dieses Schreibens, schriftlich Einspruch gegen diesen Bußgeldbescheid einzureichen. Der weitere Rechtsweg ist Herrn X bekannt.
Nun ist diese Zahlungsaufforderung des Bußgeldes nur auf dem normalen Postweg bei Ihm bzw. seiner Wohnadresse eingegangen.
Herr X ist mit diesem Bußgeld aber nicht einverstanden und möchte den Behörden möglichst viel Sand ins Getriebe streuen.
Warum, wieso, weshalb ist jetzt nicht weiter relevant.
Er ignoriert den Brief mit der Zahlungsaufforderung, und einige Wochen später erreicht Ihn ein weiteres Schreiben, nebst Mahngebühren, in welchem er nochmalig daran erinnert wird, der oben genannten Zahlungsaufforderung nachzukommen.
Jetzt wird Herr X aktiv und teilt dem Ordnungsamt schriftlich mit (sicherheitshalber als Einschreiben/Rückschein), dass er einen ersten Brief, in welchem Ihm ja noch laut Rechtsfolgebelehrung ein Widerspruch gegen diese Zahlungsaufforderung binnen zwei Wochen eingeräumt wurde, nicht erhalten habe.
Da ersteres Schreiben nur als normaler Brief versandt wurde liegt es  doch, nach Recherche des Herrn X, beim Ordungsamt zu beweisen, dass dieser auch wirklich bei Ihm eingegangen ist.
Dieses dürfte sich allerdings als schwierig herausstellen.
Somit fordert Herr X die Bußgeldstelle des Ordnungsamts auf, Ihm nochmals eine Zahlungsaufforderung zuzusenden, in welchem Ihm diese zweiwöchige Widerspruchsfrist laut Rechtsfolgebelehrung eingeräumt werden muss.

Wie seht Ihr das?

Ist diese Vorgehensweise möglich, oder kann das Ordnungsamt dagegen etwas machen und an der Behauptung festhalten das der erste Brief eingegangen ist? 
Titel: Aw: Beweislast normaler Brief!
Beitrag von: Sheherazade am 05. Februar 2024, 09:38:24
Zitat von: Eric am 05. Februar 2024, 09:12:07Wie seht Ihr das?

Wenn es Spaß macht.  :weisnich:
Titel: Aw: Beweislast normaler Brief!
Beitrag von: Eric am 05. Februar 2024, 09:41:27
War das jetzt eine Antwort auf die Frage?

Ich habe in meinem Text oben jetzt die Frage umformuliert. Wie sieht Eurer Meinung nach die Rechtslage aus und kann Herr X damit durchkommen?
Titel: Aw: Beweislast normaler Brief!
Beitrag von: Sheherazade am 05. Februar 2024, 09:56:48
Zitat von: Eric am 05. Februar 2024, 09:41:27Wie sieht Eurer Meinung nach die Rechtslage aus und kann Herr X damit durchkommen?

Keine Ahnung, schreib uns doch das Ergebnis, Herr X hat ja schon nach Gutdünken gehandelt.
Titel: Aw: Beweislast normaler Brief!
Beitrag von: Eric am 05. Februar 2024, 10:18:56
Nun, wie unschwer zu erlesen ist, handelt es sich bei Herrn X um einen fiktiven Fall, und er hat mitnichten bereits so gehandelt.
Daher ja auch meine Frage. Da Du alldem nichts weiter beizusteuern vermagst, hoffe ich noch von anderen Mitgliedern dieses Forums hilfreiche Antworten zu erhalten.
Aber danke!
Titel: Aw: Beweislast normaler Brief!
Beitrag von: 180 am 05. Februar 2024, 10:21:36
Herr X wird damit sehr wahrscheinlich durchkommen. Aber: Sofort Widerspruch einlegen und nicht erst nach einem neuen Schreiben mit neuer Widerspruchsfrist verlangen.

Eine Überlegung wäre nur mit 1 Satz zu widersprechen, statt es sofort zu begründen: "Hiermit lege ich Widerspruch ein. Begründung folgt."
Und angeben, dass das 1. Schreiben nicht angekommen ist.
Titel: Aw: Beweislast normaler Brief!
Beitrag von: Ottokar am 05. Februar 2024, 10:53:41
Diese Person hat offenbar nie gelernt, sich an Regeln zu halten und für eigene Fehler die Konsequenzen zu tragen. Das ist überaus traurig.
Hier im Forum werden jedoch keine Tips dazu gegegeben, wie man - möglichst effektiv - gegen Regeln verstößt.

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