Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: bob am 08. Februar 2024, 19:04:57

Titel: JC Nebenkostenabrechnung 2022
Beitrag von: bob am 08. Februar 2024, 19:04:57
Hallo,

ich habe ein Problem und finde keine Hilfe im Netz dazu.
Hoffentlich könnt ihr mir helfen  :smile:

Ich selbst beziehe kein ALGII, wohne aber aufgrund einer Trennung seit dem 01. Oktober 2023 in einer WG, besitze keinen Miet- oder Untermietvertrag.
Die alleinige Mieterin, hat nun im Dez. 2023 die NBK 2022 erhalten.
Heute gab es einen Brief, dass ich, obwohl ich 2022 nicht in der Wohnung gewohnt habe, die Hälfte der Nbk 2022 tragen soll...

Nach Rücksprache mit dem zuständigen JC, muss ich den Betrag zahlen. Das würde der Gesetzesgeber vorsehen.

Habt ihr dazu einen Rat? Irgendwie schon komisch das man bestraft wird, dass andere Menschen Leistungen beziehen.
Ich bin normal am Arbeiten und soll nun für die Kosten von 2022 aufkommen....


Bitte helft mir
Titel: Aw: JC Nebenkostenabrechnung 2022
Beitrag von: Rubus am 09. Februar 2024, 03:01:17
Wer hat vor dir in der Wohnung gewohnt?

Ich würde sagen, diese Person ist für die Nebenkosten 2022 zuständig und wenn sie alleine gewohnt hat, dann sie alleine bzw. das JobCenter. Würde dort noch mal nachhaken und betonen, dass du 2022 gar nicht in dieser Wohnung gelebt hast.

Ich war selbst Hauptmieterin einer WG und habe das immer den ehemaligen Mitbewohner:innen in Rechnung gestellt oder eben Kaution einbehalten, bis die Angelegenheiten mit den Abrechnungen erledigt waren.
Titel: Aw: JC Nebenkostenabrechnung 2022
Beitrag von: Sheherazade am 09. Februar 2024, 09:48:06
Zitat von: bob am 08. Februar 2024, 19:04:57Ich selbst beziehe kein ALGII, wohne aber aufgrund einer Trennung seit dem 01. Oktober 2023 in einer WG, besitze keinen Miet- oder Untermietvertrag.
Die alleinige Mieterin, hat nun im Dez. 2023 die NBK 2022 erhalten.

Zahlst du deinen Mietanteil an die Hauptmieterin? Die Nebenkosten gehören selbstverständlich auch dazu. Die Hauptmieterin bekommt von Jobcenter deinen Teil der Miete natürlich nicht.

ZitatHeute gab es einen Brief, dass ich, obwohl ich 2022 nicht in der Wohnung gewohnt habe, die Hälfte der Nbk 2022 tragen soll...

Von wem kam der Brief? Gab es vor dir einen Mitbewohner?
Titel: Aw: JC Nebenkostenabrechnung 2022
Beitrag von: Rotti am 09. Februar 2024, 10:54:18
Zitat von: bob am 08. Februar 2024, 19:04:57Ich selbst beziehe kein ALGII, wohne aber aufgrund einer Trennung seit dem 01. Oktober 2023 in einer WG, besitze keinen Miet- oder Untermietvertrag. Die alleinige Mieterin, hat nun im Dez. 2023 die NBK 2022 erhalten. Heute gab es einen Brief, dass ich, obwohl ich 2022 nicht in der Wohnung gewohnt habe, die Hälfte der Nbk 2022 tragen soll...
wenn du nicht im Alg II bist und ausgezogen solltest du deine Hälfte von den NK auch behalten dürfen.
Titel: Aw: JC Nebenkostenabrechnung 2022
Beitrag von: bob am 09. Februar 2024, 11:58:14
Vielen lieben Dank für eure Antworten.

Zitat von: Sheherazade am 09. Februar 2024, 09:48:06Von wem kam der Brief? Gab es vor dir einen Mitbewohner?
Der Brief kam vom zuständigen Sachbearbeiter der Hauptmieterin.
Bild will hier nicht reingehen  (https://prnt.sc/FPLysB6m1Vpk)

Vor mir hat ihr Kind hier gewohnt. Die ist nun zum Vater gezogen.

