Das Sozialgericht Karlsruhe stellte einen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht. Dieses sollte prüfen, ob die Zuwendungen der Bundesregierung an Hartz IV-Bezieher (heute Bürgergeld) während der COVID-19 Pandemie ausreichend im Sinne der Verfassung waren.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/bundesverfassungsgericht-muss-ueber-hoehe-der-buergergeld-regelleistungen-entscheiden
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ZitatFür Verfassungsstaatlichkeit wie auch für die Rechtsordnung als solche gilt: sie lassen sich nur in begrenztem Maße erzwingen. Sie leben von der Einsicht der Handelnden in die Legitimität gemeinsamer Verfahren und des Handelns gemeinsamer Institutionen. Verfassungsgerichte sind auf Akzeptanz und breites gesellschaftliches Vertrauen angewiesen. Wenn Akzeptanz und Vertrauen prekär werden, kann dagegen auch keine noch so ausgeklügelte Verrechtlichung helfen.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bundesverfassungsgericht-resilienz-vollstreckung-bundeszwang-rechtsstaat-politik/