In nicht wenigen Fällen muss das Jobcenter auch nach Ablauf der Karenzzeit die reale Kaltmiete plus Betriebskosten für Bürgergeld-Beziehende übernehmen, wenn diese über der gesetzten Angemessenheit liegt. Wann ist das der Fall?
Wenn man
nachweist das kein Wohnraum für die angemessenen Kosten vorhanden ist
ein Umzug unwirtschaftlich wäre
man etwas untervermietet
die Berechnung vom JC nicht einem schlüssigen Konzept entspricht oder die Berechnung nach Wohngeldtabelle falsch ist oder
beides älter als zwei Jahre ist
....... ein Punkt fehlt noch aber der fällt mir gerade nicht ein.
MfG FN
Zitat von: Rotti am 21. Februar 2024, 16:12:44In nicht wenigen Fällen muss das Jobcenter auch nach Ablauf der Karenzzeit die reale Kaltmiete plus Betriebskosten für Bürgergeld-Beziehende übernehmen, wenn diese über der gesetzten Angemessenheit liegt. Wann ist das der Fall?
danke für den Hinweis war die Frage des Autors der auch antwortete.
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-nach-ablauf-der-karenzzeit-uebernahme-der-zu-teuren-wohnung