Dem Jobcenter ist bekannt das ich pflege und ladet trotzdem zum Meldetermin ein .
Hat hier jemand Erfahrung mit ?
Moin,
Ja hier ich. Ab pg4 ist man nicht mehr vermittelbar. Bus pg3 Teilzeit.
Aber auch nur wenn die Stunden mit der Pflege vereinbar sind.
Aber es gab auch schon eine sb, ich pg2, mein Pflegling pg3 und ich sollte Vollzeit arbeiten gehen. Das habe ich der erstmal was erzählt.
Also wenn du Fragen hast ich kann eigentlich Recht gut helfen.
LG
Die Meldepflicht hat nichts mit der Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit zu tun.
Auch wenn bei PG4 eine Erwerbstätigkeit nicht mehr zumutbar ist, unterliegt man trotzdem noch der Meldepflicht. Allerdings dürften dann die zulässigen Meldegründe nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III auf
- Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und
- Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch
beschränkt sein. Eine Meldung wegen
- Berufsberatung,
- Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit oder
- Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen
könnte wegen der generellen Unzumutbarkeit dieser Maßnahmen nicht mehr gefordert werden.
@ Ottokar, mach das Sinn der oder Sb mitzuteilen das man pflegt obwohl sie es eigentlich wissen müssen , wenn es in der DSGVO Anfrage steht der Ba oder bekommt ein SB diese Nachricht nicht zu sehen ?
Ich hatte bei meinem Thread schon geschrieben trotz Pflege eines Angehörigen Pflege Stufe 4, Einladung zum Vermittlungsgespräch. Keine Ahnung was da kommt. :weisnich:
Zitat von: Bimimaus5421 am 20. März 2024, 21:51:06@ Ottokar, mach das Sinn der oder Sb mitzuteilen das man pflegt
Der Meldepflicht muss man trotzdem nachkommen.
Angenommen der Meldezeitpunkt (Uhrzeit) ist mit der Pflege unvereinbar, kann man dies dem JC mitteilen und um einen anderen Meldezeitpunkt bitten.
Bsp.:
Der Meldetermin ist 08:00 Uhr, zu diesem Zeitpunkt erwartet die zu pflegende Person ihr Frühstück.
Eine Meldung ist frühestens 10:00 Uhr möglich. Ich werde mich deshalb zum angegebenen Tag um 10 Uhr bei ihnen melden. Falls ihnen das nicht möglich ist, bitte ich um einen anderen Meldetermin unter Berücksichtigung, dass mir wegen der Pflegetätigkeit eine Meldung nur in folgenden Zeiträumen möglich ist: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.