hallo liebes Forum,
ich bekomme grundsicherung im alter und bei erwerbsminderung,die letzen monate hat die grundsicherung die miete und nebenkosten und heitzung komplett übernohmen nun habe ich ihnen die neue betriebskosten abrechnung geschickt und den neuen bescheid bekommen bis august wollen sie noch alles bezahlen aber ab august wollen sie nur noch die angemessne miete bezahlen in dem bescheid steht das die ab dann nur noch 64,91 grundmiete zahlen und 54,89 nebenkosten obwohl meine eigentliche grundmiete 210 euro beträg plus die 54,89 nebenkosten.
In ihrer tabelle steht aber das sie eigentlich bis zu 319 euro beahlen an netto miete in meinem ort, hoffe jemand hier kann mir helfen und sagen ob das was die grundsicherung macht richtig ist oder nichob die 145 euro mietkürzung rechtens ist und was ich nun machen kann. liebe grüsse
So lange die Miete in der Angemessenheit liegt, muss diese auch Übernommen werden.
Zitat von: ar05019011 am 15. Februar 2024, 17:37:54dann nur noch 64,91 grundmiete zahlen und 54,89 nebenkosten
Wer hat so eine Miete??
Oder hier fehlen wesentliche Informationen.
Du hast Karenzzeit 1 Jahr bei deiner Bruttokaltmiete, aber bei den Heizkosten, wenn du bei den Kosten darüber liegst, gilt das nicht, das Sozialamt kann die Miete alles zusammen nehmen und als angemessen erachten muss sie aber nicht.
die grundsicherung zahlt mir dann ab august
563 euro Regalbedarf
224 heitzkosten
64,91 grundmiete
54,89 nebenkosten
12,95 mehrbedarf warmwasseraufbereitung
plus eine Rente von 174,67
also 745,20 bekomm ich grundsicherung plus die 174,67 Rente, ich frage mich halt ob die mir einfach 145 euro kürzen dürfen an der miete.
am ende darfst du nicht mehr oder weniger haben wie jemand im Bürgergeld. Wer zahlt deine Krankenkasse?
Krankenkassenbeiträge werden von meiner rente abgezogen steht in dem bescheid, also ich bekomm
grundsicherung dann ab august
563 euro Regalbedarf
224 heitzkosten
64,91 grundmiete
54,89 nebenkosten
12,95 mehrbedarf warmwasseraufbereitung
plus eine Rente von 174,67
Zitat von: Kopfbahnhof am 15. Februar 2024, 17:41:45So lange die Miete in der Angemessenheit liegt, muss diese auch Übernommen werden.
Zitat von: ar05019011 am 15. Februar 2024, 17:37:54dann nur noch 64,91 grundmiete zahlen und 54,89 nebenkosten
Wer hat so eine Miete??
Oder hier fehlen wesentliche Informationen.
so eine Grundmiete gibt es nur auf einen Wohnwagenplatz.
lol wohnwagenplatz,ja sehe ich auch so ich frage mich halt nur ob die kürtzung rechtens is oder nicht bei dem geld was ich bekomme grunddsicherung und rente.
Bis zur Angemessenheitshöhe muss die Miete Übernommen werden.
Da darf gar nichts gekürzt werden.
Zitat von: ar05019011 am 15. Februar 2024, 18:20:14224 heitzkosten 64,91 grundmiete
Hast du da was Verwechselt?
das ists ja, ich hab auf der seite vom landratsamt nach geschaut in ihrer tabelle was angemessen ist da steht 319 euro nettomiete is angemessen, meine netto miete wäre 264,89 also noch angemessen, aber wenn Rotti sagt die können die heizkosten mit dazu rechen dann wäre es ja nicht mehr angemmessen.
Da ja die meisten hier sagen die miete müsse bis zur Angemessenheitshöhe übernommen werden und ich eigentlich auch davon ausgehe kann mir vieleicht jemand sagen wie ich das in dem wiederspruch begründe, da ich den ja schreiben muss nun innerhalb eines monats ? bin für jede hilfe dankbar.
