Hallo an alle, bin neu hier und hab auch gleiche Problemm ,aber ...
ich habe Schreiben vom Jobcenter im September 2023 erhalten dass die Wohnug zu gross ist und ich soll mir kleinere Wohnung suchen, oder wird die Miete entsprechend gekürzt, soweit eigentlich alles klar, aber....
Bevor ich Mietvertrag geschlossen habe, habe ich mich mit Jobcenter in Verbindung gesetzt und habe Schreiben (2022) bekommen,
dass soweit ich Leistungsanspruch habe, wird auch Miete übernommen, nach dem Erhalt diesen Schreiben habe ich Mietvertrag unterschrieben.
Habe seit paar Tage Widerspruch wegen Schreben vom September 2023 eingelegt und Schreiben vom 2022 beigefügt
heute kam Antwort, dass Schreiben vom September 2023 nur ein Infoschreiben ist und Schreiben vom 2022 kein
Zusicherungsschreiben ist und Jobcenter ist nicht verpflichtet unangemessene Kaltmiete auf Dauer zu übernehmen.
Ich frage mich, warum haben die mir das damals nicht mitgeteilt, sonst könnte ich mir sofort andere Wohnung suchen
Und ich weiss erstmal nicht was ich machen soll, sieht so aus ,dass man mich erlich zu sagen ver.rscht hat.
Vielleicht hat jemanad von Euch schon so was gehabt und kann vielleicht mit Rat geben, auf jedem Fall ich setze mich mit VDK in Verbindung, aber wie gesagt, vielleicht kann man was dazu sagen
Bin z.Zeit und seit mehr als 12 Jahre vollerwerbsgemindert (Rentner, 59J.)
P.S. Jobcenter hat die Miete von Juni 2022 (Einzug) ohne wenn und aber in volle Höhe übernommen , und ab Juli 2024 will nicht mehr
Danke
Gruß
Waldemar
Hallo
vor dem Umzug, war ich nicht Harz4 Empfänger, aus diesem Grund hab ich mich mit Jobcenter in Verbindung gesetzt und
gefragt , ob die die Miete im meinen Fall übernommen wird , man hat von mir Mietbescheinigung verlangt, danach habe ich Schreiben vom Jobcenter erhalten, wo stand ,dass soweit mir Leistungen zustehen , wird auch Miete übernommen, und nur dann hab ich Mietvertrag unterschrieben, so war es.
Gruß
Waldemar
Du bist erwerbsgemindert und beziehst dennoch Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld)?
Warst du schon im Leistungsbezug, als du die Wohnung angemietet hattest bzw. beim Jobcenter im Leistungsbezug?
Zitat von: witt64 am 21. Februar 2024, 14:26:10ich habe Schreiben vom Jobcenter im September 2023
Zitat von: witt64 am 21. Februar 2024, 14:26:10habe Schreiben (2022) bekommen,
Kannst du diese beiden Schreiben bitte anonymisiert hier einstellen?
Zitat von: Jimmy Neutron am 21. Februar 2024, 17:33:52Kannst du diese beiden Schreiben bitte anonymisiert hier einstellen?
Ja, das kann ich
Augenblick, muss noch scannen
Scheiben vor dem Einzug.
(https://up.picr.de/47128084ez.jpg)
Schreiben vom 2023
(https://up.picr.de/47128121bz.jpg)
(https://up.picr.de/47128125fz.jpg)
Man hat auch mehrere Anträge auf Weiterzahlung akzeptiert, spricht halt Hauptantrag ,danach hab noch 2 mal Antrag auf Weiterzahlung gestellt, sind auch ohne wenn und aber akzeptiert
Zitat von: Jimmy Neutron am 21. Februar 2024, 17:33:52Du bist erwerbsgemindert und beziehst dennoch Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld)?
Warst du schon im Leistungsbezug, als du die Wohnung angemietet hattest bzw. beim Jobcenter im Leistungsbezug?
