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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Rotti am 07. März 2024, 18:33:36

Titel: Malerarbeiten in meiner Wohnung
Beitrag von: Rotti am 07. März 2024, 18:33:36
Guten Abend Forum,

ich müsste nach 10 Jahren nach Einzug meine Wohnung streichen und die Frage wie viel kann ich vom JC an Geldleistungen dafür fordern? Ansparen konnte ich nichts, bin erst wieder seit kurzem im Bürgergeld. Zwei linke Hände habe ich auch was solche Handarbeiten betrifft, brauch einen Fachmann, der mir die zwei Zimmer Küche und Bad streicht.

Titel: Aw: Malerarbeiten in meiner Wohnung
Beitrag von: TripleH am 07. März 2024, 19:10:06
Ob das Kosten der Unterkunft sind, kommt darauf an, was mietvertraglich zu Schönheitsreparaturen vereinbart wurde und ob diese Vereinbarung überhaupt wirksam ist.

Wenn die wegen z. B. starrer Klauseln oder fehlendem Ausschluss der durch Vormieter verursachten Schäden unwirksam ist, muss der Vermieter die Kosten tragen.

So z. B. das LSG NRW:
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/194440#suchwort=Sch%C3%B6nheitsreparatur