Zitat von: Sheherazade am 09. Februar 2024, 09:48:06Zahlst du deinen Mietanteil an die Hauptmieterin? Die Nebenkosten gehören selbstverständlich auch dazu. Die Hauptmieterin bekommt von Jobcenter deinen Teil der Miete natürlich nicht.
Ich zahle jeden Monat meinen Anteil der Miete an den Vermieter und die Gas- und Stromrechnung an die Hauptmieterin.

Zitat von: Rotti am 09. Februar 2024, 10:54:18wenn du nicht im Alg II bist und ausgezogen solltest du deine Hälfte von den NK auch behalten dürfen.
Ich glaube du Missverstehst da etwas. Ich bin aus der Wohnung mit meiner Ex aus- und in eine WG eingezogen.
Und die Hauptmieterin der WG hat für 2022 die NBK bekommen, die dem JC eingereicht und die behaupten nun ich müsse die Hälfte zahlen, obwohl ich ja erst zum 01. Oktober 2023 in die WG eingezogen bin.
Hoffe das war Verständlicher  :zwinker:
Titel: Aw: JC Nebenkostenabrechnung 2022
Beitrag von: Sheherazade am 09. Februar 2024, 12:24:14
Ich nehme an, hier ist die Rede von einer Nebenkostennachzahlung für 2022? Wieso schreibt dich das Jobcenter direkt an, du bist doch nicht im Leistungsbezug? Wie ist euer Status beim Jobcenter so ohne Untermietvertrag?
Titel: Aw: JC Nebenkostenabrechnung 2022
Beitrag von: bob am 09. Februar 2024, 14:01:55
Zitat von: Sheherazade am 09. Februar 2024, 12:24:14Ich nehme an, hier ist die Rede von einer Nebenkostennachzahlung für 2022? Wieso schreibt dich das Jobcenter direkt an, du bist doch nicht im Leistungsbezug? Wie ist euer Status beim Jobcenter so ohne Untermietvertrag?

Jawohl, so schaut's aus. Das JC hat nicht mich direkt angeschrieben, sondern die Hauptmieterin. Aber dieser Satz stand in ihrem Schreiben drin und dadurch hab ich den Sachbearbeiter angerufen.

Wir sind als WG beim JC, der Stadt und beim Vermieter gemeldet. Ich wohne hier nur Übergangsweise bis ich eine neue Wohnung gefunden hab. Dadurch wurde ich nicht als Mieter mit eingetragen.
Titel: Aw: JC Nebenkostenabrechnung 2022
Beitrag von: Sheherazade am 09. Februar 2024, 14:43:16
Sofern ich den Sachverhalt richtig interpretiere: Die Nebenkostennachzahlung ist der Hauptmieterin in einem Zeitraum entstanden, als noch ihr (ich nehme an volljähriges) Kind bei ihr gewohnt hat - da wurden die KdU scheinbar auch schon durch 2 geteilt. Mietrechtlich gesehen hat der vorherige Mitbewohner (also das Kind) die anteilige Nebenkostennachzahlung zu begleichen und nicht du (ausser du willst es). Das Jobcenter ist insofern raus mehr als den Anteil der Leistungsbezieherin zu übernehmen.

Zitat von: bob am 09. Februar 2024, 14:01:55Aber dieser Satz stand in ihrem Schreiben drin
Welcher Satz genau stand da drin?
Titel: Aw: JC Nebenkostenabrechnung 2022
Beitrag von: Fettnäpfchen am 09. Februar 2024, 16:56:20
bob

In dem kleinen Abriss der NK Abrechnung wird von Dir gar nichts verlangt sondern vom "Mitbewohner" und das kannst du 2022 ja nicht gewesen sein.

Soll also deine VM die Tochter belangen
insofern sie einen Anteil zu zahlen hatte
was aber so nicht feststellbar ist ohne die entsprechenden Unterlagen die du sicher nicht hast.

