n der Regel müssen Bürgergeld-Bezieher die Kosten für Strom aus den Regelleistungen bezahlt werden. Wer allerdings eine Heizung mit Strom betreibt, hat automatisch einen höheren Stromverbrauch. In solchen Fällen haben Leistungsbeziehende einen Anspruch auf einen Mehrbedarf.
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-mehrbedarf-fuer-strom-so-beantragen
ist das nen aprilscherz..??damit kann man die kosten bei weitem nicht decken.. :wand: