Mehr und mehr Witwen erhalten keine Witwenrente. Der Grund ist ihr angerechnetes Einkommen. Die Zahl der Betroffenen, die keine Hinterbliebenenrente ihres verstorbenen Gatten erhalten, stieg auf über 106.000. Das bedeutet zwischen 1992 und 2022 einen Anstieg um das 23fache.
https://www.gegen-hartz.de/news/rente-witwenrente-zahlung-gestoppt-wegen-anrechnung-des-einkommens
sieht irgendwie son bissel nach schleichender abschaffung der wittwenrente aus..irgendwo stand das doch schonmal im raum diese abzuschaffen..ne freundin von mir hat auch ein gutes erwerbseinkommen..aber noch haben sie ihr die wittwenrente nicht weg genommen..bin mal gspannt wann die es tun..
Zitat von: selbiger am 05. Februar 2024, 15:54:02sieht irgendwie son bissel nach schleichender abschaffung der wittwenrente aus..irgendwo stand das doch schonmal im raum diese abzuschaffen..ne freundin von mir hat auch ein gutes erwerbseinkommen..aber noch haben sie ihr die wittwenrente nicht weg genommen..bin mal gspannt wann die es tun..
da zahlt man für die Rente ein, stirbt vielleicht nach 2 Jahren als Rentner und das Geld ist futsch. Meine junge Frau steht dann mit nichts da. :grins:
Die Witwenrente wird nur gekürzt wenn der Empfanger selbst noch nicht das reguläre
Rentenalter erreicht hat.
danach gibts die "normale" Witwenrente (ca.60% Rente des Verstorbenen) und seine eigene Rente. da kann man noch kräftig hinzuverdienen.
Genauso wie bei der Erwerbsminderungsrente bis zum regulären Renteneintritt. danach gibts die Regelrente.
Wäre ja noch schöner die Erwerbsminderungsrente kassieren und voll dazuverdienen.
EinerDerSchaffengeht
Zitat von: EinerDerSchaffengeht am 05. Februar 2024, 20:42:23Wäre ja noch schöner die Erwerbsminderungsrente kassieren und voll dazuverdienen.
das ist faktisch schon möglich..zumindest erstmal für ein halbes jahr..
Zitat von: EinerDerSchaffengeht am 05. Februar 2024, 20:42:23Die Witwenrente wird nur gekürzt wenn der Empfanger selbst noch nicht das reguläre Rentenalter erreicht hat.
komisch..meine freundin ist erst 50..und bekommt knapp 600 witwenrente,und ihr verdienst ist bei knapp über 17 euro die stunde..da wird nichts gekürzt..im gegenteil,die witwenrente ist am jahresende ihr genikbruch.dann zahlt sie ordentlich steuern nach..kommt also nicht ganz hin deine ausage..
selbiger:
Du hast die Regelung und die Behauptung nicht verstanden, DENN
JEDER der eine hohe Rente hat muss darauf Steuern zahlen, sofern der Steuerfreibetrag überschritten ist. Das hat mit der Witwenrente/Witwerrente und deren Anrechnung nichts zu tun.
In Deinem Beispiel muss die Witwe Steuern zahlen, weil Rente und Verdienst den Steuerfreibetrag überschreitet
Zitat von: Quinky am 06. Februar 2024, 07:59:11In Deinem Beispiel muss die Witwe Steuern zahlen, weil Rente und Verdienst den Steuerfreibetrag überschreitet
das ist mir bewust..weil weiter oben gesagt wird das wenn erwerbseinkommen vorhanden ist..witwenrente gekürzt bzw..gestrichen wird..so oder so ähnlich..