Zitat von: Rotti am 15. Februar 2024, 18:14:58am ende darfst du nicht mehr oder weniger haben wie jemand im Bürgergeld. Wer zahlt deine Krankenkasse?
Zitat von: ar05019011 am 15. Februar 2024, 18:00:52also 745,20 bekomm ich grundsicherung plus die 174,67 Rente, ich frage mich halt ob die mir einfach 145 euro kürzen dürfen an der miete.
Eventuell kürzen die weil noch eine Rente bezogen wird? Sonst hätte man ja mit Grundsicherung und Rente mehr als mit Bürgergeld.
Wobei da dann eigentlich der Regelbedarf gekürzt wird und nicht die Miete?
So genau ist das alles nicht nachvollziehbar, man müsste die Bescheide sehen.
Alternativ kannst du den Sachbearbeiter ja auch anrufen und mal nachfragen, das kann auch helfen.
Zitat von: ar05019011 am 15. Februar 2024, 19:10:23netto miete wäre 264,89 also noch angemessen, aber wenn Rotti sagt die können die heizkosten mit dazu rechen dann wäre es ja nicht mehr angemmessen.
Das mag ja alles sein aber ob deine Heizkosten angemessen sind ich glaube nicht bei
Zitat von: ar05019011 am 15. Februar 2024, 18:20:14224 heitzkosten
das werden die sicher nicht bezahlen.
Zitat von: ar05019011 am 15. Februar 2024, 19:10:23das ists ja, ich hab auf der seite vom landratsamt nach geschaut in ihrer tabelle was angemessen ist da steht 319 euro nettomiete is angemessen, meine netto miete wäre 264,89 also noch angemessen
Nach deiner Auflistung ist deine Bruttokaltmiete (Grundmiete plus Nebenkosten) 119,80 plus Heizkosten von 224€ - entweder wohnst du wirklich auf einem Campingplatz oder du hast da was verdreht.
Zitat von: ar05019011 am 15. Februar 2024, 18:20:14224 heitzkosten 64,91 grundmiete 54,89 nebenkosten
Was steht denn in deinem Mietvertrag über die Beträge zur Mietzahlung?
Nein also meine eigentliche grundmiete sind 210 euro plus 54,89 nebenkosten aber ab august will die grundsicherung mir nur noch 64,91 euro grundmiete plus 54,89 nebenkosten bewilligen.ich versuch mal den bescheid mit anzuhängen.
Ich verstehe die Relation nicht, die Kaltmiete ohne Betriebskosten wird gekürzt wegen Unangemessenheit von 210€ auf 64,91€ (was bitte ist das, ein Zimmer?), hingegen werden 224€ Heizkosten bewilligt?
Leider hast du das Landratsamt geschwärzt, sonst könnte man mal gucken, was bei dir als angemessen gilt.
ja das hab ich gemacht auf der seite vom Landratsamt die tabelle mit den angemessenheits mieten rausgesucht 319,68 Euro sind hier angemessen, und nein es ist eine 3 Zimmer wohnung aber ich teile mir die wohnung mit jemanden.
Zitat von: ar05019011 am 16. Februar 2024, 18:39:52aber ich teile mir die wohnung mit jemanden
Ich sehe hier nicht richtig durch.
Aber der "Jemand" muss auch seinen Teil der Miete Übernehmen.
Dann bekommst du allein, auch nicht die volle Miete vom Amt.
Könnte es damit was zu tun haben?
die Miete wird durch 2 geteilt ja. es geht ja nicht um die komplette miete nur um meinen anteil daran die 210 euro.
Du bekommt Gesamtmiete mit Heizung vom Sozialamt 343,92€ erstattet + 12,95€ Mehrbedarf bezahlt so steht es im Bescheid.
