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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Vicente am 15. Februar 2024, 09:42:49

Titel: Jobcenter reagiert nicht (abschliessende Bewilligung 2022 und 1. Halbjahr 2023)
Beitrag von: Vicente am 15. Februar 2024, 09:42:49
Hi,
ich bin Selbständiger und Aufstocker.
Seit Dezember 2023 rufe ich in regelmässigen Abständen beim Jobcenter an und erkundige mich, wie der aktuelle Stand der abschliessenden Bewilligung des 2.Halbjahres 2022 und 1.Halbjahres 2023 nach kompletter Abgabe meiner Unterlagen einschliesslich EKS und mehrmaligen Hinweis auf jobcenter digital.
Das es manchmal bis 8 Monate gedauert hat, habe ich früher schon erlebt aber über ein Jahr...
Bis jetzt keine Reaktion auf Jobcenter digital und per Telefon bis jetzt Verständnis aber nichts konkretes.
Was kann ich noch tun?

Danke und Grüße
Titel: Aw: Jobcenter reagiert nicht (abschliessende Bewilligung 2022 und 1. Halbjahr 2023)
Beitrag von: Sheherazade am 15. Februar 2024, 09:59:01
Zitat von: Vicente am 15. Februar 2024, 09:42:49des 2.Halbjahres 2022 und 1.Halbjahres 2023 nach kompletter Abgabe meiner Unterlagen einschliesslich EKS

Wann genau wurden die Unterlagen von dir eingereicht? Erwartest du jeweils eine Erstattung oder eine Nachzahlung?
Titel: Aw: Jobcenter reagiert nicht (abschliessende Bewilligung 2022 und 1. Halbjahr 2023)
Beitrag von: Jimmy Neutron am 15. Februar 2024, 10:51:41
Für die Bearbeitung des Antrags auf abschließende Bewilligung, hat das JC höchstens 6 Monate Zeit. Solltest du eine Nachzahlung erwarten, dann wäre eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht möglich. Bei dieser Klageart geht es zunächst darum, dass das JC über den Antrag entscheidet. Ist die einfachste Klage beim Sozialgericht. Solltest du eine Erstattung erwarten, würde ich die Füße stillhalten. Das JC muss aber ohnehin über den Antrag entscheiden. Jetzt greift auch nicht mehr die Jahresfrist.
Titel: Aw: Jobcenter reagiert nicht (abschliessende Bewilligung 2022 und 1. Halbjahr 2023)
Beitrag von: Vicente am 16. Februar 2024, 09:19:23
Die Unterlagen reiche ich immer bis 4 Wochen nach Ablauf des Haljahres ein.
Ich erwarte eine Erstattung.
Ich rufe nächste Woche nochmal beim Jobcenter an, klagen möchte ich eigentlich nicht.
Titel: Aw: Jobcenter reagiert nicht (abschliessende Bewilligung 2022 und 1. Halbjahr 2023)
Beitrag von: Jimmy Neutron am 16. Februar 2024, 10:38:45
Warum beabsichtigst du beim JC anzurufen, wenn du eine Erstattung erwartest? Mit Erstattung ist gemeint, dass das JC Geld von dir bekommt.

Du reichst die Unterlagen einfach nur ein oder stellst du auch einen Antrag?
Titel: Aw: Jobcenter reagiert nicht (abschliessende Bewilligung 2022 und 1. Halbjahr 2023)
Beitrag von: Vicente am 16. Februar 2024, 18:12:03
Sorry, dann habe ich das falsch verstanden.
Ich beantrage einen Antrag auf abschliessende Bewilligung für den jeweiligen Zeitraum, so wie gefordert wird und bekomme mal vom Jobcenter zurückerstattet, wenn ich zu wenig verdient habe und wenn ich zu viel verdient habe zahle ich dem Jobcenter zurück.
Die letzten 2 Halbjahre habe ich zu wenig verdient.
Titel: Aw: Jobcenter reagiert nicht (abschliessende Bewilligung 2022 und 1. Halbjahr 2023)
Beitrag von: Schwerbehinderter01 am 17. Februar 2024, 13:56:25
Zitat von: Vicente am 16. Februar 2024, 09:19:23Die Unterlagen reiche ich immer bis 4 Wochen nach Ablauf des Haljahres ein.
Ich erwarte eine Erstattung.
Ich rufe nächste Woche nochmal beim Jobcenter an, klagen möchte ich eigentlich nicht.
Du wirst telefonisch keine Antwort bekommen! Auch ein hingehen, bringt nichts. Die haben sich verselbstständigt seit der Covid 19 Pandemie. Die lassen niemanden mehr vor....(ausser es ist der oberste Dienstherr der Landrat oder Oberbürgermeister) Nur auf Einladung oder Termin, kann man da vorbeikommen. Untätigkeitsklage beim Sozialgericht beantragen.
Titel: Aw: Jobcenter reagiert nicht (abschliessende Bewilligung 2022 und 1. Halbjahr 2023)
Beitrag von: PetraL am 17. Februar 2024, 20:37:45
Zitat von: Jimmy Neutron am 15. Februar 2024, 10:51:41Für die Bearbeitung des Antrags auf abschließende Bewilligung, hat das JC höchstens 6 Monate Zeit. Solltest du eine Nachzahlung erwarten, dann wäre eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht möglich. Bei dieser Klageart geht es zunächst darum, dass das JC über den Antrag entscheidet. Ist die einfachste Klage beim Sozialgericht. Solltest du eine Erstattung erwarten, würde ich die Füße stillhalten. Das JC muss aber ohnehin über den Antrag entscheiden. Jetzt greift auch nicht mehr die Jahresfrist.
Zitat von: Vicente am 16. Februar 2024, 18:12:03Sorry, dann habe ich das falsch verstanden.
Ich beantrage einen Antrag auf abschliessende Bewilligung für den jeweiligen Zeitraum, so wie gefordert wird und bekomme mal vom Jobcenter zurückerstattet, wenn ich zu wenig verdient habe und wenn ich zu viel verdient habe zahle ich dem Jobcenter zurück.
Die letzten 2 Halbjahre habe ich zu wenig verdient.
Ähm, darf ich da mal ganz "dumm" nachfragen?: Muss man explizit einen "Antrag auf abschließende Bewilligung stellen", wenn man seine abschließende Anlage EKS für den zurückliegenden Bewilligungszeitraum abgibt?  :schock:
Titel: Aw: Jobcenter reagiert nicht (abschliessende Bewilligung 2022 und 1. Halbjahr 2023)
Beitrag von: Jimmy Neutron am 17. Februar 2024, 22:37:53
Zitat von: PetraL am 17. Februar 2024, 20:37:45Ähm, darf ich da mal ganz "dumm" nachfragen?: Muss man explizit einen "Antrag auf abschließende Bewilligung stellen", wenn man seine abschließende Anlage EKS für den zurückliegenden Bewilligungszeitraum abgibt?

Zitat(5) Ergeht innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Bewilligungszeitraums keine abschließende Entscheidung nach Absatz 3, gelten die vorläufig bewilligten Leistungen als abschließend festgesetzt. Dies gilt nicht, wenn
1. die leistungsberechtigte Person innerhalb der Frist nach Satz 1 eine abschließende Entscheidung beantragt oder
§ 41a Absatz 3 Nummer 1 SGB II

Zitat(3) Die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende entscheiden abschließend über den monatlichen Leistungsanspruch, sofern die vorläufig bewilligte Leistung nicht der abschließend festzustellenden entspricht oder die leistungsberechtigte Person eine abschließende Entscheidung beantragt.
§ 41a Absatz 3 SGB II