Hola,
ich wollte nun nochmal wissen ob wenn meine Tochter 14 in der BG jeden Monat von einer Stiftung einen Gutschein über 200€ erhält denn sie in Fachbuchhandlungen einlösen kann , ob das dann als Einkommen zählt und angerechnet wird ? Ihr Kindergeld wird ja zu 100% angerechnet soweit ich weis.
Imho ist das kein Einkommen i.S.d. § 11 SGB II. Dem zweckgebundenen Gutschein fehlt es schon an der Eigenschaft als zur Lebenshaltung verfügbares Mittel.