Hallo,
meine Freundin bezieht Bürgergeld und hat dem zuständigen JC mitgeteilt das ich zu ihr ziehe und wir keine VE sind.
Darauf hin hat sie folgende Formulare zugeschickt bekommen.
Anlage WEP
Anlage EK
Anlage VM
Anlage HG
Anlage VE
Zudem der Hinweis die Formulare ausgefüllt zu einen schon festgelegten Termin mitzubringen.
Meines Erachtens brauch sie nur die Anlage VE ausfüllen.
Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen und mir sagen ob ich richtig liege und welche Daten das JC von mir erfragen darf.
Vielen Dank im voraus
Broesel67
Broesel67
Zitat von: Broesel67 am 18. Februar 2024, 12:58:44meine Freundin bezieht Bürgergeld und hat dem zuständigen JC mitgeteilt das ich zu ihr ziehe und wir keine VE sind. Darauf hin hat sie folgende Formulare zugeschickt bekommen.
hat das JC anscheinend überhaupt nicht interessiert denn nichts davon hat deine Vermieterin dem JC mitzuteilen.
Lediglich die schon gemachte Mitteilung und da hätte noch ein U.-Mietvertrag oder eine Kostenbeteiligungsvereinbarung dazu gehört.
Zitat von: Broesel67 am 18. Februar 2024, 12:58:44Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen und mir sagen ob ich richtig liege und welche Daten das JC von mir erfragen darf.
Von dir nichts da du mit dem JC nichts zu tun hat.
Lies dir mal den Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB (http://hartz.info/index.php?topic=30.msg32#msg32) durch und wenn etwas unklar ist einfach nachfragen!
Übrigens fängt es mit "meine Freundin" schon falsch an. Was soll das JC anderes denken als das es auf eine VuE hinausläuft.
Anlage HG ist ein Zeichen dass das JC/SB keine Ahnung hat
oder einfach mal anfordert was es nichts angeht, bzw. gar nichts zur Sache tut,
um dadurch festzustellen was man mit euch anstellen kann
oder es ist in dem JC Standard etwas zu fordern was nicht der Realität entspricht.
MfG FN
Solange nicht beide Partner bereit sind, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, ist auch keine Anlage VE auszufüllen.
Mit der Anlage VE wird nämlich über diese Bereitschaft eine zustimmende Erklärung abgegeben.
Mit diesem Beweis wird sich das JC dann nach einem Jahr auf § 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II berufen und ohne weitere Feststellungen eine VuE/BG unterstellen.
Hier geht das JC sogar soweit, unter Missachtung von § 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II eine BG zu unterstellen und ohne jeden rechtlichen Grund Nachweise zu fordern. Damit sollte klar sein, welchen Kurs das JC dabei fährt.