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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Martin1 am 27. Februar 2024, 18:26:53

Titel: Wann sind EU Buerger Berechtigt auf Bürgergeld Leistungen?
Beitrag von: Martin1 am 27. Februar 2024, 18:26:53
Hallo,
habe ein paar Fragen, es geht um zwei Rumänische Familien / zwei Schwestern die mehr oder weniger mit Unterbrechungen in Deutschland aufgewachsen sind.


Sind folgende EU Bürger Berechtigt auf Bürgergeld Leistungen?

1. Fall Aufenthalt wahrscheinlich knapp unter 5 Jahren
Aussicht auf Mini Job 470 Euro. 3 Kinder (5 bis 1 Jahr)
Nie Eingezahlt in Sozialsystem

2. Fall Aufenthalt wahrscheinlich knapp über 5 Jahren. Fraglich ob sie noch alle Dokumente hat, oder weis der Staat wenn sie gemeldet war?

Arbeit keine. 4 Kinder (10 bis 3 Jahre)
Ein Kind geht zur Schule in Deutschland
Nie Eingezahlt in Sozialsystem

Danke Für den Rat!
Martin

Titel: Aw: Wann sind EU Buerger Berechtigt auf Bürgergeld Leistungen?
Beitrag von: DerGreif am 28. Februar 2024, 18:25:10
Fall 1 hat nur Anspruch ab Arbeitsaufnahme
Hier braucht sie einen Arbeitnehmerstatus

Fall 2 hat Anspruch wg 5 Jahre Aufenthalt und Schulbesuch der Kinder
Titel: Aw: Wann sind EU Buerger Berechtigt auf Bürgergeld Leistungen?
Beitrag von: Rotti am 29. Februar 2024, 17:04:18
Eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung ist da sicherlich zwingend.
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/203/show