Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: DMML am 10. Februar 2024, 17:22:28

Titel: Öl Lieferung ohne Antrag Arge verweigert.
Beitrag von: DMML am 10. Februar 2024, 17:22:28
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgendes Problem.

Ich habe die Baywa AG am 11.10.2023 angeschrieben mit der bitte um einen Kostenvoranschlag für 1300 Liter Öl damit ich diesen bei der Arge Augsburg Land einreichen kann. 1 bis 2 Tage später stand der Baywa Fahrer vor meiner Türe und meinte er solle liefern. Ich sagte könne nicht sein ich hätte gerade erst einen Kostenbvoranschlag beauftragt er meinte es sei alles ok es sei bereits bezahlt.

Ich dachte mir vielleicht haben die sich mit der Arge kurzgeschlossen, das war mein Fehler, und habe ihn betanken lassen. Ein paar Tage später schrieb mir die Arge sie würde nicht zahlen weil ich mich nicht mit einen Antrag auf Heizkostenübernahme bei ihnen gemeldet hätte. Sie haben dann mehrere Zahlungsauforderungen gesendet und haben die Sache nun an die Inkasso Firma ESO Weitergegeben. Die nun natürlich Drohen. Ich habe aber nie einen Auftrag erteillt gibt es möglichkeiten das ganze Gerichtlich zu kippen oder kann man etwas anderes machen um die forderung zu beenden. Ich kann auf Wunsch Dokumente zur Verfügung stellen. Grüße Dominic
Titel: Aw: Öl Lieferung ohne Antrag Arge verweigert.
Beitrag von: Oberfrank am 10. Februar 2024, 17:36:38


Verlange doch einfach von der BayWa einen unterzeichneten Auftrag oder eine schriftliche Zustimmung zum Kostenvoranschlag...
Scheint es ja nicht zu geben....    :weisnich:
Titel: Aw: Öl Lieferung ohne Antrag Arge verweigert.
Beitrag von: Ronald BW am 11. Februar 2024, 15:22:23
Hast Du dem Fahrer die Lieferung quittiert also unterschrieben .
Das sollte als Auftrag reichen.
Du hättest Ihn nicht tanken lassen dürfen und wenn eben nur ohne Unterschrift.
Dann hättest du den Kostenvoranschlag evtl. noch einreichen können.
Titel: Aw: Öl Lieferung ohne Antrag Arge verweigert.
Beitrag von: Ottokar am 11. Februar 2024, 19:30:01
Die Ablehnung des JC ist rechtswidrig und das wissen die beim JC auch.
Mit Antrag auf Bürgergeld werden auch die Heizkosten mit beantragt, ein separater Antrag ist für den Anspruch auf HK ebensowenig erforderlich wie ein Kostenvoranschlag, das ist alles nur Schikane.
Lege sofort schriftlich Widerspruch gegen die Ablehnung der Kostenübernahme bei JC ein, außerdem stelle beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung der Heizkosten lt. Rechnung vom ... zu verurteilen.
Begründung jeweils wie oben.
Das JC muss auch alle Kosten erstatten, die durch diese rechtswidrige Ablehnung verursacht wurden. Notfalls müssen diese auch eingeklagt werden.
Bitte außerdem den Lieferanten um Zahlungsaufschub von 30 Tagen.
Titel: Aw: Öl Lieferung ohne Antrag Arge verweigert.
Beitrag von: DMML am 14. März 2024, 23:53:06
Danke für die Antworten ich habe die Sache einer Rechtsanwältin übergeben das Thema kann geschlossen werden. Danke für die Hilfe. Grüße Dominic