1. Ja
2. Nein
gruß
Waldemar
witt64
Zitat von: witt64 am 21. Februar 2024, 17:32:34vor dem Umzug, war ich nicht Harz4 Empfänger, aus diesem Grund hab ich mich mit Jobcenter in Verbindung gesetzt und
Das dürfte die Antwort auf den Beitrag von Rotti aus dem anderen Thread sein daher vergiß was du dazu im Kopf hast.
es zählt:
Zitat von: witt64 am 21. Februar 2024, 14:26:10ich habe Schreiben vom Jobcenter im September 2023 erhalten dass die Wohnug zu gross ist und ich soll mir kleinere Wohnung suchen, oder wird die Miete entsprechend gekürzt, soweit eigentlich alles klar, aber....
die Kostensenkungsaufforderung (KSA).
Und die solltest du hier einstellen aber das Datum stehen lassen.
Zitat von: witt64 am 21. Februar 2024, 14:26:10Bevor ich Mietvertrag geschlossen habe, habe ich mich mit Jobcenter in Verbindung gesetzt und habe Schreiben (2022) bekommen, dass soweit ich Leistungsanspruch habe, wird auch Miete übernommen, nach dem Erhalt diesen Schreiben habe ich Mietvertrag unterschrieben.
das passt und wurde nach der damaligen Gesetzeslage richtig gemacht.
Zitat von: witt64 am 21. Februar 2024, 14:26:10Habe seit paar Tage Widerspruch wegen Schreben vom September 2023 eingelegt und Schreiben vom 2022 beigefügt heute kam Antwort, dass Schreiben vom September 2023 nur ein Infoschreiben ist und Schreiben vom 2022 kein Zusicherungsschreiben ist und Jobcenter ist nicht verpflichtet unangemessene Kaltmiete auf Dauer zu übernehmen.
auch das ist richtig denn gegen oben erwähnte KSA ist kein Widerspruch möglich .
auch letzteres ist korrekt denn die Kulanz gab es erst seit der Coronapandemie und danach mit Einführung Bürgergeld wurde sie übernommen.
Jetzt bleibt nur zu hoffen das du seit Sep. schon Bemühungen zur Kostensenkung unternommen hast und diese auch belegen kannst.
Lies dir dazu aus dem Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (http://hartz.info/index.php?topic=15.0) dass
ZitatMitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung
Maßgebl (weiterlesen...und das Formblatt auch anklicken (und lesen/ausdrucken))
durch.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Februar 2024, 17:57:08Jetzt bleibt nur zu hoffen das du seit Sep. schon Bemühungen zur Kostensenkung unternommen hast und diese auch belegen kannst.
Danke, soweit ist klar, ich hab noch mehrere Argumente um zu kämpfen.
Bin 40% GdB, Chronich krank, Herzinfarkt, Schlaganfall, usw. was mir auch bei diese Geschichte helfen kann
Danke
Gruß
Waldemar
Das Schreiben vor dem Einzug ist ein Schreiben was an den Vermieter gerichtet ist, dabei handelt es sich nicht um eine Erklärung/Aussage zur Angemessenheit.
Wenn du voll erwerbsgemindert bist, hast du für dich alleine keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld). Irgendwas kann hier also nicht passen oder wichtige Informationen fehlen.
@Jimmy Neutron
Ist vermutlich eine Arbeitsmarktrente.
Wäre dann die Info die fehlt. Bei der Arbeitsmarktrente erhält man ja volle Erwerbsminderungsrente, ist aber nicht voll erwerbsgemindert. Die medizinischen Aspekte wie:
Zitat von: witt64 am 21. Februar 2024, 18:04:42Danke, soweit ist klar, ich hab noch mehrere Argumente um zu kämpfen. Bin 40% GdB, Chronich krank, Herzinfarkt, Schlaganfall, usw. was mir auch bei diese Geschichte helfen kann
wären m.E. auch anders (stärker) zu bewerten wie bei einer vollen Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen.