Wenn das nicht so war und die Tochter keine KdUH anteilig zu zahlen hatte muss es die Mutter bezahlen.

MfG FN
Titel: Aw: JC Nebenkostenabrechnung 2022
Beitrag von: bob am 09. Februar 2024, 17:34:16
Zitat von: Sheherazade am 09. Februar 2024, 14:43:16Welcher Satz genau stand da drin?
Bitte denken Sie daran, dass ihr Mitbewohner seinen Anteil an der Nachzahlung eigenständig an den Vermieter überweist.

Nachdem ich diesen Satz gelesen habe, hab ich den Sachbearbeiter angerufen und um Aufklärung gebeten.
Dieser teilte mir dann mit, dass ich für den Anteil zuständig bin...

Das Kind ist noch Minderjährig, allerdings Alt genug um nach dem Gesetzt zu entscheiden bei welchem Elternteil es leben will. Und so wie Teenager nun mal sind, werden gute Entscheidungen getroffen  :coffee:

@Fettnäpfchen
Laut dem Sachbearbeiter des JC, bin ich dieser "Mitbewohner".
Die Hauptmieter (Mutter) bezieht seit langem vom JC Leistungen, das Kind ist Minderjährig und Mitte des Jahres zum Kindsvater gezogen. Jetzt versucht das JC wohl die NBK 2022 auf mich abzuwälzen und behauptet, nach Aussage des Sachbearbeiters, das der Gesetzesgeber das so vorgesehen hat und das kann ich nicht glauben
Titel: Aw: JC Nebenkostenabrechnung 2022
Beitrag von: Rotti am 09. Februar 2024, 17:42:05
Zitat von: bob am 09. Februar 2024, 11:58:14Hoffe das war Verständlicher :zwinker:
ja jetzt, danke.
Titel: Aw: JC Nebenkostenabrechnung 2022
Beitrag von: TripleH am 09. Februar 2024, 20:53:02
Das Problem ist, dass die Nachzahlung als Kosten der Unterkunft im Monat der Fälligkeit gelten und es nach BSG nicht auf den Entstehenszeitraum (Abrechnungszeitraum) ankommt. Da die Hauptmieterin jetzt bei Fälligkeit nicht allein wohnt, greift das Kopfteilsprinzip.

Die Entscheidung des SG Halle trifft es sehr gut. Da ist der Mitbewohner auch erst im Februar 2013 eingezogen, trotzdem wird für die Leistungsempfängerin nur die Hälfte der Nachzahlung 2012 übernommen:

https://openjur.de/u/2224734.html

ZitatAngesichts der gesetzlichen Regelung in § 22 SGB II sowie der hierzu ergangenen Rechtsprechung, die den Bevollmächtigten der Klägerin hinlänglich bekannt ist, erhöht die Forderung der Vermieterin aus der Betriebskostenabrechnung den Bedarf der Klägerin sowie des weiteren Mitbewohners hinsichtlich der Kosten der Unterkunft für den Monat der Fälligkeit der Forderung und nicht für den Zeitraum, aus dem die Nachforderung resultiert (§ 22 Abs. 3 SGB II).


Titel: Aw: JC Nebenkostenabrechnung 2022
Beitrag von: MAC517 am 10. Februar 2024, 00:24:20
Zitat von: TripleH am 09. Februar 2024, 20:53:02Die Entscheidung des SG Halle trifft es sehr gut. Da ist der Mitbewohner auch erst im Februar 2013 eingezogen, trotzdem wird für die Leistungsempfängerin nur die Hälfte der Nachzahlung 2012 übernommen:

In den Urteil bezogen beide Bewohner ALGII und das JC hat für beide die Nachzahlung übernommen.

Zitat von: bob am 09. Februar 2024, 14:01:55Wir sind als WG beim JC, der Stadt und beim Vermieter gemeldet.

Wie ist die Aufteilung, zahlst du Die Hälfte der KDU oder nach Wohnfläche oder Pauschal?


Zitat von: bob am 09. Februar 2024, 17:34:16Bitte denken Sie daran, dass ihr Mitbewohner seinen Anteil an der Nachzahlung eigenständig an den Vermieter überweist. Nachdem ich diesen Satz gelesen habe, hab ich den Sachbearbeiter angerufen und um Aufklärung gebeten. Dieser teilte mir dann mit, dass ich für den Anteil zuständig bin...

Du hast weder mit Vermieter noch mit JC was zu klären, dein Ansprechpartner ist deine Vermieterin.
Warum solltest du dich für einen Zeitraum an Nebenkosten beteiligen wo du nicht dort gewohnt hast.
Titel: Aw: JC Nebenkostenabrechnung 2022
Beitrag von: TripleH am 10. Februar 2024, 03:43:55
Zitat von: MAC517 am 10. Februar 2024, 00:24:20In den Urteil bezogen beide Bewohner ALGII und das JC hat für beide die Nachzahlung übernommen.

Das Kopfteilsprinzip hat nichts damit zu tun, ob alle Bewohner Leistungen beziehen oder nur eine Person.
Titel: Aw: JC Nebenkostenabrechnung 2022
Beitrag von: Sheherazade am 10. Februar 2024, 09:40:32
Zitat von: bob am 09. Februar 2024, 17:34:16das Kind ist Minderjährig und Mitte des Jahres zum Kindsvater gezogen.
Und das Kind ist jetzt nicht mehr im Leistungsbezug?

ZitatJetzt versucht das JC wohl die NBK 2022 auf mich abzuwälzen und behauptet, nach Aussage des Sachbearbeiters, das der Gesetzesgeber das so vorgesehen hat und das kann ich nicht glauben

Da wird nichts auf dich abgewälzt, die Hauptmieterin muss das mit ihrem Kind bzw. mit dessen Vater klären. Oder den Anteil vom Kind selbst tragen.
Titel: Aw: JC Nebenkostenabrechnung 2022
Beitrag von: bob am 10. Februar 2024, 10:30:04
Zitat von: TripleH am 09. Februar 2024, 20:53:02Das Problem ist, dass die Nachzahlung als Kosten der Unterkunft im Monat der Fälligkeit gelten und es nach BSG nicht auf den Entstehenszeitraum (Abrechnungszeitraum) ankommt. Da die Hauptmieterin jetzt bei Fälligkeit nicht allein wohnt, greift das Kopfteilsprinzip.
Ich hoffe mal nicht, ansonsten hab ich echt die A-Karte gezogen  :sad:

Zitat von: MAC517 am 10. Februar 2024, 00:24:20Wie ist die Aufteilung, zahlst du Die Hälfte der KDU oder nach Wohnfläche oder Pauschal?
Ich bezahl die Hälfte der Miete + Nebenkosten.
Zitat von: Sheherazade am 10. Februar 2024, 09:40:32Und das Kind ist jetzt nicht mehr im Leistungsbezug?
Der Vater bezieht keine Leistungen vom Staat, somit ist das Kind nicht mehr im Leistungsbezug.
Titel: Aw: JC Nebenkostenabrechnung 2022
Beitrag von: MAC517 am 10. Februar 2024, 12:22:48
Zitat von: TripleH am 10. Februar 2024, 03:43:55Das Kopfteilsprinzip hat nichts damit zu tun, ob alle Bewohner Leistungen beziehen oder nur eine Person.

Was hat TE mit Kopfteilprinzip oder Zuflussmonat zu tun?
Er bezieht keine Sozialleistung, für ihn gilt das Mietrecht, oder?

Er zahlt jetzt Hälfte der Miete und der Nebenkosten. Er wird sich auch irgendwann an der Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum beteiligen müssen in den er dort gewohnt hat, aber nicht an den Kosten seines Vorgängers oder Nachfolgers.

Sein Vermieter kann TE auffordern den Nebenkostenanteil seines Vorgängers zu übernehmen, das sollte TE ablehnen. Was Vermieter mit Vorgänger oder JC macht ist nicht sein Problem.
 
