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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Bimimaus5421 am 07. März 2024, 15:27:38

Titel: Kann das Gericht ohne Zustimmung Verfahren für erledigt erklären?
Beitrag von: Bimimaus5421 am 07. März 2024, 15:27:38
Kann ohne Zustimmung des Klägers das Gericht ein Verfahren auf anderes Aktenzeichen übertragen?
Was bedeutet Az statistisch erledigt und wird unter Az geführt...
Titel: Aw: Kann das Gericht ohne Zustimmung Verfahren für erledigt erklären?
Beitrag von: Ottokar am 24. April 2024, 11:18:49
Das Az ist nicht verfahrensrelevant. Es ist sowohl möglich als auch üblich, das Az geändert werden.
"statistisch erledigt" bedeutet in dem Zusammenhang, dass die Änderung keinen Einfluss auf das Verfahren hat.