Ich meinte natürlich, dass die medizinischen Gründe einer vollen Erwerbsminderung stärker zu bewerten sind. Die genannten Einschränkungen sind für sich gesehen m.E. kein Grund für ein Verbleib in der Wohnung. Nach meiner Kenntnis wird hier die Beurteilung an die mietrechtliche Härtefallregelung angelehnt.
Wenn sei September 23 keine intensive Wohnungssuche dokumentiert wurde, dürfte es schwer werden.
Die Frage ist aber, ob ein Umzug wirtschaftlich wäre. Bei 50,- Differenz.
Zitat von: gloegg am 22. Februar 2024, 05:37:06@Jimmy Neutron
Ist vermutlich eine Arbeitsmarktrente.
Ja, hab ich Arbeitsmarktrente, und in diesem Fall ist für mich Joncenter zuständig
seit 2011 (Vollerwerbsgemindert) , nicht nur wegen körperliche ,sondern in erste Linie wegen Depressionen und Angststörungen
Zitat von: Jimmy Neutron am 21. Februar 2024, 23:52:21Das Schreiben vor dem Einzug ist ein Schreiben was an den Vermieter gerichtet ist, dabei handelt es sich nicht um eine Erklärung/Aussage zur Angemessenheit.
Schreiben war an mich adressiet, Inhalt aber an den Vermieter
Ich weiss nicht wie ich das erklären kann ,aber ich verstehe das nicht, dass ich seit Einzug 15.06.2022 ingesamt 3 mal Antrag auf Weiterzahlung gestellt und keinen hat mir mitgeteilt ,dass die Wohnung unangemessen ist und von dem Einzug auch nicht , wie ich bereits geschrieben habe, ich könnte damals sofort angemessene Wohnung suchen ,wenn ich wuste , dass dies Wohnung unangemessen war(ist)
Gruß
Waldemar
Zitat von: witt64 am 21. Februar 2024, 18:04:42Bin 40% GdB, Chronich krank, Herzinfarkt, Schlaganfall, usw. was mir auch bei diese Geschichte helfen kann
in der Sozialhilfe wäre das ja gewichtig um nicht umziehen zu müssen, aber anscheinend bist du noch Arbeitsfähig und Jung das sich das noch verbessert mit deiner Krankheit.
Zitat von: Jimmy Neutron am 22. Februar 2024, 11:48:08Die Frage ist aber, ob ein Umzug wirtschaftlich wäre. Bei 50,- Differenz.
aber nur wenn die Heizkosten nicht zu hoch Ausfallen.
Zitat von: Rotti am 22. Februar 2024, 18:59:05in der Sozialhilfe wäre das ja gewichtig um nicht umziehen zu müssen, aber anscheinend bist du noch Arbeitsfähig und Jung das sich das noch verbessert mit deiner Krankheit.
bin nicht arbeitsfähig und schon nicht so jung, 59J
Zitat von: Rotti am 22. Februar 2024, 18:59:05aber nur wenn die Heizkosten nicht zu hoch Ausfallen.
So hoch sind die auch nicht , so um 85€ inkl.Warmwasser
Gruß
Waldemar
am Ende muss man sehen ob einen ein Umzug in einem anderen Milieu zusagt oder lieber selbst was zur Miete beisteuert
ich zahlte auch 40 € aus eigener Tasche bei, bevor ich in eine kleinere Wohnung ziehe ohne Loggia.
Zitat von: Rotti am 22. Februar 2024, 19:36:01bevor ich in eine kleinere Wohnung ziehe ohne Loggia.