Titel: Aw: JC Nebenkostenabrechnung 2022
Beitrag von: TripleH am 10. Februar 2024, 13:38:11
Zitat von: MAC517 am 10. Februar 2024, 12:22:48Was hat TE mit Kopfteilprinzip oder Zuflussmonat zu tun?

Mit dem Kopfteilsprinzip insoweit, als dass der Mieterin nur die Miete nach Kopfteil vom Jobcenter übernommen wird. Ob diese die andere Hälfte von dem TE fordert (inclusive der halben Nachzahlung) ist tatsächlich nicht das Problem des TE. Andererseits aber auch schon, denn er hat hier gefragt und nicht die eigentlich betroffene Mieterin.

Und Mietrecht: da er eigentlich nur "Gast" ist, noch nichtmal das. Es sei denn, man geht von einem mündlichen Mietvertrag aus.

Zitat von: MAC517 am 10. Februar 2024, 12:22:48Was Vermieter mit Vorgänger oder JC macht ist nicht sein Problem.

Jepp, das wäre die korrekte Antwort, wenn das hier ein Mietrechtsforum wäre. Ich glaube aber, dem TE geht es in Wirklichkeit nicht um sich selbst, sondern um die Person, die ihm Unterschlupf gewährt und jetzt dadurch ein Problem bekommen hat.




 
Titel: Aw: JC Nebenkostenabrechnung 2022
Beitrag von: MAC517 am 10. Februar 2024, 15:18:29
Zitat von: TripleH am 10. Februar 2024, 13:38:11Ich glaube aber, dem TE geht es in Wirklichkeit nicht um sich selbst, sondern um die Person, die ihm Unterschlupf gewährt und jetzt dadurch ein Problem bekommen hat.

Sehe ich auch so, an seiner Stelle würde ich mir keine Sorgen machen, es wird seiner Vermieterin schwer fallen § zu nennen nach denen er für Nebenkosten vor Mietbegin aufkommen muss.


Auch wenn es nicht direkt Frage des TE ist würde mich interessieren wie in solchen Fällen vorgegangen wird. Man hat selten einen Mietvertrag mit seinem Kind solange es mit im Leistungsbezug ist. Könnte man die Übernahme der Nebenkosten beim Kind einklagen?

Es ist kein Einzelfall das Kinder ausziehen. Wenn es keinen Nachmieter gibt, werden normalerweise die Nebenkosten voll übernommen oder auch nur zur Hälfte?
Titel: Aw: JC Nebenkostenabrechnung 2022
Beitrag von: Rotti am 10. Februar 2024, 15:57:38
Zitat von: MAC517 am 10. Februar 2024, 12:22:48Er zahlt jetzt Hälfte der Miete und der Nebenkosten. Er wird sich auch irgendwann an der Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum beteiligen müssen in den er dort gewohnt hat, aber nicht an den Kosten seines Vorgängers oder Nachfolgers.
wenn der Vermieter die Nachzahlung gefordert hat, wird er ja die Nebenkosten auch für das kommende Jahr erhöht haben und die Hauptmieterin auch die Miete des TE neu angepasst, auch mündliche Mietverträge gelten.
Die Hauptmieterin hätte ja beim Einzug des TE schon erkennen können und die Miete so anzupassen das die Nachzahlung des JC geringer wird.
Titel: Aw: JC Nebenkostenabrechnung 2022
Beitrag von: Sheherazade am 10. Februar 2024, 16:07:48
Zitat von: MAC517 am 10. Februar 2024, 15:18:29Auch wenn es nicht direkt Frage des TE ist würde mich interessieren wie in solchen Fällen vorgegangen wird. Man hat selten einen Mietvertrag mit seinem Kind solange es mit im Leistungsbezug ist. Könnte man die Übernahme der Nebenkosten beim Kind einklagen?

Einklagen nicht sofort, aber einfordern bzw. beim anderen (unterhaltsverpflichteten) Elternteil des minderjährigen Kindes, bei dem das Kind jetzt wohnt. Deshalb hatte ich gefragt ob das Kind beim Vater auch im Leistungsbezug ist, dann wäre die einfachste Option, den Anteil der Nachzahlung bei dessen Jobcenter einzufordern.
Titel: Aw: JC Nebenkostenabrechnung 2022
Beitrag von: Fettnäpfchen am 10. Februar 2024, 17:55:10
bob

Zitat von: bob am 09. Februar 2024, 17:34:16Laut dem Sachbearbeiter des JC, bin ich dieser "Mitbewohner". Die Hauptmieter (Mutter) bezieht seit langem vom JC Leistungen, das Kind ist Minderjährig und Mitte des Jahres zum Kindsvater gezogen. Jetzt versucht das JC wohl die NBK 2022 auf mich abzuwälzen und behauptet, nach Aussage des Sachbearbeiters, das der Gesetzesgeber das so vorgesehen hat und das kann ich nicht glauben
Ja und? Was der JC/SB schreibt hat nichts mit dir zu tun und was er am Telefon sagt ist uninteressant.
Wenn dann versucht das deine VM denn im Schreiben steht nichts von Dir sondern vom Mitbewohner
und für Kosten anderer brauchst du nicht aufkommen.
Wenn es Guthaben wäre würde es dir auch nicht zustehen sondern der Tochter.

Wenn das komplette Schreiben da stehen würde und nicht bloß der Ausschnitt davon (evtl. sogar den Bewilligungsbescheid der fraglichen Zeit denn da steht drin wer zu der BG gehört) könnte man es genau beurteilen wobei die Sachlage eindeutig ist da du ja erst ein Jahr später ein Mitbewohner geworden bist.
Da ändert auch das Kopfteilprinzip nichts.
Weil:
Zitat von: TripleH am 10. Februar 2024, 13:38:11denn er hat hier gefragt und nicht die eigentlich betroffene Mieterin.

MfG FN

Titel: Aw: JC Nebenkostenabrechnung 2022
Beitrag von: bob am 11. Februar 2024, 11:25:21
Vielen lieben Dank für eure Hilfe.

Ich schau mal, was ich damit anfangen und umsetzen kann  :danke:
Titel: Aw: JC Nebenkostenabrechnung 2022
Beitrag von: Fettnäpfchen am 11. Februar 2024, 12:49:53
bob

Zitat von: bob am 11. Februar 2024, 11:25:21Vielen lieben Dank für eure Hilfe.
Eine Rückmeldung wäre in de(ine)m Fall interessant!

MfG FN
Titel: Aw: JC Nebenkostenabrechnung 2022
Beitrag von: bob am 19. Februar 2024, 15:30:30
Hallo miteinander,

ich habe gerade Rücksprache mit meinem Mieterbund gehalten.

Diese sagen ganz deutlich, dass ich für die NBK 2022 nicht zuständig bin, da ich zu diesem Zeitpunkt dort nicht gewohnt habe.
Dennoch sollte ich mich beim Jobcenter melden, bzw. meine Partnerin um keine Schwierigkeiten zu bekommen.
Sollte das Jobcenter immer noch der Meinung sein, dass ich 50% der NBK 2022 übernehmen soll, müssen die mir das Schriftlich zukommen lassen und dann würde sich der Mieterbund darum kümmern.
Vorerst soll ich mir keine Sorgen machen.

Vielen lieben Dank für eure Hilfe. Wenn noch was kommen sollte, melde ich mich  :zwinker:
Titel: Aw: JC Nebenkostenabrechnung 2022
Beitrag von: TripleH am 19. Februar 2024, 17:36:44
Es geht ja auch um ein sozialrechtliches und nicht um ein mietrechtliches Problem, nämlich das Kopfteilsprinzip.

Dir wurde doch mehrfach gesagt, dass es nicht dein Problem ist (Mietrecht), sondern das deiner Vermieterin, die als Bürgerfeld-Empfänger eben nur die Hälfte der Kosten für die Unterkunft berücksichtigt bekommt (Sozialrecht).

Dass der Mieterschutzbund Ahnung von Sozialrecht hat, bezweifle ich. Solange die Vermieterin auch nicht tatsächlich von dir die Hälfte der BK-Nachzahlung haben will, gibt es keinen Grund FÜR DICH als Mieter tätig zu werden.