Heute bei Lanz wieder gehört, und das jetzt schon zum 3ten Mal, dass das BG um 12% 2x in Folge erhöht wurde. Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege..
2022 auf 2023 499€ auf 502€ = 3€
2023 auf 2024 502€ auf 563€ = 61€
Die 3€ machen laut meinen Mathematikfahigkeiten keine 12%. Also was wird da immer wieder von 2x 12% in Folge behauptet? Und das bei den Öffis und keiner korrigiert das auch nicht Lanz der ja dank Knopf im Ohr alle Infos hat.
Der Regelsatz vorm Bürgergeld lag bei 449 Euro zuletzt...
Zitat von: amare am 08. Februar 2024, 03:09:43Der Regelsatz vorm Bürgergeld lag bei 449 Euro zuletzt...
Es hieß doch überall dass es nur 3€ gibt. Waren die 449€ nicht 2021?
Hier kannst du nachlesen, wie hoch das ALG II/Bürgergeld in den Jahren 2012 bis 2023 war:
https://hartz.info/index.php?msg=1385534
zum 01.01.2023 von 449€ auf 502€ = 53€ = 11,8%
zum 01.01.2024 von 502€ auf 563€ = 61€ = 12,15%
Btw ... vor den "Korrekturen" hätte schon ab 01.01.2005 das ALG II 500 Euro betragen, statt 345 Euro.
Glücklicherweise ist der SPD damals "eingefallen", die ganzen Ausgaben für Pelzmäntel, Privatflugzeuge, Yachten, Kreuzfahrten, Wohnmobile, Gemälde usw. rauszurechnen, die sich bei den Unteren 15% so zahlreich finden.
Die CDU konnte dann später nur noch die Ausgaben für Alkohol, Blumen, Haustiere, Kaffee, ÖPNV, PKW usw. rausrechnen. Alkohol und Kaffee wurden natürlich verfassungskonform durch Wasser substituiert, ÖPNV und PKW durch das Fahrrad (natürlich ein Gebrauchtes).
Und nein, das ist kein Witz, sondern dank bundesdeutscher Bürokratie alles gut dokumentiert und nachzulesen.
Hier der Vergleich zum Mindestlohn den bestimmt fast kein Ag mehr zahlt denn sonst findet er wohl keinen dummen mehr.
01.01. bis 30.06.2022: 9,82 Euro / Stunde
01.07. bis 30.09.2022: 10,45 Euro / Stunde
01.10.2022 bis 31.12.2023: 12 Euro / Stunde.
Danach stieg der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 steigt er erneut, auf dann 12,82 Euro
https://www.dgb.de/schwerpunkt/mindestlohn#uuid-0d743654-f3e3-11ed-8735-001a4a160123
https://www.lohnspiegel.de/brutto-netto-rechner-13812.htm
Zitat von: Rotti am 08. Februar 2024, 19:26:0701.01. bis 30.06.2022: 9,82 Euro / Stunde 01.07. bis 30.09.2022: 10,45 Euro / Stunde 01.10.2022 bis 31.12.2023: 12 Euro / Stunde. Danach stieg der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 steigt er erneut, auf dann 12,82 Euro
Finde ich schon eine krasse Entwicklung, als ich 2010 als Maschinenauer ausgelernt habe und als Geselle eingestellt wurde, hab ich nichtmal annähernd das bekommen was jetzt der Mindestlohn ist. (Kleiner Handwerksbetrieb) da hat man aber für sein Geld auch noch was bekommen, und tanken war bezahlbar.
Jetzt kriegt jeder Depp der nichts können muss Unmengen an Geld (nach damaligen Verhältnissen) aber davon hat er Dank der Inflation auch nichts.
Was bringen die ganzen Erhöhungen denn überhaupt wenn man unterm Strich nie mehr hat? Warum macht man nicht was gegen die Inflation?
Zitat von: hotwert am 09. Februar 2024, 07:32:00Was bringen die ganzen Erhöhungen denn überhaupt wenn man unterm Strich nie mehr hat? Warum macht man nicht was gegen die Inflation?
Das Problem wir sind von anderen Ländern abhängig von Energie sei es Erdgas, Erdöl oder andere Rohstoffe und wenn die nicht mehr oder weniger Liefern wird alles noch teurer und jetzt kommt noch der Klimawandel ins Spiel.
Zitat von: Ottokar am 08. Februar 2024, 12:21:19Hier kannst du nachlesen, wie hoch das ALG II/Bürgergeld in den Jahren 2012 bis 2023 war:
https://hartz.info/index.php?msg=1385534
zum 01.01.2023 von 449€ auf 502€ = 53€ = 11,8%
zum 01.01.2024 von 502€ auf 563€ = 61€ = 12,15%
Btw ... vor den "Korrekturen" hätte schon ab 01.01.2005 das ALG II 500 Euro betragen, statt 345 Euro.
Glücklicherweise ist der SPD damals "eingefallen", die ganzen Ausgaben für Pelzmäntel, Privatflugzeuge, Yachten, Kreuzfahrten, Wohnmobile, Gemälde usw. rauszurechnen, die sich bei den Unteren 15% so zahlreich finden.
Die CDU konnte dann später nur noch die Ausgaben für Alkohol, Blumen, Haustiere, Kaffee, ÖPNV, PKW usw. rausrechnen. Alkohol und Kaffee wurden natürlich verfassungskonform durch Wasser substituiert, ÖPNV und PKW durch das Fahrrad (natürlich ein Gebrauchtes).
Und nein, das ist kein Witz, sondern dank bundesdeutscher Bürokratie alles gut dokumentiert und nachzulesen.
Wann wurde von 499 auf 502 erhöht? es war doch in den medien dass es nur 3 euro gab und das so ist wie wenn man jemanden ins gesicht spuckt weils lächerlich wenig war und man es sich hätte sparen können
Zitat von: börgie am 09. Februar 2024, 18:43:21es war doch in den medien dass es nur 3 euro gab und das so ist wie wenn man jemanden ins gesicht spuckt weils lächerlich wenig war und man es sich hätte sparen können
damals konnten alle noch nur Tafel dafür vielleicht die 3 € gedacht. :scratch:
Die Kosten für einen Einkauf bei der Tafel variieren ebenfalls. Manche Niederlassungen geben Lebensmittel für einen Pauschbetrag um die 3 Euro an Erwachsene ab, andere wiederum verteilen die Waren kostenlos.
https://praxistipps.focus.de/wer-darf-zur-tafel-voraussetzungen-fuer-die-zuteilung_153581
@börgie
Ottokar schrieb 449Euro auf 502Euro - 499€ ist falsch
2021 446.-
2022 559.-
2023 502.-
2024 563.-
Zitat von: börgie am 09. Februar 2024, 18:43:21Wann wurde von 499 auf 502 erhöht?
Nie, der Regelsatz betrug niemals 499€.
hää was war das denn mit den 3€ mehr? bin verwirrt.
Zitat von: börgie am 09. Februar 2024, 21:06:57hää was war das denn mit den 3€ mehr? bin verwirrt.
2022 wurde um 3 Euro erhöht von 446 auf 449.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/241114/umfrage/entwicklung-des-hartz-iv-regelsatzes/
Zitat von: Einhorn am 09. Februar 2024, 19:45:032021 446.-
2022 559.-
2023 502.-
2024 563.-
da hatte sich ein Tipfehler eingeschlichen...
Richtig:
2021 446.-
2022 449.-
2023 502.-
2024 563.-