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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: TG am 02. März 2024, 17:50:59

Titel: Schwerbehinderung Steuerentlastung
Beitrag von: TG am 02. März 2024, 17:50:59
Hakko,
kann jemand etwas zu folgendem Sachverhalt sagen: Bei einem Kleinkind wurde im Nov. 23 eine Schwerbehinderung festgestellt. Beim Steuerausgleich kann ja der Pauschbetrag geltend gemacht werden. Ich vermute, der gilt für das ganze Jahr 2023 und nicht nur für 2 Monate. Liege ich da richtig?
Titel: Aw: Schwerbehinderung Steuerentlastung
Beitrag von: Ottokar am 02. März 2024, 17:58:46
Du meinst den Pauschbetrag für Behinderung in der Anlage ,,Außergewöhnliche Belastungen" zur Einkommensteuererklärung? Der gilt für das gesamte Jahr, auch wenn die Behinderung nicht während des gesamten Jahres bestanden hat bzw. erst im laufenden Jahr festgestellt wurde.
=> https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/privatpersonen/menschen-mit-einer-behinderung/steuererleichterungen-fuer-menschen-mit-0
Titel: Aw: Schwerbehinderung Steuerentlastung
Beitrag von: TG am 02. März 2024, 18:02:47
Dankeschön für die schnelle Antwort!