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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 25. Februar 2024, 16:13:46

Titel: Ohne Bewerbungsbemühungen wird kein Wohngeld gezahlt – Urteil
Beitrag von: selbiger am 25. Februar 2024, 16:13:46
Auch das Wohngeld ist an die Aufnahme an einer "zumutbaren Beschäftigung" geknüpft, wie das Verwaltungsgericht in Berlin urteilte. Wer sich nicht um einen Arbeitsplatz nachweislich bemüht, dem kann das Wohngeld gestrichen werden.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/urteil-ohne-bewerbungsbemuehungen-a-kein-wohngeld

na da haben die sich wohl fix was neues einfallen lassen..also wird das wohngeld jetzt auch daran bemessen..??was lassen die sich noch für schei...e einfallen.. :teuflisch:
Titel: Aw: Ohne Bewerbungsbemühungen wird kein Wohngeld gezahlt – Urteil
Beitrag von: Rotti am 25. Februar 2024, 17:04:51
Zitat von: selbiger am 25. Februar 2024, 16:13:46na da haben die sich wohl fix was neues einfallen lassen..also wird das wohngeld jetzt auch daran bemessen..??was lassen die sich noch für schei...e einfallen.. :teuflisch:
es hängt eben alles an einem Arbeitsplatz um die Sozialleistungen zu zahlen die Reichen zahlen ja in die Sozialsysteme nur freiwillig und das wollen die wenigsten die haben ja ihre Boni da braucht es kein Soziales-