Hallo. Und zwar hab ich folgendes Problem. Ich musste meinen Weiterbewilligungsantrag stellen da mein Bewilligungszeitraum am auslaufen war. Gesagt getan. Kontoauszüge hin geschickt, Betriebskosten ihr kennt das ganze. Nun bekam ich gestern meinen Bewilligungsbescheid und war geschockt. Und zwar bekomm ich von März bis August nur noch die Miete und sonst keinen Cent. Der Grund ist folgender. Ich habe eine Vollmacht über meine Mutter ihr Konto. Wenn sie ihre Rente bekommt, überweise ich ich die Rente von ihrem Konto auf mein Konto per Onlinebanking. Dafür hab ich das eingerichtet. Ich bring ihr die Rente dann da sie schwer krank ist und nicht mehr so gut zu Fuß. So hatte ich das beim Antrag auch mitgeteilt. Die Herrschaften schreiben wörtlich auf den Bescheid: "Die monatliche Gutschrift in Höhe von 600€ wird als Einkommen berücksichtigt. Es wurde keine plausible Erklärung zur monatlichen Überweisung dieser Gutschrift abgegeben". In einem zweiten Brief, den ich ebenfalls gestern erhalten habe, fordern sie mich auf die Kontoauszüge von März bis September 2023 nachzureichen. Ich hab das nun alles ausgedruckt und nochmals den Sachverhalt zu der Gutschrift von meiner Mutter ihrem Konto auf mein Konto niedergeschrieben. Was meint ihr dazu?
Von der Mutter schriftlich bestätigen lassen dass du ihr das Geld gebracht hast und sie dich dazu aufgefordert hat ihre Rente zu bringen.
Deine Mutter muss unterschreiben und das bestätigen, deine eigene Stellungsnahme reicht nicht. Am besten jede Überweisung einzeln aufführen.
Dann lässt du dir zu der Vollmacht eine zweite Karte ausstellen und holst damit das Geld, gibt immer weniger Stress!
Komisches Vorgehen!
Warum überweist du auch erst vom Mutterkonto auf dein Konto? Besser wäre es doch, das Geld vom Konto der Mutter abzuheben und ihr zu geben.
Solche Verfahren haben immer einen "Beigeschmack"!
Zitat von: OLD-MAN am 10. Februar 2024, 08:57:26Komisches Vorgehen!
Warum überweist du auch erst vom Mutterkonto auf dein Konto? Besser wäre es doch, das Geld vom Konto der Mutter abzuheben und ihr zu geben.
Solche Verfahren haben immer einen "Beigeschmack"!
Es ist für mich unkomplizierter.
Zitat von: uggen36 am 10. Februar 2024, 10:21:29Es ist für mich unkomplizierter.
Ganz offensichtlich NICHT.