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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Bimimaus5421 am 21. Februar 2024, 13:54:44

Titel: Ruhendes Verfahren
Beitrag von: Bimimaus5421 am 21. Februar 2024, 13:54:44
Ohne das ich was davon wusste , hat Anwalt Verfahren ruhend gestellt im Nachhinein erfahre und die Unterlagen dazu werden nicht übermittelt.
Welche Vor und Nachteile hat ein Ruhendes Verfahren,wenn mit gleichen Sachverhalt beim BSG eine Klage von einem anderen Kläger anhängig ist ?
Titel: Aw: Ruhendes Verfahren
Beitrag von: Ottokar am 21. Februar 2024, 14:25:32
Das Ganze vereinfacht die Rechtsdurchsetzung und ist eine übliche Vorgehensweise.
Der Anwalt erwartet eine grundsätzliche Klärung einer auch dich betreffenden Rechtsfrage durch das BSG.
Fällt diese im Sinne deiner Klage aus, greift sie auch hier, d.h. das SG muss sich dann an die Rechtsprechung des BSG halten, auch wenn es z.B. zuvor anderer Meinung war.
Das SG prüft dann nicht mehr das für und wider deines Falles, sondern nur noch, ob das Urteil des BSG auf deinen Fall anwendbar ist.
Fällt das Urteil des BSG gegenteilig aus, bedeutet es gleichermaßen, dass auch dein Fall verloren ist.