Hallo da ihr mir ja gut geholfen habt hab ich noch eine Frage für einen Freund
Und zwar hat er sich von seiner Mama 2000 Euro für ein eBike geliehen
Er muss damit 10 km zu Arbeit fahren er stockt nur auf und zahlt seiner Mama jeden Monat 100 Euro zurück
So jetzt zu dem Problem es wurde bei ihn eingebrochen wo er auf Arbeit war und das Geld is weg
Die Polizei war da und hat alles aufgenommen er ist dann im Zug gestiegen und 160 Kilometer zu mir gefahren und hat bei mir zwei Tage gewohnt..
Er bekommt das Geld von der Versicherung wieder also 1000 Euro dieses wird jetzt auf sein Konto überweisen
Ist das Geld nun Einkommen und anzurechnen?
Nun sollte es aber langsam reichen, du hast doch deinen Spaß heute schon gehabt.
Zitat von: U25u25 am 28. Februar 2024, 21:48:30Hallo da ihr mir ja gut geholfen habt hab ich noch eine Frage für einen Freund
Und zwar hat er sich von seiner Mama 2000 Euro für ein eBike geliehen
Er muss damit 10 km zu Arbeit fahren er stockt nur auf und zahlt seiner Mama jeden Monat 100 Euro zurück
Bei so viel Glück würde ich es mal mit Lotto versuchen 😂😂😂
So jetzt zu dem Problem es wurde bei ihn eingebrochen wo er auf Arbeit war und das Geld is weg
Die Polizei war da und hat alles aufgenommen er ist dann im Zug gestiegen und 160 Kilometer zu mir gefahren und hat bei mir zwei Tage gewohnt..
Er bekommt das Geld von der Versicherung wieder also 1000 Euro dieses wird jetzt auf sein Konto überweisen
Ist das Geld nun Einkommen und anzurechnen?
Wieso Spaß?
@ Bodoballermann
Da ist leider nur ein Zitat zu sehen und keine Nachricht
Hat jemand eine Idee wie sich das verhält?
Wenn ich richtig gelesen habe sind ja Darlehns nicht anrechenbar aber es wurde ja geklaut und die Entschädigung kommt ja von der Versuchung
Vielen dank für eure Hilfe
U25u25
Zitat von: U25u25 am 28. Februar 2024, 21:48:30Ist das Geld nun Einkommen und anzurechnen?
Schadensersatzleistungen von der Versicherung dürfen nicht als Einkommen angerechnet werden.
MfG FN
Bei so viel Glück würde ich es mal mit Lotto versuchen 😂😂😂
Das war mein Text hat nicht funktioniert
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Februar 2024, 16:51:36U25u25
Zitat von: U25u25 am 28. Februar 2024, 21:48:30Ist das Geld nun Einkommen und anzurechnen?
Schadensersatzleistungen von der Versicherung dürfen nicht als Einkommen angerechnet werden.
MfG FN
Aber das geht doch in eine andere Versicherung?
Und gibt es da ein aktuelles Urteil?
Hab nämlich das gefunden:
https://www.n-tv.de/ratgeber/Jobcenter-darf-Leistung-kuerzen-article10730956.html
https://www.rechtsanwalt-koeper.de/blog/artikel/hartz-4-schadenersatzzahlungen-sind-kein-einkommen/
Danke für denn link
Da steht aber was
Zitat:
Schadensersatzzahlungen, die jemand als Ersatz für einen Gegenstand erhalten hat, vom Jobcenter grundsätzlich nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen.
Also nur was von einen Gegenstand
Aber es wird ja quasi das gestohlene Bargeld erstattet was die Mutter ihn als Darlhen gegeben hat?
Sorry will eure nerven nicht überstrapazieren aber möchte es halt richtig verstehen und das fehlt mir leider manchmal schwer
Schadensersatz wegen einem Vermögensschaden ist lt. BSG (B 14 AS 20/17 R) kein Einkommen, wenn und soweit damit nur die unfreiwillige Vermögensumwandlung rückgängig gemacht wird.
Es tritt dadurch ja keine Gesamtvermögensmehrung ein. Und selbst wenn wäre diese unter Berücksichtigung des Gesamtvermögensfreibetrages zu beurteilen.
Danke ist das das aktuellste Urteil?
Also wie sicher is das das es nicht angerechnet wird?
Zitat von: U25u25 am 02. März 2024, 15:45:31Also wie sicher is das das es nicht angerechnet wird?
zu 100% wenn doch = Klage