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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: ndhfrank am 10. Februar 2024, 16:27:11

Titel: Antragstellung
Beitrag von: ndhfrank am 10. Februar 2024, 16:27:11
HallO Ihr fleißigen Helfer,
ich habe nur eine kurze Frage.
Ich beziehe bis 31.05.2024 Bürgergeld, ab 01.06. Regelaltersrente bin dann 66.
Allerdings werde ich wohl Grundsicherung beantragen müssen. Meine Frage wäre nun ob ich mit Ehalt des Rentenbescheides einen Antrag auf Grundsicherung stellen kann, oder ich bis zum tatsächlichem Renteneintritt damit warten muß?
Vielen Dank für Eure Unterstützung :bye:
Titel: Aw: Antragstellung
Beitrag von: Sheherazade am 10. Februar 2024, 17:17:01
Du kannst mit dem Rentenbescheid zum 01.06. Grundsicherung beantragen.
Titel: Aw: Antragstellung
Beitrag von: ndhfrank am 10. Februar 2024, 18:22:44
Danke für Deine Antwort, habe ich das jetzt richtig verstanden das sobald ich den Rentenbescheid habe Grundsicherung ab 01.06.2024 beantragen kann ?
Titel: Aw: Antragstellung
Beitrag von: Sheherazade am 11. Februar 2024, 09:38:04
Ja. Oder welches Problem siehst du dabei?
Titel: Aw: Antragstellung
Beitrag von: Rotti am 11. Februar 2024, 12:30:54
Er kann auch im Juni Grundsicherung beantragen, wenn er seinen Rentenantrag zu spät stellt, aber bevor er seinen Rentenbescheid nicht hat nur ein Darlehen beim Sozialamt bekommen.
Titel: Aw: Antragstellung
Beitrag von: ndhfrank am 11. Februar 2024, 16:06:21
Sheherazade,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich war mir nicht ganz sicher wegen dem zeitlichem Ablauf, da ich gehört habe das die Bearbeitung beim SA sehr lange dauern soll.
Meinen Rentenbescheid erwarte ich im April und möchte dann auch gleich den Antrag stellen.

nochmals vielen Dank
Ndhfrank :bye: