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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: DerMatze am 05. März 2024, 08:54:28

Titel: Neuantrag oder Weiterbewilligung
Beitrag von: DerMatze am 05. März 2024, 08:54:28
Hallo zusammen!

Ich (ALG II) habe einen Vermittlungsvorschlag erhalten, der befristet auf 2 Monate ist. Ohne Möglichkeit auf Verlängerung. Einfache Frage dazu: Wenn ich diesen Job annehmen kann/darf, muss ich dann nach Ablauf der 2 Monate einen "komplett" neuen Antrag auf ALG II stellen oder gibts da einen einfachereren Weg, wie z.b. bei der Weiterbewilligung?

Danke euch!
Titel: Aw: Neuantrag oder Weiterbewilligung
Beitrag von: Sheherazade am 05. März 2024, 09:23:50
Es ist anzunehmen, dass der Verdienst dieser 2 Monate auf deinen Leistungsbezug angerechnet wird bzw. dass die Leistung für 2 Monate ruht. Schick dann einfach eine Veränderungsmitteilung, woraus ersichtlich ist, dass der Job nur auf 2 Monate begrenzt ist und warte ab, was da kommt.
Titel: Aw: Neuantrag oder Weiterbewilligung
Beitrag von: DerMatze am 05. März 2024, 14:27:15
Zitat von: Sheherazade am 05. März 2024, 09:23:50Es ist anzunehmen, dass der Verdienst dieser 2 Monate auf deinen Leistungsbezug angerechnet wird bzw. dass die Leistung für 2 Monate ruht. Schick dann einfach eine Veränderungsmitteilung, woraus ersichtlich ist, dass der Job nur auf 2 Monate begrenzt ist und warte ab, was da kommt.

Vielen Dank!
Titel: Aw: Neuantrag oder Weiterbewilligung
Beitrag von: Verycold am 05. März 2024, 21:12:53
In der Regel gilt bei den Jobcentern, dass bei einer Beschäftigung unter sechs Monaten, ob geplant oder auf Grund einer einer Kündigung, ein Weiterbewilligigungsantrag genügt.