Kommt jetzt das Ende der Zwangsgebühr?
Die Zwangsgebühr GEZ ist allen Bürgern ein Dorn im Auge und niemand will sie bezahlen. Immer mehr Menschen weigern sich und jetzt gibt es den ersten Erfolg! Die Erste Stadt verweigert Zwangs-Eintreibung von GEZ und damit gerät die GEZ in ernsthafte finanzielle und juristische Probleme.
https://www.youtube.com/watch?v=4faFwYGD47c
Meine Güte, was ist das für ein Schwurbel Youtube Channel. Unfassbar.
der typ ist so eine pfeife xD
der typ mag abseits sein,aber das weigern der eintreibung ist super..oder..??
Zitat von: selbiger am 19. Februar 2024, 08:34:30das weigern der eintreibung ist super..oder..??
Betrifft aber niemanden hier im Forum. Ich muss dazu aber sagen, dass mir die Gestapo Methoden der GEZ nicht zusprechen. Es ist eine Unverschämtheit, wie Menschen von denen behandelt werden, kenn ich ja selber. Kaum ist der Bescheid abgelaufen flattern 3 GEZ Briefe ins Haus mit Überweisungsträgern.
Zitat von: hanskanns am 19. Februar 2024, 08:37:30Betrifft aber niemanden hier im Forum. Ich muss dazu aber sagen, dass mir die Gestapo Methoden der GEZ nicht zusprechen. Es ist eine Unverschämtheit, wie Menschen von denen behandelt werden, kenn ich ja selber. Kaum ist der Bescheid abgelaufen flattern 3 GEZ Briefe ins Haus mit Überweisungsträgern.
sehe ich auch so..aber egal welche institution..es ist allen hinsichtlich bekannt..das wenns ums geld einfordern geht..den sind zahlungsauforderungen schon im briefkasten bevor du den vertrag überhaubt unterschrieben hast..aber wehe du hast was zu bekommen..denn zeigt sich wie deutsche mühlen malen..
Zitat von: selbiger am 19. Februar 2024, 08:43:08aber wehe du hast was zu bekommen..denn zeigt sich wie deutsche mühlen malen..
Du wirst lachen... aber sobald eine Zahlungsaufforderung der GEZ kommt MUSS man zahlen/überweisen. Steht da dick und frech drauf, dass man immer überweisen muss, auch wenn man Widerspruch einlegt. Widerspruch berechtigt nicht zum Nicht zahlen. Hab ich aber vor zwei Monaten trotzdem so gemacht, mal sehn ob ne Mahnung kommt.
Mein Bescheid war wie jedes jahr nach 12 Monaten abgelaufen, 4 Wochen vorher kam schon die nette "Erinnerung" der GEZ, mit Vordruck der Befreiung. Konnte ich natürlich noch nicht abschicken, weil geht ja erst sobald der Weiterbewilligungsbescheid da ist. Kam dann auch, direkt GEZ abgeschickt. Kam dann 4 Wochen später 2 Briefe:
1. Bewilligung für weitere 12 Monate der Befreiung
2. Aufforderung von 1 Monat GEZ Gebühren, weil angeblich kein Nachweis für Oktober zugeschickt wurde, Weiterbewilligung ab November, und samt 4 Seiten Gesülze mit Zahlungsaufforderung und Überweisungsträger
Hab ich natürlich direkt wutentbrennt widersprochen samt noch mals Kopie des Bescheids und letzten Bescheides von 2022 und nichts überwiesen. Bisher keine Antwort.
meines lief im dez.23 auch aus..hatte mittem im jan.auch ne zahlungsauforderung..war aber bis 30.11.23 befreit..habe online meinen vordruck geholt rückwirkend den bescheit rein..und fertig..aber zwichendurch sollte ich auch zahlen..habe ich aber nicht..dann kam ne woche später die befreiung..nu hab ich wieder ruhe bis ende 2026..
du must nur 3 monate rückwirkend nachweisen das du berechtig warst..den sind diese zahlungsauforderungen hinfällig..