Was zahlst du denn Miete im Monat bei deinen Vermieter ?
ja das stimmt aber eigentlich so wie ichs verstehe müsste die grundsicherung ja ohne heizung also bruttokaltmiete schon 319 euro bezahlen wäre bei mir angemessen die heizkosten bezahlen sie ja extra, so stehts ja auch überall,
2.1.2. Angemessene Kosten der Unterkunft
Die Herleitung der angemessenen Richtwerte für die Bruttokaltmiete (Grundmiete inklusive
Nebenkosten)
2.2. Heizkosten
Heizkosten einschließlich der Aufbereitungskosten für Warmwasser, soweit ein Anspruch auf
einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 7 SGB II bzw. § 30 Abs. 7 SGB XII besteht, werden in
tatsächlicher Höhe erbracht,
so stehts in den richtlienen auf ihrer seite
Zitat von: ar05019011 am 16. Februar 2024, 20:16:34ja das stimmt aber eigentlich so wie ichs verstehe müsste die grundsicherung ja ohne heizung also bruttokaltmiete schon 319 euro bezahlen wäre bei mir angemessen die heizkosten bezahlen sie ja extra, so stehts ja auch überall.
wenn dein VM mehr Miete abbucht als die 343,92€ im Monat dann hast du natürlich recht dann wäre der Bescheid falsch und du müsstest Einspruch einlegen. Deine Heizkosten werden ja voll übernommen.
natürlich ich muss 210 grundmiete zahlen plus 54,89 nebenkosten plus die 224,12 heizung also komplett muss ich 489,01 euro an den vermieter bezahlen.
Der Bescheid wäre ja dann falsch und ein Widerspruch zwingend für dich.
Zitat von: ar05019011 am 16. Februar 2024, 20:30:58natürlich ich muss 210 grundmiete zahlen plus 54,89 nebenkosten plus die 224,12 heizung also komplett muss ich 489,01 euro an den vermieter bezahlen.
hier mal gleich dein Text für deinen Widerspruch
Widerspruch gegen Nichtberücksichtigung Mietvertrag bei den Unterkunftskosten
https://hartz.info/index.php/topic,3627.0.html
hehe ja das meinte ich ja die ganze zeit schon das das was die grundsicherung da macht falsch ist, schön das du das nun auch so siehst das freut mich, und danke schön für die gute vorlage den wiederspruch den kann ich sehr gut gebrauchen )) vielen lieben dank Rotti ))
Das Sozialamt rechnet vielleicht mit einer Gesamtangemessenheitsgrenze (§ 35 Absatz 7 SGB XII). Wahrscheinlich sind nur um die 80 Euro Heizkosten angemessen, aber aus einem unerfindlichen Grund kürzt man im Bescheid nicht diese, sondern die Grundmiete. In der Summe ist das ja egal.
Zitat von: TripleH am 16. Februar 2024, 21:52:45Das Sozialamt rechnet vielleicht mit einer Gesamtangemessenheitsgrenze (§ 35 Absatz 7 SGB XII). Wahrscheinlich sind nur um die 80 Euro Heizkosten angemessen, aber aus einem unerfindlichen Grund kürzt man im Bescheid nicht diese, sondern die Grundmiete. In der Summe ist das ja egal.
wenn bei ihm laut des Landratamtes die Angemessenheit die Bruttokaltmiete schon 318€ können ja die Heizkosten nicht mur 25,92€ sein wäre dann viel zu wenig.
Zitat von: ar05019011 am 16. Februar 2024, 18:39:52es ist eine 3 Zimmer wohnung aber ich teile mir die wohnung mit jemanden.
Ist der Jemand mit dir verheiratet oder sonstwie verwandt?
verwandt ja aber jeder führt sein eignen haushalt und dieser jemand bekommt auch keine leistung vom amt.
Zitat von: ar05019011 am 17. Februar 2024, 12:14:32verwandt ja
Wie genau? Und ihr seid beide über 25 Jahre alt?
Mit deinen sparsamen Antworten kommen wir auch nicht dahinter, was da jetzt los ist.
ja wir sind beide über 25,aber was hat das den mit meiner miete zu tun.
Könnte was damit zu tun haben. Aber das solltest du ggf. auch in deinem Bescheid lesen können.
nein hat es nicht und den bescheid hab ich ja auch hier hoch geladen, da steht halt nur drin das sie nur noch die angemesene miete zahlen werden ab august,und da die angemessene miete laut ihrer tabelle 319 ist und ich nur 260 nettokaltmiete habe kann der bescheid nicht richtig sein wie Rotti schon sagte.
Zitat von: TripleH am 16. Februar 2024, 21:52:45Das Sozialamt rechnet vielleicht mit einer Gesamtangemessenheitsgrenze (§ 35 Absatz 7 SGB XII). Wahrscheinlich sind nur um die 80 Euro Heizkosten angemessen, aber aus einem unerfindlichen Grund kürzt man im Bescheid nicht diese, sondern die Grundmiete. In der Summe ist das ja egal.
Hatte ich auch vermutet. Die Zahlen passen aber nicht. Nach den örtlichen Richtlinien ist der Richtwert aber überschritten.
Zitat von: ar05019011 am 17. Februar 2024, 14:08:38nein hat es nicht und den bescheid hab ich ja auch hier hoch geladen, da steht halt nur drin das sie nur noch die angemesene miete zahlen werden ab august,und da die angemessene miete laut ihrer tabelle 319 ist und ich nur 260 nettokaltmiete habe kann der bescheid nicht richtig sein wie Rotti schon sagte.
Ich kann nur den Berechnungsbogen sehen.
Bist du zuvor irgendwann einmal zur Kostensenkung aufgefordert worden?
Welches Datum trägt der Bescheid?
Wann war der Bescheid in deinem Briefkasten?
Für welchen Bewilligungszeitraum gilt der Bescheid?
Ohne die Heizkosten kann (nach den bisherigen Infos) die Wohnung (exkl. Heizung) nicht unangemessen sein. Ferner sind die Angemessenheitsrichtwerte bzgl. der Brutto-Kaltmiete sehr wahrscheinlich sogar nicht mehr anwendbar. Nach § 22c Abs. 2 SGB II sind die Werte alle zwei Jahre zu überprüfen. Die Werte sind Stand 01.02.2022 und damit liegt m.E. zunächst kein schlüssiges Konzept vor.
Zitat von: ar05019011 am 17. Februar 2024, 12:14:32verwandt ja aber jeder führt sein eignen haushalt und dieser jemand bekommt auch keine leistung vom amt.
wenn ihr aber zu zweit seit müsstest du ja aber nur 244,45 € erhalten und den anderen Teil müsste dein Mitbewohner dir zahlen du bekommst aber vom Amt mehr.
erstmal zu jimmy also Nein ich bin noch nicht zur kostensenkung aufgefordert woerden davor, der bescheid is vom 12.02.2024, glaub war am 13 oder 14 im briefkasten.und dieser bescheid wo sie mir die miete kürzen wollen gilt ab August bis 30.9.dann muss ich wieder weiterbewiligungsantrag stellnLeitungszeitraum war 01.10 2023 bis 30.09.2024.
und nein Rotti die wohnung kostet ja im monat 978,03 mit heitzung und das wird durch 2 geteilt.
Sprich ich muss 210 grundmiete zahlen plus 54,89 nebenkosten plus die 224,12 heizung also komplett muss ich 489,01 euro an den vermieter bezahlen wie schon gesagt und das selbe bezahlt mein mitbewohner.
Zitat von: ar05019011 am 17. Februar 2024, 16:34:19die wohnung kostet ja im monat 978,03 mit heitzung und das wird durch 2 geteilt.
Hm, das wären dann 489€ für jeden - jetzt bin ich ganz verwirrt.
ganz genau so viel miete muss ich bezahlen 489 euro. also miete plus heizung. aber ab august wollen sie mir anstatt 264,89 miete plus nebenkosten nur noch
119,80 für miete und nebenkosten geben heizung wird komplett übenommen wies im berechnungsbogen alles steht.
Sie wollen mir dann die Bruttokaltmiete (Grundmiete inklusive Nebenkosten) kürzen obwohl die laut ihrer tabelle bis 320 übernemmen. und heizung wird ja sowie so übernommen komplett.
Zitat von: ar05019011 am 17. Februar 2024, 16:48:06ganz genau so viel miete muss ich bezahlen 489 euro. also miete plus heizung.
das ändert dann ja alles jeder von euch zahlt selbst an den VM 489€
Zitat von: Rotti am 17. Februar 2024, 16:54:45das ändert dann ja alles jeder von euch zahlt selbst an den VM 489€
Und was ändert das an der angeblichen Unangemessenheit, weswegen die Miete um ca. 175€ gekürzt wird? Ich kann nicht nachvollziehen, auf welcher Grundlage da gekürzt wird, nach der Tabelle passt das hinten und vorne nicht.
die kürzen um 145 euro. und warum ändert das nun alles Rotti ?
Zitat von: Sheherazade am 17. Februar 2024, 17:03:33Zitat von: Rotti am 17. Februar 2024, 16:54:45das ändert dann ja alles jeder von euch zahlt selbst an den VM 489€
Und was ändert das an der angeblichen Unangemessenheit, weswegen die Miete um ca. 175€ gekürzt wird? Ich kann nicht nachvollziehen, auf welcher Grundlage da gekürzt wird, nach der Tabelle passt das hinten und vorne nicht.
Zitat von: ar05019011 am 17. Februar 2024, 17:05:20die kürzen um 145 euro. und warum ändert das nun alles Rotti ?
ich bin ja von 489€ Miete für beide ausgegangen, dann würde ja die Berechnung des JC hinkommen.
versteh ich jetzt nicht.
es geht doch nur um meine miete ich habe meinen eignen untermietvertrag und gestern haste gesagt " wenn dein VM mehr Miete abbucht als die 343,92€ im Monat dann hast du natürlich recht dann wäre der Bescheid falsch und du müsstest Einspruch einlegen. Deine Heizkosten werden ja voll übernommen." und so ist es ja auch mein mitmieter hat mit mir doch nichts zutun es geht doch nur um meinen mietanteil. und der ist höher als 343,92 ich muss 489 euro miete bezahlen .
das hat alles nichts mit meinem mitbewohner zu tun ich hab mein eignen untermietvertrag.
Zitat von: ar05019011 am 17. Februar 2024, 17:17:16Deine Heizkosten werden ja voll übernommen." und so ist es ja auch mein mitmieter hat mit mir doch nichts zutun es geht doch nur um meinen mietanteil. und der ist höher als 343,92 ich muss 489 euro miete bezahlen . das hat alles nichts mit meinem mitbewohner zu tun ich hab mein eignen untermietvertrag.
da du dies ja jetzt geklärt hast und bisher keiner so recht verstanden hat wie dein Bescheid berechnet wurde wäre es ja so das du zu wenig vom JC bekommst. Da muss dein JC was falsch berechnet haben, nehme ich an.
ja was heisst falsch berechnett die wissen genau das ich 489 (miete plus heuzung )bezahlen muss aber ab ausgust wollen sie mir halt 145 euro kürzen.
Zitat von: ar05019011 am 17. Februar 2024, 17:51:13ja was heisst falsch berechnett die wissen genau das ich 489 (miete plus heuzung )bezahlen muss aber ab ausgust wollen sie mir halt 145 euro kürzen.
ja dann schreib doch einen Widerspruch du weißt ja wie du den schreiben musst ottokar hat ja im Forum so einige Beispiele eingestellt.
ja ich wolte ja den nemmen den du mir gestern verlinkt hattest den
https://hartz.info/index.php/topic,3627.0.html
kann ich den denn auch nehmen sind die gesetze auch für grundsicherung und sind sie noch aktuell weil sie schon so alt sind mein ich ?
Stelle bitte einmal den kompletten Änderungsbescheid anonymisiert hier ein. Ohne den kompletten Bescheid kann man keine sichere Aussage dazu treffen. Klar könnte man jetzt einen Widerspruch einreichen. Da aber nicht sicher ist, was der Grundsicherungsträger da jetzt fabriziert und vor allem warum er was gemacht hat, stochert man nur im Trüben herum. Ich hoffe, dass der Bescheid irgendwas zur Aufklärung beiträgt.
