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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Cruius am 23. Februar 2024, 14:31:14

Titel: Zumutbarkeit §10 Fleischverarbeitender Betrieb /Veganer, Vegetarier
Beitrag von: Cruius am 23. Februar 2024, 14:31:14
Holla,
ich wollte mal fragen ob es zu diesem Thema schon Urteile oder entscheidungen gibt. Ist es zumutbar, dass ein Veganer/Vegetarier einen Job bei z.B. einer Schalterei oder Mc. Donalds anehmen muss. Oder kann er aus Gründen widersprechen ohne sanktioniert zu werden.

Danke schonmal
Titel: Aw: Zumutbarkeit §10 Fleischverarbeitender Betrieb /Veganer, Vegetarier
Beitrag von: Sheherazade am 23. Februar 2024, 14:40:18
Ich finde das Lebensmodell Veganer nicht unter den im §en aufgezählten Unzumutbarkeiten. Deshalb darf einem Veganer auch ein solche Stellenangebot unterbreitet werden. Ob er die Stelle letztendlich bekommt, hängt von seiner Bewerbung ab. Dabei nehme ich mal stark an, dass kein AG einen "radikalen" Veganer beschäftigen möchte.
Titel: Aw: Zumutbarkeit §10 Fleischverarbeitender Betrieb /Veganer, Vegetarier
Beitrag von: Bodoballermann am 23. Februar 2024, 15:34:31
Sie sollen es ja nicht essen sonder nur da arbeiten Hauptsache weg vom Amt 👍
Titel: Aw: Zumutbarkeit §10 Fleischverarbeitender Betrieb /Veganer, Vegetarier
Beitrag von: Fettnäpfchen am 23. Februar 2024, 16:06:18
Zitat von: Bodoballermann am 23. Februar 2024, 15:34:31Sie sollen es ja nicht essen sonder nur da arbeiten Hauptsache weg vom Amt 👍
:wand:
Titel: Aw: Zumutbarkeit §10 Fleischverarbeitender Betrieb /Veganer, Vegetarier
Beitrag von: GoetzB am 23. Februar 2024, 16:12:40
Wenn der Veganer dann auf das Fleisch kotzt, könnte der Arbeitgeber dann seine Produktpalette erweitern.
Fleisch mit veganen Ansatz.  :grins:
Titel: Aw: Zumutbarkeit §10 Fleischverarbeitender Betrieb /Veganer, Vegetarier
Beitrag von: Hary am 24. Februar 2024, 08:48:59
Es ist durchaus eine spannende Frage. Zumutbar ist im Grundsatz alles was nicht verboten und sittenwidrig ist. Nicht zumutbar sind Tätigkeiten für die ein Bewerber körperlich, psychisch, religiös oder persönlich nicht in der Lage ist und oder dabei in einem der Bereiche geschädigt werden würde.

Bei deinem Beispiel könnte es durchaus unzumutbar sein in einer Schlachterei zu arbeiten. Ich selbst als nicht Vegetarier würde so etwas auch ablehnen, da ich persönlich dazu nicht geeignet wäre. Ein MC Donalds oder Burgerking wäre aber wohl keine Stelle die man mit dieser Begründung ablehnen könnte. Bei einer Fleischtheke wo man direkten Kontakt zu großen Mengen Fleisch hat könnte schon wieder anders aussehen...

Das mit der zumutbare liegt also zu großen Teilen im Auge des Betrachters. Sollten sich die Ansichten der Behörde und des betroffenen unterscheiden, dann würde es auf die Ansicht eines Gerichte ankommen...