Nabend
Hoffen wir der Dreck kommt weg! Ich zahle leider seit mehr 4 jahren mist für meine Mutter da sie es nicht zahlen kann. Will aber jetzt die Gez Befreiung ausfüllen und in den nächsten Tagen der Gez schicken. Es ist mir leider zu teuer die 55€ bezahlen. falls ihr fragt welchen Grund ich es solange zahle? das findet ihr in meinen Thema.
Zitat von: hanskanns am 19. Februar 2024, 08:37:30Betrifft aber niemanden hier im Forum. Ich muss dazu aber sagen, dass mir die Gestapo Methoden der GEZ nicht zusprechen. Es ist eine Unverschämtheit, wie Menschen von denen behandelt werden, kenn ich ja selber. Kaum ist der Bescheid abgelaufen flattern 3 GEZ Briefe ins Haus mit Überweisungsträgern.
Das Hast du aber leider nicht nur bei der Gez! egal ob Firmen oder der Staat wenn sie ihr Geld eintreiben/Verknacken sind sie verdammt schnell!
Gez braucht kein schwein und das ist nur ein Teil der sachen dir hier abgeschaft gehören wie der soli,co2 die Liste ist unendlich man kann es leider hier mit uns machen :sad:
Zitat von: selbiger am 19. Februar 2024, 10:10:43habe online meinen vordruck geholt rückwirkend den bescheit rein.
Ach ja. Das beste ist ja, man kann immer noch nicht online den GEZ Befreiungsantrag abschicken. Alles andere geht auf der GEZ Seite, normale "Kunden" können sich registrieren und alles bequem online machen. NUR der Befreiungsantrag geht NICHT online. Wieso wohl nicht.... hmmmmmm......
Briefe, Umschlag und Briefmarke muss man auch selber tragen für den GEZ Befreiungsantrag. Finde ich auch nicht OK.
Zitat von: selbiger am 19. Februar 2024, 10:10:43du must nur 3 monate rückwirkend nachweisen das du berechtig warst..den sind diese zahlungsauforderungen hinfällig..
Eben nicht. Man muss erst mal sofort zahlen innerhalb von 30 Tagen. Die Bearbeitung dauert auch um die 2-3 Monate. Sprich wenn du zb eine Zahlungsaufvorderung bekommst der GEZ, direkt am selben Tag Widerspruch stellst, kannst du wenn du Pech hast direkt nach 30 Tagen ne Mahnung der GEZ bekommen und dann auch noch Inkasso. Auf diesen Mahngebühren und Inkassogebühren würdest du sitzen bleiben.
Die GEZ verlangt, dass du sofort zahlst. Das Geld ist erst mal weg bei der GEZ. Dann wird dein Widerspruch geprüft, was Monate dauern kann, wenn die das dann durch geben, bekommst du irgendwann das Geld zurück überwiesen. So ist der Wille der GEZ.
Zitat von: hanskanns am 20. Februar 2024, 04:39:28Zitat von: selbiger am 19. Februar 2024, 10:10:43habe online meinen vordruck geholt rückwirkend den bescheit rein.
Ach ja. Das beste ist ja, man kann immer noch nicht online den GEZ Befreiungsantrag abschicken. Alles andere geht auf der GEZ Seite, normale "Kunden" können sich registrieren und alles bequem online machen. NUR der Befreiungsantrag geht NICHT online. Wieso wohl nicht.... hmmmmmm......
Briefe, Umschlag und Briefmarke muss man auch selber tragen für den GEZ Befreiungsantrag. Finde ich auch nicht OK.
Zitat von: selbiger am 19. Februar 2024, 10:10:43du must nur 3 monate rückwirkend nachweisen das du berechtig warst..den sind diese zahlungsauforderungen hinfällig..
Eben nicht. Man muss erst mal sofort zahlen innerhalb von 30 Tagen. Die Bearbeitung dauert auch um die 2-3 Monate. Sprich wenn du zb eine Zahlungsaufvorderung bekommst der GEZ, direkt am selben Tag Widerspruch stellst, kannst du wenn du Pech hast direkt nach 30 Tagen ne Mahnung der GEZ bekommen und dann auch noch Inkasso. Auf diesen Mahngebühren und Inkassogebühren würdest du sitzen bleiben.
Die GEZ verlangt, dass du sofort zahlst. Das Geld ist erst mal weg bei der GEZ. Dann wird dein Widerspruch geprüft, was Monate dauern kann, wenn die das dann durch geben, bekommst du irgendwann das Geld zurück überwiesen. So ist der Wille der GEZ.
ich habe den online ausgefüllt als pdf geladen ausgedruckt und per post hingesendetl..hatte den meine befreiung bekommen..ich hatte zwiswchendurch auch ne zahlungsauforderung ..aber ich habe nicht bezahlt..habe aber ruhe..
Zitat von: hanskanns am 20. Februar 2024, 04:39:28NUR der Befreiungsantrag geht NICHT online. Wieso wohl nicht.... hmmmmmm......
Natürlich geht das ! Man muss nur wissen wie !!!
Zitat von: Bundspecht am 20. Februar 2024, 08:11:43Natürlich geht das ! Man muss nur wissen wie !!!
Nein geht es nicht. Steht auch auf dem Ausdruck drauf, es kann nur per Post eingeschickt werden.
https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/index_ger.html
Alles kann online gemacht werden NUR die Befreiung nicht, diese muss man ausdrucken selbsthändig unterschreiben und per Post einschicken, jedes Jahr.
Alles wovon die GEZ einen Vorteil hat wie Meldungen, Wohnungsanmeldung, neue Kontonr usw kann online gemacht werden. Alles wovon die GEZ einen Nachteil hat wie Befreiung geht nicht online.
Unter Kontakt ist auch keine email aufgeführt, wo man zb so etwas erfragen kann, nur eine Postanschrift und eine Telefonnummer.
Die GEZ versucht alles um die Befreiung zu verhindert und es zu erschweren. Da müsste man auch mal klagen.
Zitat von: hanskanns am 20. Februar 2024, 08:16:07Nein geht es nicht. Steht auch auf dem Ausdruck drauf, es kann nur per Post eingeschickt werden.
das stimmt..online ausfüllen als pdf runterladen und mit antrag per post hinschiken..natürlich must du beim online ausfüllen rückwirkend eintragen..das geht..und denn must du auch nichts zahlen..bei mir ohne probs wie gesagt..
must natürlich nen reibunslosen bewilligunsübergang haben beim bg....zb..bewilligt bis 31.1....bewilligt ab 1.2...
Zitat von: selbiger am 20. Februar 2024, 09:59:09natürlich must du beim online ausfüllen rückwirkend eintragen.
:wand: :wand: :wand:
Zitat von: hanskanns am 20. Februar 2024, 10:00:57Zitat von: selbiger am 20. Februar 2024, 09:59:09natürlich must du beim online ausfüllen rückwirkend eintragen.
:wand: :wand: :wand:
nicht im wortlaut..sondern in diesem onlinedokument.. :wand: ..von bis ab wann..was ist da so schwer zu verstehen..??
Zitat von: hanskanns am 20. Februar 2024, 08:16:07Nein geht es nicht.
Dann weist Du eben NICHT wie es geht !!!
Zitat von: hanskanns am 20. Februar 2024, 08:16:07diese muss man ausdrucken selbsthändig unterschreiben und per Post einschicken, jedes Jahr.
Erst einmal muss man das nicht jedes Jahr machen ! Ich bin immer für 4 Jahre befreit. Zum anderen hast Du recht, dass man das Schreiben ausdrucken UND Unterschreiben muss ....
Aber man muss kein Porto dafür verschwenden !
Man nehme das unterschriebene Schreiben, Scanne dieses ein (als Jpg. oder Pdf.).