Zitat von: ar05019011 am 17. Februar 2024, 18:11:29kann ich den denn auch nehmen sind die gesetze auch für grundsicherung und sind sie noch aktuell weil sie schon so alt sind mein ich ?
Ich würde noch keinen Widerspruch einreichen, da bisher nicht sicher ist, wie man den begründen soll.
Davon abgesehen. Sehe ich das richtig, dass ihr mit zwei Personen in Wohnung Heizkosten in Höhe von 448,- monatlich habt?
hier der bescheid wichtig is aber nur der August die letzten 2 seiten. Und ja 448 heizkosten.
Die Seite 1 und 2 waren auch noch wichtig.
Wurde beim ursprünglichen Bescheid auch schon ab August gekürzt?
Gehen wir mal davon aus, dass im ursprünglichen Bescheid die Kosten der Unterkunft ab August noch voll übernommen werden.
1. Die Änderung der KdU ist kein Bestandteil der Änderungsverfügung im Bewilligungsbescheid.
2. Es wurde tatsächlich die Grundmiete nicht mehr anerkannt. Was für mich in dem Fall keinen Sinn ergibt.
Ohne Kenntnis des ursprünglichen Bescheides würde ich in dem Fall Widerspruch einlegen, aber den Widerspruch zunächst nicht begründen und stattdessen nachfragen, warum die Grundmiete nicht mehr angemessen sein soll.
In etwa z.B. so:
ZitatSehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den Änderungsbescheid vom 12.02.2024.
Vor der Begründung meines Widerspruchs ersuche ich gemäß §§ 14 und 15 SGB I um eine umfassende Beratung und Auskunft. Ich bitte um Klärung folgender Fragen:
- Warum wird die Summe aus Grundmiete und Nebenkosten laut Bescheid als Netto Mietkosten bezeichnet? Handelt es sich dabei nicht um die Brutto-Kaltmiete?
- Gemäß den Angemessenheitsrichtwerten (Brutto-Kaltmiete im Produkt) gelten 319,68 € als angemessen. Meine Brutto-Kaltmiete liegt mit 264,89 € deutlich unterhalb des Richtwerts. Warum wird meine Brutto-Kaltmiete dennoch als unangemessen betrachtet?
- Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Kürzung der anerkannten Mietkosten?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre zeitnahe Antwort und Klärung dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
ok das kliengt sehr gut, so mach ich das )) vielen dank für deine mühe echt cool. das kliengt alles sehr plaussibel und das muss sie dan erstmal beantworten weil du hast ja alles was ich sagte und wolte mit einbegriffen in dem schreiben. ganz lieben dank nochmal, und kann ich dich wenn ich antwort von ihr bekommen hab nochmal belästigen damit oder halt hier ins forum posten ?
ach ja im vorherigen bescheid wurde gar nichts gekürtzt da war von kürzung keine rede.
Ich gehe mal davon aus, dass deine Heizkosten gekürzt wurden. Es, aber versehentlich bei deiner Miete eingetragen wurde.
An der Summe ändert das im Endeffekt nichts.
Die angemessene Miete beträgt 319,-.
Du zahlst, aber nur 264,89 Zuzüglich 79,03,- angemessene Heizkosten kommst du auf 343,92.
Deine Grundmiete wird also voll übernommen.
Dein Problem sind die EXTREM hohen Heizkosten. 225,- für eine halbe Wohnung. Bestehen die Außenwände aus Pappe?
Das würde ich auf jeden Fall überprüfen.
So wie ich das sehe werden die Posten Miete/Heizkosten einzeln betrachtet. Du könntest versuchen, dass das anhand der Gesamtangemessenheit gerechnet wird. Das würde bedeuten 319,- (wenn die Tabelle aktuell bzw schlüssig ist) zuzüglich ca. 80,- angemessene Heizkosten (Solange dort richtig gerechnet wurde.)
Wärst du schonmal bei knapp 400,- die übernommen werden müssten.