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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: 03Pq12L am 07. März 2024, 17:37:16

Titel: Kurze Verständisfrage zu einer Anhörung
Beitrag von: 03Pq12L am 07. März 2024, 17:37:16
Hallo Forum,


ich habe eine Anhörung bekommen und blicke nicht durch.

Ich mache es kurz:

1.
Es gibt einen Anhörungsbogen, weil ich zu einer Maßnahme nicht erschienen bin (siehe anderer Thread, der ins Off-Topic geriet). In dem steht: "Sie haben die Möglichkeit, sich hierzu persönlich zu äußern (§ 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X). Die Einladung zur Vorsprache ist der Anhörung beigefügt."

2.
Dann folgt ein Antwortblatt auf dem ich auswählen kann, ob ich mich dazu äußern möchte oder nicht bzw. ob ich mich mündlich äußern möchte oder schriftlich.

3.
Dann folgt die Einladung zur Anhörung, die mit Rechtsfolgebelehrung und Leistungsminderung versehen ist, erscheint man nicht vor Ort.


Die Anhörung sagt, ich hätte die Möglichkeit, mich persönlich zu äußern, der Antwortbogen lässt mich frei auswählen ob und wie ich mich äußern möchte, die Einladung mit RFB verrät mir, dass ich verpflichtet bin, persönlich vorzusprechen.

Was gilt nun?

Habe ich die freie Wahl oder doch nicht?

Danke.
Titel: Aw: Kurze Verständisfrage zu einer Anhörung
Beitrag von: Sheherazade am 07. März 2024, 19:42:28
Vermutlich hast du die freie Wahl, aber dann muss der von dir ausgefüllte Anhörungsbogen weit vor dem in der Einladung genannten Termin beim Jobcenter eintreffen. Ist mal so geraten von mir.