Habe keine Loggia, ist ja Kellerwohnung :grins:
Zitat von: Rotti am 22. Februar 2024, 19:36:01ich zahlte auch 40 € aus eigener Tasche bei,
Das kann ich auch, aber dazu werden dann auch Heizkosten weniger und wenn Nachzahlung kommt nicht übernommen
Gruß
Waldemar
Zitat von: witt64 am 22. Februar 2024, 11:58:26seit 2011 (Vollerwerbsgemindert)
Nur weil du eine Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente (Arbeitsmarktrente) erhältst, bist du nicht voll erwerbsgemindert. Du erhältst die Arbeitsmarktrente eben aufgrund der Tatsache, dass du nur teilweise erwerbsgemindert bist. Bei voller Erwerbsminderung würdest du in den Rechtskreis des SGB XII fallen und hättest keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.
Zitat von: witt64 am 22. Februar 2024, 11:58:26Ich weiss nicht wie ich das erklären kann ,aber ich verstehe das nicht, dass ich seit Einzug 15.06.2022 ingesamt 3 mal Antrag auf Weiterzahlung gestellt und keinen hat mir mitgeteilt ,dass die Wohnung unangemessen ist und von dem Einzug auch nicht , wie ich bereits geschrieben habe, ich könnte damals sofort angemessene Wohnung suchen ,wenn ich wuste , dass dies Wohnung unangemessen war(ist)
Du bist also erst mit dem Einzug in die Wohnung in den Leistungsbezug gekommen?
Wurde die Miete aufgrund deines eigenen Wunsches direkt an den VM gezahlt?
Gibt es vor dem Einzug noch andere Schreiben vom JC, die die Wohnung betreffen?
Zitat von: Rotti am 22. Februar 2024, 18:59:05aber nur wenn die Heizkosten nicht zu hoch Ausfallen.
Wie kommst du darauf? Hier geht es rein um die Kaltmiete.
Zitat von: witt64 am 22. Februar 2024, 11:58:26Du bist also erst mit dem Einzug in die Wohnung in den Leistungsbezug gekommen?
Wurde die Miete aufgrund deines eigenen Wunsches direkt an den VM gezahlt?
Gibt es vor dem Einzug noch andere Schreiben vom JC, die die Wohnung betreffen?
1. Ja
2. Nein, ich bezahle Miete selbst und es war auch kein Wunsch, ist ja nur Schreiben so erstellt.
3. Nein
Gruß
Waldemar
Zitat von: Jimmy Neutron am 23. Februar 2024, 11:00:51Wie kommst du darauf? Hier geht es rein um die Kaltmiete.
ja da wird es dann auch mit einer Gesamtangemessenheit der KDUH wohl nicht mehr ausgleichen-
Zitat von: witt64 am 22. Februar 2024, 19:40:27Habe keine Loggia, ist ja Kellerwohnung :grins:
dir wird bei einem harten Winter sicher noch das Lachen vergehen.
witt64
Zitat von: witt64 am 21. Februar 2024, 18:04:42Bin 40% GdB, Chronich krank, Herzinfarkt, Schlaganfall, usw. was mir auch bei diese Geschichte helfen kann
Das kann man angeben um evtl. noch zu einer 10% Erhöhung der Angemessenheit zu bekommen wie von Mod Jimmy Neutron schon erwähnt
genauso ist die sogenannte
Zitat von: Jimmy Neutron am 22. Februar 2024, 11:48:08Die Frage ist aber, ob ein Umzug wirtschaftlich wäre. Bei 50,- Differenz.
Wirtschaftlichkeitsberechnung als Hauptargument zu sehen da die Umzugskosten vom JC übernommen werden müssen und da dürfte der Umzug teurer sein. 24 Monate mal 50.- ist 1200.- und dafür dürfte eine Firma deutlich teurer sein.
Zitat von: witt64 am 22. Februar 2024, 11:58:26Schreiben war an mich adressiet, Inhalt aber an den Vermieter
Böses Schreiben im Sinne des Datenschutzes da könnte man da schon Meldung machen denn deine Daten gehen deinen VM mal gar nichts an.
