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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Locke65 am 11. Februar 2024, 20:39:48

Titel: Einladung Jobcenter
Beitrag von: Locke65 am 11. Februar 2024, 20:39:48

Hallo,

am 08.02.2024 war ich in einem Jobcenter in Niedersachsen.

Dort sagte man mir,

dass es ab jetzt alle drei Monate eine Einladung gibt,

um die aktuelle berufliche Situation zu besprechen.

Meine Frage dazu,

ist eine Einladung alle drei Monate rechtswidrig ?

Denn ich kann bei der BA keine Anweisung dazu finden.

Dieses Jobcenter will wohl durch die Einladung alle drei Monate erreichen,

dass es öfter mal die Leistungen kürzen kann,

wenn Personen nicht zum Termin erscheinen .
Titel: Aw: Einladung Jobcenter
Beitrag von: Schnuffel01 am 12. Februar 2024, 00:01:02
Zitat von: Locke65 am 11. Februar 2024, 20:39:48ist eine Einladung alle drei Monate rechtswidrig ?
Nein, es ist nicht rechtswidrig.

Ich hatte sogar schon monatlich das "Vergnügen". Ab 50 wurde man der speziellen Abteilung "Chance 50 plus" zugeordnet.

Zum Glück kam dann Corona.  :grins:

Fordere bei jedem Gespräch die Fahrtkosten zum Meldetermin ein.
Titel: Aw: Einladung Jobcenter
Beitrag von: Harald53 am 12. Februar 2024, 01:41:11
Zitat von: Schnuffel01 am 12. Februar 2024, 00:01:02Fordere bei jedem Gespräch die Fahrtkosten zum Meldetermin ein.

Richtig, einfach bei jedem Termin einen Reisekostenantrag ausdrucken lassen und diesen dann einreichen.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das die Termine dann deutlich weniger werden  :grins:
Titel: Aw: Einladung Jobcenter
Beitrag von: GoetzB am 12. Februar 2024, 02:02:15
Corona bin ich extrem dankbar.

Schließlich bewahrte mich jenes
fast 2 Jahre vor Vorladungen in
das Jobcenter. Auch keine Telefontermine.
Titel: Aw: Einladung Jobcenter
Beitrag von: Rotti am 12. Februar 2024, 14:14:14
Zitat von: Harald53 am 12. Februar 2024, 01:41:11
Zitat von: Schnuffel01 am 12. Februar 2024, 00:01:02Fordere bei jedem Gespräch die Fahrtkosten zum Meldetermin ein.

Richtig, einfach bei jedem Termin einen Reisekostenantrag ausdrucken lassen und diesen dann einreichen.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das die Termine dann deutlich weniger werden  :grins:
mein SB zückt immer gleich den Fahrkartenblock des Verkehrsverbundes, wenn ich nach Reisekosten frage.  :grins:
Titel: Aw: Einladung Jobcenter
Beitrag von: Emule72 am 12. Februar 2024, 16:24:38
Sorry, aber ich verstehe solche Fragen nicht.
Was ist so schlimm, wenn man zu Terminen erscheint und sich bei Beendigung einen Fahrkostenantrag aushändigen lässt. Ist es einfacher nach Ausflüchten zu suchen oder eine Sanktion zu kassieren?
Titel: Aw: Einladung Jobcenter
Beitrag von: GoetzB am 12. Februar 2024, 16:39:24
Frag mal nach wie viele einen schlechten Tag haben,
wenn so ein Vorladungsschreiben wieder im Briefkasten landet.
Titel: Aw: Einladung Jobcenter
Beitrag von: Emule72 am 12. Februar 2024, 16:51:18
Zitat von: HunzernKonzerrn am 12. Februar 2024, 16:39:24Frag mal nach wie viele einen schlechten Tag haben,
wenn so ein Vorladungsschreiben wieder im Briefkasten landet.


Ich bin auch jedes mal down wenn ich Post vom JC aus dem Briefkasten fische. Aber trotzdem gehe ich hin, schon um denen nicht die Genugtuung zu geben mich zu sanktionieren.
Titel: Aw: Einladung Jobcenter
Beitrag von: Schnuffel01 am 12. Februar 2024, 21:25:23
Zitat von: Rotti am 12. Februar 2024, 14:14:14mein SB zückt immer gleich den Fahrkartenblock des Verkehrsverbundes
Da muss SB sich immer in ein anderes Zimmer bewegen. :grins:
Titel: Aw: Einladung Jobcenter
Beitrag von: Rotti am 12. Februar 2024, 23:09:30
Zitat von: Schnuffel01 am 12. Februar 2024, 21:25:23
Zitat von: Rotti am 12. Februar 2024, 14:14:14mein SB zückt immer gleich den Fahrkartenblock des Verkehrsverbundes
Da muss SB sich immer in ein anderes Zimmer bewegen. :grins:
die hatte er im in seiner Schublade, mit Stempelaufdruck nicht für den Verkauf stand da glaube ich.  :sad:
Titel: Aw: Einladung Jobcenter
Beitrag von: Schnuffel01 am 13. Februar 2024, 01:31:11
Zitat von: Rotti am 12. Februar 2024, 23:09:30mit Stempelaufdruck nicht für den Verkauf stand da glaube ich.
Der Stempelaufdruck "Jobcenter Leipzig" steht schon lange nicht mehr drauf.
Titel: Aw: Einladung Jobcenter
Beitrag von: Hary am 13. Februar 2024, 02:09:45
Zitat von: Locke65 am 11. Februar 2024, 20:39:48ist eine Einladung alle drei Monate rechtswidrig ?
Im Prinzip könnte dein Jobcenter dich auch täglich Einladen. Im Prinzip ist es ganz einfach dies zu umgehen: Suche dir eine Arbeit 😋
Titel: Aw: Einladung Jobcenter
Beitrag von: Harald53 am 13. Februar 2024, 04:10:05
Zitat von: Hary am 13. Februar 2024, 02:09:45Im Prinzip könnte dein Jobcenter dich auch täglich Einladen.
Ui das wäre aber ein teurer Spaß für den Steuerzahler  :grins:
Titel: Aw: Einladung Jobcenter
Beitrag von: Hary am 13. Februar 2024, 11:51:08
Kommt darauf an. Wenn der Kandidat dafür bekannt ist unzuverlässig zu sein, dann kann man schnell Geld sparen, wenn man ihn gleich morgens um 7 Uhr einlädt täglich. Wobei das moralisch wohl verwerflich wäre solche Sanktionen zu provozieren. Ob das dann juristisch auch standhalten würde, wenn Sanktionen offensiv angestrebt werden ist auch fraglich. Immerhin soll das Jobcenter ja helfen und nicht schaden.

Es scheint aber tatsächlich so zu sein, dass gewisse Kandidaten zu besonderen Zeiten eingeladen werden wie Brückentage, nach Feiertagen oder in Zeiten wo man weiß, dass die Person es versäumen könnte.
Titel: Aw: Einladung Jobcenter
Beitrag von: Milla am 13. Februar 2024, 12:23:06
Was soll da verwerflich sein bestimmte Kandidaten wöchentlich morgens 7 Uhr einzuladen?  Sanktionen zu provozieren sehe ich darin auch nicht. Würden diese arbeiten müssten diese Leute wesentlich eher in der Firma auf der Matte stehen müssen und das täglich.