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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 06. März 2024, 10:57:50

Titel: Jobcenter muss für Gartenlaube zahlen
Beitrag von: selbiger am 06. März 2024, 10:57:50
Das Sozialgericht Hildesheim gab einem Bürgergeld-Bezieher Recht, der vom zuständigen Jobcenter die Kostenerstattung für die Reparatur seiner Gartenlaube verlangte: "Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides in Gestalt des Widerspruchsbescheides verurteilt, dem Kläger entstandene und verauslagte Reparaturkosten der Gartenlaube in Höhe von 211,51 Euro zu gewähren." (Az.: S 36 AS 1541/19)

https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-jobcenter-muss-fuer-gartenlaube-zahlen
Titel: Aw: Jobcenter muss für Gartenlaube zahlen
Beitrag von: Ottokar am 06. März 2024, 11:26:51
Das Sozialgericht Hildesheim vertritt da eine sehr weit gefasste Interpretation des § 22 Abs. 2 SGB II.