Zitat von: witt64 am 22. Februar 2024, 11:58:26dass die Wohnung unangemessen ist und von dem Einzug auch nicht , wie ich bereits geschrieben habe, ich könnte damals sofort angemessene Wohnung suchen ,wenn ich wuste , dass dies Wohnung unangemessen war(ist)
Was erwartest du den von dem Verein? und wie schon geschrieben war es zur damaligen Zeit als angemessen zu betrachten. Da machen die nur was wenn es Sinn hätte und Pflicht wäre.
Und sinnvoll und Pflichtgetreu ist nicht unbedingt die Arbeitsweise eines JC/ SB falls du das erwartet hast.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Februar 2024, 14:50:53Das kann man angeben um evtl. noch zu einer 10% Erhöhung der Angemessenheit zu bekommen wie von Mod Jimmy Neutron schon erwähnt
genauso ist die sogenannte
Die Frage ist aber, ob ein Umzug wirtschaftlich wäre. Bei 50,- Differenz.
Wirtschaftlichkeitsberechnung als Hauptargument zu sehen da die Umzugskosten vom JC übernommen werden müssen und da dürfte der Umzug teurer sein. 24 Monate mal 50.- ist 1200.- und dafür dürfte eine Firma deutlich teurer sein.
[/quote]
Danke.
ich denke (hab schon nachgedacht), dass es mit 10% mehr Wohnfläche sollte eigentlich klappen, und dann ist ja schon nicht 50€ ,sondern nur ca: 15€
Danke
Gruß
Waldemar
Zitat von: witt64 am 22. Februar 2024, 19:40:27Das kann ich auch, aber dazu werden dann auch Heizkosten weniger und wenn Nachzahlung kommt nicht übernommen
Wie kommst du darauf?
Schau doch mal bitte auf dem Internetauftritt deines JC nach den Richtlinien oder einem Flyer bzgl. der Kosten der Unterkunft nach. Von welchem Datum sind die Richtwerte? Kann das sein, dass der abgemessene Richtwert in einem anderen Ort höher liegt wie in deinem Ort?
Für mich kommt immer noch die Unwirtschaftlichkeit des Umzugs infrage. Wie viele Monate/Jahre waren es, die mit den Umzugskosten verglichen werden? Ich meine, es waren 24 Monate. Weiß da jemand mehr?
Zitat von: Jimmy Neutron am 25. Februar 2024, 02:24:08Wie kommst du darauf?
Hallo
Wenn ich richtig gelesen habe, steht in Schreiben vom Jobcenter
Gruß
Waldemar
Hallo
ich habe gerade nachgedacht, nehmen wir an , man akzeptiert noch 10% mehr von der Wohnfläche
wie wird es dann berechnet: angemessene Miete 359+10% haben wir ca: 396
oder
Unangemessenne Miete 410 für ingesamt 60m² ,spricht halt 20% mehr Wohnfläche, dann wird es (410/120)x110
hier haben wir ca: 375
Gruß
Waldemar
Jimmy Neutron
Zitat von: Jimmy Neutron am 25. Februar 2024, 02:24:08Wie viele Monate/Jahre waren es, die mit den Umzugskosten verglichen werden? Ich meine, es waren 24 Monate. Weiß da jemand mehr?
Ja 24 Monate ist der Zeitrahmen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Februar 2024, 14:50:53Wirtschaftlichkeitsberechnung als Hauptargument zu sehen da die Umzugskosten vom JC übernommen werden müssen und da dürfte der Umzug teurer sein. 24 Monate mal 50.- ist 1200.- und dafür dürfte eine Firma deutlich teurer sein.
witt64
Die Fragen solltest du beantworten:
Zitat von: Jimmy Neutron am 25. Februar 2024, 02:24:08Schau doch mal bitte auf dem Internetauftritt deines JC nach den Richtlinien oder einem Flyer bzgl. der Kosten der Unterkunft nach. Von welchem Datum sind die Richtwerte? Kann das sein, dass der abgemessene Richtwert in einem anderen Ort höher liegt wie in deinem Ort?
MfG FN