Dann geht man auf die Seite der GEZ (oder wie der Laden nun heißt). Dort gibt es unter "Onlineservice" ein Kontaktformular....(ganz unten)
Dann auf den Reiter "eine Frage zu meinem Beitragskonto stellen" klicken...(unten links)
Dort dann alles ausfüllen , und gaaaanz unten kann man eine Datei (das eingescannte Schreiben) anhängen.
Abschicken und aus die Maus ! :zwinker:
Und siehe da, nix mit Post oder Porto alles bequem von Zuhause aus.
Man muss eben nur wissen wie :grins:
Zitat von: hanskanns am 20. Februar 2024, 08:16:07Die GEZ versucht alles um die Befreiung zu verhindert und es zu erschweren.
:lachen: :lachen: :lachen:
Diesen Tipp, den ich eben beschrieben habe, hat mir ein Mitarbeiter der GEZ selber erklärt, UND der Funktioniert einwandfrei
Zitat von: Bundspecht am 20. Februar 2024, 11:36:44Man muss eben nur wissen wie
Du klapperst einfach den ganzen Tag Unsinn. Und das nicht nur hier in diesem Post.
1. nicht zulässig. original unterschriebene Anträge sind nur im Original gültig, als Scan ungültig, das gilt eigentlich überall, die GEZ will es auch so, steht auch auf dem Wisch den man vor Ablauf zugeschickt bekommt
2. das kontaktformular ist dafür nicht da
3. für 1 Jahr befreit
Das einzige was vermutlich ginge wäre den Antrag über eine deMail als signed zu verschicken, das ist dann aber auch Abhängig ob die GEZ das annimmt, die Chancen dafür gehen gegen 0.
@ hanskanns ....
weist Du es ist mir ehrlich gesagt :zensiert: egal wie Du das machst , es interessiert mich auch nicht ob Du nur ein Jahr befreit bist ....
Ich kann Dir nur sagen wie ICH es seid vielen Jahren (nach dem Tipp des GEZ Sb) mache , und es hat IMMER funktioniert !
Verplempre doch deine Zeit mit Post und Porto, aber UNTERSTELLE anderen Leuten nicht das diese Unsinn schreiben, wen man selber keine Ahnung hat wie man es sich leichter machen kann.
:zensiert:
PS:
ich muss mich korrigieren, es sind nicht 4 Jahre sondern nur 2... habe gerade den "Antrag auf Befreiung" aus dem Jahr 2022 in der Hand ....
Den dürfte ich ja eigentlich nicht haben, hätte ich den per "Post" versand......
(https://up.picr.de/47120709ej.jpg)
Zitat von: selbiger am 20. Februar 2024, 07:09:24auch ne zahlungsauforderung ..aber ich habe nicht bezahlt..habe aber ruhe.
musst du ja nicht. :yes:
@ Buntspecht
Jetzt weiß ich, was ich falsch gemacht habe. :yes: Ich hatte nur den Zettel vom JC mit meiner Beitragsnummer hochgeladen. Da hat das nicht gefunzt.
Zitat von: Schnuffel01 am 20. Februar 2024, 19:20:35Jetzt weiß ich, was ich falsch gemacht habe. Ich hatte nur den Zettel vom JC mit meiner Beitragsnummer hochgeladen. Da hat das nicht gefunzt.
Du musst beide Zettel dem vom JC und den ich da oben eingescannt habe als Datei anhängen .... Wie gesagt mache ich schon seid Jahren so, und es hat immer funktioniert !
Die 2 Jahre sind auch Ende April wieder rum. Dann kommt einer neuer Bescheid.
PS: den einen Zettel bekommst Du ja rechtzeitig von der GEZ zugeschickt ....Der muss unterschrieben werden (siehe oben)
Zitat von: Bundspecht am 20. Februar 2024, 19:24:30Du musst beide Zettel dem vom JC und den ich da oben eingescannt habe als Datei anhängen ..
Ja, mein Fehler, beim nächsten Mal weiß ich es. :ok: